Im Victor’s Gourmet-Restaurant gibt es für 4 Wochen vom Mittwoch, 14. April bis Sonntag, 9. Mai 2010 eine „Carte Blanche„. Jeder Gang ist eine Überraschung und trägt exakt die Handschrift von Christian Bau. Höchste Produktqualität trifft außergewöhnliche Kompositionen. Jeder Gast hat abends die Wahl zwischen einem 5-Gang, 6-Gang, 7-Gang oder 8-Gang Menü und mittags wird ein 4-Gang Überraschungsmenü gereicht. Selbstverständlich wird auf Allergiker und ungewollte Lebensmittel eingegangen.
Wichtiger Hinweis: In dem oben genannten Zeitraum wird kein á la carte angeboten!
(lifepr) Bottighofen, 07.04.2010 – Schlechtes Essen ist der Urlaubshorror der meisten Deutschen. Vielen Reisenden ist der Appetit im Ferienhotel vergangen und so mancher Richter musste sich bereits mit Beschwerden wegen verdorbenen Essens, leer geräumten Büffets sowie rülpsenden Tischnachbarn beschäftigen.Reise-Rechtsexpertin Christine Stegmayer von HolidayCheck.de nennt die spannendsten Gerichtsurteile und erklärt, was man im Beschwerdefall beachten muss.
Heute bleibt die Küche kalt
Häufigster Beschwerdefall: Das Essen wird nur lauwarm oder gar kalt serviert. Insbesondere in Hotels der Komfortklasse darf sich ein Gast auf warmes Essen verlassen und kann nicht darauf verwiesen werden, seine Speisen in der Mikrowelle selbst zu erwärmen (OLG Frankfurt, AZ 16 U 72/03). Bei regelmäßig kaltem Essen sprachen die Gerichte eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu. Bei Vollpension-Buchung können sogar bis zu zehn Prozent gerechtfertigt sein.
Salmonellen inklusive
Eine Salmonellen-Infektion bedeutet im Regelfall das Ende des Urlaubsgenusses und den Beginn von heftigem Brechdurchfall. Hat man sich mit diesen Bakterien durch das Hotelessen infiziert, gibt es eine Minderung von bis zu 100 Prozent auf die betroffenen Reisetage (LG Darmstadt, AZ 3 O 442/92).
Eine erkrankte Frau reiste mit ihrem Mann vorzeitig ab und neben ihrem Schadensersatz, den sie für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zugesprochen bekam, konnte ihr Ehemann ebenfalls den Reisepreis mindern (LG Düsseldorf, AZ 22 S 443/99).
Rechtstipp:
Voraussetzung für Ansprüche gegen den Reiseveranstalter ist die schlüssige Darlegung, dass die Erkrankung vom Hotelessen herrührt. Die Beweislast liegt beim Urlauber. Entscheidend ist, dass der Gast darlegt, nicht außerhalb des Hotels gegessen zu haben, von welchen Speisen oder Getränken die Infektion stammt und dass andere Infektionswege (z.B. Kontakt mit infizierten Menschen oder sanitären Einrichtungen) ausscheiden.
Betrunkene und rülpsende Tischnachbarn
Übelriechende, saufende Restaurant-Nachbarn in Badeshorts, die lautstark mit Rülpsen auf sich aufmerksam machen: Eine bloße Unannehmlichkeit, so die Richter zum klagenden Familienvater. Dieser hatte in Tunesien ein Fünf-Sterne Hotel gebucht und war mit den Gästen „mit einfach strukturiertem Niveau“ so gar nicht einverstanden. In Zeiten des Massentourismus gebe es ein spezielles Publikum für Luxushotels und „Körpergeruch und Badekleidung beim Essen sind typische – wenn auch nicht feine – Erscheinungen eines Strandhotels“ (AG Hamburg, AZ 9 C 2334/94 und AG Bad Homburg, AZ 2 C 1095/97 (12) ).
