Die Übersetzung der Katalogsprache

sonnenuntergang Kurt MichelHotels versuchen nach wie vor das Angebot ihres Hauses durch eine gekonnte Katalogsprache so attraktiv wie möglich zu gestalten. Das Reiseportal HolidayCheck.de hat die Geheimsprache der Reiseprospekte entschlüsselt und deckt die häufigsten Kataloglügen auf.

Lage
Beschrieben als Hotel in „zentraler Lage“, wird es sich um eine Herberge mitten in der Stadt handeln. Geschäfte und Bars sind zwar schnell zu Fuß zu erreichen, der Lärmpegel ist aber entsprechend hoch. Eine gar „verkehrsgünstige Lage“ bedeutet die Autobahnen hinter dem Haus.
„Ruhige Lage“ hingegen bedeutet, dass das Hotel eher in einer abgeschiedenen Gegend liegt. Am Abend ist die Langeweile außerhalb des Hotels vorprogrammiert.

Zimmer
Bei „Zimmern im landestypischen Stil“ ist Vorsicht geboten. Je nach Reiseland können die Zimmer durchaus ansprechend sein. In Reiseländern mit geringem Qualitätsstandard können neben einer zweckmäßigen Einrichtung auch Kakerlaken im Zimmerpreis inklusive sein.
Bitte keine Badehosen beim Essen heißt im Katalog „ein gepflegtes Haus mit einer geschmackvollen Einrichtung“. Dieses Hotel legt großen Wert auf Manieren und erwartet die hohe Benimmschule beim Abendessen.

Meer & Strand
Hotels in „Strandnähe“ liegen zwar am Strand. Urlauber erreichen das kühle Nass oft erst über eine steile Treppe oder eine vierspurige Straße. Möglicherweise ist sogar ein Auto nötig, um den Weg zum Wasser zurückzulegen.
Mit einem Naturwunder kann man bei „Naturbelassenem Strand“ nicht rechnen. Der Strandabschnitt ist oft felsig. Ohne Badeschuhe sind Schritte im Wasser unmöglich. Naturbelassen kann unter Umständen auch Müll und fehlende Toiletten bedeuten.

Flug & Transfer
Ein „Direktflug“ garantiert lediglich, dass man nicht umsteigen muss. Zwischenlandungen sind aber durchaus möglich. Da hilft ein Blick auf die Gesamtflugzeit.
Ist das Hotel „nur wenige Minuten vom Flughafen entfernt“, liegt es wahrscheinlich in der Einflugsschneise eines Flughafens. Starker Lärm ist nicht ausgeschlossen.

Publikum
Nichts für Ruheliebende ist ein Hotel, das „bei Familien sehr beliebt“ ist. Hier ist mit vielen Kindern zu rechnen, die einen gewissen Lärmpegel verursachen.

