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Koch des Jahres 2024: Finaler Wettkampf in Bonn – Eine Hommage an Dieter Müller

Freiburg, 12. September 2024 – Das große Finale des renommierten Live-Wettbewerbs „Koch des Jahres“ wird am 21. Oktober im Kameha Grand in Bonn ausgetragen. Sechs der talentiertesten Profi-Köche treten an, um ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Das Finale ist in diesem Jahr eine besondere Hommage an die Drei-Sterne-Legende Dieter Müller, der den Wettbewerb seit seiner Gründung als Jurypräsident unterstützt und maßgeblich vorangebracht hat. Eine internationale Spitzenjury wird in Bonn über den Sieg entscheiden.

Eine kulinarische Herausforderung zu Ehren von Dieter Müller


Das Thema des diesjährigen Finales dreht sich rund um die kulinarische Philosophie von Dieter Müller, einem der einflussreichsten Drei-Sterne-Köche Deutschlands. Die Finalisten stehen vor der Herausforderung, ein Drei-Gänge-Menü zu kreieren, das von Müllers Schaffen inspiriert ist und eine Hommage an seine langjährige kulinarische Arbeit darstellt. Im Hauptgang erwartet die Finalisten außerdem noch eine Besonderheit: die Blackbox. Der Warenkorb, aus dem die Kandidaten ihre Zutaten für den Hauptgang wählen können, wird ihnen erst am Abend vor dem Wettbewerb enthüllt!

„Es ist mir eine große Ehre, dass das Finale des diesjährigen Wettbewerbs meinem Lebenswerk gewidmet wird. Was mir in meiner Arbeit immer wichtig war und ist, ist handwerkliche Präzision, Kreativität, tiefer Respekt für die Zutaten und die Verbindung zwischen Tradition und Innovation. Ich bin gespannt, wie die Finalisten diese Elemente in ihren Menüs aufgreifen. Dieser Wettbewerb ist nicht nur eine Bühne für Talente, sondern auch eine Chance, die Essenz der Kulinarik weiterzutragen und neu zu interpretieren,“ sagt Dieter Müller.

Hochkarätige Jury: Internationale Spitzenköche und Experten bewerten das Finale

Die Jury des Wettbewerbs setzt sich auch in diesem Jahr aus renommierten Spitzenköchen und Branchenexperten zusammen, die die Kreationen der Finalisten bewerten. Unter dem Vorsitz von Jurypräsident Dieter Müller wird die Jury von Viki Geunes (Zilte***, Antwerpen), Torsten Michel (Schwarzwaldstube***, Baiersbronn), Thomas Schanz (schanz.restaurant***, Piesport), Silvio Germann (Mammertsberg**, Freidorf (CH)), Rosina Ostler (Alois – Dallmayr Fine Dining**, München), Sebastian Frank (Horváth**, Berlin), Mike Süsser (TV-Koch), Nils Henkel (Bootshaus, Papa Rhein Hotel, Bingen) und Bernd Matthies (Gastro-Kritiker und Journalist) komplettiert.

Als technische Juroren begleiten Jan Pettke (Scheck-In Kochfabrik, Achern), Michael Nehrdich (RATIONAL Deutschland), Fabrice Ohlmann (The Counter, Zürich) und Christian Sturm-Willms (Yunico*, Bonn) die Kandidaten im Wettbewerb.

Als Moderator führt Spitzenkoch Matthias Gfrörer (Gutsküche Wulksfelde, Tangstedt) das Publikum durch den Wettbewerb!

„Seit über einem Jahrzehnt ist ‚Koch des Jahres‘ die Plattform für aufstrebende Kochtalente im deutschsprachigen Raum. Der Gewinn dieses Wettbewerbs öffnet Türen und markiert oft den entscheidenden Wendepunkt in der Karriere unserer Finalisten. Dass wir Dieter Müller seit Anbeginn als Jurypräsident an unserer Seite haben, ist für uns eine enorme Ehre. Mit seiner unermüdlichen Leidenschaft hat er den Wettbewerb entscheidend geprägt, und wir freuen uns, nun seinen immensen Beitrag zur Kulinarikwelt würdigen zu dürfen,“ sagen Veranstalter Nuria Roig und Christian Kamm, Geschäftsführer der ROIKA Solutions GmbH.

