Wann müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber informieren, dass sie krank sind?
Jeder Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist, muss dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Er muss ihn auch informieren, wie lange er voraussichtlich ausfällt. Am besten ist es, gleich nach dem Aufstehen oder dem Arztbesuch in der Firma anzurufen und sich krank zu melden. Beschäftigte sind nicht verpflichtet, die Art der Erkrankung und die Krankheitssymptome anzugeben.
Wann muss ein ärztliches Attest vorliegen?
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist der kranke Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Daraus muss auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hervorgehen. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest allerdings schon früher verlangen. Ist der Arbeitnehmer länger krank als im Attest angegeben, muss er eine neue Bescheinigung einreichen.
Was ist während einer Krankschreibung erlaubt?
Beschäftigte sind verpflichtet, alles zu tun, um wieder gesund zu werden, und alles zu unterlassen, was ihre Genesung gefährdet oder hinauszögert. Das bedeutet aber nicht, dass sie den ganzen Tag im Bett bleiben müssen, sofern dies nicht ärztlich verordnet wurde. Es ist in Ordnung, Notwendiges einzukaufen oder spazieren zu gehen, wenn dies der Genesung förderlich
ist.
Dürfen arbeitsunfähige Arbeitnehmer Auto fahren oder Sport treiben?
Das kommt auf die Erkrankung an. Generell ist es sinnvoll, den Arzt zu fragen, was er empfiehlt oder für zulässig hält. Bei starkem Fieber ist es beispielsweise nicht ratsam, sich hinters Steuer zu setzen oder Sport zu treiben. Bei manchen Erkrankungen kann maßvolle Bewegung dagegen sogar dazu beitragen, dass man schneller gesund wird. Allerdings sollte man sich dabei nicht überanstrengen.
Über das Thema „Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen“ informiert auch eine Broschüre des Bundesarbeitsministeriums. Sie kann auf der Seite www.bmas.de kostenfrei heruntergeladen werden.
Bild: hogapr