Ein klares Zeichen gegen Rechts!
(Berlin, 22. Juni 2010) Ein Hotelier in Bad Saarow war nicht bereit, den Vorsitzenden der NPD Udo Voigt in seinem Hotel zu beherbergen. Die dagegen gerichtete Klage von Voigt wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte wurde vom Gericht in Frankfurt/Oder abgewiesen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zeigte sich nach der Urteilsverkündung am Dienstag zufrieden: „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtes. Unsere Berufung ist Gastfreundschaft und verträgt sich nicht mit ausländerfeindlichen Parolen bestimmter rechter Gruppierungen“, sagte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges in Berlin. „Wir haben kein Problem mit Ausländern, sondern ohne.“
Die Aufnahme von Mitgliedern extremistischer Gruppierungen sei eine Gewissensfrage, die jeder Hotelier für sich beantworten müsse. Ein Hotelier, der eine solche Reservierung ablehne, verhalte sich korrekt und habe die volle Unterstützung des Verbandes. „Auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches herrscht in unserem Land Vertragsfreiheit. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, Verträge zu schließen“, erklärte Hartges. Bereits in der Vergangenheit hatte sich der DEHOGA Bundesverband klar gegen jede Form von Extremismus positioniert. Bei Fragen und Problemen bietet der Verband seinen Mitgliedern konkrete Hilfe an und berät betroffene Unternehmer.
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Stefanie Heckel
Pressesprecherin
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