Wer sind die Finalisten? Sechs Talente kämpfen um den begehrten Titel

In diesem Jahr haben es folgende sechs herausragende Kochtalente mit ihren Assistenten ins Finale geschafft:

  • Alexander Högner, Küchenchef, Herzog, München, mit Assistentin Sonja Denninger, Sous-Chef, Herzog, München.
  • Christoph Ehler, Sous-Chef, Leonardo Royal Hotel, Nürnberg, mit Assistentin Entihal Khatib, Chef de Partie, Leonardo Royal Hotel, Nürnberg.
  • Ivan Lazarenko, Küchenchef, Hallo Emil, Stuttgart, mit Assistent Patrick Ködel, stellvertretender Küchenchef, Hallo Emil, Stuttgart.
  • Jaspar Wcislo, Sous-Chef, Restaurant Agata’s*, Düsseldorf, mit Assistent Marcel Förster, Küchenchef, Agata’s*, Düsseldorf.
  • Simon Scheuerlein, Küchenchef, Bayerischer Hof, Spalt (Bayern), mit Assistentin Lucia Ronellenfitsch, Chef de Partie, Bayerischer Hof, Spalt.
  • Florian Kornexl, Küchenchef, Gasthaus Kornexl, Untergriesbach (Bayern), mit Assistent Marcel von Winckelmann, Küchenchef, Restaurant Marcel von Winckelmann, Passau.

Ein Tag voller Highlights: Innovationen, Networking und kulinarische Höhepunkte

Das Finale ist am 21. Oktober ab 12 Uhr für Fachpublikum zugänglich und richtet sich vor allem an Gastronomen und Branchenexperten. In der spannendsten Phase des Wettbewerbs – der Servicezeit von 13.30 Uhr – 17.00 Uhr treten die sechs Finalisten gegeneinander an und servieren ihre Drei-Gänge-Menüs der Jury. Neben dem Live-Wettbewerb lockt die Gäste der „Marktplatz der Innovation“, bei dem Partner und Aussteller ihre neuesten Produkte, Lösungen und Trends präsentieren. Außerdem wird der Wettbewerb von spannenden Programmpunkten begleitet. Die Krönung des Tages bildet eine feierliche Preisverleihung um 18:30 Uhr, bei der nicht nur der Gewinner des Titels „Koch des Jahres“ gekürt wird, sondern auch Sonderpreise verliehen werden.

Im Anschluss findet der Tag mit einer exquisiten Küchenparty seinen kulinarischen Ausklang. Als Star-Köche schwingen hier die Halbfinalisten des Wettbewerbs den Kochlöffel und begeistern mit exklusiven Kreationen darunter Daniele Di Sario (Il Teatro, Karlsruhe), Christian Loos (Landhotel Weißes Ross, Illschwang), Denis Brühl (H. Bodendorf*, Hotel Landhaus Stricker, Tinnum/Sylt) und Volodymyr Dykusar (Mook Group, Frankfurt). Live-Musik und DJ laden die Gäste ein den Tag in ausgelassener Atmosphäre ausklingen zu lassen.

Tickets gibt es unter www.kochdesjahres.de/tickets

Preisverleihung: Mehr als nur der Titel „Koch des Jahres“

Neben dem Titel „Koch des Jahres“ und einem Preisgeld von 5.000 Euro werden auch besondere Leistungen und Fähigkeiten der Kandidaten durch Sonderpreise prämiert:

  • Der Sonderpreis, verliehen von der Firma Hobart, zeichnet den Koch mit der nachhaltigsten Arbeitsweise im Wettbewerb aus. Der Preis ist eine hochwertige Untertischspülmaschine, die sowohl spülen als auch Besteck polieren kann.
  • Best Plate Design Award verliehen von der Firma Churchill wird hier die schönste optische Präsentation einer Vorspeise ausgezeichnet. Der Sieger wird über ein Social Media Voting ermittelt und darf sich über einen Gutschein der Firma Churchill freuen.
  • Preis für das kreativste Dessert, verliehen von der Firma FRXSH prämiert das kreativste Dessert. Der Sieger wird über das Urteil der hochkarätigen Wettbewerbsjury ermittelt und darf sich über einen Mousse Chef im Wert von 5.000 Euro freuen.