Vorsicht Kleiderordnung: In einem gehobenen Mittelklasse-Hotel kann einem Gast mit kurzen Hosen der Zutritt zum Abendessen im Restaurant verweigert werden (AG Hamburg, AZ 9 C 2577/95).
Schlangestehen am Büffet
Der Magen knurrt, die Laune sinkt: Lange Wartezeiten am Büffet sind ärgerlich und führen des öfteren zu rechtlichen Beschwerden. Die zumutbare Grenze sehen viele Gerichte bei 20 bis 30 Minuten. Erst ab dann könne bei Regelmäßigkeit von einem Reisemangel ausgegangen werden. Eine tägliche Wartezeit von 45 Minuten zum Erhalt eines Tisches mit anschließendem Anstehen am Büffet berechtigte zur Minderung um fünf Prozent des Gesamtpreises ( LG Kleve, AZ 6 S 299/00).
Eintöniges Essen
Jeden Tag die gleiche Sorte Fleisch und Spaghetti zur Auswahl. In einem Vier-Sterne-Hotel kann man Anderes erwarten und so durften die Kläger ihren Reisepreis um zehn Prozent mindern (AG Bad Homburg, AZ 2 C 3155/02).
Anders der Fall einer Kalabrien-Urlauberin, die das Frühstücksbüffet und die „sehr einfache Abendtafel“ bemängelte. Die Richter wiesen die Klage ab, da man bei einer günstigen Pauschalreise unter einem Büffet weder Reichhaltigkeit, noch besondere Vielfalt erwarten dürfe (AG München, AZ 172 C 3946/01).
Kein A-la-Carte Restaurant
Schlangestehen statt sich am Tisch bedienen lassen – anstelle des im Reisekatalog angepriesenen Service-Restaurants gibt es vor Ort tatsächlich nur ein Selbstbedienungs-Büffet. Lag eine Zusicherung durch den Reiseprospekt vor, können Urlaubsgäste ihren Reisepreis um mindestens fünf Prozent mindern (AG Bad Homburg, AZ 2 C 2154/03).
Abendessen auf Befehl
Gibt es im Hotel zwei verschiedene Essensschichten, kann der Gast den Reisepreis um zehn Prozent mindern, wenn er von der Hotelleitung zu einer bestimmten Schicht verdonnert wurde. Mit einer Schicht-Einteilung zu fixen Zeiten müsse kein Pauschalurlauber rechnen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung (AG Düsseldorf, AZ 52 C 2500/01).
Leeres Büffet
Ist das Essens-Büffet nach dem ersten Ansturm der Gäste stets leer geräumt und wird nicht ordentlich nachgelegt, so kann eine Reisepreisminderung von zehn Prozent gerechtfertigt sein (OLG Köln, AZ 16 U 42/99).
Rechtstipp:
Für alle Mängel während des Urlaubs gilt: Unverzügliches Reklamieren vor Ort bei der Reiseleitung mit der Aufforderung zur Beseitigung des Mangels! Am besten ein Reklamationsprotokoll unterschreiben lassen und Beweise in Form von Bildern und Zeugen sichern. Zuhause müssen innerhalb von einem Monat nach Reiseende die Mängel beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Viele Ärgernisse lassen sich bereits im Voraus vermeiden, indem man sich Gästemeinungen zum betreffenden Hotel durchliest. In Hotelbewertungen wird oftmals von solch negativen Erfahrungen berichtet und so lassen sich böse Überraschungen vor Ort vermeiden.
Der Frühling ist da und die Spargelsaison hat begonnen.
Grund genug mal wieder auf die Teller zu schauen, wie viel Spargel man bekommt, wenn man ein Pfund bestellt. In manchen Restaurants wird das Bruttogewicht als Ausgangsgewicht genommen und so landen nur ca. 380 g beim Gast.
Doch wie sieht das Ganze rein rechtlich aus?
Zu diesem Thema habe ich mich mit dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt. Beide haben mir erklärt, sie sind dafür nicht zuständig, doch ich wurde an das Eichamt weiter empfohlen.
