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Sind Kundenstopper im digitalen Zeitalter noch aktuell?

KundenstopperIn der Stadt fällt man fast darüber. Vor jedem Geschäft steht mindestens ein Kundenstopper, bzw. Straßen-Werbeaufsteller. Die Flut an Werbung wird mittlerweile schon fast ignoriert. Ich habe mich gefragt, ob diese Aufsteller in der heutigen Zeit überhaupt noch aktuell sind.

Meine Fragen habe ich an Andreas Pfeifer von Die Heldenhelfer (Infos am Ende des Artikels) geschickt, da er sich auf diesem Gebiet sehr gut auskennt. Er war so freundlich, meine Fragen ausführlich zu beantworten.

Der Artikel besteht aus zwei Teilen!

  • Sind Kundenstopper im digitalen Zeitalter noch aktuell?

Auf alle Fälle haben Kundenstopper noch immer ihre Berechtigung und ihren Sinn. Denn das digitale Zeitalter hat trotz seiner vielen Veränderungen noch nicht das analoge Leben in den Städten abgeschafft oder unsere Sehgewohnheiten völlig verändert. Verändert hat sich durch das Internet zwar unser Kaufverhalten. Doch im Gegensatz zum klassischen Handel, der sich sehr viel stärker auf das wachsende Online-Geschäft und Online-Preisvergleiche einstellen muss, gelten im Gastgewerbe andere Spielregeln: Der Gast muss zum Gastronomen gehen, wenn er Speisen und Getränke genießen möchte. Und das tut er zuweilen spontan, wenn er am Restaurant, an der Kneipe oder an der Bar vorbeigeht. Hier wird der Kundenstopper seinem Namen gerecht. Meist sogar besser als Maßnahmen wie Fassadenbeschilderung, Schaufensteraufkleber oder Fahnen. Der Kundenstopper steht quer zur Lauf- und Blickrichtung und kann vom Passanten kaum übersehen werden. Auf digital oder analog kommt es in diesem Fall nicht wirklich an, sofern der Plakataufsteller ausreichend groß und sichtbar ist. Auch die Beleuchtung spielt eine wesentliche Rolle, Monitore oder eine digitale Wand (Digital Signage) müssen jedenfalls nicht zum Einsatz kommen. Der große Vorteil des Kundenstoppers ist sein schneller, wetterunabhängiger und kostengünstiger Einsatz.

  • Sollte man eher mit Schrift oder mit Bildern arbeiten?

„Der Mensch ist ein Augentier“ und reagiert auf visuelle Reize. Besonders schnell wirkt der Reiz, wenn er (foto)grafisch und nicht nur typografisch ist. Ein Bild hat den Vorteil, dass es sofort erkannt und nicht wie bei Schrift erst dechiffriert, also im Kopf in ein Bild zurückverwandelt werden muss. Deshalb ist bei den meisten Gestaltungen von Kundenstoppern ein wirksames Bild von Vorteil. Ergänzt wird das Motiv durch ein zugkräftiges Schlagwort oder eine kurze Überschrift, denn auch die beste Gestaltung wird ohne einen kurzen erläuternden Begleittext nicht auskommen. Zumindest ein Schlüsselbegriff, gegebenenfalls ergänzt durch einen Aktionspreis, muss die Handlung auslösen, damit der Passant zum Gast bzw. Kunden wird.

  • Bringt es etwas, absichtlich Fehler auf dem Plakat einzubauen?

Kurz und knapp: Nein. Grammatikalische oder orthografische Fehler lassen den Leser – sofern sie erkannt werden –an der Kompetenz des Absenders zweifeln. Wenn es dann auch noch nach einem Flüchtigkeitsfehler aussieht, liegt die Vermutung nahe, dass der Wirt es in seinem Metier auch nicht so genau nimmt und es an Sorgfalt mangeln lässt.

