Alle Beiträge von Markus Meier

Der Erste Mitarbeiter

Nürnberg, den 5. Februar 2020 – Für viele Selbstständige ist es ein Meilenstein: die Einstellung des ersten Mitarbeiters. An diesem Punkt läuft es mit dem eigenen Unternehmen so gut, dass die Arbeit nicht mehr alleine bewältigt werden kann. Doch was müssen Selbstständige bei der Anstellung des neuen Mitarbeiters beachten und wie ändert sich der Versicherungsbedarf des Unternehmens? Volker Helmhagen, Experte der NÜRNBERGER Versicherung, informiert, was Selbstständige in ihrer neuen Position als Arbeitgeber wissen sollten.

Schritt 1: Informationen einholen Für die bürokratischen Formalitäten empfiehlt es sich, bereits bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags einen Personalfragebogen mitzugeben. „Mithilfe dieses Formulars fragen Unternehmen die nötigen Informationen, etwa die Sozialversicherungsnummer und die Steueridentifikationsnummer, ab“, erklärt Volker Helmhagen. Zusätzlich sollten neue Arbeitnehmer bei Beschäftigungsbeginn ihre Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, ihren Sozialversicherungsausweis und eine Urlaubsbescheinigung sowie eine Kündigungsbestätigung des vorherigen Arbeitgebers vorlegen. Bei Mitarbeitern, die aus dem Ausland kommen, wird zudem eine Arbeitserlaubnis benötigt. Je nach Tätigkeitsbereich können weitere Belege notwendig sein, beispielsweise der Staplerschein oder ein Nachweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“, ergänzt der Experte der NÜRNBERGER Versicherung.  

Quelle: © ClipDealer

Schritt 2: Meldepflichten erfüllen Sobald der erste Mitarbeiter eingestellt ist, meldet der Arbeitgeber sein Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit an. „Diese vergibt eine Betriebsnummer, mit der er anschließend die Anmeldung des Mitarbeiters bei der Sozialversicherung vornehmen kann“, erläutert Helmhagen. Dazu setzt der Arbeitgeber die Krankenkasse des Angestellten über die Beschäftigung in Kenntnis, die diese Information wiederum an die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und die Pflegekassen weitergibt. In bestimmten Branchen, zum Beispiel im Bau-, Transport- oder Gaststättengewerbe, besteht eine Pflicht zur sofortigen Meldung, also spätestens zum ersten Arbeitstag. Ansonsten gilt eine Frist von sechs Wochen. Darüber hinaus muss der Unternehmer seinen neuen Beschäftigten für die Lohnsteuer und für die gesetzliche Unfallversicherung anmelden. Anlaufstellen sind das Finanzamt beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft. „Wer die gesetzlichen Meldepflichten nicht beachtet, muss mit hohen Bußgeldern rechnen“, so der Experte. Im Bauhauptgewerbe und bei weiteren Berufen wie dem Maler- und Lackiererhandwerk ist außerdem eine Anmeldung bei der jeweiligen Urlaubs- und Lohnausgleichskasse erforderlich.  

Schritt 3: Verantwortung übernehmen Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten. Das bedeutet: Deren gesundheitliches Wohl darf nicht gefährdet werden. Deshalb müssen Arbeitgeber auch die Arbeitsstättenverordnung einhalten, die beispielsweise Vorgaben zu Temperatur und Beleuchtung am Arbeitsplatz enthält. Zu den Arbeitgeberpflichten gehört zudem die Unterweisung des Beschäftigten in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit: „So schreibt es das Arbeitsschutzgesetz in § 12 Abs. 1 vor“, informiert der Experte der NÜRNBERGER Versicherung. Bei der Erstunterweisung klärt der Arbeitgeber über allgemeine Sicherheitsvorschriften und Notfallmaßnahmen wie Erste Hilfe auf. Abhängig von der Tätigkeit des Mitarbeiters und dem Arbeitsumfeld muss der Arbeitgeber auch über arbeitsplatzspezifische Schutzmaßnahmen unterrichten – etwa bei der Bedienung von Maschinen.  

Schritt 4: Versicherungsschutz anpassen Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Unternehmer ihr Versicherungsportfolio bei der Einstellung des ersten Mitarbeiters auf den Prüfstand stellen. „Denn bei einigen Verträgen wirkt sich die Anzahl der Mitarbeiter auf Versicherungsumfang und Beitragshöhe aus“, weiß Helmhagen. Unverzichtbar ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Unternehmer und ihre Beschäftigten vor hohen Schadenersatzansprüchen bewahrt. Auch ein umfassender Schutz für das Betriebsinventar sollte nicht fehlen. „Speziell für Kleinstbetriebe bietet die NÜRNBERGER Versicherung die NÜRNBERGER Gewerbeversicherung Smart an – Betriebshaftpflichtversicherung und Geschäfts-Inhaltsversicherung in einem Vertrag“, so der Experte. Die Police gibt es in vier Varianten: für handwerkliche Produktionsbetriebe (Urbane Manufakturen), für die Genuss-Branche, für die Gesundheitsbranche und für Betriebe im Bereich Tourismus und Freizeit. Optional lässt sich dieser Schutz noch durch die Bausteine Klein-Ertragsausfall, Naturgefahren, Glas, Umweltschäden am eigenen Boden und Privathaftpflicht ergänzen. Für Dienstleistungsunternehmen mit beratenden Tätigkeiten empfiehlt sich generell der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht. Sie kommt für Vermögensschäden auf, die aufgrund von Fehlern wie zum Beispiel beim Beraten, Verwalten, Begutachten, Prüfen oder Vermitteln entstehen.

