Archiv der Kategorie: Aktuelle News

Nur Milchprodukte dürfen sich auch so nennen

177052_R_K_by_Harry-Hautumm_pixelio.de(lifepr) Berlin, 05.01.2011, Die EU-Kommission in Brüssel schaltet sich erneut in die Diskussion um Analogprodukte ein. Der geltende Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse ist ein wichtiger Pfeiler der europäischen Milchmarktordnung und gibt dem Verbraucher die Sicherheit, dass die mit Milchbegriffen gekennzeichneten Lebensmittel auch tatsächlich Milcherzeugnisse sind.

Gerade in letzter Zeit wurde erneut viel über Analogkäse und Co diskutiert. Nun ist erneut deutlich klargestellt worden, dass der Begriff „Analogkäse“ verboten bleibt. Wo Käse draufsteht, muss auch ausschließlich Milch enthalten sein, erklärt der Milchindustrie-Verband in Berlin.

Eine abschließende Liste der zugelassenen Lebensmittel, die Milchnamen enthalten, jedoch nicht aus Milch hergestellt wurden, steht in dem am 21. Dezember veröffentlichten EU-Amtsblatt. Für den deutschen Sprachgebrauch sind z.B. Namen wie Kakaobutter, Fleischkäse, Leberkäse oder Käseklee weiter zugelassen. Begriffe wie Sojamilch oder Analogkäse sind und bleiben verboten.

Wir gehen davon aus, dass die Lebensmittelüberwachung in Zukunft noch genauer die Einhaltung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milchprodukte untersuchen wird, so der Verband. Dies ist sowohl im Sinne des Verbraucherschutzes als auch der Milcherzeuger.

Weitere Informationen rund um Milch finden Sie unter
www.milchindustrie.de
www.meine-milch.de

Foto: ©Harry Hautumm / pixelio.de

Neue Internetpräsenz des Bundesverein Gastronomie und Genuss e. V.

Der Bundesverein Gastronomie und Genuss e. V. (BVGG) in Nordrhein-Westfalen hat seine Internetpräsenz rundum verändert und gibt den Relaunch mit heutigem Tag bekannt.

Initiiert wurde das Projekt von der BVGG-Landesvorsitzenden für NRW, Angela Apitzsch sowie der Werbeagentur HeringRajter aus Willich als Sponsoring für die BVGG-Mitglieder.

Der neue Internet-Auftritt www.bvgg-nrw.de bietet verschiedene Bereiche für Mitglieder, Kooperationspartner und Interessenten. Das vielfältige Angebot ist für alle übersichtlich dargestellt. Mitglieder haben jetzt einen geschlossenen Bereich mit Forum sowie Zugang zu internen Informationen.

„Die Neugestaltung der BVGG-NRW-Homepage ist für den BVGG ein sehr wichtiges Projekt“, so Angela Apitzsch. Weiter schwärmt sie: “ Mit diesem Tool wollen wir Mitglieder, Partner und Interessenten über die stetig wachsenden Leistungen und Themen auf dem Laufenden halten.

„Das Portal wird auch in 2011 weiter mit der Werbeagentur HeringRajter, unseren Mitgliedern und Partnern ausgebaut, sodass wir auch im nächsten Jahr uns für den Erhalt, Schutz und die Förderung aller Stätten des Genießens erfolgreich stark machen können“, bekräftigt abschließend die BVGG-Landesvorsitzende NRW. 

Allen ein frohes Weihnachtsfest

Die meisten von uns werden wohl über die Feiertage arbeiten.
Sie ermöglichen Ihren Gästen ein schönes und unbeschwertes Weihnachtsfest. Dennoch wünsche ich meinen treuen Lesern und denen, die einfach mal vorbeischauen, ein wunderschönes und besinnliches Weihnachtsfest.

Ihr Markus Meier
Redakteur, Gastronomie Geflüster.

PS: Der Weihnachtsmann muß ja schließlich auch arbeiten 🙂

Foto: Stefan Bayer / pixelio.de

Gastro-Smiley – Antworten für die Gastronomie

Seit einiger Zeit ist der Gastro-Smiley oder Hygiene-Smiley im Gespräch, um die Hygiene in der Gastronomie für den Gast bereits beim betreten sichtbar zu machen. Ab Juli 2011 ist er für Berlin Pflicht und für den Rest von Deutschland im Gespräch. Anfang 2011 sollen Gespräche stattfinden, um eine bundesweit einheitliche Regelung zu finden.
Zu diesem Thema habe ich Herrn Martin Müller, Bundesvorsitzender
Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e. V. ein paar Fragen gestellt, was da auf die Gastronomie zukommt.