Einzige Ausnahme sind Wortspiele, die auf einem offensichtlich „Schreibfehler“ basieren. Sie werden von der Zielgruppe nicht nur als Absicht erkannt, sondern regen unter Umständen auch zum Schmunzeln oder Nachdenken an. Übertreiben darf man es aber nicht, da der Blickkontakt mit dem Kundenstopper viel kürzer ausfällt als beispielsweise bei einer Zeitungsanzeige. Auf der Straße im Vorbeigehen kommt es auf Klarheit, Eindeutigkeit und Schnelligkeit an.

  • Wie viel Schrift verträgt so ein Plakat?

Ein Plakat verträgt soviel Schrift, wie der Vorbeigehende lesen kann und mag. Will heißen: Die Schrift muss gut wahrnehmbar und schnell zu lesen sein, wenn es funktionieren soll. Ein längerer Text ist hier eher hinderlich. Bei Restaurants macht es entsprechend mehr Sinn, ein oder zwei aufmerksamkeitsstarke Angebote auf den Kundenstopper zu setzen, als die komplette Speisekarte.

Habe ich mehr Informationen zu übermitteln, als die Displayfläche verträgt, kann eine am Kundenstopper befestigte Box für Flyer oder Postkarten genutzt werden.

  • Welche Schriftgröße sollte man wählen?

Die Schriftgröße einer Drucksache wird bestimmt durch den Leseabstand. Während ich in der Zeitung bei einem Leseabstand von ca. 30 Zentimetern eine Schriftgröße von 10 bis 12 Punkt bequem lesen kann, hat man beim Plakat bzw. Kundenstopper eine deutliche größere Entfernung zum Text. Großbuchstaben sollten also mindestens 5, besser 10 Zentimeter groß sein. Bei Handschriften, die den Aktionscharakter unterstreichen, generell aber schlechter lesbar sind als gesetzter Text, darf die Schrifthöhe gerne noch größer ausfallen. Am einfachsten ist es, man druckt am Computer ein Wort in der gewünschten Größe auf ein DIN A4-Blatt und befestigt es oben am Kundenstopper. Jetzt kann man durch ein paar Schritte zurück gut beurteilen, bis zu welcher Entfernung das Wort noch lesbar ist. In diesem Zusammenhang spielt auch der Kontrast von Schriftfarbe und Hintergrund eine wichtige Rolle. Je stärker der Kontrast, umso besser die Lesbarkeit – gerade auch bei etwas schlechteren Lichtverhältnissen.

Die zweite Hälfte des Artikels finden Sie hier.

  • Welche Botschaften funktionieren am besten (Angebot, Prozente, begrenzt Menge)?
  • Braucht man für diese Schilder eine Genehmigung?
  • Gibt es gesetzliche Vorschriften (Abstand zur Straße, in der Fußgängerzone…)?
  • Gerade in der Stadt hat fast jedes Geschäft einen Kundenstopper. Welchen Tipp haben Sie, um aus der Masse hervorzustechen?
Andreas Pfeifer


Andreas Pfeifer von der Marketingberatung „Die Heldenhelfer“ aus Wiesbaden berät Gastgeber im Hotel- und Restaurantmarketing. Über 25 Jahre Erfahrung in der Marketingkommunikation sind Grundlage für zielgruppengerechte und erfolgreiche Maßnahmen.

Hilfe leistet er durch Markenaufbau und Positionierung sowie Marketing­konzepte, die Gastgeber auch in Eigenregie umsetzen können. Tägliche Marketingtipps gibt es auf der Website der Heldenhelfer (http://www.die-heldenhelfer.de) und bei Facebook (http://facebook.com/dieHeldenhelfer)

Hundeverbot im Speiseaal des Urlaubshotels

(lifePR) (Düsseldorf, 08.01.2016) Der Urlaub wurde mit Aufpreis gebucht, damit der Pudel mitreisen durfte. Für Herrchen und Frauchen war damit klar, dass sie dadurch einen Anspruch auf Versorgung ihres Lieblings hatten. Doch vor Ort stellte sich heraus, dass der Vierbeiner seine Besitzer während der Mahlzeiten nicht in den Speisesaal des Urlaubshotels begleiten durfte. Auch Hundefutter wurde vom Hotel nicht gestellt. Die erbosten Tierhalter wollten daraufhin den Reisepreis mindern.

Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Speisesaalverbot aber kein ausreichender Grund für eine Reisepreisminderung ist. Der Aufpreis stellt lediglich einen Ausgleich für erhöhte Dienstleistungen des Hotelpersonals dar. Immerhin wurde den Tierhaltern nicht zugesichert, ihren Hund in den Speisesaal mitnehmen zu dürfen oder Hundefutter gestellt zu bekommen. So liegt hier lediglich eine Unannehmlichkeit vor, die keine Reisepreisminderung rechtfertigt (LG Frankfurt a. M., Az.: 2/24 S 59/99).

Bild: ©hogapr

10 Tipps gegen den Silvester-Kater im Hotel

Wer in der Silvesternacht das neue Jahr gebührend einläutet, wacht nicht selten mit dem sprichwörtlich dicken Schädel auf. In den eigenen vier Wänden ist es möglich, sich den ganzen Tag über zu verkriechen. Reisende, die in einer fremden Stadt feiern und im Hotel wohnen, sollten jedoch einige Tipps beherzigen, um die nächtliche Rückkehr sowie den ersten Tag im neuen Jahr so angenehm wie möglich zu gestalten. HolidayCheck, das größte Reisebewertungsportal im deutschsprachigen Raum, hat die besten Ratschläge gegen den Kater im Hotel zusammengestellt.

Tipp 1: Das richtige Zimmer ist die halbe Miete

Mindestens so wichtig wie die Lage des Hotels, aber häufig unterschätzt: Die Lage des Zimmers. Gäste sollten frühzeitig nach einem Raum zum Innenhof fragen und auch darauf achten, dass er sich nicht zu nah am Fahrstuhl befindet. Dessen nicht enden wollendes Auf und Ab kann nämlich sehr störend sein. Damit am Neujahrsmorgen nicht schon die ersten Sonnenstrahlen den Reisenden wecken, sollte man bei der Buchung eines Zimmers auch unbedingt nach blickdichten Vorhängen fragen.

Tipp 2: Der sichere Weg ins Bett

Um zu nachtschlafender Zeit nicht angeheitert nach dem Zimmer suchen zu müssen, ist es ratsam, sich die Nummer auf die Hand zu schreiben – am besten mit wasserfestem Stift, denn Silvesternächte werden bekanntlich gerne feucht-fröhlich. Die Schlüsselkarte ist in jener Nacht auf alle Fälle besser bei der Rezeption aufgehoben als in der eignen Hand- oder Jackentasche. Wer vermeiden möchte, beim Eintreten in sein Zimmer über Berge aus Schuhen oder andere Dinge zu stolpern, sollte vor dem Ausgehen unbedingt den Weg zum Bett freiräumen.

Tipp 3: Late Check-Out – ein Segen

Viele Hotelgäste sind zu bescheiden zu fragen. Dabei lassen sich beim Check-Out fast immer eine oder mehrere Stunden herausholen. Wer sich nicht auf die Kulanz des Personals an der Rezeption verlassen möchte, kann auch schon am Silvesterabend fragen, welchen Aufschlag das Hotel für eine späte Abreise verlangt. Wem auch das noch zu vage ist, der sollte sich den Late Check-Out bereits bei der Buchung bestätigen lassen.

Tipp 4: Weckruf aus dem Komaschlaf

Nach einer feuchtfröhlichen Nacht in Barcelona, London oder Berlin kann der Schlaf schon mal sehr tief sein. Wer dem Alarm des eigenen Smartphones nicht traut, sollte den altbewährten telefonischen Weckservice an der Rezeption bestellen. Der lässt sich schon arrangieren, bevor die Partynacht überhaupt beginnt. Ganz wichtig: Wer sich den Luxus gönnt, bis in die Puppen auszuschlafen und nicht vom Zimmermädchen geweckt werden möchte, darf das „Bitte nicht stören“-Schild an der Tür auf keinen Fall vergessen.