Das Eichamt München erklärte mir dazu: „Wenn auf der Speisekarte ein Pfund Spargel steht, dann muss auch ein Pfund geschälter, gekochter Spargel auf dem Teller liegen. Der Schälverlust kann nur preislich umgelegt werden, nicht durch Reduzierung der Portion. Anders bei der Angabe „Eine Portion Spargel“, da ist die Gewichtung nicht vorgeschrieben.“
In diesem Sinne wünsche ich allen eine erfolgreiche Spargelsaison!
Foto: hogapr
Hier ist noch ein Video zum Thema Spargel schälen:
speisekarte.de vernetzt sich als erster Restaurantführer in Deutschland mit dem weltweit größten sozialen Netzwerk Facebook. Mit dem Anspruch einen Restaurantführer anzubieten, der sowohl dem modernen Onlinenutzerverhalten entspricht und gleichzeitig hohen Mehrwert für die deutsche Gastronomie bietet, geht launcht auf seiner Seite den Online Service Facebook Connect. Die acht Millionen Mitglieder von und einfach mit Ihren Facebook-Zugangsdaten auf speisekarte.de anmelden, um Bewertungen zu schreiben oder Restaurants zu favorisieren und dies gleichzeitig mit Ihren Freunden auf Facebook zu teilen. Der Restaurantführer speisekarte.de ermöglicht somit die viralste und interaktionsstärkste Art der Restaurant- und Speisenempfehlung im Netz.
Zum Start der Verknüpfung mit Facebook können folgende speisekarte.de-Aktionen auf der Pinnwand bei Facebook veröffentlicht werden: Bewertungen, hochgeladene Speisebilder, Lieblingsrestaurants (Favoriten), Lieblingsspeisen („Schmeckt mir“).
In der neuen Facebook- speisekarte.de Realität bildet sich dies beispielsweise wie folgt ab:
Gaumenfreund Peter war lecker essen und möchte das Restaurant „Zum Karpfenteich“ in Fischersbrunn und vor allem das leckere Karpfen-Gericht empfehlen. Hierzu loggt er sich mit seinem Facebook Login auf speisekarte.de ein, geht auf die Speisekarte des Restaurants und klickt bei dem entsprechenden Eintrag auf der Speisekarte auf „Schmeckt mir“. Automatisch erscheint nun auf der Facebook Pinnwand von Peter folgende Nachricht: „Peter schmeckt Karpfen paniert mit Kartoffelsalat im Restaurant „Zum Karpfenteich“ in Fischersbrunn“. Peters Facebook- Freunde können nun diese Nachricht kommentieren oder sich gleich über den Link „Speisekarte ansehen“ die Speisekarte des Restaurants Zum Karpfenteich im Ganze anschauen. Für Gastronomen ist speisekarte.de und insbesondere die Veröffentlichung der Speisekarte auf speisekarte.de nun umso mehr ein wertvolles Online Marketinginstrument. speisekarte.de ermöglicht den Restaurantbesitzern durch die Integration mit Facebook eine simple und effektive Möglichkeit des Empfehlungsmarketings auf dem weltweit größten sozialen Netzwerk: Durch speisekarte.de empfehlen sich Freunde und Bekannte gegenseitig die besten Restaurants und die leckersten Speisen Ihrer Stadt.