Weitere Informationen unter www.nuernberger.de/gewerbeversicherung-smart.

Hotelzimmerschlüssel verloren – wer zahlt?

(lifePR) (Düsseldorf, 26.01.2020) ARAG Experten weisen darauf hin, dass Hotelgäste, die ihren Zimmerschlüssel verlieren, grundsätzlich für die Kosten aufkommen müssen. Doch diese dürfen nicht unverhältnismäßig hoch sein. Entscheidend ist der Einzelfall.

Handelt es sich um einen Schlüssel, der auch für andere Türen, wie z. B. die zentrale Eingangstür, passt, kann der Verlust schnell sehr teuer für den Hotelgast werden. Doch die ARAG Experten geben auch zu bedenken, dass ein Hotel keinen Generalschlüssel an Gäste ausgeben darf, mit dem die ganze Schließanlage betätigt werden kann. Das wäre grob fahrlässig. Ist der verlorene Schlüssel aber keinem Hotel zuzuordnen, ist das Risiko gering, dass er missbräuchlich verwendet wird.

In diesem Fall muss ein Hotelgast nicht befürchten, eine fünfstellige Summe berappen zu müssen, wie jüngst in Österreich geschehen. Hier bekam ein Tiroler eine Rechnung über 10.000 Euro, weil er den Schlüssel zu dem angeblichen High-Tech-Schließsystem der Pension verloren hatte (Tiroler Zeitung).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Bild: hogapr

Bei Anruf Arbeit!

ARAG Experten über das Arbeitszeitmodell Abrufarbeit und das moderne Arbeitsrecht
(lifePR) (Düsseldorf, 26.11.19) Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiten 1,5 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland auf Abruf, das sind rund 4,5 Prozent aller Erwerbstätigen. Die meisten dieser salopp auch ‚Springer‘ genannten Jobs gibt es im Handel und in der Gastronomie. Und gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit ist der Bedarf an Abrufarbeitskräften besonders hoch. Was sich für Abrufarbeitnehmer seit diesem Jahr geändert hat, erläutern ARAG Experten.

Was ist Abrufarbeit?
Arbeitsverhältnisse, für die keine Arbeitszeit festgelegt ist, sondern bei denen Arbeitnehmer nur tätig werden, wenn ihre Arbeitskraft gebraucht wird, gelten als so genannte Abrufarbeit. Der Arbeitsvertrag regelt dann lediglich die Höhe des Entgeltes für die real geleistete Arbeit. Das Problem: Obwohl sich Abrufarbeitnehmer laut Arbeitsvertrag für einen Arbeitseinsatz bereithalten müssen, werden sie nur bezahlt, wenn sie arbeiten. Rechtlich möglich sind diese Arbeitsverträge durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dort heißt es in Paragraf 12 Absatz 1: „Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf).“ Ob in einem Betrieb gerade viel oder wenig zu tun ist, ist in der Regel ein Problem des Arbeitgebers. Ist viel zu tun, kann er Überstunden anordnen; herrscht im Unternehmen aber gerade Flaute, muss er die Arbeitnehmer trotzdem bezahlen. Mit der Abrufarbeit wälzen Unternehmen diesen elementaren Teil ihres Betriebsrisikos auf ihre Angestellten ab. Auf eines weisen ARAG Experten aber besonders hin: Arbeit auf Abruf muss ausdrücklich arbeitsvertraglich vereinbart werden. Ansonsten ist kein Arbeitnehmer zur Abrufarbeit verpflichtet!

Neue Regelung zum Schutz von Arbeitnehmern
In vielen Fällen sind flexiblere Arbeitszeitmodelle wünschenswert – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei der Arbeit auf Abruf liegen die Vorteile aber ausschließlich beim Arbeitgeber. Der Chef macht die Vorgaben und sagt, wann er den Mitarbeiter benötigt. Dieser muss mit einem Höchstmaß an Flexibilität reagieren. Zwar haben deutsche Arbeitsgerichte Verträge ganz ohne wöchentliche oder tägliche Mindestarbeitszeit, sogenannte Null-Stunden-Verträge, schon früh für nichtig erklärt. Doch diese Regelungen wurden in diesem Jahr noch einmal konkretisiert, nicht zuletzt um Arbeitnehmern Planungssicherheit zu geben und ihnen zudem die Chance zu geben, eine zweite Teilzeitbeschäftigung anzunehmen.