Foto: Kurt Michel/pixelio.de

Ringhotels bieten Frühstück für Laktose- Allergiker

Vom Bodensee bis an die deutsche Küste bieten über 40 ausgewählte Ringhotels laktosefreie Milchprodukte der Firma Omira auf ihrem Frühstücksbuffet. Eine umfangreiche Befragung von Betroffenen, Hoteliers und Gästen ergänzt dieses Projekt. Die Aktion läuft zunächst vom 1. Mai bis 31. Juli 2010.
Die Entscheidung für eine Integration der Minus L Produkte ist auf der Jahreshauptversammlung der Ringhotels Ende April 2010 in Heiligenhaus gefallen. „Die Produkte sind auch für Nicht-Betroffene wohlschmeckend, sagt Ringhotelier Jan Peters vom Ringhotel Landhaus Gardels in Brunsbüttel, der sich durch Erfahrungen im familiären Umfeld schon länger mit dem Thema beschäftigt.
Auch der Geschäftsführende Vorstand der Ringhotels, Susanne Weiss, bekräftigt diese Aussage, sind die Ringhotels doch vor allem für ihre kulinarische Kompetenz bekannt. „Im F&B liegt unsere Stärke. Die Ringhotels Küchenchefs verwöhnen mit einem breiten Spektrum an regionalen Spezialitäten bis hin zur Haute Cuisine. Daher ist es uns wichtig, im Food-Bereich für jeden Gast etwas Besonderes zu bieten“, so Susanne Weiss.
15 Prozent der deutschen Bevölkerung sind von Laktose-Intoleranz betroffen. In anderen europäischen Ländern liegt dieser Anteil bei bis zu 60 Prozent (zum Beispiel Griechenland, Italien), in Südamerika und Südostasien sogar zwischen 60 bis 98 Prozent. „Aus diesem Grund haben wir uns für ein Angebot speziell für Gäste mit dieser Unverträglichkeit entschlossen“, sagt Susanne Weiss. Die Erweiterung des Frühstücksbuffets um laktosefreie Milchprodukte hilft den Betroffenen auch während eines Hotelaufenthaltes die auf die Unverträglichkeit abgestimmten Lebensgewohnheiten einzuhalten.
MinusL – laktosefreie Milch und Molkereiprodukte wurden als Lösung für Menschen entwickelt, die von einer Laktose-Intoleranz (Milchzucker-Unverträglichkeit) betroffen sind. Bei MinusL Produkten wird die Laktose (Milchzucker) aufgespalten, wodurch diese Produkte auch bei einer ausgeprägten Intoleranz sehr gut verträglich sind und alle typischen Symptome (zum Beispiel Blähungen, Durchfall, Bauchkrämpfe usw.) werden vermieden. Alle wichtigen Inhaltsstoffe aus gesunder Kuhmilch, wie das für die Knochengesundheit relevante Calcium, bleiben in den laktosefreien MinusL Produkten enthalten. Diese Produkte erfüllen höchste Qualitätsansprüche und ermöglichen eine gesundheitsbewusste Ernährung verbunden mit hervorragendem Geschmack – auch bei einer Laktose-Intoleranz.

Interessierte finden die Ringhotels mit Minus L Produkten sowie weiterführende Informationen zu dieser Aktion auf www.ringhotels.de/kooperation/Lactosefrei/
und http://www.minusl.de/. Telefonische Auskunft gibt das Ringhotels Servicebüro, Balanstr. 55, 81541 München, Tel. 089/ 45 8703-0.

Erfahrungen und Bewertungen dieser Aktion sind den Ringhotels wichtig: Diese können via Postkarte, die in den Minus L-Ringhotels ausliegen, oder via Onlineformular auf www.ringhotels.de mitgeteilt werden. Unter allen Einsendungen verlost Ringhotels ein Champagner Träume Wochenende sowie zehn Minus L Testpakete.

Wasabi

Der Wasabi wird auch japanischer Wassermeerrettich genannt und in Deutschland meist als Paste oder eingelegt angeboten. Wasabi wächst am Rand von fließendem Gewässer in Japan. Er wird frisch fein gerieben, wobei er seine Schärfe voll entfalten kann. Die Schärfe von Wasabi kommt von dem Senföl das bei längerer Lagerung nachlässt. Dieser grüne Meerrettich wird sehr gerne zu Sashimi gereicht.

Sous Vide -> weniger Hitze für höhere Qualität

 
Sous-Vide ist wieder im Kommen. Anfang der siebziger Jahre entwickelt und wenige Jahre danach intensiv auf Messen und in Vorführungen veranschaulicht und beworben, verschwand die Technik jedoch für einige Zeit wieder weitgehend aus Deutschlands Küchen. Heute ist Sous-Vide perfektioniert und hält nun mehr und mehr Einzug bei innovativen Gastronomen.

