Archiv der Kategorie: Ihre Meinung ist gefragt

Betriebsaufgaben zum Jahresbeginn

Gerade zu Jahresbeginn häufen sich die Meldungen von Betriebsaufgaben. Ein paar schließen aus finanziellen Gründen, doch die meisten müssen Ihren Betrieb wegen Krankheit oder aus Altersgründen aufgeben. In den meisten Fällen fehlen geeignete Nachfolger, die den Familienbetrieb werter führen. Die nächste Generation hat die Gastronomie von klein auf kennen gelernt und sie wissen, wie viel Arbeit es ist, einen Betrieb erfolgreich zu führen. Das Verkaufen oder Verpachten ist ebenfalls sehr schwierig, da es auch hier an Interessenten fehlt.

In Sachsen-Anhalt soll das Gaststätten-Sterben durch einen neuen Gesetzentwurf gestoppt werden. Dabei geht es um günstigere Gebühren bei Neueröffnungen oder Betriebsübernahmen und eine Genehmigungspflicht der Schwarzgastronomie von Vereinen und Verbänden. Dadurch sollen Gastronomen mehr Chancen für die Zukunft bekommen.

Was haltet Ihr von der Idee aus Sachsen-Anhalt? Reicht das aus, um die Gastronomie zu unterstützen?

Foto: hogapr

Wie lange “darf” man ein gutes neues Jahr wünschen?


Hamburg, 30.12.2010. Wenn sich die Nordic-Walkinggruppe im neuen Jahr erstmals wieder trifft, der Gemeinderat erneut tagt, die Krabbelgruppe, der Elternbeirat, das Lehrerkollegium zusammenkommt – dann ist für die meisten klar, dass gute Wünsche zum Jahresbeginn ausgetauscht werden. Auch wenn das Jahr schon fortgeschritten ist. Im Freundes- und Bekanntenkreis sowieso.

Auf Geschäftsebene treten dagegen oft Unsicherheiten auf: Wie lange “darf” man denn eigentlich ein gutes neues Jahr wünschen? Oft sieht oder spricht man ja Kunden und Geschäftspartner erst, wenn das Jahr schon einige Wochen alt ist.

Klare Antwort: So lange Sie möchten! Gute Wünsche haben kein Verfalldatum. Trotzdem tun Sie sich bei eher wenig guten Bekannten schwer? Das ist verständlich.

Sicher helfen folgende Empfehlungen weiter:

• Vergessen Sie generell einen Stichtag
• Allerdings ist bei eher Fremden der Neujahrsgruß auf etwa Mitte Januar zu beschränken
• Neujahrswünsche können auch nach etlichen Wochen noch angebracht sein
• Dann sollten entsprechende Formulierungen die guten Wünsche einleiten, wie zum Beispiel: „Wir haben uns dieses Jahr noch nicht gesehen. Ich möchte Ihnen aber auf jeden Fall ein gesundes, erfolgreiches 2011 wünschen.“ Oder: „Das Jahr ist zwar schon fortgeschritten, aber ich finde, für gute Wünsche ist es noch nicht zu spät. Also alles Gute für Sie im neuen Jahr.“
• Gar nicht empfehlenswert ist ein hingeworfenes „Frohes Neues“ – oder noch kürzer: „Froh’s Neu’s“. Diese äußerst knappen Formulierungen sind nicht wertschätzend und klingen auf keinen Fall ernst gemeint. Um einen kompletten Satz kommen Sie nicht herum.

Text: ETI: Etikette Trainer International

Bessere Kommunikation mit dem Chef

Einer Umfrage des Instituts für Arbeit und Beruf zufolge leiden mehr als 60 Prozent der Mitarbeiter in Unternehmen unter dem schlechten Führungsverhalten ihrer Chefs. Cholerische Anfälle, unverständliche Entscheidungen, despotisches Verhalten sind keine Seltenheit. Viele Betroffene beißen die Zähne zusammen und leiden, weil sie Auseinandersetzungen scheuen. Damit es Ihnen nicht genauso geht, haben die Berater der VON BONIN Personalberatung einige Tricks gesammelt, wie Sie Ihren Boss geschickt „von unten führen“ können. Cheffing heißt das Zauberwort.