Street Food Sylt und Sterneküche hoch fünf

Spitzenköche faszinieren mit exquisitem Gourmet-Dinner und Street Food Festival auf Sylt – Eventreihe Felix & Friends findet erstmalig am 12. und 13. April statt

Hörnum / Sylt, 12. März 2024 – Höchste Kochkunst gemeinsam zelebrieren – mit der neuen Eventreihe „Felix & Friends“ vereint Felix Gabel, Sternekoch des KAI3 im BUDERSAND Hotel – Golf & Spa – Sylt, alle seine Weggefährten, Partner und Freunde mit dem Ziel, perfekten Genuss zu kredenzen. Fünf Sterneköche, namhafte Winzer und Hersteller von Premiumprodukten kommen zusammen, um vor Ort eines zu teilen: ihre Liebe zur Kulinarik und ihren Anspruch auf beste Qualität. Glänzender Kaviar, saftiges Wagyu-Fleisch, zartschmelzende Schokolade, köstliche Austern oder echte Sylter Miesmuscheln – schon der Blick auf die feinen Spezialitäten verspricht vollendeten Gaumenzauber. Das Event beginnt am 12. April mit einem exzellenten Gourmet-Dinner und verwandelt sich am 13. April in ein Street Food Festival, das eine spannende Symbiose aus feinster Kulinarik und Street Food offeriert. 

Fünf Spitzenköche, fünf exquisite Gänge 

Geballte Kochkunst aus ganz Deutschland – neben Felix Gabel sorgen Quirin Brundobler (Das Grace – Flensburg), Filip Czmok (Bembergs Häuschen – Euskirchen), Jonas Zörner (Restaurant Golvet – Berlin) und Julius Reisch (Esszimmer im Oberschwäbischen Hof – Schwendi) am ersten Abend für Gaumenfreude höchster Qualität. Mit besten regionalen Produkten servieren sie im KAI3 ein Menü mit fünf Gängen – jeweils von einem der Sterneköche zubereitet. Ein musikalisches Highlight zwischen den Gängen bietet der Live-Act mit Simon Schmidt an der Akustik Gitarre. Das Event beginnt mit einem Empfang um 18:30 Uhr. Für den fröhlichen Ausklang sorgt ab ca. 22:00 Uhr die Party mit Live DJ Horst Ulrich Höhne in der KAI3 Küche. 

Genussabend mit Food-Stationen 

Sterneküche und hochwertigste Spezialitäten in Kombination mit Street Food bescheren die aufstrebenden Köche am Abend des 13 Aprils und werden begleitet von vielen weiteren Partnern. Von der Lobby über die Bar bis zum KAI3 stellt das BUDERSAND Hotel die Kulisse für ein buntes Street Food Festival bereit. An 18 Stationen lassen sich verschiedene Kreationen der Sterne- und Gastköche entdecken. Hier fließen die Kochtechniken der feinen Spitzenküche direkt in die Zubereitung ein. Auch die Leidenschaft, die die Partner für ihre Spezialitäten hegen, wird den Gästen zuteil. Mit von der Partie sind die Confiserie Coppeneur, Sylter Muscheln von Adriaan Leuschel, das Prunier Caviar House, Rungis Express sowie die Wagyu Zucht Nordfriesland. Die pure Liebe zur Qualität und die Empathie, die alle „Freunde“ verbindet, sind an jeder Station erlebbar. Das Street Food Festival startet ab 18:30 Uhr und wird musikalisch durch DJ Florian Frings begleitet. 

Ebenso vielfältig wie die Speisen ist an beiden Abenden auch die Getränkeauswahl.. Neben Bioweinen aus Italien vom Weingut Gradis‘Ciutta können Spitzenweine von der Saar vom Weingut Willems-Willems und aus Rheinhessen vom Weingut Hofmann sowie die national und international mehrfach ausgezeichneten Weine vom Weingut Philipp Kuhn gekostet werden. Auch alkoholfreie Weine auf Sterne-Niveau der Manufaktur Jörg Geiger und ausgefallene Drink-Spezialitäten wie das Sylter Gourmet-Bier von der Westindien Compagnie Flensburg sind auf der Getränkekarte zu finden – ein aufregender Abend voller harmonisierender Geschmacksnuancen. 

Das Event ist ab 615 Euro pro Person im Doppelzimmer und ab 810 Euro für eine Person im Einzelzimmer buchbar (Reisezeitraum: 12. bis 14. April 2024). 

Guten Appetit: Neue Sitten in der Gastro


ARAG Experten über Tisch-Zeitfenster, No-Show-Gebühren & Co.


