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Allergiefrei essen mit dem Foodfan

Berlin/Hamburg November 2011. ENOMIS GmbH führt mit BEHR’s Verlag GmbH & Co. KG ein Infopaket, bestehend aus Foodfan/Allergiefächer, Foodposter, und Info-Booklet zum Thema Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen auf dem Markt ein. Ziel ist es das Personal in der Gastronomie über Nahrungsmittelallergien- und intoleranzen zu informieren, um betroffene Gäste in Zukunft allergiegerecht und diskret bedienen zu können.

Das DELICARDO Foodfan Paket wurde speziell für die Profiküche entwickelt.

foodcardDas Info-Booklet liefert allgemeine Tipps und Tricks, wie sich Küche, Service und Management auf Gäste mit Allergien/Intoleranzen einstellen und umgehen können.
Das Foodposter gibt einen schnellen Überblick darüber, was bei den deklarationspflichtigen Allergien und Intoleranzen nicht gegessen werden darf, worin es enthalten ist und was stattdessen gegessen werden kann.

Der Foodfan gibt -erweiternd zum Poster- Informationen über mögliche Ersatzstoffe bzw. -produkte. Er lässt sich am Tisch beim Gast sowie vom Koch in der Küche einsetzen. Speziell dafür wurden Foodposter und Foodfan mit einem beständigen und leicht zu reinigendem Material beschichtet. Erhältlich ist das Produkt ab Dezember 2011 online für 26,64 € (zzgl. Versand) auf delicardo.de und behrs.de.

Nach Angaben des DAAB (Deutscher Allergie- und Asthmabund) gehen 10 % der Allergiker überhaupt nicht mehr auswärts essen und 60 % der Allergiker geben an, dass sie nach Restaurantbesuchen Beschwerden haben.
Aus dieser Motivation heraus hat Simone Graebner, Geschäftsfüherin der ENOMIS GmbH und selbst von Nahrungsmittelintoleranzen betroffen, im Jahr 2009 unter dem Motto „Lebensqualität trotz Allergien und Unverträglichkeiten“ zunächst die DELICARDO Foodcard als Lifestyle-Produkt für Menschen mit Nahrungsmittelallergien und -intoleranzen auf dem deutschsprachigen Markt eingeführt. Seit 2010 ist die Foodcard auch auf dem internationalen Markt erhältlich und wurde seitdem mit dem ECARF-Qualitätssiegel (European Centre for Allergy Research Foundation) und dem aha! Award des Schweizerischen Zentrums für Allergie, Haut und Asthma ausgezeichnet.

2010 bestätigten 80% der Kunden, dass sie seitdem sie mit der DELICARDO Foodcard essen gehen weniger Beschwerden haben.
Das Foodfan-Paket soll zu dem Beschluss der EU- Kommission vom 05.07.2011 über die auszudehnende Lebensmittelkennzeichnung, als Erweiterung zu den Foodcards, die Gastronomie rechtzeitig in das Thema Nahrungsmittelallergien und –intoleranzen einweisen um so den Umgang mit betroffenen Gästen zu erleichtern.

Kontaktinformationen:
ENOMIS GmbH
Rosenstr. 2
10178 Berlin
Tel: +49 (0)30 27 87 44 095
Fax: +49 (0)30 27 87 44 099
presse@enomis.de,www.delicardo.com und www.enomis.de

Bild: ©Enomis GmbH

Arbeitsschuhe – 7,5 Tipps gegen schmerzende Füße

Schmerzende Füße gehören für viele von uns zum Alltag. Trotzdem spielen die Arbeitsschuhe für viele nur eine sehr untergeordnete Rolle, dabei sind sie aber meist der Hauptgrund, warum die Füße weh tun.

Pro Woche verbringen wir deutlich über 40 Stunden in unseren Arbeitsschuhen!

Einige Kollegen freuen sich sogar, wenn sie Arbeitsschuhe für 30 Euro im Baumarkt ergattern können. Auf der anderen Seite klagen sie aber täglich über schmerzende Füße, Knie und der Rücken macht auch nicht mehr mit.

