Archiv der Kategorie: Aktuelle News

DEHOGA: Alle Veranstaltungen durch neue GEMA-Tarife betroffen

(lifePR) Hannover, , Die Erhöhungen der GEMA-Tarife haben weitaus größere Auswirkungen als bisher veröffentlicht wurde. Nicht nur Diskotheken- und Musikkneipenbetreiber sind betroffen, sondern alle Personen, die öffentliche Veranstaltungen durchführen. Das sind unter anderem Gastronomen mit Saalbetrieb, aber auch Schützenvereine oder auch Jugendliche, die ihre Abifeten in Festzelten oder öffentlichen Räumen durchführen.

Hier liegen für jede Veranstaltung, bei der Musik z. B. per Laptop oder mit selbstgebrannten CDs gespielt wird, alleine die GEMA-Vergütungen bei einer Raumgröße von 300 Quadratmetern zwischen mindestens 66 Euro (ohne Eintrittsgeld) und bis zu 600 Euro (bei einem Eintrittsgeld von 20 Euro). Wenn die Musik länger als fünf Stunden gespielt wird, kommen noch mal 50 Prozent der Gebühr obendrauf. Für viele Traditionsfeste, die diese Kosten nicht kompensieren können, wird das das Aus bedeuten.

Der DEHOGA Niedersachsen überprüft zurzeit die Verträge seiner Mitglieder im Hinblick auf die Tarifumstellung zum 1.01.2013. Am stärksten betroffen sind Diskotheken: In Bremervörde muss ein Diskothekenbetreiber mit einer über tausendprozentigen Erhöhung rechnen. Für das Jahr 2012 hat der Betrieb rund 16.000 Euro GEMA-Gebühren gezahlt. Für das Jahr 2013 werden es 184.000 Euro sein. „Dies ist kein Einzelfall. Die Erhöhungen reichen von etwas über 100 Prozent bis über 1.000 Prozent“, berichtet Renate Mitulla, Geschäftsführerin des DEHOGA Niedersachsen. Viele Betriebe hätten sich zudem mit der Thematik noch gar nicht beschäftigt und würden Anfang 2013 eine böse Überraschung erleben.

Hermann Kröger, Präsident des DEHOGA Niedersachsen, ist empört darüber, dass die Mindereinnahmen der GEMA durch den rückläufigen CD-Verkauf auf dem Rücken der Gastronomen und Diskothekenbetreiber ausgetragen wird. „Es kann nicht sein, dass ein Wirtschaftszweig die Verluste der GEMA ausgleichen muss. Die radikale Änderung der Tarifstrukturen kann von unserer Seite aus nicht nachvollzogen werden.“

Den Anspruch der GEMA auf eine angemessene Vergütung für Urheber und Musikschaffende hat der DEHOGA immer unterstützt und seit über 30 Jahren gerechte Anpassungen ausgehandelt. Das Argument der GEMA, dass die jetzige Tarifstruktur undurchsichtig und nicht transparent sei, ist seitens des Gastgewerbes nicht nachvollziehbar. Auch das Gleichsetzen der Musikkneipen mit Diskotheken zeigt, dass sich die GEMA mit der Branche überhaupt nicht auseinander gesetzt hat. „Es bleibt offensichtlich nur der Weg vor Gericht. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter wird bei der Schiedsstelle Widerspruch gegen die von der GEMA angemeldeten Tarife einlegen und alles in seiner Macht stehende tun, um zu verhindern, dass diese Tarifänderung durchgesetzt wird“, so Hermann Kröger.

Vorfinale von „Koch des Jahres“ in Österreich

Salzburg/Freiburg, 14. Mai 2012. Der internationale Wettbewerb „Koch des Jahres“ wird am 1. Oktober 2012 erstmals in Österreich ausgetragen. Namhafte Spitzenköche aus Österreich und der Schweiz ermitteln dabei in Salzburg den Gewinner in einer „Blindverkostung“. Den Siegern des Wettbewerbs winken neben 26.000 Euro Preisgeld Ruhm und Anerkennung: Koch des Jahres 2011 Sebastian Frank erhielt nur einen Monat nach dem Finale den ersten Michelin-Stern für das Restaurant Horváth in Berlin.

Einige der besten Köche aus Österreich und der Schweiz kommen in der Jury unter Vorsitz des Spitzenkochs Dieter Müller zusammen, um die beiden Gewinner des Salzburger Vorfinales von Koch des Jahres zu bestimmen. Zu diesen Größen zählen Lisl Wagner-Bacher, Sebastian Frank, Marcus Lindner, Christian Nickel, Silvio Nickol, Heinz Reitbauer und Jordi Cruz aus dem ABaC
in Barcelona. In einer sogenannten „Blindverkostung“ bewerten sie dabei einzig das servierte Drei-Gänge-Menü, das mit einer Nummer versehen wird. So bleibt die Identität des Kochs hinter der Kreation anonym und ermöglicht eine transparente und faire Beurteilung.