Wer kontrolliert die Smileys?
Die Lebensmittelkontrolleure machen weiterhin ganz normale Kontrollen wie bisher. Es gibt keine speziellen Smiley-Bewertungen. Aufgrund dieser Kontrolle wird dann ein Smiley, oder auch ein anderes Symbol (wird noch entschieden) vergeben. Für die Kontrollen entstehen keine Kosten. Erst eine Nachkontrolle aufgrund von Beanstandungen ist, wie bisher, kostenpflichtig.

Gibt’s auch andere Firmen, die einen Smiley vergeben dürfen?
Nein. Die Lebensmittelüberwachung darf nur ein amtlicher Lebensmittelkontrolleur durchführen. Andere Bewertungen sind rein privater Natur.

Wenn ein Betrieb noch keinen Smiley hat, was dann? (Wettbewerbsnachteil)
Es wird keine Momentaufnahmen geben. Jeder Betrieb hat eine Chronik, woraus sich die letzten 4 Kontrollen einsehen lassen, die dann in die Einstufung mit einfließen. Da die Betriebe bereits seit Jahren kontrolliert werden, sind auch die Daten vorhanden. Bei Betrieben, die neu anfangen, wird als Anfangswert ein zufriedenstellend vergeben und durch die folgenden Kontrollen eine Auf-, bzw. Abwertung stattfinden.

Was kann ein Restaurant tun, um diesen Smiley schneller zu bekommen?
Es wird keine Kontrollen auf Zuruf stattfinden. Es wird versucht, diese Kontrollen möglichst zeitnah zu gestalten. Betriebe, die vor Kurzem eine Kontrolle hatten, wurden bereits für gut oder sehr gut bewertet. In der Presse wird noch bekannt gegeben, wer noch keinen Smiley hat, wurde noch nicht wieder kontrolliert.
Als Alternative empfiehlt Herr Müller, die letzten Bewertungen für die Gäste sichtbar auszuhängen oder auch im Internet zu veröffentlichen. So hat der Gast einen direkten Einblick, wie die Kontrolle gelaufen ist.

Sollten noch weitere Fragen bestehen, können Sie sich gerne an Ihren Lebensmittelkontrolleur wenden, der Ihnen diese gerne beantwortet.

Weiterhin Probleme mit der Bettensteuer

Zu einem Gespräch über die aktuelle Übernachtungsstatistik sowie die Anforderungen der Duisburger Hoteliers an die Stadt Duisburg trafen sich aktuell Vertreter nahezu aller führenden Duisburger Hotels, insbesondere aus der Innenstadt, mit DMG-Geschäftsführer Uwe Gerste und der touristischen Leiterin Inge Keusemann-Gruben.
Alle anwesenden Vertreter der Duisburger Hotellerie waren über die aktuelle Entwicklung der Übernachtungszahlen von Duisburg im Kulturhauptstadtjahr hoch erfreut. Ihre großen Sorgen drückten die Duisburger Hoteliers jedoch für die Zukunft aus. Alle Hoteliers berichteten über massive Kundenreklamationen und völliges Unverständnis der Übernachtungsgäste über die Einführung der Übernachtungsabgabe seit dem 01.11.2010. Insbesondere sei die Insellage, die Duisburg mit der Erhebung der Übernachtungsabgabe einnehme, kontraproduktiv für eine zukünftige Entwicklung der Hotellerie am Standort. Bereits jetzt seien wie in Köln erste Abwanderungstendenzen von Kunden und insbesondere auch von Firmen in Nachbarkommunen, die keine Übernachtungsabgabe erheben, erkennbar.„Gerade bei den niedrigen Margen innerhalb der Hotellerie sei die offensichtlich vorhandene politische Einschätzung, dass die Übernachtungsabgabe wegen der in der Vergangenheit vorgenommenen Mehrwertsteuerbegünstigung für Hotels problemlos tragbar sei und zu keinen Preiserhöhungen führe, falsch. Die gewährten steuerlichen Vorteile seien insbesondere von Firmen mit entsprechenden Mengenabnahmen zur Absenkung der jeweiligen Firmenraten genutzt worden. Diese Entwicklung hätte es in allen Städten gegeben und dem entsprechenden Wettbewerbsdruck hätte sich auch kein Duisburger Hotelier entziehen können“, so Marcus Busch, Geschäftsführer der Duisburger Hotels Conti und Ferrotel.
Nach Einschätzung der Duisburger Hoteliers gibt es bei der Stadt folgenden Widerspruch: einerseits eine im westlichen Ruhrgebiet einmalige Übernachtungsabgabe zu erheben und andererseits der Wunschvorstellung zusätzlicher Investitionen in Hotelkapazitäten zu unterliegen.