Für die Freizeit leisten sie sich jedoch Laufschuhe, die deutlich über 100 Euro gekostet haben. Diese tragen sie dann vielleicht zweimal in der Woche.

Es wird Zeit, dass wir uns mehr mit diesem Thema beschäftigen.

Hier sind 7,5 Tipps, wie Sie das Risiko von schmerzenden Füßen bekämpfen können.

  1. Kaufen Sie im Fachgeschäft

    Sicherheitsschuhe müssen nicht nur passen, sie müssen auch für Ihren Beruf geeignet sein. Die Berufsgenossenschaft hat dazu ein paar Vorschriften verfasst: Arbeiten in Küchenbetieben und Benutzung von Fuß und Knieschutz die Sie unbedingt beachten sollten, damit Sie im Falle eines Unfalls keine Mitschuld übertragen bekommen.
    Im Fachgeschäft kann Sie der Verkäufer zu diesem Thema beraten.

  2. Im Laden kaufen

    Schuhe sollten Sie nicht im Internet kaufen. Natürlich können Sie die Schuhe bestellen und zu Hause anprobieren, doch wenn diese nicht passen oder die Farbe nicht gefällt, rennen Sie mit dem Paket wieder zur Post und das bestellen geht von vorne los. Im Fachgeschäft können Sie solange anprobieren, bis Sie den richtigen Schuh gefunden haben.

  3. Die Schuhe mit Einlagen anprobieren

    Wenn Sie in Ihren Arbeitsschuhen Einlagen benötigen, nehmen Sie diese zum Schuhkauf mit. Nur so können Sie testen, ob die Schuhe auch mit Einlagen angenehm zu tragen sind.

  4. Die richtigen Socken

    Nicht nur die Schuhe sind wichtig, sondern auch die Socken. Sehr preisgünstige Socken haben im Bereich der Zehen sehr oft eine dicke Naht, die auf Dauer zu schmerzhaften Druckstellen führt. Der Gummibund im Wadenbereich muss die Socken auch bei längerem tragen an ihrem Platz halten, da diese sonst an der Ferse zusammen rutschen und ebenfalls beim Laufen stören.

  5. Auf rutschfeste Sohle achten

    Sowohl in der Küche wie auch im Service achten Sie auf eine rutschfeste Sohle. Bei Nässe oder Fett wird der Boden sehr rutschig, was eine gute Sohle minimieren kann. Auch beim normalen Laufen wird der Gang deutlich angenehmer, wenn die Bodenhaftung stimmt.

  6. Arbeitsschuhe sollten wasserdicht sein

    Im Küchenbereich ist es von Vorteil, wenn die Arbeitsschuhe wasserdicht sind. Das hält den Fuß nicht nur beim Boden putzen trocken, sondern die Schuhe lassen sich auch besser reinigen. Einige kann man sogar in der Waschmaschine waschen.

  7. Gönnt Sie sich eine Fußpflege

    Die teuersten Schuhe nützen Ihnen nur wenig, wenn Sie bereits Blasen oder Hühneraugen haben. Lassen Sie sich diese bei einer professionellen Fußpflege am besten schon vor dem Schuhkauf entfernen.

7,5 Fragen Sie Ihren Chef

Einige Chefs übernehmen einen Teil der Kosten für die Berufskleidung, manche bezahlen diese sogar komplett. Fragen Sie einfach mal nach, vielleicht gibt er Ihnen ja ein paar Euro dazu.

Für diesen Tipp gibt es nur einen halben Punkt, da nicht alle Chefs etwas zum Schuhkauf beisteuern.

Wenn Sie diese Tipps befolgen, werden Sie Ihre Füße nicht mehr mit schmerzen quälen.

Sollten Sie noch weitere Tipps haben, was man gegen schmerzende Füße tun kann, schreiben Sie es mir bitte in die Kommentare!

Bild: hogapr

Die GASTRO-MONSTER kommen

Das Thema Fachkräfte Mangel in der Gastronomie erreicht mittlerweile auch die Ballungsgebiete der Republik. Hauptgrund dieser Misere ist, dass immer weniger Jugendliche den Weg in diese tolle und abwechslungsreiche Branche finden. Dazu gesellt sich eine hohe Abbruchquote in der Ausbildungsphase und den ersten Berufsjahren.,

UND WAS WOLLEN UND KÖNNEN DIE GASTRO-MONSTER DARAN ÄNDERN?

