DEHOGA Thüringen sagt: Nein zum gesetzlichen Mindestlohn
(lifePR) (Erfurt, ) Für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Freistaat Thüringen ist der DEHOGA Thüringen Tarifpartner. Seit Jahren werden Entgelt- und Manteltarifverträge mit der Gewerkschaft NGG verhandelt.
Unsere Branche steht vor großen Herausforderungen bezüglich der Gewinnung von Fachkräften, aber auch Auszubildenden, deshalb haben wir gerade im diesjährigen Entgelttarifvertrag, neben den Entgelten, die Ausbildungsvergütungen spürbar erhöht.
Aber ein Tarifvertrag muss eben auch die Situation der Betriebe und des Marktes berücksichtigen, die Löhne und Gehälter sind eine betriebswirtschaftliche und nicht politische Kategorie.
„Ich kann nicht verstehen warum jetzt in Berlin am Koalitionstisch plötzlich ein gesetzlicher Mindestlohn umgesetzt werden soll. Wir als Arbeitgeberverband stehen zur Tarifpolitik, dies umfasst aber auch die Tarifautonomie der Sozialpartner.“ So Gudrun Münnich Präsidentin des DEHOGA Thüringen.
„Ich kann wenig Verständnis entwickeln, wieso nun die Politik Löhne festlegen will oder soll. Wenn dies noch dazu auf Grund der Forderung der Gewerkschaften als Sozialpartner geschieht, die dies damit begründen, dass der Organisationsgrad der Arbeitnehmer in den Gewerkschaften zu gering ist, verstehe ich das noch weniger.“ So Münnich weiter.
Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen führt dazu aus: „Wir sagen Nein zur Lohnfestsetzung durch Politik oder per Gesetz. Dies ist Sache der Tarifvertragsparteien. So jedenfalls normiert es unser Grundgesetz im Artikel 9. Wir nehmen das Thema Tarifverhandlungen sehr ernst, weil es eines unserer Hauptbetätigungsfelder als Sozialpartner darstellt. Im Übrigen sind Lohnkosten eine betriebswirtschaftliche und keine politische Kategorie.“
„Im Übrigen geht es dabei nicht nur allein um das Thema Lohn pro Stunde, sondern auch um alle anderen Bedingungen. Seitens der Politik, wird gern die Argumentation eines Vergleiches mit dem europäischen Ausland und den dortigen Mindestlöhnen diskutiert. Wenn dies erfolgt, so sollten aber alle Bedingungen verglichen werden. Da steht das Thema Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. eben auch zu berücksichtigen. Alle diese Positionen sind nämlich den Personalkosten zuzuordnen, die in der Kalkulation über den Preis umgelegt werden müssen. Da sehe ich für unsere Branche keinerlei Spielräume.“ So Münnich.
Dirk Ellinger ergänzt: „Wenn ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde kommen sollte, so sind dies allein Personalkostensteigerungen in Höhe von 20 Prozent. Da die Personalkosten, umsatzbezogen, 30 bis 35 Prozent betragen, wäre dies allein eine Preissteigerung von 7 Prozent.“
Bild: hogapr
… Wenn die Mitglieder der DEHOGA richtig zahlen wèrden wèrde es ja auch sicher genug Mitarbeiter geben … Leider ist es doch so das die Gastronomen versuchen Ihre Kosten zu drücken wo es nur geht .. wenn sie Ihre Mitarbeiter fair bezahlen wèrden wäre die lage sicher nicht so katastrofal .. Menchen die unter 1000 € nach Hause bringen und um Mehrarbeit und überstunden geprellt werden …
Liebe DEHOGA fragt doch mal wie viele eurer betriebe den 450 € Kräften den Bezahlten Urlaub oder Bezahltes Krank zahlen …
– der Berufszweig geht doch kaputt und ist in keiner weise Mehr attraktiv …
Ich finde das nicht richtig…dann sollen wie wo anders sparen aber nicht an den Mitarbeitern. Ich meine Gastronomie ist ein echt hartes Brot für Mitarbeiter…die Hungerlöhne die gezahlt werden für die grandios großzügigen Arbeitszeiten (>12 Stunden am Tag) sind doch abartig…traurige Entwicklung finde ich …aus Arbeitnehmersicht. Aus Arbeitgebersicht sicherlich anders zu sehen…auch wenn ich meine das die Kosten anders zu kompensieren wären.
LG Dirk