Tipp 5: Geregelte Flüssigkeitszufuhr

Einen richtigen Kater hat meist nur, wer nicht genügend Wasser trinkt. In manchen Ländern ist das Leitungswasser jedoch sehr chlorhaltig oder prinzipiell nicht trinkbar. Gleichzeitig schlagen die Getränke aus der Minibar oft kräftig zu Buche. Daher gilt: Am besten schon am Vortag ein paar Flaschen Wasser im Supermarkt kaufen. Um nicht in die Versuchung eines nächtlichen Absackers zu geraten, ist es zudem ratsam, die alkoholischen Getränke vorsorglich aus der Minibar zu nehmen. Umso besser lässt sich der Kühlschrank für die Aufbewahrung einer kühlenden Augenmaske nutzen. Die wirkt am nächsten Morgen Wunder.

Tipp 6: Hotel mit Langschläfer-Frühstück

Ein deftiges Frühstück ist oft das erste, wonach der Körper nach einer durchzechten Nacht verlangt. Um einer Enttäuschung vorzubeugen, sollte man bereits bei der Hotelauswahl darauf achten, ob das Buffet nicht schon um 10.00 Uhr geschlossen oder vielleicht sogar ein spezieller Neujahrsbrunch für Langschläfer angeboten wird. Alternativ können Silvesterreisende den Zimmerservice in Anspruch nehmen.

Tipp 7: Die richtige Wahl am Buffet

Dass Rollmops und Co. den Kater vertreiben oder zumindest zähmen können, ist allgemein bekannt. Hotelgäste sollten am Buffet also weniger bei übersüßten oder gar fetten Speisen zugreifen. Salzige Alternativen liefern mehr Mineralstoffe und bieten sich daher deutlich besser an. Viele Katergeplagte schwören auch auf einen Virgin Bloody Mary – mit ganz viel Salz und Pfeffer. Einen Versuch ist es wert!

Tipp 8: Wellness mit Bedacht

Wem der Kater in den Knochen steckt, der erholt sich gerne im Wellness-Bereich. Doch ist hier durchaus Vorsicht geboten. Die Sauna entzieht dem Körper nicht nur noch mehr Flüssigkeit, sondern belastet auch den angeschlagenen Kreislauf. Ratsam sind dagegen eine Runde Schwimmen im Pool oder ein Bad im Jacuzzi. Das belebt, ohne den Körper in Stress zu versetzen. Wer keinen Wellnessbereich zur Verfügung hat, der kann trotzdem was für die Entgiftung tun. Eine Karaffe Wasser mit Minze hilft, die Verdauung anzuregen, Gurke wirkt entzündungshemmend und Ingwer schmerzlindernd. Gepaart mit viel frischer Luft sollten sich Körper und Geist so rasch wieder erholen.

Tipp 9: Mit dem Chauffeur ins neue Jahr

Keine Frage – das Letzte, was sich Reisende nach einer Silvesternacht wünschen, ist eine zähe Fahrt in einem überfüllten Zug oder Bus zum Flughafen. Alternativ nimmt man sich am Neujahrsmorgen ein Taxi. Das ist in jedem Fall entspannter, als die öffentlichen Verkehrsmittel der europäischen Metropolen. Alternativ greift man etwas tiefer in die Tasche und gönnt sich zur Feier des Tages einen Privaten Transferservice.

Tipp 10: Einfach einen Tag dranhängen

Wer es einrichten kann, sollte nach Möglichkeit einfach erst am 2. Januar nach Hause reisen. Das entzerrt und erlaubt es, ganz entspannt ins neue Jahr zu starten. Zudem spart man unter Umständen auch kräftig beim Flugpreis. In diesem Jahr muss man dafür nicht mal einen weiteren Urlaubstag opfern: Der 2. Januar 2016 fällt praktischerweise auf einen Samstag.