In erster Line gibt es Informationen, gepaart mit jeder Menge Spaß. Junge Menschen sollen erfahren, was Gastronomie bedeutet, welche einzigartigen Möglichkeiten es gibt, aber auch, dass dafür Anstrengungen und Durchhaltevermögen erwartet werden.

„Wir wollen Informationen und Lehrinhalte vermitteln, ohne dass es jemand sofort merkt.“

Ein zweiter wichtiger Teil der GASTRO-MONSTER besteht aus der Kategorie „together“. Hier wollen wir eine Plattform bereitstellen, die Menschen miteinander verbindet. Unternehmen können sich hier als toller, fairer und mitarbeiterfreundlicher Arbeitgeber präsentieren. Junge Gastronomen finden hier die Möglichkeit Freunde, Gleichgesinnte und vielleicht sogar einen neuen Arbeitgeber zu finden.
Auf 57 Seiten (teilweise müssen diese erst gefunden werden) gibt es wirklich viel zu entdecken.
Von inspirierenden Bildern, über Buch- und Filmtipps, bis hin zu wichtigen Links, einem Newsbereich, einem Shop und sogar einem Gewinnspiel. Alles wird durch Sprüche der Monster „comicartig“ begleitet und kommentiert. GROSSARTIG!

„Wir haben viel Zeit investiert und hoffen natürlich, dass die Monster nicht nur gut ankommen, sondern vielleicht auch einen kleinen Teil beitragen, die Gastronomie besser zu verstehen.“

Was wir jungen Menschen mitteilen wollen

  • Überlegt Euch genau, ob Ihr überhaupt für die Gastronomie geeignet seid.
  • Sucht Euch von Anfang an den passenden Arbeitgeber, der Euch bei Euren individuellen Zielen fördert.
  • Gebt Euch immer Mühe bei dem was Ihr tut und zeigt Durchhaltevermögen.
  • Plant frühzeitig Eure Karriere und schaut gerade in den jungen Jahren über den Tellerrand.
  • Informiert Euch mit Begeisterung über neuste Trend und zukunftsweisende Innovationen.
  • Verbindet Euch mit anderen Gastronomen, seid kommunikativ und offen.
  • Habt immer Spaß an dem was Ihr tut. Das Arbeitsleben ist lang- sehr lang.

Bild: ©Gastro-Monster

Kaffeeautomaten in der Gastronomie – welche Optionen habe ich?

In den letzten Jahren ist die Welt der Nahrungs- und Genussmittel enorm vielfältig geworden: Das Auftreten von Spitzenköchen in den Medien und diverse Rezeptbücher lassen die Ansprüche der Gäste sowohl an die deftige Küche, als auch die gehobene Gastronomie enorm steigen. Auf Küche und Service kommen neue Herausforderungen zu, sei es bei Beratung zu Weinen oder Speisen. Aber auch Nachspeisen und der Kaffee erleben eine Genuss-Renaissance: Frische und hohe Qualität in diesem Bereich runden das Erlebnis erst richtig ab.

Kaffeegenuss statt Mehrliterkanne: Der Weg zum hochwertigen Kaffeeerlebnis

Vor etwa zehn Jahren verabschiedete sich ein führendes Fast Food Unternehmen von der früheren Art und Weise, wie dort Kaffee in rauen Mengen produziert und in einer Mehrliter-Kanne warm gehalten worden ist. Seitdem ist eine hochwertige Kaffeemaschine in der Gastronomie auch dort zu finden, wo der Cappuccino in Selbstbedienung für unter 2 Euro angeboten wird. Da dieses weltweit größte Fast Food Unternehmen Trends aufnimmt und auch setzen kann ist dies der Startschuss für alle übrigen gastronomischen Betriebe: Kaffee ist endgültig nicht nur mehr der morgendliche Muntermacher oder ein simples Heißgetränk – er sollte auch ein Genusserlebnis bieten. Der Kaffeeautomat für die Gastronomie sollte sich also an den neuen und sich ständig weiterentwickelnden Anforderungen der Gäste orientieren. Lesen Sie deshalb gleich weiter, was ein Kaffeeautomat im Betrieb heute bieten sollte um die Menschen zu begeistern – und die Gästebindung zu erhöhen.