Wer Menschenkenntnis besitzt, ist hier klar im Vorteil. Denn die hilft i.d.R., die menschlichen Schwächen des Chefs zu erkennen, zu akzeptieren und – für den eigenen Vorteil zu nutzen. Generell ist die klügere Taktik, den Vorgesetzten mit Zustimmung zu ködern und dann mit Fragen auf den richtigen Kurs zu führen. Beipflichten, Anerkennen, Mitgehen. Der Chef fühlt sich verstanden.

Wie „Cheffing“ funktioniert
Zehn Praxisbeispiele zeigen, wie Sie Ihren Chef am besten führen können:

  • Der Chef stresst: Er will, dass Sie etwas ganz dringend für ihn erledigen. Fragen Sie, welche von Ihren alten Aufgaben weniger wichtig sind als die neue und warten können.
  • Der Chef verlangt zuviel: Das, das und das sollen Sie auch noch erledigen. Fragen Sie: „Welche Aufgaben kann ich dafür auf Eis legen?“
  • Immer erst beipflichten: Der Chef kommt mit einer neuen Idee, einem Projekt. Stets beipflichten, anerkennen, mitgehen. Zum Beispiel: „Das ist wirklich ein ehrgeiziges Projekt. Das wird uns bestimmt weiter bringen!“
  • Den Wunsch des Chefs würdigen: Er will, dass Sie etwas Sinnloses tun? Würdigen Sie zunächst den Wunsch, bieten dann aber eine andere, sinnvollere Lösung an:“ Es wäre sinnvoll, erst das Update des IT Systems zu installieren, um nicht doppelte Arbeit zu machen und schneller zum Ziel zu kommen“.
  • Kritik des Chefs als Anregung zu verstehen: Er kritisiert Sie unwirsch. Bleiben Sie freundlich: „Eine interessante Anregung. Dafür werde ich gleich mal mit meinem Team versuchen, wie wir das hinkriegen“.
  • Nur nicht meckern: Vermeiden Sie es, beim Argumentieren zu sehr von sich aus zu gehen. Also nicht: „Wie soll ich das jetzt auch noch schaffen!“ Nicht aus der Haut fahren. Stattdessen argumentieren Sie wie oben.
  • Richtig verhandeln: Das gilt auch für Gehaltsverhandlungen. Vermitteln Sie Ihren Nutzen für das Unternehmen. Finden Sie heraus, was Ihr Chef will. Suchen Sie die Spielräume auf beiden Seiten.
  • Keine kategorischen Absagen: Jeder Chef reagiert negativ auf irritierenden Bemerkungen: „Das geht doch gar nicht!“. Zeigen Sie ihm vielmehr Ihr Motto: „Geht nicht, gibt’s nicht. Ich finde eine Lösung“:
  • Nicht problematisieren: Versuchen Sie auf keinen Fall, Ihren Chef mit tausend Wenns und Abers mit Problemen tot zuquatschen. Sagen Sie nicht, was nicht geht, sondern was geht.
  • Finden Sie den gemeinsamen Nenner: Welches Interesse steckt hinter dem Wunsch Ihres Chefs? Was will er wirklich? Kommen Sie ihm hier entgegen, indem Sie die Gemeinsamkeit herausfinden.

Sie werden sehen, wenn Sie nicht stur auf ihrer Position beharren, sondern fragen, was der Chef möchte und warum, dann werden Sie eher einen Kompromiss finden, mit dem beide Seiten zufrieden sein können.

VON BONIN Personalberatung

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Normale Berichterstattung?

Seit dem ersten Dezember wird in der Online-Ausgabe der Regionalzeitung HNA.de (ein Portal der Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung) gezielt negativ über die Gastronomie berichtet. Angefangen hat es mit dem toten Fuchs in einem Magdeburger Asia-Imbiss. Seit diesem Zeitpunkt erscheinen in kurzen Abständen Artikel, bei denen die hygienischen Bedingungen in der Gastronomie gezielt schlecht dargestellt werden.

Ist das noch normale Berichterstattung oder eher eine gezielte Kampagne, um der Gastronomie zu schaden?