Bild: hogapr

Wie Gastronomen ihren Betrieb im Winter noch attraktiver gestalten können

Die Tage sind kurz, die Temperaturen niedrig und das Wetter ist häufig ungemütlich. In dieser Zeit klagen viele Gastronomen über einbrechende Umsätze und rückläufige Gästezahlen. Mit einigen dekorativen Ideen, Veranstaltungen und anderen Einfällen können Gastronomen die kalte Jahreszeit jedoch für sich nutzen und das Wintergeschäft ankurbeln.

Speisekarte der Jahreszeit anpassen

Die angebotenen Speisen und Getränke sollten immer auf die Jahreszeit abgestimmt werden. Wenn Gäste vor dem Besuch in einem Restaurant durch den kalten Winterabend gehen mussten, dann freuen sie sich über ein Angebot heißer Suppen als Vorspeise. Eine zusätzliche Suppenkarte oder eine wechselnde Tagessuppe sind daher unverzichtbar auf der Speisekarte. Auch im Getränkebereich können Gastronomen sich auf die Wintermonate einstellen. Leckerer Glühwein und andere Heißgetränke lassen sich in dieser Zeit besonders gut verkaufen. Für Kinder kann Punsch angeboten werden und die erwachsenen Gäste freuen sich sicherlich auch über Feuerzangenbowle, Kaffee und Kakao mit Schuss, Tee und andere Leckereien, die typisch für den Winter sind.

Winterliches Ambiente schaffen

Damit ein gastronomischer Betrieb schon von außen einladend aussieht, kann er in eine winterliche Atmosphäre getaucht werden. Im Winter ist eine gemütliche Beleuchtung besonders einladend. Hierzu sollte warmes Licht genutzt werden, da es Gemütlichkeit ausstrahlt. Auch ein künstlicher Kamin macht das Ambiente gleich deutlich uriger und erhöht die Verweildauer der Gäste. Neben der Beleuchtung ist etwas Dekoration ebenfalls erlaubt. Hier können winterliche Dekorationselemente zum Einsatz kommen. Dazu bieten sich vor allem Weiß und ein helles Blau als Farben der Dekoration an.

Gemütliche Raucher-Lounge einrichten

Raucher trifft der Winter beim Besuch eines gastronomischen Betriebes besonders hart. Das Rauchen ist hier inzwischen verboten und für die Zigarette nach dem Essen oder zwischen zwei Bieren müssen Raucher das Lokal verlassen. Gastronomen sollten daher etwas Energie aufwenden und einen möglichst gemütlichen Raucherbereich einrichten. Wenn sich Raucher hier wohl fühlen, dann kommen sie auch in der kalten Jahreszeit gerne wieder. Zuerst muss der Bereich für Raucher vor Wind, Niederschlag und Kälte geschützt werden. Das kann zum Beispiel mit Hilfe von großen Gastro-Schirmen, wie denen der SunLiner GmbH, erfolgen. Sie bilden einen Schutz vor Niederschlag und sind eine optische Abgrenzung des Raucherbereichs. Seitenwände machen die Raucher-Lounge ebenfalls einladender. Für eine wohlige Wärme können Heizpilze aufgestellt werden. Zusätzlich sind Bistrotische praktisch, auf denen Gäste beim Rauchen ihre Getränke abstellen können.

