Hausgemacht?
In vielen Speisekarten liest man von hausgemachten Speisen. Doch wo fängt „hausgemacht“ an?
Bei hausgemachten Spätzle ist es noch recht einfach, doch bei anderen Produkten wird es schon schwieriger. Ist zum Beispiel der Apfelstrudel, der mit fertigem Blätterteig gemacht wurde, hausgemacht? Oder die Lasagne, deren Nudelplatten aus dem Supermarkt stammen? Und wie sieht es mit Haus gebackenem Brot aus, das mit einer Fertigmischung angerührt wurde?
Ab wann darf man ein Gericht als hausgemacht bezeichnen? Da es sich bei dem Begriff „Hausgemacht“ nicht um einen geschützten Begriff handelt, ist es von gesetzlicher Seite nicht geklärt.
Ab wann darf man ein Gericht als „hausgemacht“ bezeichnen?
Foto: hogapr
Da wird der Verbraucher ganz schön an der Nase herum geführt. Mit „Hausgemacht“ assoziiert jeder normale Mensch eine gesunde Hausmannskost. Man muss halt echt darauf achten, was man kauft.
Da es an einer klaren Regelung oder Vorschrift mangelt kann ein Fertigprodukt welches ggf. nur noch in der Microwelle heiß gemacht wird als hausgemacht bezeichnet werden.
Ich und auch wohl jeder normale Verbraucher wird unter hausgemacht noch Handarbeit vermuten, fakt ist aber, viele Speisen werden als Convenience angeboten und nur noch regeneriert und da wird der Gastwirt kreativ und nennt sein Gericht „hausgemacht“.
Ob hausgemacht oder Convenience wichtig ist doch die Qualität muss stimmen und die bessere Qualität und teilweise frischer erreiche ich durch Verwendung von Convenienceprodukten insbesondere bei Backwaren. Mann (Gastwirt) sollte zu seinen Produkten bzw. Angeboten stehen.