Hier sind die Links:

Der Artikel über den Fuchs: http://www.hna.de/nachrichten/deutschland/kontrolleure-finden-toten-fuchs-asia-imbiss-1513134.html

Die Folgeartikel zum Thema Hygiene:

4. 12. 2011 http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/gastronomie-maengel-jedem-dritten-betrieb-kassel-1516408.html

5. 12. 2011 http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/hygieneschulung-rechnet-sich-1517499.html

11. 12. 2011 http://www.hna.de/nachrichten/kreis-kassel/hofgeismar/gastronomie-maengel-jedem-vierten-betrieb-1526219.html

 

Ein Restaurantbesuch und vier Bewertungen


Im Rahmen einer Personal-Weihnachtsfeier waren wir mit einer Gruppe von 13 Personen in einem kleinen Restaurant zum Abendessen. Wir hatten vorher reserviert und unser Tisch war bereits eingedeckt. Im Service arbeitete der Chef mit einer Bedienung und außer uns war ebenfalls eine Gruppe mit etwa 14 Personen und ein paar a la carte- Tische.

Nach dem Essen war ich sehr zufrieden und habe auf dem Nachhauseweg mit dem Gedanken gespielt, das Restaurant zu bewerten. Da wir alle in der Gastronomie arbeiten, fragte ich am nächsten Tag bei ein paar Kollegen, wie es ihnen gefallen hat und wie sie den Abend bewerten würden.

Hier sind die Antworten:

  • 1. Kollege: Es war ein sehr schöner Abend, die Bedienung war sehr freundlich, doch wenn sie öfter an den Tisch gekommen wäre, hätten sie bestimmt mehr Umsatz mit uns machen können. Das Preis- Leistungsverhältnis war in Ordnung und das essen war auch Ok.
    Durchaus empfehlenswert! 
  • 2. Kollege: Also die 1. Vorspeise war nicht warm und knusprig (Bruschetta), die 2. Vorspeise hat nach Fertigprodukt geschmeckt (Krabbencocktail) und der Hauptgang war ungenießbar, weil die Soße nicht geschmeckt hat. Der Service hat sich ebenfalls nicht blicken lassen.
    Nie wieder!
  • 3. Kollege: Der Service war schlecht, aber das Essen war gut.
    Alles in allem ein gelungener Abend. 
  • Meine Meinung: Ich hatte einen tollen Abend, mein Essen hat richtig lecker geschmeckt und ich würde jederzeit wieder hingehen.
    Sehr Empfehlenswert!

Durch die sehr unterschiedlichen Aussagen kam ich ins Grübel. Jedem meiner Kollegen traue ich ein qualifiziertes Urteil zu, doch wie kann man an dem gleichen Abend und am gleichen Tisch so unterschiedliche Erfahrungen sammeln?
Wie kann man sich dann auf Gäste-Bewertungen, die im Internet veröffentlicht werden, verlassen?

Foto:  ©hogapr

BSZ Umfrage: Sind Sie für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK?

(lifepr) Dieburg, 05.11.2011, abgegebene Stimmen: 3900
Mit Ja haben 3538 Teilnehmer gestimmt Das sind 90,72% der abgegebenen Stimmen.
Mit Nein haben 362 Teilnehmer gestimmt. Das sind 9,28% der abgegebenen Stimmen.

Industrie- und Handelskammern (IHK) sind eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie sind aber keine Behörden. Die Industrie- und Handelskammern sind eine Einrichtung der Wirtschaft und sollen als Interessenvertreter der gesamten Gewerbetreibenden Unternehmen in ihrer Region fungieren. Sie sollen die Interessen der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden vertreten und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft werben. Alle Unternehmen müssen einen Zwangsbeitrag zu ihrer IHK leisten.

Allerdings gibt es nach Meinung des BSZ® e.V. keinen einzigen stichhaltigen Grund (mehr) welcher die Zwangsbeiträge von Unternehmen an die Industrie- und Handelskammer rechtfertigen könnte.