Sous-Vide ist eine besondere Art des Niedertemperaturgarens und bedeutet so viel wie „Unter Vacuum“, also unter Vacuum garen. Bei Sous-Vide werden die Speisen in einem Behälter oder Kunststoffbeutel vakuumiert und bei konstanter Temperatur langsam gegart. Würzende oder dekorative Beilagen werden gegebenenfalls beigegeben und mit vacuumiert. Anschließend wird das Gargut abgekühlt und gelagert. Dazu wird ein thermostisch exakt gesteuertes Wasserbad oder ein genau arbeitender Kombidämpfer benötigt. Fleisch oder Fisch wird vorher oder nachher kurz angebraten.
Vor dem Servieren wird das Gericht in den Originalbehältern oder Beuteln erwärmt. Als Vorteil ergibt sich eine lange Haltbarkeit der Speisen ohne Qualitäts- und Geschmackverluste, verbunden mit langer Haltbarkeit.

Die Vorteile von Sous-Vide:
Zeitversetztes Arbeiten in der Küche
Farbe, Frische und Aussehen verändern sich nicht
Kein Auslaugen und Flüssigkeitsverlust
Der natürliche Geschmack bleibt erhalten
Erhalt der Nährstoffe
Geringer Wareneinsatz durch weniger Verluste bei Garen und Lagern
Lange Haltbarkeit

Benötigte Geräte: Combidämpfer, Vacuumierer, Wasserbad mit genauer Temperaturregelung zum Garen und zum Regenerieren, Schockkühler (Chiller), Kühlmöbel.

Wenn Sie mehr über dieses Garverfahren wissen möchten, setzten Sie sich mit der Firma Wirtz Küchentechnik in Verbindung. Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen zu aktuellen Preisen und die Umsetzung in Ihrem Betrieb. E-Mail: j.wirtz@wirtz-online.de
Foto: www.julabo-sous-vide.de.

Charity Auktion für ein Weltklasse- Gourmetmenü

London, 29. April 2010 – Ab heute haben Sie die einmalige Chance, das Menü ihres Lebens in einem der 50 weltbesten Restaurants in einer eBay Charity Auktion zu ersteigern.
Die „S.Pellegrino World’s 50 Best Restaurants Awards – die gern als “Oscar-Verleihung“ der weltweiten Gastronomieszene bezeichnet werden – wurden am Montag, den 26. April 2010 in der Londoner Guildhall veranstaltet. Erlöse dieser Aktion gehen an die Hilfsorganisation Action Against Hunger, die in 40 Ländern der Welt Leben rettet, unter anderem in Haiti.
In Deutschland können Sie ein  9-Gänge-Menu  im Aqua in Wolfsburg gewinnen, inclusive einer Uebernachtung im Ritz-Carlton Hotel und eines Champagner Aperitif in der Kueche mit Chefkoch Sven Elverfeld. Im Gourmet Restaurant Vendome im  Grandhotel Schloss Bensberg koennen Gourmets zudem ein Mahl fuer zwei inclusive Wein gewinnen, und in Harald Wohlfahrt’s Restaurant Schwarzwaldstube koennen Sie ein Mahl fuer zwei inclusive Übernachtungen im exklusiven Hotel Traube Tonback ergattern.  
Machen Sie mit und lassen Sie sich diese einmalige Chance nicht entgehen, in einer der besten Restaurants der Welt unvergessliche Stunden zu erleben — das Mindestgebot ist €0.99!!! 

Gebote können ab jetzt abgegeben auf eBay abgegeben werden: http://myworld.ebay.co.uk/actionagainsthungeruk

Doppelbett mit zwei Zustellbetten ist zulässig

(lifepr) Düsseldorf, 28.04.2010 – Im Juli 2008 buchten drei Erwachsene und ein Kind eine vierzehntägige Urlaubsreise. Als sie am Urlaubsort ankamen, fanden sie in dem Schlafzimmer ein Doppelbett vor. Darüber hinaus wurden ihnen zwei Einzelbetten hinzugestellt. Nach ihrer Rückkehr verlangten sie eine Reisepreisminderung von 50 Prozent sowie Schadenersatz wegen entgangener Urlaubszeit in Höhe von 1.500 Euro. Sie hätten durch die zwei zusätzlichen Einzelbetten wie in einer Sardinenbüchse gelegen. Das aufgerufene Gericht wies die Klage ab. Ein Minderungsanspruch wegen des angeblich zu engen Bungalows stand den Reisenden nicht zu. Ausweislich der Reisebestätigung schuldete das Reiseunternehmen einen Bungalow mit einem Schlafzimmer zur Gartenseite, in dem vier Personen übernachten können. ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht erwartet werden kann, ein Schlafzimmer mit zwei Doppelbetten zu erhalten. Die zusätzliche Ausstattung des Schlafzimmers mit zwei Zustellbetten war daher als vertragsgerecht anzusehen (AG München, Az.: 113 C 11690/09).

