Steuersenkung für Übernachtungen -> Das sollten Sie wissen!!!
Eben haben wir uns noch über die Steuersenkung für Übernachtungsbetriebe gefreut und jetzt kommt die Ernüchterung. Seit dem 18. Dezember ist das Gesetz beschlossen und jetzt kommt auf uns ab dem 01.01.2010 ein erheblicher Mehraufwand für die Abrechnungen der Gäste zu.
Wichtig: Für die Übernachtung in der Silvesternacht müssen lediglich 7 % Umsatzsteuer berechnet werden. Der maßgebende Steuersatz richtet sich nämlich nach dem Zeitpunkt, in dem die Leistung ausgeführt wird. Da die Beherbergung erst am Neujahrsmorgen als ausgeführt gilt, greifen schon die Regeln für 2010. Auf dem Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an, wie auf den Zeitpunkt der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungserteilung.
Damit ist für Hotel- und Gaststättengewerbe eine rechtzeitige Anpassung der Buchhaltung vorzunehmen, sodass die Rechnungserstellung ab Neujahr 2010 und besonders in der Silvesternacht korrekt ablaufen kann. Dabei ist es unerheblich, ob und in welchem Umfang die Preise gesenkt werden.
Ein wesentlicher Punkt ist die Verminderung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1.1.2010 auf 7 % für die kurzfristige Beherbergungen von bis zu sechs Monaten (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Das betrifft sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern, Ferienwohnungen und vergleichbaren Einrichtungen. Der ermäßigte Satz gilt aber nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen. Das betrifft insbesondere die Verpflegung und hier das Frühstück sowie die Getränkeversorgung aus der Minibar. Für die Praxis bringen die getrennten Tarife ab Neujahr 2010 Probleme mit sich.
Nun muß jede Rechnung und jede Pauschale aufgesplittet werden, um es dem Finanzamt recht zu machen. Ich wünsche Ihnen dennoch ein erfolgreiches und tolles 2010.
Dieser Artikel entstand unter Mithilfe der Kanzlei Tronsberg- Stemmer- Tronsberg, Augsburg.
Diese Artikel stellt keine Steuerberatung dar, sondern dient nur zur Information. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die oben genannte Kanzlei.
Auf Grund von Nachfragen meine Meinung zum Thema Steuerreduzierung:
In vielen Foren werden große Verbände wie z.B. der ADAC und auch der Verbraucherschutz zitiert, die verlangen, das die 12 % Reduzierung komplett an die Übernachtungsgäste weitergegeben werden soll. Leider ist das jedoch aus folgenden Gründen nicht möglich:
1. Der durchschnittliche Hotelier hat durch diese Steuersenkung mehr Probleme als Nutzen.Nicht nur die Umrechnung jeder Pauschale, die ja bereits im Sommer beschlossen wurden, sondern auch der Neudruck der Kataloge, wie auch Prospekte, die ja auch noch lange vor dem Beschluß der Steuersenkung gedruckt wurden. Auch die Geschäftsreisenden, die jetzt von Ihrer Übernachtung nur noch 7%, statt bisher 19% absetzen können, wollen die 12% als Rabatt.
2. Die Mitarbeiter in der Gastronomie haben schon seit Jahren keine Tariferhöhung mehr erhalten und werden damit auch nicht wirklich leistungsgerecht Bezahlt. Hier könnte man das Geld auch sehr gut einsetzen.
3. Investitionen konnten in den letzten Jahren auch nicht mehr vorgenommen werden, da auch hier das Geld fehlte.
Ich würde mich freuen, wenn Sie das Thema mal von dieser Seite betrachten, um zu Verstehen, das im Übernachtungsgewerbe kein Spielraum für große Preissenkungen ist.
Markus Meier
Redakteur „Gastronomie Geflüster“