(lifePR) (Düsseldorf, 04.08.2023) Ein ausgedehntes Geschäfts-Meeting, ein entspannter Abend mit Freunden, die gemütliche Familienfeier – außer Haus zu essen ist gar nicht mehr so einfach, wie es mal war. Viele Restaurants haben Stornogebühren, Anzahlungen bei der Reservierung größerer Gruppen und begrenzte Nutzungszeiten eingeführt und ernten dafür nicht überall Verständnis. Haben sie denn überhaupt das Recht dazu? ARAG Experten klären auf.


Das Ende ist vorprogrammiert
„Wir freuen uns auf Ihren Besuch, der Tisch ist von 18 bis 20 Uhr für Sie reserviert“, diesen Satz liest man üblicherweise nach einer Online-Buchung. Telefonische Reservierungen sind insgesamt schwierig geworden, sollte man aber das Glück haben, jemanden im Restaurant zu erreichen, lautet das Angebot nicht anders: Es werden Slots vergeben und somit ist nicht nur klar, wann der Abend endet, sondern die freie Wahl der Uhrzeit ist auch oft gar nicht möglich. Diese Vorgehensweise hat sich in Deutschland während der Corona-Pandemie etabliert, als die Plätze besonders begrenzt waren und so das Restaurant besser ausgelastet werden konnte. ARAG Experten wissen allerdings, dass derartige Zeitfenster in Städten wie New York, London, Paris oder Kopenhagen schon seit Jahren üblich sind. Und sie fügen hinzu, dass diese Vorgehensweise selbstverständlich den Gastronomen unterliegt, denn die haben Hausrecht im eigenen Betrieb und können solche Regeln selbst bestimmen. Gestiegene Kosten rechtfertigen sicher gerade in angesagten Läden den Gedanken, Tische zwei- oder dreimal zu besetzen, noch dazu wird den Gastronomen der Reservierungsvorgang in Slots über Buchungssysteme wie Opentable oder Qandoo einfacher gemacht.

Außer Spesen nichts gewesen?
Die begrenzte Aufenthaltsmöglichkeit ist das eine, die verbindliche Reservierung das andere. Bei Nichterscheinen ohne oder mit zu kurzfristiger Absage wird neuerdings von einigen Restaurants eine sogenannte No-Show-Gebühr verlangt. Durchaus verständlich, wenn man sich klarmacht, dass eine Reservierung Personalplanung und Einkäufe sowie Vorbereitungen nach sich zieht. Dennoch stößt diese Neuerung auf viel Unverständnis und sorgt für Empörung. Dabei dürfte sie nicht als Überraschung daherkommen: ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine solche Regelung mindestens rechtssicher in den AGB formuliert und einzusehen sein muss. Noch besser ist es natürlich, den Gast rechtzeitig klar und leicht auffindbar darauf hinzuweisen, damit er sein Verhalten darauf einstellen kann und nicht plötzlich von einer Strafe überrollt wird. Außerdem muss dem Betroffenen ermöglicht werden nachzuweisen, dass dem Gastronomen gar kein Schaden entstanden ist, zum Beispiel durch die Neubesetzung des Tisches. Ist dieser Passus in den AGB nicht ebenso erwähnt, ist die Forderung ohnehin nicht wirksam und der Betroffene kann die Zahlung verweigern.

Land unter auf dem Personalmarkt
Und wann darf der Gast außerdem sein Geld behalten? Verärgerte Gäste, die viel zu lange auf das bestellte Essen gewartet haben, sind keine Seltenheit bei dem derzeitigen Personalmangel in der Gastronomie. Und man kann ihnen eigentlich nicht verübeln, dass sie irgendwann aufstehen und gehen. So einfach ist es aber nicht, warnen ARAG Experten. Mindestens einmal muss man bei der Bedienung darauf aufmerksam machen, dass man bereits länger wartet, und wenigstens 30 Minuten müssen vergangen sein. Danach dürfte man trotz vorheriger Bestellung gehen, ohne zu zahlen. Das Essen alternativ nach der Wartezeit noch anzunehmen und zu genießen und dann den Preis zu mindern, erfordert sicher etwas Courage, aber Präzedenzfälle geben Recht: Nach 90 Minuten steht dem Gast unter Umständen eine Minderung von bis zu 30 Prozent zu.