Qualitätsmerkmal frisches Aufbrühen in Verbindung mit hochwertigen Bohnen

Der entscheidende Erfolgsfaktor bei der Kaffeezubereitung ist das frische Aufbrühen von Kaffee für jede einzelne Tasse. Besonders praktisch ist es da, wenn Kaffeemaschinen die in der Gastronomie eingesetzt werden über ein eigenes Mahlwerk verfügen. So bleibt das Aroma solange in den gerösteten Bohnen, bis diese gemahlen werden. Zudem sollte ein Kaffeeautomat für die Gastronomie über mehrere Schächte für unterschiedliche Kaffeesorten verfügen. So könnten Sie den klassischen Filterkaffee und Milchkaffee ebenso anbieten wie stärkere Kaffeesorten.

Noch besser ist es, wenn so hochwertige Kaffeemaschinen verwendet werden, dass ganz unterschiedliche Kundenwünsche berücksichtigt werden können und die Kunden in echte Begeisterung verfallen. Wer sich einen Überblick verschaffen möchte, der sieht sich die Angebote renommierter Kaffee- und Kaffeemaschinenhersteller an. Bei Nestlé Professional etwa gibt es Maschinen, die 6 oder sogar 14 unterschiedliche Kaffeespezialitäten frisch und ganz ohne Wartezeit aufbrühen können.

 

Allergen-Kennzeichnung in der Gastronomie – Einfach Schritt für Schritt

Allergene kennzeichnen – aber wie?

Allergene sind ab dem 13.12.2014 auch bei loser Ware zu kennzeichnen. Darüber war in der letzten Zeit viel zu lesen. Trotzdem herrscht noch viel Unsicherheit über die Frage: „Wie soll ich die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) zur Allergen-Kennzeichnung in meinem Betrieb umsetzen?“ Das Allergen-Paket für die Gastronomie vom JMC Verlag enthält alle Informationen für Gastronomen und leitet Schritt für Schritt die erfolgreiche Umsetzung an.

Die Verordnung Schritt für Schritt umsetzen

Damit die umfassende Verbraucherinformation zu Allergenen für Gastronomen nicht zum gefürchteten, gemiedenen und undurchschaubaren Thema wird, hat der JMC Verlag ein Service-Paket zusammengestellt, das alle benötigten Informationen und nützliche Dokumente bereitstellt.
Das Allergen-Paket für die Gastronomie enthält eine illustrierte Liste aller zu kennzeichnenden Allergene als Grundlage. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung beschreibt die konkrete Vorgehensweise, mit der Sie alle geforderten Kennzeichnungspflichten systematisch abdecken. Dabei unterstützen Sie verschiedene Dokument-Vorlagen, die Sie nach Ihrem Bedarf ausdrucken und ausfüllen können.

Sorgenfrei im Verkauf dank Allergen-Kennzeichnungsmanagement

Wie man Allergene systematisch in gastronomischen Betrieben kennzeichnet, erklärt das Allergen-Paket für die Gastronomie. Die grundlegenden Informationen werden durch praktische Dokument-Vorlagen ergänzt. Diese können Sie sich unkompliziert herunterladen und ausdrucken. Das Angebot finden Sie exklusiv beim JMC Verlag

Für weitere Informationen
JMC Verlag UG (haftungsbeschränkt)
Jürgen Mayer
Fuggerstr. 14
86150 Augsburg
Tel: (0821) 58 91 90 05
Fax: (0821) 58 91 90 06
Mail: kontakt@jmc-verlag.de
www.jmc-verlag.de

Bild: JMC-Verlag

Lebensmittelkennzeichnung – Jetzt wird es ernst!