Die Grenzen der Abrufarbeit
Die Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer wurden Anfang des Jahres verschärft. Nun gelten seit 1. Januar 2019 laut ARAG Experten diese engen Grenzen:

  • Ein Arbeitsvertrag, der Vereinbarungen zur Abrufarbeit enthält, muss eine bestimmte Mindestdauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Beispiel: Es sollen zwanzig Stunden wöchentlich bei mindestens vier Stunden pro Arbeitstag gearbeitet werden.
  • Ist die wöchentliche Arbeitszeit – entgegen dem Gesetz – nicht vertraglich festgelegt, gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Vorher waren es 10 Stunden pro Woche. Für 20 Stunden müsste daher Lohn gezahlt werden – ob dafür gearbeitet wurde oder nicht. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dies natürlich nur der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer diesen Lohn einfordert oder der Arbeitgeber freiwillig auch für nicht angefallene Arbeitsstunden Lohn zahlt. In der Regel kommt beides eher selten vor.
  • Die Höhe der Arbeitsstunden, die der Arbeitgeber zusätzlich zur vertraglich festgelegten Arbeitszeit abrufen darf, liegt bei maximal 25 Prozent. Sind also beispielsweise 16 Arbeitsstunden wöchentlich vereinbart, darf er maximal vier zusätzliche Stunden einfordern, die dann natürlich auch bezahlt werden müssen. Reicht ihm dieses Kontingent nicht, muss die Sockelarbeitszeit von 16 Stunden grundsätzlich erhöht werden. Der Gesetzgeber folgt dabei unter anderem einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 2005 (Az.: 5 AZR 535/04).
  • Auch die Reduzierung der vertraglich festgelegten Stunden ist gedeckelt. Hier darf der Arbeitgeber nur maximal 20 Prozent von der vertraglich zugesicherten Höchstarbeitszeit abweichen. Sind also 25 Stunden vereinbart, kann der Chef die Stundenzahl um maximal fünf Stunden kürzen. Der Arbeitnehmer hat in dem Fall auch nur einen Entgeltanspruch auf die geleisteten 20 Arbeitsstunden.
  • Ist die tägliche Arbeitszeit – gesetzeswidrig – nicht vertraglich festgelegt, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Mitarbeiters täglich für mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden abzurufen.
  • Der Arbeitnehmer ist zur Leistung der Abrufarbeitszeit nur verpflichtet, wenn der Arbeitgeber dies mindestens vier Tage im Voraus mitgeteilt hat.

Dürfen Abrufarbeitskräfte krank werden?
Wer unverschuldet krank wird, bekommt auch für die Tage seinen Lohn, an denen er normalerweise gearbeitet hätte. Und zwar für einen Zeitraum von sechs Wochen. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihre Arbeitstage zu verlegen und nachzuholen, sobald sie wieder gesund sind. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber am ersten Tag gemeldet werden muss. Bei Abrufarbeitnehmern mit unregelmäßigen Einsatzzeiten ist es manchmal schwer, zu bestimmen, wie viele Tage krankheitsbedingt ausfallen. Daher gilt seit Januar 2019, dass der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate als Bemessungsgrundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Gastgeber des Jahres 2020: David Breuer für perfekten Service in der Schwarzwaldstube geehrt

Die soeben in Berlin vorgestellte 2020er Ausgabe des neuen Gault&Millau hebt den Maître der Schwarzwaldstube in der Traube Tonbach aufs Ehrenpodest. Alle drei „A la Carte“-Restaurants des 230-jährigen Luxushotels im Schwarzwald verteidigen zudem ihre guten Bewertungen: Die Schwarzwaldstube mit Torsten Michel bestätigt ihre Position als eines der besten Restaurants der Republik mit maximaler Bewertung von 19,5 Punkten, während die Köhlerstube als auch die Bauernstube unter Leitung von Küchenchef Florian Stolte mit erneut 16 Punkten ausgezeichnet werden.

Gastgeber des Jahres 2020 im Gault Millau _ David Breuer_Maitre der Schwarzwaldstube seit 2013 (c) René Riis

TONBACH, BAIERSBRONN (D) – 04. November 2019. „Ich erinnere mich gut“, verrät David Breuer und antwortet auf die Frage, was ihm die Auszeichnung zum „Gastgeber des Jahres“ bedeute, mit einer Anekdote: „Vor acht Jahren stand ich auch hier in der Schwarzwaldstube, damals der Jungspund im Serviceteam meines Vorgängers Ansgar Fischer, als ihm die gleiche, großartige Ehrung zu Teil wurde. Damals dachte ich: Genau das möchte ich auch – als Gastgeber so geschätzt werden.“ Mit der offiziellen Verleihung bei der Gala des Restaurantguides in Berlin wird sein Traum nun Wirklichkeit. „Mit unzeremonieller Lockerheit verbindet er große Gastlichkeit und absolute Professionalität und lebt vor, dass Highend-Gastronomie durch gute Laune noch genussvoller werden kann“, heißt es in der Begründung des Gault&Millau.

