Eine Kopfschmerztablette für den Gast?
Gäste haben meist sehr vielfältige Wünsche und wir versuchen, diese so weit wie möglich zu erfüllen. Doch bei manchen Wünschen sollten wir besser NEIN sagen. So zum Beispiel beim Thema Medikamente. Die meisten Hotels und Restaurants haben Kopfschmerztabletten, um diese unangenehmen Beschwerden der Gäste zu lindern.
Doch hier ist Vorsicht geboten!
Ein Hotelier oder Mitarbeiter darf grundsätzlich keine Medikamente an Gäste ausgeben, da er damit gegen das Arzneimittelgesetz verstößt. Demnach dürfen verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Medikamente nur von Apotheken ausgegeben werden. Sollte der Gast allergisch auf das Medikament reagieren, kann er das Hotel/Restaurant dafür haftbar machen.
Einzige Ausnahme wäre, wenn der Gast einen Mitarbeiter bittet, in seinem Namen ein Medikament in der Apotheke für Ihn zu holen.
Als altes Hausmittel hat sich bei Kopfschmerzen Espresso mit Zitrone bewährt. Das hilft in manchen Fällen auch schon.
Hallo Tommy,
der Wunsch nach einem Fieberthermometer ist mir auch neu.
Allein schon aus hygienischen Gründen würde ich davon abraten.
Je nach Hotelkategorie kann man dem Gast ja anbieten, in der nächsten
Apotheke eines zu besorgen.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen…
Gruß Markus Meier
Halli Hallo,
Ich habe eine andre Frage die wie ich hoffe auf das selbe hinnaus läuft.
Ich wurde vor kurzem gefragt ob ich ein Fieberthermometer habe worauf ich nicht wusste ob ich sowas überhaupt am Empfang haben darf..sprich ob ich so etwas auch an Gäste weitergeben darf.Mal dvon abgesehen hatte ich auch keins.
Wäre froh wenn Ihr mir in dieser Sache weiterhelfen könntet, da ich im Netz nichts finde was mir weiterhilft.
Da wird es doch echt Zeit, dass Kopfschmerztabletten, wie in anderen Ländern, im Supermarkt verkauft werden können.
Wir hatten den Fall, dass wir leider keine Kopfschmerztabletten eingepackt hatten, mein Mann aber Kopfschmerzen bekam und wir vom Hotel keine Tablette bekamen mit der Begründung „dürfen wir nicht“.
Toll—- da läßt man die Gäste leiden anstatt helfen zu dürfen.
Hallo Olaf,
Du hast recht, ich meine apothekenpflichtige Medikamente! (Habe es im Artikel geändert, Danke).
Wenn Du dem Gast zusätzlich zur Unterschrift noch eine Kopie des Beipackzettels aushändigst (auch mit schriftlicher Bestätigung)
bist Du eigentlich auch auf der sicheren Seite.
Nochmals Danke für das finden des Fehlers 🙂
Da steht „verschreibungspflichtige“ Medikamente. Kopfschmerztabletten sind aber nicht verschreibungspflichtig, sondern nur Apothekenpflichtig. Wobei ein Hotel ja auch keine Apotheke ist :-).
Wie lautet die Regel denn genau?
Wir lassen uns vom Gast immer unterschreiben, dass der die Kopfschmerztabletten auf eigenes Risiko einnimmt. Ist das eine Alternative?