A votre santé
Recht oder Unrecht, am Ende sitzen wir doch alle ‚am selben Tisch‘: Der Gastronom möchte glückliche Gäste und natürlich Gewinn erzielen, die Gäste möchten einen schönen Abend und den Erhalt einer vielseitigen Gastro-Szene. Und am Vertrag, der wie bei jeder Dienstleistung auch im Restaurant durch bestimmte Handlungen zustande kommt, sind beide Parteien beteiligt. Ihre Rechte und Pflichten sind daher in vielen Fällen klar geregelt. Noch mehr Spaß macht das Ausgehen sicherlich mit entsprechend wechselseitigem Verständnis und Miteinander. Dann gibt es auch gerne den Absacker aufs Haus und Statistiken besagen, dass der das Trinkgeld erhöht. Na dann: Prost!

Effektiver Einbruchschutz für kleine und mittlere Betriebe

Nürnberg, den 7. Dezember 2022 – Winterzeit = Einbruchszeit – das gilt auch für Unternehmen. Doch viele Betriebe unterschätzen die Gefahr sowie die Schadensumme, wenn Fenster aufgehebelt, die Betriebseinrichtung beschädigt sowie Bargeld, Waren oder Computer gestohlen wurden. Welche Vorkehrungen Unternehmen treffen sollten, um ihr Einbruchsrisiko zu senken und welche Versicherung im Ernstfall für den Schaden aufkommt, weiß Anja Moritz, Expertin von der NÜRNBERGER Versicherung.

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Sicherheitskonzept erarbeiten
Vor allem kleine und mittlere Betriebe denken häufig, dass das Thema Einbruchschutz für sie nicht relevant ist. „Doch auch sie sind ein beliebtes Zielobjekt bei Einbrechern und die hohen Folgekosten, die ein Einbruch meist mit sich bringt, können für sie schnell existenzbedrohend werden“, so Anja Moritz, Expertin von der NÜRNBERGER Versicherung. Daher empfiehlt sie auch kleineren Unternehmen, ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten. Hierbei können sie sich beispielsweise an den Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe der VdS Schadenverhütung orientieren, die unter shop.vds.de/publikation/vds-2333 zum Download zur Verfügung stehen. Darin finden sich nicht nur Tipps für die Gefährdungsanalyse, sondern auch die entsprechenden konkreten Schutzvorkehrungen. „Polizeiliche Beratungsstellen können außerdem unterstützen, indem sie etwa direkt vor Ort Schwachstellen am Gebäude und auf dem Grundstück ermitteln. Dieser Service ist meist sogar kostenlos.“, sagt Moritz. Weitere Informationen zu den Beratungsstellen finden Unternehmen unter www.polizei-beratung.de.

Aufrüsten gegen die Einbruchsgefahr
Um sich vor Einbrechern zu schützen, sollten Betriebe unbedingt in den Gebäudeschutz investieren. „Das heißt: Türen, Tore, Fenster – auch Schaufenster – Kellerschächte, Rollläden, Rollgitter und Gittertüren sollten eine entsprechende Widerstandsklasse und hochwertige Schlösser haben. Ist dies nicht der Fall, gilt es, diese dringend auszutauschen“, rät die Expertin der NÜRNBERGER Versicherung. Auch geprüfte Mehrfachverriegelungs- oder Einsteckschlösser können das Einbruchsrisiko senken. „Um eine fachgerechte und professionelle Umsetzung der mechanischen Maßnahmen zu garantieren, sollten Firmen unbedingt einen Fachbetrieb beauftragen“, so Moritz.

Unterstützung durch technische Maßnahmen
Neben einbruchhemmenden Türen und Fenstern können außerdem technische Maßnahmen eine sinnvolle Ergänzung sein, um die Einbruchsgefahr zu senken. „Es gibt mittlerweile auch viele smarte Technologien, die beispielsweise Bewegungsmelder, Überwachungskamera, Alarmanlage und Smartphone miteinander vernetzen“, informiert die Expertin von der NÜRNBERGER Versicherung. Der Vorteil: Unternehmen können von unterwegs auf Knopfdruck über ihr Smartphone bestimmte Maßnahmen ergreifen, indem sie beispielsweise das Licht einschalten, die Überwachungskamera starten, einen Alarm auslösen oder automatisch die Polizei rufen, sollten sich Einbrecher am Gebäude zu schaffen machen. „Eine Alternative sind beispielsweise Sensoren, die diese Maßnahmen auslösen, sobald sie aktiviert werden“, ergänzt Moritz. Bei besonders gefährdeten Betrieben ist eine Einbruchmeldeanlage empfehlenswert, die dann auf ein Wach- und Sicherheitsunternehmen oder die Polizei aufgeschaltet wird.