Klarheit bei Klebeschinken, Transparenz bei Allergenen, Hinweise auf Energydrinks, Infos zu Einfrierdatum und Nanomaterialien sowie einheitliche Bedingungen für den freien Warenverkehr: Dies alles bringt die am 13.Dezember 2014 in Kraft tretende Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). „Sie ist ein Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit bei der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln und sorgt an vielen Stellen dafür, dass die Menschen besser erkennen, was in den Lebensmitteln enthalten ist“, sagte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, zur neuen Verordnung. Mit Ablauf einer dreijährigen Übergangsfrist gelten nun europaweit einheitliche Regeln für die Lebensmittelkennzeichnung. Das modernisierte Kennzeichnungsrecht sorgt unter anderem für eine bessere Lesbarkeit der Angaben, eine klarere Kennzeichnung von Lebensmittel-Imitaten und eine verbesserte Allergenkennzeichnung. Ab Dezember 2016 wird auch die einheitliche Angabe von Nährwerten für vorverpackte Lebensmittel verpflichtend.

Um Lebensmittelabfälle zu vermeiden, können Produkte, die vor dem 13.Dezember 2014 nach altem Recht in den Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, noch unbefristet verkauft werden.
Zur Bekanntmachung des neuen Kennzeichnungsrechts stellt das BMEL neue Informationsmaterialen zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise eine 16-seitige Informations-Broschüre „Kennzeichnung von Lebensmitteln – Die neuen Regelungen“ sowie eine handliche Service-Karte „Klarheit und Sicherheit an der Ladentheke – Informationen für Allergikerinnen und Allergiker“. Beide können über die neu gestaltete interaktive Website www.bmel.de/kennzeichnung abgerufen und bestellt werden. Kernelemente dieser Anwendung sind Lebensmittelmotive, deren Label und Kennzeichnungen auf einen Klick erläutert werden. Neben dem Zugang über die Lebensmittel kann der Nutzer die Informationen zu den einzelnen
Kennzeichnungselementen über eine Leiste auch direkt anklicken. Zusätzliche Bereiche öffnen die „Pflichtangaben“, „Freiwillige Angaben“ und „Neuerungen“.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Mindestschriftgröße:

Alle Pflichtangaben sind an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen. Sie dürfen in keiner Weise durch andere Angaben oder Bildzeichen oder sonstiges eingefügtes Material verdeckt werden. Neu ist, dass es eine Vorgabe für die Schriftgröße gibt: Pflichtangaben müssen mindestens in 1,2 mm großer Schrift – bezogen auf das kleine „x“, also den mittleren Buchstabenteil – gedruckt werden.

Allergenkennzeichnung:

Die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, wie Nüsse oder Soja, müssen im Zutatenverzeichnis aufgeführt und hervorgehoben werden. Neu ist, dass sie im Zutatenverzeichnis eindeutig hervorzuheben sind. Neu ist außerdem, dass auch bei unverpackter Ware (z.B. an der Bedienungstheke oder im Restaurant) eine Information über Allergene verpflichtend ist. Neben dem weiten Spektrum der schriftlichen Informationsmöglichkeiten ist – sofern eine schriftliche Information erhältlich ist und deutlich darauf hingewiesen wird – auch eine mündliche Information möglich.

Lebensmittel-Imitate:

Bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten, z.B. Pflanzenfett anstelle von Käse, muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden, der in der Regel auf der Produktvorderseite zu finden ist. Die Schriftgröße der Imitatkennzeichnung muss mindestens 75 Prozent der Größe des Produktnamens betragen und darf nicht kleiner als die vorgeschriebene Mindestschriftgröße sein. Die Angabe muss zusätzlich im Zutatenverzeichnis erscheinen.

Zusammengefügte Fleisch-/Fischstücke:

Einige Fleisch- oder Fischprodukte sehen zwar aus wie ein gewachsenes Stück Fleisch oder Fisch, bestehen jedoch tatsächlich aus verschiedenen Stücken, die zum Beispiel durch Lebensmittelenzyme zusammengefügt wurden. Dies muss zusätzlich durch den Hinweis: „aus Fleischstücken zusammengefügt„ oder „aus Fischstücken zusammengefügt“ gekennzeichnet werden.