Spezielle Winterveranstaltungen locken Gäste an

Après-Ski ist das Zauberwort der Winterveranstaltungen. Wer bereits einmal im Skiurlaub war, der kennt die rauschenden Partys, die nach einem Tag auf der Piste in den Hütten der Skigebiete gefeiert werden. Da sich jedoch nicht jeder einen Winterurlaub leisten kann oder schlicht die Zeit fehlt, können Gastronomen diese Partys nach Hause holen. Egal ob Restaurant, Bar oder Café, Après-Ski lässt sich eigentlich in jeder Lokalität veranstalten. Dazu braucht es eine passende Deko, Musik und ein Getränkeangebot, das zum Thema passt. Je nach Möglichkeit kann eine solche Après-Ski Party einmal im Monat oder sogar wöchentlich veranstaltet werden. Für eine so besondere Party muss selbstverständlich auch zielgerichtet Werbung gemacht werden. Dazu bieten sich Flyer, Aufsteller im Lokal und die sozialen Netzwerke an.

Bild: © HolgersFotografie – pixabay.com

Gastbeitrag von SunLiner GmbH

Goldmedaillen, Bestnoten, Michelin Sterne: Traube-Nachwuchs auf Erfolgskurs

Die Traube Tonbach im Schwarzwald setzt seit Jahrzehnten auf höchste Ausbildungsqualität und gilt als Talentschmiede der Branche. Der Nachwuchs des Traditionshotels stellte sein Können 2015 eindrucksvoll unter Beweis. Jetzt wurde Alix Weigel als Deutschlands beste Auszubildende im Hotelfach ausgezeichnet, während Jungköchin Nina Beck bei den Deutschen Jugendmeisterschaften der Köche im November gleich zwei Goldmedaillen holte.

BAIERSBRONN, 18. Dezember 2015 – „Junge Talente verdienen es, gefördert zu werden – da gibt es kein Wenn und Aber, denn die nächste Generation kompetenter Mitarbeiter ist unsere Zukunft. Die gastronomische Ausbildung sehen wir als eine Art Generationenvertrag“, erklärt Heiner Finkbeiner, Inhaber der Traube Tonbach, seine Rolle als Ausbilder in der Spitzenhotellerie. Rund 80 Auszubildende werden fortwährend in seinem Fünf-Sterne-Superior-Hotel für ihren Berufseinstieg fit gemacht und danken den Einsatz mit regelmäßigen Auszeichnungen. So wurde Alix Weigel vom Bundesverband der Industrie- und Handelskammer als beste Prüfungsteilnehmerin im Hotelfach geehrt. Die 21-Jährige schloss ihre Ausbildung mit Zusatzqualifikation Hotelmanagement 2015 mit landesweiter Bestnote ab. Welche Bedeutung der nationalen Bestenehrung beigemessen wird, betonte auch Bundesjustizminister Heiko Maas in seiner Ansprache beim Festakt in Berlin am vergangenen Montag.

Beim Köche-Nachwuchs brillierte 2015 ebenfalls eine Auszubildende des Feinschmeckerhotels auf ganzer Linie: Nina Beck startete ihr Jahr bereits im März mit einem Titel, indem sie sich beim Kochwettbewerb der Meistervereinigung „Die 10 Besten“ gegen neun männliche Mitbewerber durchsetzte. Im Sommer sicherte sich die 22-Jährige nicht nur den ersten Platz bei den Abschlussprüfungen unter den Köchen der IHK Nordschwarzwald, sondern gewann auch die Meisterschaft Baden-Württemberg, mit der sie ihr Ticket für die Bundesmeisterschaft in Bonn löste. Mit Bravour bestand sie dort die Theorie- und Praxisaufgaben und wurde von der Dehoga als Deutsche Jugendmeisterin der Köche geehrt. Neben dieser persönlichen Goldmedaille holte Beck zusammen mit ihren Kolleginnen auch den Mannschaftssieg für Baden-Württemberg und ging als Punktbeste aller gastronomischen Ausbildungsberufe hervor.