Seit Sommer 2013 ist Breuer Maître im legendären Spitzenrestaurant der Traube Tonbach. Sein Vorgänger wurde indes nicht nur wegen des Eindrucks von einst zu einem Vorbild. „Durch Ansgar Fischer habe ich verstanden, dass Humor und Charakter einem stilvollen Service in der Haute Cuisine nicht entgegenstehen“, erinnert sich der 36-Jährige. „In meiner Anfangszeit im Restaurant sagte er einmal zu mir: ‚Du machst das ordentlich, wie im Lehrbuch. Aber stell Dir vor, das am Tisch wäre ein Freund – wie würde der Dich erleben?’ Ich antwortete, vermutlich wie einen Idioten. Ansgar entgegnete schmunzelnd: ‚Genau das denkt der Gast auch. Und jetzt geh da raus und sei Du selbst.’ Das war befreiend.“
Die lockere, bisweilen unkonventionelle, aber immer auf den Gast fokussierte Servicekultur hat Breuer in der Schwarzwaldstube beibehalten und zur Maxime für das ganze Team erhoben: „Wir lachen mit unseren Gästen; haben gemeinsam eine gute Zeit. Aber wir achten weniger auf Etikette oder gar feste Verhaltensmuster für den Service bei Tisch. Das Erlebnis soll nicht austauschbar sein und jeder durch sein Naturell glänzen können“, erklärt der ausgezeichnete Gastgeber sein Rezept für perfekten Service und weiß, dass dies gerade bei jüngeren Gourmets und Erstbesuchern der Schwarzwaldstube Vorbehalte abbaut. Gewisse Serviceabläufe sorgen zwar für ein reibungsloses Ineinandergreifen mit der Küche – aber jeder mache auch alles: „Wenn sich jemand von uns am Tisch länger mit Gästen unterhält, werden die anderen zum Back-up und übernehmen.“

Das Kernteam der Schwarzwaldstube_ Sommelier Stéphane Gass, Küchenchef Torsten Michel und Gastgeber David Brauer (c) Traube Tonbach

Das Problem, Nachwuchs für seine 9-köpfige Servicebrigade in der Schwarzwaldstube zu finden, beschäftigt Breuer weniger. „Wir wollen unverbrauchte Persönlichkeiten im Team und suchen deshalb bereits unter den Auszubildenden in der Traube stets nach Talenten. Der große Pool an guten Youngstern im Hotel ist unser Luxus.“ Wenn die Mischung aus Charakter, Freude am Job und sozialer Kompetenz stimme, übergebe er sehr früh Verantwortung und lasse viel Freilauf, so Breuer. Jungen Kollegen müsse man zwar noch Fachwissen vermitteln, viel wichtiger sei jedoch ein Gespür für den Gast. „Coachen und die Schönheit des Berufs aufzeigen – das sind die Hauptaufgaben von Stéphane Gass und mir, wenn es um Teamführung geht.“
Dabei helfen dem gebürtigen Mönchengladbacher vor allem die eigenen Erfahrungen. „Ich hatte auf meinem Weg viel Glück, die richtigen Förderer zu haben“, bestätigt Breuer. Peter Hessler, Patron des Sternerestaurants Gut Lärchenhof, sei so einer. Er habe ihn 2009 nach seiner Ausbildung zum Restaurantfachmann für die erste Station gezielt in Richtung Traube Tonbach geschubst; ihm aber nach einem guten Jahr Stippvisite im Schwarzwald auch die erste Position als Restaurantleiter wieder in Pulheim geboten.

Am meisten Vertrauen in seine Gastgeberqualitäten habe jedoch Heiner Finkbeiner bewiesen, als sich der Hotelier 2013 – konträr zu den Erwartungen der Branche – statt für einen profilierten Oberkellner aus der ersten Liga für den vergleichsweise unerfahrenen Maître entschied und ihn zurück in die Traube Tonbach holte. „Es waren Riesenfußstapfen, doch ich bekam die nötige Zeit, trotz Erwartungsdruck durch Gäste und Kritiker, in meinen Traumjob hineinzuwachsen.“
Heute ist die Schwarzwaldstube eine Mannschaftsleistung: „Stéphane Gass ist als Sommelier nicht nur mein steter Sparringspartner geworden, sondern ein enger Freund. Meine Stellvertreterin Nina Mihilli ist ebenfalls vier Jahre an unserer Seite. Wir haben als Team in den letzten Jahren wahnsinnig zusammengefunden.“ Dazu trage auch das Verständnis füreinander bei. „Torsten Michel zum Beispiel kalkuliert seine Karte so, dass er mir maximale Freiheit gibt. Anstatt sich für ein fixes Menü entscheiden zu müssen, schaue ich gemeinsam mit dem Gast, welche Gerichte ihn besonders ansprechen und wie seine individuelle Speisefolge auf Basis seiner Vorlieben aussehen kann. Das macht kaum ein Küchenchef – schon gar nicht in einem mit 19,5 Punkten bewerteten Restaurant.“
Laut Heiner Finkbeiner lässt sich der Stellenwert von herausragendem Service kaum hoch genug schätzen: „Nicht nur für den wunderbar authentisch agierenden David Breuer und die Brigade der Schwarzwaldstube ist dies eine wichtige Auszeichnung. Auch für den Berufsstand der Serviceprofis in Summe“, kommentiert der Inhaber der Traube Tonbach. Das Gefühl eines Maître für die Atmosphäre im Gastraum sei entscheidend für ein Restaurant, besonders in der Spitzengastronomie. „Ein guter Gastgeber choreografiert das Erlebnis aller Gäste an jedem einzelnen Tisch“, unterstreicht Finkbeiner die besondere Rolle.