Aus diesem Grund sei es für aufstrebende Kochtalente künftig möglich, sich mehrfach für die Teilnahme an einem Vorentscheid zu bewerben. „Im Verlauf der zwei Jahre, in denen der Wettbewerb ausgetragen wird, kann sich ein Koch erheblich weiterentwickeln. Wir haben viele Anfragen von Teilnehmern erhalten, die sich leider nicht für das Finale qualifiziert haben, aber große Freunde am Wettbewerb hatten und sich erneut der Herausforderung stellen möchten.
Durch die einzigartige Transparenz und die Anonymität der Bewerber, ist es durchaus berechtigt, jedem eine zweite Chance auf das Siegertreppchen zu geben“, erklärt Managerin Nuria Roig. Dabei sei zu beachten, dass man für jede Bewerbung einen neuen originellen Menüvorschlag einreichen müsse.

Geringer Wareneinsatz, unbegrenzte Kreativität
Für die Teilnahme am Wettbewerb kann sich jeder professionelle Koch mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz bewerben, egal ob aus der Sternegastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung. Der Fantasie des Kochs werden dabei keine Grenzen gesetzt. Die Herausforderung: Innerhalb von fünf Stunden und mit einem maximalen Wareneinsatz von 16 € netto pro Person ein Drei-Gänge-Menü für eine sternebesetzte Jury zu kochen.
Bewerber für das Salzburger Vorfinale haben noch bis zum 31. August Zeit, ihre vollständigen Unterlagen einzureichen. Weitere Vorentscheidungen finden im Jahr 2013 in Köln und Hamburg statt. Den Finalisten auf der Fachmesse Anuga 2013 winken neben dem Titel „Koch des Jahres“ Preisgelder in Höhe von 26.000 Euro und die Chance, sich unter den besten Köchen einen Namen zu machen. Weitere Informationen unter www.kochdesjahres.de.

Schweizer Gastronomie-Verband kämpft gegen Getränkekonzerne

Basel, 14. Mai 2012 Der Wirteverband Basel-Stadt legt im Kampf gegen die unfaire Preispolitik der multinationalen Getränkekonzerne einen Zacken zu. Am 30. Mai 2012 findet erstmals ein Rampenverkauf für Gastronomen statt. Der Verband importiert containerweise Markengetränke und verkauft diese 51 bis 57 Prozent unter dem schweizerischen Listenpreis. Weitere Rampenverkäufe sind vorgesehen – auch in anderen Landesteilen. Der „Getränkekrieg“ geht in die nächste Runde. Der Wirteverband Basel-Stadt hat rund 100’000 Flaschen Carlsberg und Coca-Cola importiert. Die Getränke werden in einem Rampenverkauf an Gastronomen und Veranstalter verteilt – zu Preisen, wie man sie in der Schweiz noch nie gesehen hat.

„Wir haben uns entschieden, ab Rampe zu verkaufen, weil uns die normalen Kanäle nicht offen stehen“, erklärt Maurus Ebneter, Vorstandsdelegierter des Basler Wirteverbands. Zwar würden einzelne Grossisten parallel importieren, doch kämen die Einsparungen nicht bei den Wirten an. „Der Handel bessert damit einfach seine Marge auf“, so Ebneter. Josef Schüpfer, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt, kritisiert die zahlreichen Handelshemmnisse: „Es ist nicht einzusehen, wieso englisches Carlsberg oder französisches Red Bull nicht in der Schweiz verkauft werden darf, nur weil die Kennzeichnungen etwas variieren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“ Die Basler Wirte werden ihre Rampenverkäufe ausbauen. Auf der neuen Website ab-rampe.ch sucht der Verband sogar zusätzliche Standorte „in der Nähe von Grossstädten“. Im Fokus stehen Einweg-Bierflaschen, aber auch PET-Gebinde und Dosen. Der Wirteverband Basel-Stadt kritisiert die Preispolitik der Getränkekonzerne schon seit langem. Seit 2006 importiert der Verband aus Protest das bayerische Fassbier „Maximilians“. Seit letztem Jahr führt er Mehrwegflaschen von Coca-Cola und Schweppes in die Schweiz ein, um sie hier günstig an momentan rund 150 Wirte verteilen zu lassen.

Im Februar hat der Verband bei der Wettbewerbskommission und beim Preisüberwacher Anzeige gegen Carlsberg-Feldschlösschen wegen „Missbrauch der Marktmacht“ eingereicht.