Mitarbeiter ins Boot holen
Für einen vollumfänglichen Einbruchschutz sollten Betriebe auch ihre Mitarbeiter mit ins Boot holen: Um die gesamte Belegschaft darüber zu informieren, welche Regelungen für die Arbeitsstätte gelten, wie die Technik bedient wird und worauf sie bei Fenstern, Türen und Co. achten müssen, empfiehlt die Expertin der NÜRNBERGER Versicherung, alle Sicherungsmaßnahmen schriftlich festzuhalten und das Dokument an die Mitarbeiter auszuhändigen. Die folgenden grundlegenden Sicherheitstipps sollte es unbedingt enthalten: Türen immer zweifach abschließen, Fenster nach Betriebsschluss schließen, Schlüssel sicher aufbewahren und Alarmanlage aktivieren – wenn vorhanden. Moritz rät zudem, sensible Informationen wie Sicherheitscodes nicht darin zu veröffentlichen, sondern diese besser vertraulich zu behandeln.

Trotzdem nicht im Regen stehen
Müssen Unternehmer morgens feststellen, dass im Betrieb eingebrochen wurde, ist das nicht nur ärgerlich, sondern schnell auch mit hohen Kosten verbunden. „Um dann abgesichert zu sein, ist eine Inhaltsversicherung unverzichtbar“, weiß Moritz. „Vor allem kleine und mittlere Betriebe können die Schadensumme häufig kaum stemmen.“ Die Police der NÜRNBERGER Versicherung umfasst nicht nur das gesamte Betriebsinventar von der Büroeinrichtung bis zu Arbeitsgeräten sowie Waren und Vorräte, sondern schließt auch Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden, Schutzgittern oder Wänden nach einem Einbruch oder einem Versuch ein. „Sie deckt außerdem bis zu 24 Monate lang die laufenden Betriebskosten, falls es aufgrund gestohlener Arbeitsgeräte oder abhanden gekommener Waren zu Ertragsausfällen kommt“, erläutert die Expertin der NÜRNBERGER Versicherung.

Hotels dürfen Zimmer günstiger anbieten als Portale

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Gute Nachricht vom Bundesgerichtshof. Dieser hat die Bestpreisklausel als unzulässig erklärt.

(lifePR) (Düsseldorf, 26.05.21) Bisher waren Hotel und Pensionen, die ihre Zimmer auch über Buchungsportale wie z. B. Booking, HRS oder Expedia angeboten haben, mit einer Bestpreisklausel von den Portalbetreibern angehalten, ihre Zimmer auf der eigenen Homepage nicht günstiger anzubieten als auf dem Portal. Lediglich der Offline-Vertrieb von Zimmern über Telefon oder direkt an der Rezeption waren von der Bestpreisklausel ausgenommen.

Damit wollten die Betreiber sicherstellen, dass Kunden nicht etwa die Vielfalt des Portals nutzen, um sich für ein Hotel zu entscheiden, um am Ende günstiger über das Hotel selbst ein Zimmer zu buchen. Mit dieser Geschäftspraxis ist nach Auskunft der ARAG Experten nun aber Schluss. Ab sofort dürfen Hotels die Preise ihrer Zimmer individuell gestalten und auch nach Lust und Laune bewerben. Das Argument der Richter: Bestpreisklauseln beschränken den Wettbewerb zwischen den Buchungsportalen selbst als auch zwischen den Hotel untereinander. Und das könne am Ende zu höheren Preisen für den Verbraucher führen (Bundesgerichtshof, Az.: KVR 54/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .

Ganzjährige Außengastronomie mit HALTENT-Zelten möglich

Seit Jahren geht der Trend immer mehr dazu über, dass Menschen ihre Zeit im Freien verbringen wollen. So auch in der Gastronomie – die Outdoor-Gastronomie rückt immer weiter in den Fokus. Und gerade in Coronazeiten wählen Gäste bevorzugt einen Platz im Außenbereich. Schlecht belüftete Innenräume mit wenig Ausweichfläche schrecken eher ab. Der Gedanke an eine ganz jähre Nutzung des Außenbereichs gewinnt an Bedeutung und kann mit den förderfähigen HALTENT-Zeltsystemen optimal in die Realität umgesetzt werden.