Gourmets finden im Tonbacher Stammhaus der Traube Tonbach gleich drei ausgezeichnete Restaurants. Die Köhlerstube von Küchenchef Florian Stolte wird vom Gault&Millau erneut mit 16 Punkten bewertet. Gleiches gilt für die Bauernstube. Das Team der Schwarzwaldstube darf sich indes nicht nur über den „Gastgeber des Jahres 2020“ im eigenen Kader freuen, sondern auch die Höchstbewertung für die konstante Küchenleistung feiern. Küchenchef Torsten Michel äußert sich entsprechend begeistert: „Wir sind extrem dankbar für die doppelte Auszeichnung. An unseren 19,5 Punkten hat jeder meiner 27 Kollegen im Team der Schwarzwaldstube einen wichtigen Anteil – in der Küche wie im Service. Dass David Breuer zudem für seine Freude am Gastgeben geehrt wird, setzt dem Tag die Krone auf. Die Wahl beweist, das Servicekultur in einem Spitzenrestaurant längst nicht mehr steif und formell sein muss, um geschätzt zu werden.“

Koch des Jahres 2019 geht in die Schweiz an Dominik Sato

Der Schweizer Dominik Sato konnte sogar Dreisternelegende Dieter Müller mit seinen Kreationen überraschen.

Dominik Sato bei der Siegerehrung
Foto: Julian Redondo Bueno

Köln, 07. Oktober 2019 – tausende Menschen kamen zum großen Finale des LiveWettbewerbes Koch des Jahres auf der größten Lebensmittelmesse Anuga, in Köln. Sechs Finalisten setzten sich in drei Vorfinalen gegen 400 weitere Bewerber durch, darunter zwei Küchenchefs, zwei Souschefs, ein Chef de Partie und als Premiere ein Lebensmittelkontrolleur.
Viele Daumen waren gedrückt, die Spannung lag in der Luft wie fast nie zuvor. Letztendlich setzte sich Souschef Dominik Sato aus dem Congress Hotel Seepark in Thun (CH) mit den meisterhaftesten Nuancen durch. Auf dem zweiten Treppchen folgt sofort der Chef de Partie Dominik Holl aus Meier‘s ZweiSinn | Bistro | Fine Dining* in Nürnberg (D). Der dritte strahlende Sieger ist Sous Chef Marvin Böhm aus dem Restaurant Aqua *** in Wolfsburg (D).

Challenges mit Überraschungseffekt


Die letzten Jahre zeigten, dass das Niveau des Wettbewerbes und das Talent der Bewerber immer weiter stieg, so beschloss man zur fünften Auflage Challenges einzuführen, um die Kreationen besser und vor allem genauer miteinander vergleichen zu können.
Ein gebührendes Finale von Koch des Jahres wäre ohne eine Außergewöhnlichkeit nicht ein Finale der auch sogenannten „größten Gastronomiefamilie“.

Die sechs Finalisten standen vor folgenden Herausforderungen:
Vorspeise: Kürbis und Pilz
Hauptspeise: Blind-Zutat – tierisches Protein, welches genau wurde, erst am Tag vor dem Finale verkündet – dieses war Kaninchen.
Nachspeise: 5 Konsistenzen cremig, gebacken, fruchtig, warm und Eis

„Uns ist sehr bewusst, welchen zusätzlichen Druck wir auf die Teilnehmer hierdurch ausüben. Wir suchen jedoch auch den „Koch des Jahres“. Die Aufmerksamkeit, die er nach dem Sieg erfahren wird, wird immens sein. Hiermit kann er sich schon mal auf die Herausforderungen vorbereiten, die ihn in Zukunft erwarten werden.“, so technischer Juror Dirk Rogge (Unilever Food Solutions).
Der beste Koch der D-A-CH-Region wurde gekürt und dies konnte auch nur von den Besten entschieden werden. Der Jurytisch war gefüllt von Namen, die die letzten Jahre und Jahrzehnte der Gastronomieszene stark geprägt haben. Dreisterne Kochlegende und Präsident des Wettbewerbes Dieter Müller war selbstverständlich beim Finale zugegen. Erster Koch des Jahres-Gewinner und bester Koch Europas 2018 Sebastian Frank (Horvàth**, Berlin) macht das Präsidentenduo komplett.

Neben ihnen:
Erika Bergheim – Schlosshotel Hugenpoet/ Restaurant Laurushaus*, Essen
TristanBrandt (Opus V**, Mannheim)
Daniel Dal-Ben (Tafelspitz 1876*, Düsseldorf)
Wolfgang Faßbender (Gastrokritiker)
Andreas Krolik (Lafleur**, Frankfurt am Main)
Pierre Lingelser (Spitzenpatissier, Scheck-In Manufaktur Achern)
Torsten Michel (Schwarzwaldstube***, Baiersbronn)
Jan Pettke (Scheck-In Kochfabrik, Achern)
Clemens Rambichler (Waldhotel Sonnora***, Dreis)
Christian Sturm-Willms (Yunico*, Bonn)

Der Sieger Dominik Sato und Assistent Fabian Aebi freuen sich über ein Preisgeld von 10.000 Euro. Der zweite Sieger Dominik Holl neben Assistent David Gombert nimmt einen Pacojet Junior im Gesamtwert von 4790 Euro mit. Der Drittplatzierte Marvin Böhm neben Assistent Dennis Joza freut sich über eine Reise nach Sursee inkl. Übernachtung, Thermaline Werksbesichtigung und Überraschung gesponsort von Electrolux.