Wenn die öffentlich rechtlichen Kammern der Wirtschaft tatsächlich so wertvolle und unverzichtbare Leistungen erbringen würden, dann sollte man doch annehmen dürfen, dass die ungefähr 80 IHK Bosse selbst darauf bestehen würden, in privat organisierte Kammervereine überführt zu werden. Aber weit gefehlt. Stattdessen berufen sich die Kammern gerne auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2001 – 1 BvR 1806/98 -, nachdem die Pflichtmitgliedschaft als zulässig bewertet wird.

Voraussetzung für die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Verbandes mit Pflichtmitgliedschaft ist demnach, dass der Verband legitime öffentliche Aufgaben erfüllt. Bei der Einschätzung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, komme dem Gesetzgeber ein weites Ermessen zu. Die Änderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Änderung der Struktur von den in den Kammern zusammengefassten Unternehmen und die Entwicklung des Verbandswesens, verlange vom Gesetzgeber allerdings die ständige Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Zwangskorporation noch bestehen würden. Die Richter haben mit ihrem Urteil der IHK also keineswegs ihre „scheinbare Unverzichtbarkeit“ bescheinigt, sondern vielmehr eine zeitliche Begrenzung der Zwangsmitgliedschaft eingefordert, so BSZ® Vorstand Horst Roosen.

Es ist nach Meinung des BSZ® e.V. nicht zu beanstanden, dass der Staat sich bei der öffentlichen Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hilfe von aus der Wirtschaft selbst heraus gebildeten Selbstverwaltungseinrichtungen bedient. So hat auch das Bundesverfassungsgericht als zwei unterscheidbare Aufgabenkomplexe die „Vertretung der gewerblichen Wirtschaft“ und die „Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet“ benannt, und beide als legitime öffentliche Aufgaben eingeordnet.

Bei dem BSZ® e.V. glaubt man aber nicht daran, dass es sich bei der IHK nicht um eine reine Interessenvertretung wie sie Fachverbände wahrnehmen handelt. Die IHK allerdings glaubt immer noch von sich, dass Sie die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten auch tatsächlich wahrnehme. Das leistet sie aber gerade nicht und kann es wohl auch nicht. Der Staat selbst spricht ihr diese Qualifikation ab indem er sich lieber von freien Beratungsunternehmen beraten lässt.

Der BSZ® e.V. hält es für längst überfällig, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK zu beenden. Mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen hat diese Zwangsabgabe, für die keine messbare Gegenleistung für die Beitragszahler erbracht wird, nichts mehr zu tun. Im Gegenteil, die IHK muss bei immer mehr ihrer Zwangsmitglieder sogar die Beiträge durch Gerichtsvollzieher beitreiben lassen.

Alleine 60% der Einnahmen sollen für die eigene Verwaltung ausgegeben werden. Böse Zungen behaupten, dass der Rest für Sekt und Lachsschnittchen bei Empfängen bei denen nur noch Promis und Funktionäre aus Politik und Verwaltung anwesend seien, verbraucht werde.

Die Anzahl der Mitglieder die an Wahlen der IHK teilnehmen sind so dramatisch zurückgegangen, dass sie oft schamhaft verschwiegen werden. Dem Vernehmen nach soll die Wahlbeteiligung meist unter 10% liegen. Von einem Mandat durch ihre Mitglieder kann die IHK schon lange nicht mehr sprechen, dies bestätigt auch sehr eindrucksvoll das eingangs erwähnte Abstimmungsergebnis der BSZ e.V Umfrage.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.rechtsboerse.de

Schlechte Bewertungen als Chance nutzen!

Social Media und seine vielen Formen sind leider auch immer wieder Anlass für schlechte Stimmung, üble Nachrede oder schlichte Beleidigung. Das gibt es nicht erst seit Twitter, Facebook, Xing oder Google+ – schon in der Zeit der guten alten Foren waren negative Kommentare ein Problem für so manchen Moderator. Doch seit Social Media ein wichtiger Kommunikationskanal geworden ist, sind solche Kommentare für viele Unternehmen ein echtes Problem geworden.

Den Unternehmen fehlt oft die Affinität zum Medium Internet, sie wissen nicht wie zu reagieren und sie merken schnell, dass Social Media nicht zu kontrollieren ist. Genug Beispiele hat es gegeben – ob die Deutsche Bahn oder Henkel mit Pril als jüngeres Beispiele wie auch andere diverse PR-Desaster auf Twitter und Facebook in den letzten ein/zwei Jahren.