Ein Umbruch findet statt: Die Weichen für die Zukunft werden neu gestellt. Die Gastronomie als Ort der Begegnungen wird trotz Pandemie fortbestehen. Allerdings in neuer Form, mit neuen Konzepten! Viele Gastronomen haben schon vor Corona bei gutem Wetter draußen den meisten Umsatz gemacht. Wieso nicht den flexibel gestaltbaren Außenbereich nutzen und diesen zum neuen, sicheren Ort für Begegnungen machen?

Pagoden sind kleinere quadratische Zelte, die man an ihrem auffälligen Spitzdach erkennt

Zelt-Konzepte für jede Fläche, für alle Gastro-Arten

Für die ganzjährige Außengastronomie bedarf es schlüssiger und möglichst nachhaltiger Konzepte. Die Gastro-Zelte von HALTENT liefern dafür die perfekte Grundlage! Ausgestattet mit einem zusätzlichen Heiz- und Beleuchtungssystem können die Qualitätszelte wetter- und tageszeitunabhängig genutzt werden.

  • Einsatzmöglichkeiten von Pagoden- und Festzelten in der Gastronomie:
    • Erweiterung der Gastrofläche: Die Zelte funktionieren wie ein fester Gebäudeanbau und schaffen einen fließenden Übergang zwischen Innen- und Außenbereich. So können Hygienekonzepte mit ausreichend Abstand eingehalten werden.
    • Außenbereiche überdachen und windsicher machen: Outdoor-Gastronomie mit genügend Frischluftzufuhr – variabel abnehmbare Seitenplanen, integrierte Türen und Lüftungsöffnungen ermöglichen einen guten Luftaustausch im Zelt.
    • Variabel einsetzbare Zelte: Feierlichkeiten, wie Hochzeiten oder größere Familienfeiern, im Freien stattfinden lassen.
Überdachte Terrasse als Witterungsschutz

Zeltmontage auf privaten und öffentlichen Flächen

Standardmäßig werden die HALTENT-Gastro-Zelte mit Erdnägeln im bestehenden Untergrund verankert. Diese Befestigungsmethode bietet eine ausgezeichnete Standfestigkeit und sichert jederzeit eine nahezu rückstandslose Demontage. Nur wenige Löcher im Boden zeigen im Nachhinein, dass hier mal ein Zelt gestanden hat. Auf privaten Gastroflächen ist diese Montageart problemlos realisierbar, nur wie sieht es mit öffentlichen Flächen aus?

Viele Städte und Gemeinden, wie z.B. Jever und Düsseldorf, unterstützen Ihre Gastronomie. Bereitwillig werden Außenflächen zur Verfügung gestellt und Genehmigungen kulanter abgewickelt. So konnten ab Frühjahr 2020 öffentliche Plätze, Parkflächen und Bürgersteige als erweiterte Gastronomiefläche genutzt werden.

Auch hierfür hat der Zelthersteller eine Lösung: Um den Boden nicht zu beschädigen, kann anstatt der Erdnägel auch eine Ballastierung bei der Zeltmontage zum Einsatz kommen. Hier werden leicht verlegbare Gewichte direkt neben dem HALTENT-Zelt oder versteckt im Zeltboden angebracht, die einen sicheren Stand gewährleisten.

Beheizte Pagodenzelte mit Gebäudeübergang

Vorteile der Gastro-Zelte in Systembauweise

Die Entwicklung hin zur ganzjährigen Außengastronomie zeigt sich auch bei den Outdoor-Produkten: Sie müssen zwölf Monate lang vor Sonne, Regen und Wind schützen sowie UV-beständig sein. All das und noch viel mehr erfüllen die Qualitätszelte von HALTENT mit Leichtigkeit:

  • Langlebige Produkte: Material wetterfest, lichtecht, schwer entflammbar und Schimmel hemmend
  • Hochwertige Qualität: Zeltproduktion „made in Germany“
  • Standsichere Zelte: Dank TÜV-geprüfter Statik
  • Anpassbare Zelte: Erweiterungen durch Baukastensystem jederzeit möglich
  • Einfache Montage: werkzeugfreie Steckmontage mit Montageanleitung
  • Zukunftssichere Investition: 20 Jahre Nachkaufgarantie für Zelterweiterungen und Ersatzteile
  • Individuelle Zelte: Eigene Planengestaltung – Zelt als Werbeträger nutzbar
  • Diebstahlschutz: erschwerter Zugriff auf Gastro-Einrichtung
  • Frischluftzufuhr: Luftzirkulation auch bei geschlossenen Zelten gewährleistet durch Lüftungshütchen und verschließbare Lüftungsöffnungen in der Zeltplane

Die Anschaffung eines HALTENT-Zelts ist eine langfristig gute Investition in die Zukunft und wird aktuell mit den staatlichen Überbrückungshilfen unterstützt.