„Diese großartigen Erfolgsgeschichten sind sehr wichtig – für das eigene Selbstvertrauen und das Team, aber auch wegen ihrer Strahlkraft auf andere. Mehr denn je ringt unsere Branche um gute Mitarbeiter, Nachwuchsmangel ist selbst in namhaften Betrieben keine Seltenheit mehr. Wir verstehen es deshalb als eine unserer wichtigsten Aufgaben, junge Auszubildende in ihrer Entscheidung für das Gastgewerbe zu bestärken und ihnen interessante Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen“, verdeutlicht Renate Finkbeiner. Für dieses Engagement zeichnete der Gault Millau sie zusammen mit ihrem Mann als „Hoteliers des Jahres“ aus.

Viele der ehemaligen Traubianer sind heute weltweit in verantwortungsvollen Positionen in der Hotellerie tätig oder brachten es als Koch mit eigenen Auszeichnungen von Gault Millau und Michelin an die Spitze der Gourmetszene. Aus der Tonbacher Talentschmiede und dem Kader der Schwarzwaldstube gingen bis jetzt allein 70 Michelin Sterne hervor. Auch die aktuelle Ausgabe des Guides gab Anlass zur Freude: Wohlfahrt-Schüler Kevin Fehling gelang mit seinem neuen Restaurant der direkte Wiedereinstieg bei drei Sternen und Thomas Schanz, einst Auszubildender des Luxushotels, sicherte sich in Piesport an der Mosel einen Platz in der Zwei-Sterne-Liga.

Die Chance, von den Besten ihrer Zunft zu lernen, möchte auch Nina Beck bestmöglich nutzen. Durch die erfolgreichen Wettbewerbe schaffte das junge Talent aus Marktredwitz etwas, das nur sehr wenigen Berufseinsteigern mit dem ersten Job nach der Kochausbildung gelingt: Sie kocht künftig an der Seite von Drei-Sterne-Koch Harald Wohlfahrt im Team der Schwarzwaldstube. „Besser hätte das Jahr nicht laufen können“, freut sich die zweifache Goldköchin. „Harald Wohlfahrt ist mein großes Vorbild als Koch.“

Bild: Das Team Baden-Württemberg mit Köchin Nina Beck, der besten Hotelfachfrau Lisa Dieterle (r) und der Erstplatzierten bei den Restaurantfachleuten Lisa Kuttner (c) Christoph Beck

Fernseher in Hotelzimmer nicht grundsätzlich GEMA-pflichtig

Eine Hotelbetreiberin in Berlin sollte für die Fernseher, die auf den Gästezimmern stehen, GEMA-Gebühren bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass für Fernseher, die das TV Programm über eine Zimmerantenne empfangen, keine Gebühren zu zahlen sind.

Die Beklagte betreibt in Berlin ein Hotel. Sie hat 21 Zimmer des Hotels mit Fernsehgeräten ausgestattet. Die Fernsehgeräte verfügen über eine Zimmerantenne, mit der das digitale terrestrische Fernsehprogramm (DVB-T) unmittelbar empfangen werden kann.

Die Klägerin ist der Ansicht, die Beklagte habe durch das Bereitstellen der Fernsehgeräte in das Recht der Urheber und Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke und Leistungen eingegriffen. Sie hat die Beklagte auf Zahlung einer Vergütung für den Zeitraum vom 1. Juni 2010 bis zum 30. Juni 2011 in Höhe von 765,76 € in Anspruch genommen.

Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben. Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat durch das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten, mit denen Gäste des Hotels ausgestrahlte Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne empfangen können, nicht in die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen eingegriffen. Sie hat dadurch weder das Senderecht (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 UrhG* iVm § 20 UrhG**) noch das Recht der Wiedergabe von Funksendungen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 5 UrhG* iVm § 22 Satz 1 UrhG***) und auch kein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe verletzt.

Der Betreiber eines Hotels, der – wie die Beklagte – die Gästezimmer lediglich mit Fernsehgeräten ausstattet, mit denen die Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne empfangen werden können, gibt die Fernsehsendungen daher nicht wieder und schuldet keine Urhebervergütung.

Quelle und weitere Infos: kostenlose-urteile.de
Bild: hogapr