Rahmenprogramm

Ein passendes Rahmenprogramm darf an solch einem Tag nicht fehlen.
Die Zuschauer durften sich wieder von der Kaitai-Show von Balfegó mit dem Hauptdarsteller – einem nachhaltig gefangenen 250kg Thunfisch – begeistern lassen. Ein extra eingeflogener Cutting Master tranchierte den spanischen Tuna gekonnt in seine Einzelteile, alles umrahmt von Erklärungen und Erläuterungen von Expertin Nirvana Durà.
Bei keinem Vorfinale und somit auch nicht beim Finale durfte die Friesenkrone SJØ-Challenge fehlen. Die Teilnehmer kreierten rund um Matjes außergewöhnliche Gerichte, die eine Auswahl der Juroren und weitere Feinschmecker begeisterten.

Kaitai-Show von Balfegó
Foto: Julian Redondo Bueno

Besondere Leistungen werden gebührend prämiert

Den Sponsoren von Koch des Jahres ist es stets wichtig, besondere Talente auszuzeichnen. So überreichte Unilever Food Solutions wieder den Sustainability Award an den Teilnehmer, der am wenigsten Müll produzierte. Den Preis – ein Ipad – nimmt Marco Raudenbusch, Lebensmittelkontrolleur (Wiesloch) mit in den Süden Deutschlands.
Die Friesenkrone SJØ-Challenge begeisterte die Jury mit abwechslungsreichen Facetten. Das ausdrucksstärkste Gericht zauberte auch hier wieder Dominik und nahm so einen von Friesenkrone gesponsorten 500€ Restaurantgutschein mit nach Hause.
Eisspezialist Carte D’Or ehrte das beste Dessert. Auch hier begeisterte wieder Dominik Sato mit einem Meisterwerk um Brombeere und Quark erhielt so einen Konzertgutschein.
Hauptsponsor Valrhona prämierte die beste Kreativität in der Nachspeise, welche von der Jury bewertet wird. Für Gewinner Dominik Holl und Assistenten David Gombert geht es somit als VIPs nach Lyon zum World Hospitality and Food Service Event Sirha in 2021.
Gastronomiebekleidungsspezialist Jobeline übergab einen besonderen Preis: Den „Best Spirit Award“ – hierbei wählten die Teilnehmer sowie die technischen Juroren den Teilnehmer mit der besten Charismatik über der Kochbox. Ganz eindeutig wurde hierfür Holger Mootz mit Assistent Ronny Bell ausgewählt. Er freut sich über eine Jacke „Advanced“ aus der nächsten Kollektion von Jobeline.

Gebührender Abschluss der fünften Auflage auf der legendären Küchenparty

Viele Menschen kamen, um den neuen Koch des Jahres zu feiern und um auf einen erfolgreichen Tag anzustoßen.
„Die fünfte Auflage war etwas ganz Besonderes. Wir sind durch ganz Deutschland gereist, haben den Fokus wieder auf Nachhaltigkeit gelegt und viele Erinnerungen gesammelt. Wir sind so stolz auf alle unsere Kandidaten. Der Tag war ein Erfolg. Für uns als Veranstalter, aber vor allem natürlich für den Gewinner – Dominik Sato. Auf den kommt jetzt eine außergewöhnliche Zeit zu. Aber jetzt feiern wir erstmal mit unserer Gastronomiefamilie.“, so Geschäftsführerin Nuria Roig.
Begleitet wurde die Party von zahlreichen Sterne- und Spitzenköchen, die die Gäste mit Gaumenfreuden beglückten. Und so schon wieder Appetit auf die sechste Auflage machten.

Die Finalisten:

Marvin Böhm – Souschef, Aqua***, Wolfsburg
Holger Mootz – Küchenchef, Weinhaus Uhle, Schwerin
Marco Raudenbusch – Lebensmittelkontrolleur, Wiesloch
Dominik Sato – Souschef, Kongresshotel Seepark, Thun (CH)
Alexander Gläsel – Küchenchef, Brückenbaron/ Baronesse, Bolzhausen
Dominik Holl – Chef de Partie, Meier’s ZweiSinn/ Bistro/ Fine Dining*, Nürnberg

Foto: Julian Redondo Bueno

Sebastian Kraus ist Patissier des Jahres 2019

Die Tasting Jury bekam beim Finale Gänsehaut bei den Kombinationen von Sebastian Kraus aus dem Restaurant PURS** in Andernach

Köln, 06. Oktober 2019 – sechs professionelle Dessertkünstler konnten sich gegen 100 weitere Bewerbungen durchsetzen und sich direkt für das Finale und für den Kampf um den Titel Patissier des Jahres qualifizieren. Fünf Männer und eine Frau kämpften am heutigen Sonntag im Rahmen der weltgrößten Ernährungsmesse Anuga in Köln im Live-Wettbewerb um den namenhaften Titel. Durchsetzen konnte sich zuletzt Sebastian Kraus, PURS** in Andernach. Neben ihm auf dem Treppchen: Als Zweiter Matthias Fehr, Swiss Pastry Design, Bern (CH). Den dritten Platz nahm Roman Schäfer aus dem Restaurant Speisemeisterei Bayer und Scholz GmbH*, Stuttgart, ein.