Die Texte zu ARAG Recht schnell finden Sie im Internet unter http://www.arag.de/…

Foto: Dieter Schütz /pixelio.de

Sicheres grillen ohne Brandbeschleuniger

(lifepr) Berlin, 27.04.2010 – Kaum ist die Sonne da, werden die ersten schweren Grillunfälle mit Spiritus gemeldet. In Aachen liegt ein Kind schwerbrandverletzt auf der Intensivstation, weil es von einer Stichflamme beim Grillen mit Brandbeschleunigern erfasst wurde. In Düsseldorf-Unterrath wurde eine 42-jährige Frau durch eine Spiritusverpuffung schwer verletzt, und in München wurden zwei Jugendliche im Gesicht verbrannt, weil ein Junge Spiritus ins Feuer goss. Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. und die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) warnen daher gemeinsam vor der Verwendung von Brandbeschleunigern beim Grillen.

In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 4000 Grillunfällen durch die Verwendung von Brandbeschleunigern. Mehr als 400 dieser Unfälle enden mit schwersten Verbrennungen, viele der Verletzten sind Kinder, die in der Nähe des Grills gespielt hatten. „Die Gefahr, die von Brandbeschleunigern ausgeht, die häufigste Unfallursache beim Grillen, wird immer noch unterschätzt“, berichtet Adelheid Gottwald, Vorsitzende von Paulinchen e.V. Gefährliche Verpuffungen und Rückzündungen sind die Folge, wenn man Spiritus oder andere Brandbeschleuniger auf zu langsam brennende Grillholzkohle gießt – mit verhängnisvollen Folgen für alle umstehenden Personen.

„Eine Brandverletzung ist die schmerzhafteste Verletzung, die es gibt. Zahlreiche Operationen, jahrelange Therapien und lebenslange Narben sind die Folgen für die Opfer“, weiß Univ.-Prof. Dr. Dr. med. Prof. h.c. (RC) Norbert Pallua, Vizepräsident der DGPRÄC, Klinikdirektor der Klinik für Plastische, Hand- und Verbrennungschirurgie der RWTH Aachen und medizinischer Schirmherr von Paulinchen e.V.
„Grillen mit Spiritus ist nicht nur leichtsinnig, sondern auch grob fahrlässig. Dieser Unfall ist zu hundert Prozent vermeidbar!“ so Adelheid Gottwald, Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. Sie rät: „Hände weg von Spiritus oder anderen Brandbeschleunigern beim Grillen.“

Tipps zum sicheren Grillen

  • Grillgeräte kippsicher im Windschatten und in sicherer Entfernung von anderen brennbaren Materialien aufstellen
  • feste Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden
  • niemals Spiritus oder andere Brandbeschleunigern verwenden, weder zum Anzünden noch zum Nachschütten auf zu langsam brennende Grillholzkohle
  • den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen
  • den Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen,
  • Kinder dürfen nicht in Reichweite des Grills spielen – Sicherheitsabstand von mindestens 2 bis 3 Meter!
  • Grillfeuer und die Glut nach dem Grillen vollständig löschen und auskühlen lassen – auch dabei nicht unbeaufsichtigt lassen
  • einen Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten,
  • brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen.

Wichtigste Erste-Hilfe-Maßnahme bei Verbrennungen: Die verbrannten Stellen sofort für 10 bis 15 Minuten mit Wasser (nicht kälter als 15°C) kühlen und den Notarzt rufen – beziehungsweise den Arzt aufsuchen.

Foto: hogapr

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