Vorführungen von UEFA-Spielen teilweise genehmigungspflichtig

(lifePR) Frankfurt (Oder), , Alle Vorführungen von Spielen der UEFA EURO 2012 außerhalb der häuslichen Umgebung werden von der UEFA als Public Screening eingestuft. Dafür muss eine Public-Screening-Lizenz von der UEFA erworben werden. Die Anmeldefrist dafür endet am 18. Mai 2012.

Die UEFA unterscheidet nach kommerziellem und nichtkommerziellem Public-Screening. Die IHK Ostbrandenburg empfiehlt daher allen Veranstaltern wie Gastronomen, sich unter http://de.uefa.com/uefaeuro/abouteuro/businessopportunities/publicscreening, Stichwort „public screening“ zu informieren.

Eine Lizenz ist nicht notwendig, wenn die benutzte Leinwand kleiner als drei Meter in der Diagonale ist, der Ort an dem das Public Screening stattfindet nicht mehr als 150 Menschen fasst, die Veranstaltung nicht gesponsert und kein Eintritt verlangt wird.

Kommerzielle Veranstaltungen müssen ebenfalls bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet werden.

Informationen bei Heike Graf, Referentin für Gastgewerbe und Tourismus bei der IHK Ostbrandenburg, Telefon 033638 – 897012.

April April: Kopfbedeckung auch für Servicemitarbeiter vorgeschrieben

Seit heute gilt die neue Vorschrift zur Lebensmittelhygiene (HACCP), die unter anderem vorschreibt, dass auch Servicemitarbeiter in Zukunft eine Kopfbedeckung tragen müssen. Für Küchenpersonal ist es bereits seit längerem vorgeschrieben, doch um dem berühmten „Haar in der Suppe“ vorzubeugen, wird diese Vorschrift auch auf den Service erweitert. Die Art der Kopfbedeckung darf je nach Betrieb individuell gewählt werden, jedoch sollten die Haare vollständig umhüllt sein. Das Material muss aus hygienischen Gründen kochfest sein.

Bitte beachten Sie bei der nächsten Hygieneschulung, alle Servicemitarbeiter darüber zu informieren.

Foto: hogapr

Bettensteuer in München richterlich gestoppt

Die Bettensteuer wurde in Müchen auf richterliche Anordnung gestoppt!


München – Wie die Abendzeitung berichtet, wurde die Bettensteuer vom Verwaltungsgerichtshof gestoppt. Nach Angaben der Richter soll die Abgabe in München der bundesrechtlichen Steuersenkung für Hotels widersprechen, die 2010 von 19% auf 7% für Übernachtungen reduziert wurde. Die Hoteliers begrüßen das Urteil.

Der Stadtkämmerer möchte das Vorhaben noch nicht aufgeben und hat Rechtsmittel eingelegt. Er möchte weiter für die geschätzten Mehreinnahmen von etwa 23 Millionen Euro kämpfen.

Im Juli wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Bettensteuer in Rheinland-Pfalz befassen. Danach soll eine bundeseinheitliche Regelung auch für andere Bundesländer als Richtlinie dienen.

Hier ist die offizielle Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Rucola Nitrat-Höchstwerte festgelegt

(aid) – Ab dem 1. April 2012 sind erstmals Höchstwerte für Nitrat in Rucola gesetzlich vorgeschrieben. Das geht aus einer europäischen Verordnung hervor. So darf 1 kg Rucola, das in den Wintermonaten geerntet wird, nicht mehr als 7.000 mg Nitrat enthalten. Bei im Sommer geerntetem Rucola gilt ein Höchstwert von 6.000 mg, da durch die vermehrte Lichteinstrahlung geringere Nitratgehalte erreicht werden können. Bei anderen Salaten und Spinat wurden bereits bestehende Grenzwerte für Nitrat heraufgesetzt, da sie trotz guter landwirtschaftlicher Praxis in einigen Regionen kaum eingehalten werden konnten. Für das Vorkommen des Schadstoffs sind Klima und Lichtverhältnisse ausschlaggebend, auf die der Erzeuger keinen Einfluss hat.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam zu dem Schluss, dass Gesundheitsgefahren durch die etwas höheren Nitratmengen unwahrscheinlich sind und die positiven Wirkungen des Gemüseverzehrs überwiegen. Seit Ende Dezember 2011 darf frischer Spinat ganzjährig höchstens 3.500 mg Nitrat pro kg enthalten. Bei frischem Salat unter Glas oder Folie sind es im Winter 5.000 mg und im Sommer 4.000 mg pro kg, während im Freiland die Grenzwerte bei 4.000 beziehungsweise 3.000 mg Nitrat pro kg liegen. Die Nitrataufnahme lässt sich verringern, indem man Salate mit weniger nitratreichen Gemüsesorten wie Paprika, Gurken und Tomaten mischt. Freilandware und Öko-Produkte sind in der Regel geringer belastet.

Gefunden bei www.aid.de