Raffinierte pflanzliche Öle und Fette:

Raffinierte pflanzliche Öle und Fette mussten bislang nur mit ihrem Klassennamen angegeben werden (z.B. Pflanzenöl oder Pflanzenfett). Neu ist, dass ihre botanische, bzw. pflanzliche
Herkunft angegeben werden muss (z.B. Palmöl oder Pflanzenfett (Kokos)). Der Hinweis auf ein gehärtetes Öl oder Fett muss ggf. mit dem Aufdruck „ganz gehärtet“ oder „teilweise gehärtet“ versehen sein.

Einfrierdatum:

Bei eingefrorenem Fleisch, eingefrorenen Fleischzubereitungen und eingefrorenen unverarbeiteten Fischereierzeugnissen muss das Einfrierdatum angegeben werden. Es wird die Angabe „eingefroren am…“ aufgedruckt, gefolgt von dem Datum des ersten Einfrierens.

Koffeinhaltige Lebensmittel:

Getränke mit einem erhöhten Koffeingehalt müssen einen Hinweis tragen, dass diese nicht für Kinder, Schwangere und Stillende empfohlen sind (Beispiel „Energydrinks“). Für Lebensmittel mit der Bezeichnung „Tee“ oder „Kaffee“ gilt diese Pflicht nicht. Einen ähnlichen Hinweis für Kinder und Schwangere erhalten Lebensmittel, die keine Getränke sind, denen aber aus physiologischen Gründen Koffein zugesetzt wurde. Auf diesen muss dann auch der Koffeingehalt angegeben sein.

Nanokennzeichnung:

Alle Zutaten, die in Form technisch hergestellter Nanomaterialien im Lebensmittel vorhanden sind, müssen im Zutatenverzeichnis eindeutig aufgeführt werden. Auf die Bezeichnung solcher Zutaten muss das in Klammern gesetzte Wort „Nano“ folgen.

Internet-Handel:

Bei vorverpackten Lebensmitteln, die über das Internet verkauft werden, müssen alle Pflichtangaben mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums und des Verbrauchsdatums schon vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein. Sie müssen auf der Internetseite erscheinen oder durch andere geeignete Mittel, die vom Lebensmittelunternehmer eindeutig anzugeben sind, bereitgestellt werden. Alle verpflichtenden Angaben müssen zum Zeitpunkt der Lieferung verfügbar sein.

Herkunftskennzeichnung bei Fleisch:

Ab April 2015 muss unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend mit dem Aufzuchtort und dem Schlachtort des Tieres gekennzeichnet werden. Bei Lebensmitteln ist generell die Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftsorts verpflichtend, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über das tatsächliche Ursprungsland oder den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre.

Nährwertkennzeichnung:

Ab dem 13. Dezember 2016 wird die Nährwerttabelle auf allen verpackten Lebensmitteln einheitlich dargestellt, ab dem 13. Dezember 2016 ist sie auf vorverpackten Lebensmitteln verpflichtend. Die Tabelle muss Angaben zum Energiegehalt und zu den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz (sog. „Big 7“) enthalten. Zur besseren Vergleichbarkeit müssen die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm (g) oder 100 Milliliter (ml) angegeben werden. Vitamine und andere Nährstoffe müssen dann angegeben werden, wenn sie auf der Verpackung herausgestellt werden, z.B. „enthält Vitamin C“.

Orientierung auch mit Labeln und Siegeln

Viele Label bieten zusätzliche Informationen über die Qualität oder Herstellung von Lebensmitteln. Inhaber und Träger eines Labels sind im Allgemeinen eingetragene Vereine oder Unternehmen, die die fachlichen Anforderungen und Vergabekriterien entwickeln.
Wer zum Beispiel besonders hohe Tierschutz-Standards unterstützen möchte, kann beispielsweise Fleisch mit dem „Tierschutzlabel“ des Deutschen Tierschutzbundes erwerben. Mit dem „Regionalfenster“ können Verbraucher erkennen, aus welcher Region die Hauptzutat und die wertgebenden Zutaten eines Produktes stammen. Wer auf ökologische Erzeugung wert legt, greift zum „Bio-Siegel“, wer Gentechnik meiden will zum Label „Ohne Gentechnik“. Einen Überblick und eine Bewertung vieler Label finden Sie unter www.label-online.de