Kurzporträt: speisekarte.de Der interaktive Restaurantführer speisekarte.de ist ein Projekt der DIALO GmbH & Co. KG. Über das Portal www.speisekarte.de können derzeit alle Restaurants aus den Städten München, Regensburg, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Celle und Peine sowie 1.500 weitere Restaurants aus ganz Deutschland gesucht und gefunden werden. Das Besondere daran: die Speisen- und Zutatensuche. Nutzer von speisekarte.de finden das Restaurant ihrer Wahl über eine neuartige Suche nach Gericht bzw. Zutat oder über die klassischen Suchmöglichkeiten Restaurantname, Küchenrichtung und Ort. So finden nicht nur Feinschmecker genau das Restaurant, das Speisen Ihres Geschmacks anbietet. Auf den Restaurantdetailseiten präsentieren angemeldete Gastronomen neben der aktuellen Speisekarte alle weiteren Informationen zum Restaurant, wie zum Beispiel Öffnungszeiten, Bilder von Räumlichkeiten und Team oder auch eine Möglichkeit zur Tischreservierung über speisekarte.de. Neben dem klassischen Onlineportal bietet speisekarte.de die Restaurantsuche auch auf einer mobilen Webseite für das Handy an, so dass Nutzer auch unterwegs ein Restaurant nach ihrem Geschmack finden. Unter mobil.speisekarte.de kann mit jedem internetfähigen Handy auf die speziell angepasste Seite des Restaurantführers zugegriffen werden.
Die im November 2008 gestartete Plattform hat Ihren Sitz in Nürnberg und firmiert als DIALO GmbH & Co. KG.
Ilsenburg, 29. März 2010: Das Landhaus „Zu den Rothen Forellen“ in Ilsenburg / Harz wird zum 1. April 2010 verkauft. Der bisherige Eigentümer Reinhard Prause veräußert das 5-Sterne-Hotel mit 52 Zimmern an die Privathotels Dr. Lohbeck GmbH & Co. KG.
Für das neunte Hotel der Privathotels Dr. Lohbeck sind in Zukunft weitere Investitionen geplant. Insbesondere der Beauty- und Wellnessbereich soll umgebaut und erweitert werden. Das Team unter Leitung von Direktor Sebastian J. Ott bleibt bestehen. Auch die „Forellenstube“ soll unter der Führung von Küchenchef Axel Kammerl weiterhin als Gourmetrestaurant positioniert bleiben. 2009 wurde das Restaurant mit einem Michelin-Stern und 15 Punkten bei Gault Millau ausgezeichnet.
Die Hotelgruppe „Privathotels Dr. Lohbeck“ wurde vor 30 Jahren vom Unternehmerpaar Heidrun und Dr. Rolf Lohbeck gegründet. Zur Gruppe zählen ausgesuchte, individuelle Hotels der Vier- und Fünf-Sterne-Kategorie mit kultiviertem Komfort und gediegenem und qualifiziertem Service. Alle Häuser sind im Eigentum der Familie Dr. Lohbeck.
Zur Hotelgruppe gehören bisher acht Häuser: das Hotel Schloss Edesheim in der Pfalz (4 Sterne), das Hotel Krone Assmansshausen in Rüdesheim (5 Sterne), das Cliff Hotel Rügen (5 Sterne), das Hotel Haus Friedrichsbad in Schwelm (4 Sterne), das Hotel am Mühlenteich in Schwelm (4 Sterne), das Hotel Burg Staufenberg in Hessen (4 Sterne), das Hotel Burg Trendelburg im Weserbergland (4 Sterne), und das Seehotel Leoni in Starnberg (4 Sterne).
Am Dienstagabend wurde in Köln die Bettensteuer beschlossen und viele weitere Gemeinden haben sich bereits erkundigt, um diese in Ihrer Kommune ebenfalls einzuführen. Die Hoteliers sollen damit die leeren Kassen der Städte und Gemeinden auffüllen, die durch die Steuersenkung auf 7% entstanden sind. Der Stadtkämmerer der Stadt Köln sagte dazu: „Unsere Abgabe ist keine zusätzliche Belastung für die Hotellerie, sondern wir verringern lediglich den Vorteil, den die Hotels aus der Mehrwertsteuersenkung ziehen“.
In Bayern haben sich Vereine und Gastronomen, sowie Brauereien und die Tabakindustrie zusammen geschlossen, um das bestehende Nichtrauchergesetz zu erhalten. Bei einem Volksentscheid am 4. Juli wird darüber entschieden, ob eine Verschärfung des Gesetzes nötig ist. Die Vereinigung plant mit diversen Aktionen einen erhalt der bisherigen Regelung.