Der Punkt ist und bleibt: Die Währung von Social Media heißt Vertrauen. Wer da am falschen Ende spart, ist bald in den roten Zahlen. Bei den Menschen und wenn es ganz schlecht läuft auch auf dem Konto. Darum heißt es grundsätzlich: Offensive ist die beste Verteidigung. Wer Vertrauen besitzt durch gute, durch solide Information, durch Engagement, der kann eine Menge Loyalität erwarten und wird einem Problem ganz anders entgegen treten können.

Die Hauptregel heißt: Ruhig bleiben. Durchatmen, nicht persönlich nehmen und auf keinen Fall persönlich werden. Daher ist es so wichtig, dass Profis am Rechner sitzen, am besten Menschen mit Lebenserfahrung. Einfach auch mal warten – aber auf keinen Fall versuchen, die Diskussion auf irgendeine Weise zu stoppen. Da geht der Daumen sofort runter und der Vertrauens-Bonus wird zum Malus.

Dann heißt es »Fakten Fakten Fakten«: Erst noch einmal alles in Ruhe lesen was geschrieben wurde, dann im eigenen Unternehmen prüfen, ob etwas an den Vorwürfen dran sein könnte. Argumente sammeln, Details prüfen usw. usf. Ehrlichkeit und Genauigkeit sind die schärfsten Waffen, wenn es gilt, gegen negative Kommentare anzugehen. Dann erst geht es zurück zum Medium, zurück zu den Kunden.

Und jetzt: nicht einfach platt die eigene Marke verteidigen, das Produkt, die Dienstleistung, sondern mit Transparenz und Offenheit Gegenargumente aufzeigen. Alles ohne Vorwürfe, alles ohne die berüchtigte »beleidigte Leberwurst« zu geben. Auf keinen Fall andere Leute oder Unternehmen schlecht machen – niemals! Vielleicht setzt man schnell eine kleine Unterseite auf, oder ein PDF zum Download, dass Fakten und Argumente enthält. Diese Seiten können und sollen entkräften, aber auf keinen Fall auf das konkrete Ereignis, die Beschwerde eingehen – im Gegenteil. Weiterhin faktisch und neutral vorgehen. Wer bereit ist (nach~) zu lesen, der wird sich genau hier bestätigt finden. Nämlich sich bei einem Unternehmen wieder zu finden, das einen ernst nimmt und dem man vertrauen kann. Größere Unternehmen können gar noch mehr anbieten: eine Hotline etwa, oder ein kleines Web-Video.

Und noch etwas wird helfen: ist es im Vorfeld durch offensive und gute Nutzung der Social Media-Kanäle gelungen, eine Vertrauensbasis aufzubauen, so werden es die Fans, die Follower und Freunde sein, die Unterstützung anbieten. Gute Beziehungen zu loyalen Kunden und Personen, die dem Unternehmen thematisch nahe stehen, sind denn auch mehr wert als jedes Argument. Denn sie vermitteln Glaubwürdigkeit in der Abwehr negativer Kommentare. So lassen sich jegliche eigene Postings vermeiden die irgendwie als pure Verteidigung ausgelegt werden könnten.

Und sollte sich am Ende herausstellen, dass an den Vorwürfen etwas Wahres dran ist, ist es erste Pflicht, genau das zuzugeben. Klar und deutlich sagen, dass man sich um Aufklärung bemüht. Und dann heißt es ausführlich berichten. Darüber was man tut, um die Sache aufzulösen, alle Schritte, den ganzen Prozess. Das wird hoch geschätzt werden – wie gesagt: Ehrlichkeit, Transparenz und Glaubwürdigkeit sind die Eckpfeiler. Und das Vertrauen der Kunden sich eher erhöhen. Sprich: im Zweifel sind negative Kommentare sogar eine Chance. Nur ergreifen muss man sie.

Dieser Artikel wurde von Herrn Thomas M. Ruthemann geschrieben und mit seiner Genehmigung veröffentlicht.
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