Reklamation: Der Wein hat Kork…!
Selbst wenn Sie einen Wein aus einer Flasche mit Schraubverschluss verkaufen gibt es Gäste, die sich beschweren, das der Wein Kork hat. Doch wie sollte man in einem solchen Fall reagieren? Selbstverständlich können Sie den Gast über den Schraubverschluss aufklären, doch wird der sich nicht darüber freuen, wenn er von Ihnen vor seinen Gästen bloß gestellt wird. Wäre es da nicht besser, wenn Sie das Glas einfach zurücknehmen und Ihm einen anderen Wein bringen..?
Bei berechtigten Beschwerden ist das etwas anderes. Hier müssen Sie auf die Beschwerden des Gastes besonders eingehen, den Fehler zugeben und versuchen, dem Gast eine angemessene Entschädigung/Wiedergutmachung zukommen zu lassen. Sie sollten niemals mit dem Gast über eine Berechtigung der Beschwerde diskutieren (Der Gast hat immer Recht!!!). Wenn sich jemand bei Ihnen beschwert, dann ist er durchaus daran interessiert, mit Ihnen eine Lösung zu finden, denn sonst würde er stillschweigend gehen, nicht wieder kommen und eher negativ von Ihrem Restaurant/Hotel mit anderen sprechen. Doch das möchte kein Gastronom, der regelmäßig viel Geld in Werbung investiert. Die beste Werbung ist immer noch ein zufriedener Gast, und der zufriedenste Gast ist der, der bei einer Beschwerde ernst genommen wurde!Ω
Foto: ©Ibefisch/ pixelio
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