Weitere Informationen zu den Gastro-Zelten von HALTENT by HALTEC: www.haltent.de

Tipps für gesunde Ernährung im Homeoffice

Verbraucherzentrale Brandenburg: Tipps für gesunde Ernährung im Homeoffice und gegen den „Lockdown-Speck“

(lifePR) (Potsdam, 02.02.21) In der Corona-Pandemie boomen Tiefkühl- und Fertigprodukte wie Pizza, Pommes & Co. Homeoffice, Homeschooling und geschlossene Restaurants und Kantinen führen dazu, dass Verbraucher: innen das Mittagessen zu Hause kochen. Oft muss es dann schnell gehen. Wie ein ausgewogenes Mittagessen für die ganze Familie trotz Zeitmangel gelingt, erklärt Katrin Hofschläger, Beraterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg

Was macht ein ausgewogenes Mittagessen aus?

Katrin Hofschläger: „Es ist vollwertig und liefert möglichst viele Nährstoffe wie Vitamine, Ballaststoffe oder Eiweiß. Gleichzeitig enthält es wenig Salz und Kalorien, die zum eigenen Bedarf passen.

Gerade Fertiggerichte sind oft zu salzhaltig, wie wir bei der Untersuchung von Fertigprodukten im Jahr 2018 festgestellt haben. Täglich sollte ein durchschnittlicher Erwachsener maximal sechs Gramm Salz mit der Nahrung aufnehmen. Kinder nur drei Gramm. Diese Menge wurde in den Fertiggerichten meist schon überschritten. Auch am Fett oder beim Einsatz von Zusatzstoffen sparten einige Hersteller nicht.“

Eignen sich spezielle Fertiggerichte für Kinder als Mittagsmahlzeit?

Hofschläger: „Tütensuppen mit Tierfiguren oder Ravioli extra für Kinder versprechen eine bequeme, bedarfs- und altersgerechte Ernährung von Kindern. Doch hier sollten Eltern vor dem Kauf erst einen genauen Blick in die Zutatenliste und Nährwertetabelle werfen. Kinder haben beispielsweise einen geringeren Bedarf an Energie und Salz als Erwachsene. Die Prozentangaben zum täglichen Bedarf, die in der Nährwerttabelle angegeben sein können, beziehen sich aber immer auf einen durchschnittlichen Erwachsenen. Die meisten Produkte sind nur eingeschränkt als Mittagessen für Kinder empfehlenswert.

Eltern sollten sich auch nicht von zugesetzten Vitaminen oder extra Mineralstoffen in Fertiggerichten oder herzhaften Snacks locken lassen. Meist geben diese einem Produkt nur einen gesunden Anschein. Im schlimmsten Fall besteht sogar die Gefahr der Überdosierung.“

Was kann ich tun, wenn ich unter der Woche wenig Zeit für das Kochen des Mittagessens habe?

Hofschläger: „Vorbereitung ist alles. Dabei hilft ein Speiseplan für die Woche. Am Wochenende können Verbraucher: innen so größere Mengen kochen und portionsweise einfrieren. Wer keine Zeit oder Lust auf das Gemüseschneiden hat, greift einfach auf Tiefkühlgemüse zurück und kombiniert es mit Nudeln oder Reis. Da das Gemüse erntefrisch bei -40 Grad Celsius eingefroren wird, bleiben Geschmack, Frische und Vitamine sehr gut erhalten. So gelingt ein schnelles Gericht, das ausreichend Energie und Vitamine für den Tag liefert.

Natürlich muss niemand komplett auf Fertiggerichte verzichten. Trotzdem lohnt sich der Blick in die Nährwerttabelle und die Zutatenliste. Hier sollten Verbraucher: innen die Nährwerte pro Portion sowie die verarbeiteten Zutaten im Blick behalten und verschiedene Produkte miteinander vergleichen. Fertigprodukte, die hauptsächlich geschmacksgebende Zutaten wie Salz oder Hefeextrakt statt frischem Gemüse enthalten, sind keine Kaufempfehlung.“

Bilder: hogapr