Die Hoteliers, die Vertragspartner der Duisburg Marketing Gesellschaft bei der Vermittlung von Hotelkapazitäten sind, kündigten an, zukünftig in allen Duisburger Hotelzimmern einen Flyer zur Erhebung der Übernachtungsabgabe auszulegen, der die Gäste über die Verursacher zur Erhebung der Übernachtungsabgabe informiert.
Uwe Gerste, Geschäftsführer der Duisburg Marketing Gesellschaft, wies in dem Gespräch erneut auf die Entstehung der Duisburger Übernachtungsabgabe hin. Diese sei nicht von der Verwaltung initiiert worden, sondern Ergebnis politischer Beratungen zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Duisburg. Er sicherte zu, die Verwaltungsspitze der Stadt Duisburg auf die Problematik der Erhebung der Übernachtungsabgabe erneut hinzuweisen. Sofern tatsächlich eine erkennbare Verringerung der sich derzeit sehr positiv entwickelnden Duisburger Übernachtungszahlen in den nächsten Monaten erkennbar würde, könne der erhoffte Mehrerlös sich im schlimmsten Falle in gesamtwirtschaftlicher Betrachtung auch negativ für die Stadt Duisburg darstellen.

Gerste: „Übernachtungsgäste lassen nicht nur Geld in der Hotellerie sondern auch in der Gastronomie, im Einzelhandel, im Taxigewerbe und weiteren Branchen. Entsprechende Mindereinahmen schlagen sich auch im Gewerbesteueraufkommen nieder.“ Er kündigte für Mai 2011 das Vorliegen einer Erhebung zur wirtschaftlichen Bedeutung der Querschnittsbranche Tourismus für Duisburg an. Auf dieser Basis könnten dann auch die gegebenenfalls negativen Effekte wirtschaftlich zumindest abgeschätzt werden.
Unverzichtbar für die weitere Entwicklung des wichtigen Wirtschaftsfaktors Tourismus seien in Duisburg sowohl Investitionen in neue Projekte wie derzeit für den Duisburger Hauptbahnhof geplant, als auch Investitionen in Bestandsobjekte. Im Duisburger Hotel „Conti“ wurden gerade aufwendige Renovierungsarbeiten abgeschlossen, für die Realisierung weiterer Investitionen in andere Objekte seien immer auch die Zukunftserwartungen an die Übernachtungszahlen maßgeblich. Auch sei eine leistungsfähige Hotellerie zu angemessenen Preisen zwingend notwendig für eine erfolgreiche Vermarktung von Tagungs- und Konferenz-Locations wie der Mercatorhalle oder dem Landschaftspark.
Die DMG habe immer darauf hingewiesen, dass die Erhebung einer Übernachtungsabgabe in regionalem Kontext gesehen werden sollte, um eine Verzerrung der Wettbewerbssituation der Duisburger Hoteliers gegenüber dem Umland zu vermeiden. Nach jetzigem Stand würden jedoch gerade im Umland von Duisburg wie in Moers, Oberhausen, Mülheim, Essen, Bochum und auch Düsseldorf keine Übernachtungsabgaben realisiert.

Alle Beteiligten begrüßten den offenen Meinungsaustauch und vereinbarten weitere Gespräche über die zukünftige Entwicklung und die erfolgenden Kundenreaktionen.