Pattissier des Jahres, Finale 2019, Anuga Köln
Mitte 1. Sebastian Kraus, 2. Mathias Fehr (rechts), 3. Roman Schäfer (links)
(Foto: Melanie Bauer Photodesign)

Rampenlicht auf den süßen Künstlern

„Jedes Menü bekommt durch die Nachspeise stets die Krone aufgesetzt und dennoch stehen die Patissiers nur selten im Rampenlicht. Das ändern wir mit Patissier des Jahres. Es ist unsere Pflicht, junge kulinarische Talente auf die süße Kunst aufmerksam zu machen und ihnen die Aufmerksamkeit zu schenken, die sie verdienen.“, so Geschäftsführerin Nuria Roig.
Über 100 Bewerber sind dem Ruf der Freiburger Veranstalter gefolgt und haben sich beworben. Sechs konnten sich direkt für das Finale an diesem Oktobersonntag qualifizieren.

Die Menüs folgten alle demselben Prinzip:

Ein Drei-Komponenten-Dessert (6 Teller) aus Olivenöl, Quitte & Valrhona Jivara
Ein Freestyle-Dessert (6 Teller)
Ein/e Freestyle-Praline/Petit Four (15 Stk.)

Mit dem besonderen Etwas setzte sich Sebastian Kraus aus dem Restaurant PURS** in Andernach neben Assistent Yannick Noack durch. Er erhält mit dem Sieg zudem ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro. Ihm stehen mit dem prestigeträchtigen Titel Patissier des Jahres zukünftig nun alle Türen offen.

„Alle Teilnehmer haben eine sehr gute Leistung erbracht. Es waren Kombinationen dabei, die man ganz sicher nicht jeden Tag trifft und genau das macht einen Patissier des Jahres aus. Sebastian hat mit seiner Kombination aus Tom Kha Gai, Ananas und Kalamansi Mut bewiesen und unsere Gaumen ins Staunen gebracht, deshalb hat er den Sieg auch sehr verdient. Ich hatte Gänsehaut,“, fasste Juror und Sternekoch Christian Sturm-Willms, Yunico* (Bonn), zusammen.

Strahlende Sieger auf den Plätzen zwei und drei

Das Siegertreppchen mit dem Sieger teilen sich auf dem zweiten Platz Matthias Fehr aus Swiss Pastry Design, Bern (CH), neben dem Assistenten Remo Hug. Auf dem dritten Platz freut sich Roman Schäfer aus dem Restaurant Speisemeisterei Bayer und Scholz GmbH* (Stuttgart) neben seiner Assistentin Tabea Ulrich.

Zahlreiche Sonderpreise zu gewinnen

Auch beim diesjährigen Finale gab es für die Finalisten neben dem Titel auch Sonderpreise zu gewinnen. Sponsor Valrhona prämierte die beste Kreativität in der Nachspeise, welche von der Jury bewertet wurde. Für Gewinner Sebastian Kraus und seinen Assistenten Yannick Noack geht es somit als VIPs nach Lyon zum World Hospitality and Food Service Event Sirha in 2021.
Gastronomiebekleidungsspezialist Jobeline übergab einen besonderen Preis: Den „Best Spirit Award“ – hierbei wählten die technischen Juroren den Teilnehmer mit dem besten Spirit über der Kochbox aus. Ganz eindeutig wurde hierfür Roman Schäfer ausgewählt. Er freut sich über eine Jacke „Advanced“ aus der nächsten Kollektion von Jobeline.

Rahmenprogramm und internationale Jury

Ein passendes Rahmenprogramm durfte bei dem süßen Finale nicht fehlen. Directeur de la création de la Maison Valrhona – Frédéric Bau – lud ein, ihn auf dem Weg seiner süßen Künste zu begleiten. Er zeigte eindrucksvoll, wie er ein Rezept um Tulakalum Schokolade aus Belize mit seinem einzigartigen Stil auf verschiedene Art und Weise in Szene setzt. Die Zuschauer waren begeistert von seinen Kreationen.

Auch beim Finale bewertete eine internationale Fachjury unter dem Vorsitz des Präsidenten Pierre Lingelser (Spitzenpatissier, Scheck-In Manufaktur Achern) die Leistungen der Finalisten. Neben ihm bewerteten weitere Patisserie- und Gastronomiegrößen, wie

Frédéric Bau – Kreativdirektor | Maison Valrhona
Annett Conrad – Mitherausgeberin | Redakteurin bei FrontRowSociety – The Magazine
Wolfgang Fassbender – Restaurant- & Gastrokritiker
Mike Kainz – Restaurant Lakeside*, The Fontenay Hotel, Hamburg | Patissier des Jahres 2017
Yoshiko Sato – Tavero AG, Basel (CH) | Vize-Patissière des Jahres 2017
Bernd Siefert – Cafe Siefert, Michelstadt
Christian Sturm-Willms – Yunico*, Bonn
Andy Vorbusch – Grand Resort Bad Ragaz, Restaurant Sven Wassmer Memories, Bad Ragaz (CH)

Die Finalisten im Überblick:

Matthias Fehr – Stellvertretender Produktionsleiter Swiss Pastry Design – Bern (CH)
Myriam Isler – Demi Chef de Partie Patisserie Restaurant Lakeside*, The Fontenay – Hamburg (DE)
Christian Kramer – Demi Chef de Partie Gusto, Villa Kennedy a Rocco Forte Hotel – Frankfurt (DE)
Sebastian Kraus – Chef Patissier PURS** – Andernach (DE)
Marcel Meining – Souschef Brückenbaron/ Baron.ess – Bolzhausen (DE)
Roman Schäfer – Chef Patissier Speisemeisterei Bayer & Scholz GmbH* – Stuttgart (DE)

Hintergrundinformationen über Patissier des Jahres

Der Live-Wettbewerb Patissier des Jahres ist das Sprungbrett für die süßen Talente der D-A-CHRegion. Veranstalter ist die spanische Unternehmensgruppe Grupo Caterdata S.L. mit Sitz in Barcelona (ES) und Freiburg (DE). Die sechs besten Patissiers werden von der technischen Jury ausgewählt und qualifizieren sich direkt für das Finale. Bevor sie im Oktober 2019 auf der weltweit größten Ernährungsmesse Anuga in Köln gegeneinander antreten bekommen sie auf dem exklusiven Kick-Off-Event eine Bühne. Die dort vorgeführten Kreationen sind kein Teil der Bewertung. Die Profis kämpfen um den prestigeträchtigen Titel Patissier des Jahres, Preisgeld in Höhe von 3.000€, zahlreiche Sonderpreise von den Sponsoren und einen immensen Karrieresprung, der dem Gewinner gewiss ist.

Mehr Information unter: http://www.patissierdesjahres.com/

Bilder Melanie Bauer Photodesign

Gründen mit Freunden – (k)eine gute Idee?

Drei „goldene Regeln“ sollten unbedingt beachtet werden.

Die drei „goldenen Regeln“ für eine Gründung mit Freunden:

Bonn, 10. September 2019 –  Mit einer guten Freundin oder einem guten Freund ein Business starten – das hört sich zunächst einmal toll an: Man ist eingespielt und man kennt die Stärken und Schwächen des anderen in- und auswendig. „Falls Ihnen die Freundschaft wichtig ist, sollten Sie sich im Vorfeld ein paar Dinge durch den Kopf gehen lassen“, sagt Andreas Dirksen, Teamleiter der Online-Gründerakademie GO AHAED (www.go-ahead.de/gruender-akademie).

Generell scheinen Gründer in Deutschland eher Einzelkämpfer zu sein: Laut KfW Gründungsmonitor 2019 gründen rund 62 Prozent alleine. Eigentlich verwunderlich, die Vorteile der Gründung im Team sind schließlich offensichtlich: Mit jedem Mitgründer erweitert man als Team Know-how, Kompetenzen und Kontakte. Zudem werden finanzielles Risiko, Kapitaleinsatz und Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt. „Im Idealfall garantieren Mitgründer unterschiedliche Perspektiven auf Probleme und Potenziale, einen regen Informations- und Wissensaustausch und in der Regel macht Gründen im Team auch einfach mehr Spaß“, sagt Dirksen. Zu diesen Vorteilen, die jede Gründung im Team mit sich bringt, kommt im Falle einer Gründung mit Freunden ein weiteres Plus hinzu: Vertrautheit.

Doch bei der Existenzgründung mit einer guten Freundin / einem guten Freund steht nicht nur der unternehmerische Erfolg auf dem Spiel, sondern ebenso die Freundschaft. „Das sollte einen aber nicht von einer Gründung im Freundeskreis abhalten. Ein paar Dinge sollten aber vorher bedacht werden“, so Dirksen.

Die drei „goldenen Regeln“ für eine Gründung mit Freunden:

1. Alles schriftlich festhalten

Es empfiehlt sich, Dinge, die nicht beispielsweise in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, anderweitig schriftlich festzuhalten. Dabei sollten Fragen geklärt werden, wie:

Wer übernimmt welche Aufgaben? Welche Erwartungen bringt jeder Gründer mit? Was passiert wenn einer der Gründer das Team verlassen möchte? Wie werden Anteile und Gewinne verteilt? Wofür wird Geld ausgegeben? Was passiert, wenn ein Mitgründer plötzlich Nachwuchs erwartet und sich die Prioritäten verschieben?

2. Probleme ansprechen

Niemand möchte gerne der Nörgler sein, der die Gründungseuphorie durch kritische Töne bremst. Aber Kritik am Mitgründer ist wichtig – auch wenn sie unangenehm ist. Im Vorfeld lässt sich selten abschätzen, ob Arbeitsweisen kompatibel sind – hier hilft es, Klartext zu reden. Um das große Drama zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, unangenehme Themen direkt anzusprechen.

3. Wie steht es um die Kreditwürdigkeit?

Unbedingt im Vorfeld der Gründung sollte die Frage nach der Kreditwürdigkeit gestellt werden – auch wenn es schwerfällt.

„Sind diese Fragen geklärt, steht eine Gründung mit Freunden eigentlich nicht mehr im Weg“, sagt Dirksen.

Bild von rawpixel auf Pixabay