Foto: ©DEHOGA Hessen

Die Polizei warnt: Betrugsversuch an Hotelier

Hildesheim (ots) – In drei Fällen wurden in einem örtlich ansässigen Hotel mehrere Doppelzimmer für Hochzeitsreisende über einen längeren Zeitraum reserviert. Der vermeintliche Kunde gab vor aus Großbritannien zu kommen. Bezahlt wurde mit einer Kreditkarte. Wobei die  Anzeigeerstatterin einen  Betrag von 12.000,- Euro erhalten sollte. Den überzahlten Restbetrag sollte sie an eine noch zu benennende Agentur überweisen. Damit sollte der Transfer der Hochzeitsreisenden bezahlt werden. Als Beweis seiner Identität übersandte der Täter eine Kopie seines Passes und eine Kopie der Kreditkarte.

Dem Hotelier kam die Sache suspekt vor, zumal es innerhalb eines Monats drei ähnliche Reservierungen gab. Sie ging am 08.12.10 zur Polizei und erstattete eine Anzeige wegen versuchten Betruges. Es wurde festgestellt, dass der Pass des vermeintlichen Kunden sowie die Kreditkarte gefälscht waren. Seitens der Kreditkartenfirma wurde der Anzeigeerstatterin mitgeteilt, dass der auf ihrem Konto gutgeschriebene Betrag lediglich unter Vorbehalt gutgeschrieben worden ist. Dieser Betrag kann noch innerhalb von 180 Tagen von ihrem Konto zurück gebucht werden. Hätte sich die Anzeigeerstatterin darauf eingelassen, wäre ihr ein Schaden von mindestens 8.000,- Euro entstanden. Es ist zu vermuten, dass dies kein Einzelfall ist und bei anderen Hotels ebenfalls  solche oder ähnliche Reservierungen gemacht werden. Die Polizei in Sarstedt warnt hiermit alle umliegenden Hoteliers, auf solch ein Geschäft einzugehen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim

Polizeikommissariat Sarstedt
Telefon: 05066 / 985-0

http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

Festtagmenüs im Sterne-Restaurant „Forellenstube“

 

Bei Liebhabern der feinen Küche ist das Gourmet-Restaurant „Forellenstube“ in Ilsenburg bundesweit bekannt, nicht zuletzt durch zahlreiche Auszeichnungen.

An den Weihnachtsfeiertagen und an Silvester servieren Küchenchef Axel Kammerl und sein Team ganz besondere Gaumenfreuden.

Reservierung und weitere Infos unter Tel. 039452-93 93 und www.rotheforelle.de.

 

Festtagsmenü 25. Dezember 2010

Hausgemachte Tafelspitzsülze mit frischem Meerrettich, Kürbiskernöl und Feldsalat
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Krustentierschaumsüppchen mit Hummerraviolo und feinem Wurzelgemüse
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Filet von der Goldbrasse mit Rotweinrisotto und gebratenem Romanesco
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Zweierlei vom Harzer Rehbock mit Muskatkürbis, Blaukrauttascherl und Petersilienwurzelpüree
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Bratapfel mit Marzipan, kalt gerührten Preiselbeeren und Vanilleeis
75 Euro pro Person

Festtagsmenü 26. Dezember 2010

Klassisches Rindertatar mit wachsweichem Wachtelei, Kräutersalat und Trüffelvinaigrette
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Blaukraut-Parmesansüppchen mit Krustentierpflanzerl
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Kross gebratener Zander mit dreierlei Fenchel und Schmortomaten
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Sorbet von der Moro Blutorange
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Zweierlei vom Milchlamm mit getrüffeltem Rahmwirsing, Kartoffel-Spinatstrudel und Dörrobstjus
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Gesülztes von Zitrusfrüchten mit lauwarmem Mohnküchlein und Rotweinbuttereis
90 Euro pro Person

Silvester der Genüsse 2010 / 2011 – Gala Menü

Roh marinierte Entenmastleber im Portweingelee mit Boskop Apfel
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Geräuchertes und Gebeiztes vom Königslachs mit Zitronengelee, Blumenkohl und Albatrüffel
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Pot au feu von Flusskrebsen mit Erbsenpüree, Belugalinsen und Krustentierschaum
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Poelierte Tranche vom Steinbutt mit Kartoffel und Schnittlauch
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Sorbet von der Wiliamsbirne
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Rosa gebratener Harzer Hirschrücken mit zweierlei Petersilie, Quitte und Moosbeerenjus
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Merlot Traube und weiße Grand Cru Schokolade

24.00 Uhr Forellen-Feuerwerk am See
0.30 Uhr Herzhafte Gulaschsuppe am Kamin
230 Euro pro Person

Foto: Landhaus „Zu den Rothen Forellen“