30 Jahre im Dienste guter Barkultur

Rundes Jubiläum für einen Barkeeper der alten Schule: Bernhard Stöhr ist seit drei Jahrzehnten Barchef der Traube Tonbach.

b74da3fb3a1b85a9_800x800arBAIERSBRONN, TONBACH, 18. Juni 2014 – Seit 30 Jahren ist sein Reich die Hotelbar in der Traube Tonbach: Bernhard Stöhr feiert dieser Tage mit der Hotelierfamilie Finkbeiner und seinem Team ein beeindruckendes Jubiläum als Barchef des Traditionshauses.

Als Barmann der alten Schule pflegt Stöhr eine stilechte Barkultur. Der 56-Jährige kennt die Lieblingsgetränke seiner Gäste wie die Westentasche seines stets tadellosen Anzugs und weiß, was eine Bar besonders macht. „Eine gute Bar hat eine Seele – und natürlich einen Barmann, der sein Handwerk liebt“, so der Jubilar. Zu seinem Repertoire gehören mehr als 120 Cocktails. Neben großen Klassikern finden sich darunter viele preisgekrönte Eigenkreationen. Ein Blick in  die umfangreiche Karte der Traube-Bar offenbart zudem sein Faible für edle Whiskeys und Gins. Letzterer kommt bei dem gebürtigen Österreicher gern als Hommage an seine neue Heimat ins Glas: Als „Black Forest Martini“ mit Monkey Gin 47 aus dem Schwarzwald.

Angefangen hat alles im Juni 1984. Nach einigen Jahren als stellvertretender Barchef im  Spitzenhotel Sonnenalp in Sonthofen war es Traube-Inhaber Heiner Finkbeiner, der Stöhr  entdeckte und ihm den Wechsel in das Fünf-Sterne-Superior-Hotel im Nordschwarzwald anbot. Die gediegene Bar der Traube Tonbach wurde ein zweites Zuhause für den passionierten Barkeeper. Doch auch außerhalb des Feinschmeckerhotels engagiert sich Stöhr fortwährend für seinen Berufszweig. Besonders am Herzen liegt ihm die Nachwuchsförderung junger Talente. Seit vielen Jahren gibt er seine Ideen und sein Können weltweit als Jurymitglied bei Cocktail- oder  Technikmeisterschaften weiter. Als Teamchef unterstützte er zudem die Auswahl deutscher Barkeeper bei den jährlichen Meisterschaften in Tokio, Lissabon, Karlsbad, Malaga, Göteborg, Singapur und Rio de Janeiro. „Für mich ist es die schönste Bestätigung, dass junge Kollegen die Barszene in den letzten Jahren bereichert und weiter entwickelt haben. Der Nachwuchs glänzt bei weltweiten Wettbewerben ebenso wie in unseren Bars mit viel Fachwissen und einem Gespür für zeitgemäße Drinks“, freut sich die Barlegende. Für seine Verdienste wurde Stöhr 2013 mit der höchsten Auszeichnung des Berufsverbands der Barkeeper, dem Goldenen Shaker, geehrt.

Mit Blick auf sein 30-jähriges Hoteljubiläum lobte Stöhr vor allem sein Team: „Ich liebe meinen Beruf wie am ersten Tag und freue mich, dass ich hier in der Traube nicht nur sehr viel Unterstützung und kreativen Freiraum für meine Karriere gefunden habe, sondern auch tagtäglich mit einem so großartigen Team zusammen arbeiten darf.“

Der Black Forrest Martini nach Bernhard Stöhr

Zutaten für ein Glas:
1 cl Martini Extra Dry
2 cl Schwarzwälder Kirschwasser
4 cl Gin Monkey 47
1 Limettenzeste
1 Kirsche für die Garnitur

Ein Martiniglas mit Eiswürfeln vorkühlen und den Rand mit der Limettenzeste parfümieren.
Martini, Kirschwasser und Gin in einem Rührglas mit Eiswürfeln kalt rühren und dann ohne Eis in das vorgekühlte Martiniglas abseihen.
Mit Kirsche garnieren.

Bernhard Stöhr ist seit 1984 Chef der Bar im Hotel Traube Tonbach. Er war von 1996 bis 2012 Präsident der Deutschen Barkeeper Union e.V. (DBU) und wurde 2013 mit der höchsten Auszeichnung des Berufsverbands, dem Goldenen Shaker, ausgezeichnet. Neben diesem Engagement ist er aktiver Genussbotschafter des Landes Baden-Württemberg und erhielt bis heute insgesamt neun Goldmedaillen auf der kulinarischen Fachmesse Intergastra in Stuttgart. Der Gastro-Führer Gault&Millau wählte ihn 2009 zum „Barkeeper des Jahres“.

Bild oben: Die Hotelbar in der Traube Tonbach (c) Hotel Traube Tonbach
Bild unten: Stöhr kennt die Lieblinggetränke seiner Gäste (c) Hotel Traube Tonbach

100% Stornokosten sind nicht zulässig

Bei Gästen, die ein reserviertes Hotelzimmer nicht nutzen (no-show) werden meist die vollen Reisekosten in Rechnung gestellt. Auch kurzfristige Stornierungen werden voll berechnet. Dies ist nach Ansicht der Wettbewerbszentrale nicht rechtmäßig. Hoteliers müssen die nicht entstandenen Kosten von den Stornokosten abziehen. Dazu zählt etwa die nicht notwendige Zimmerreinigung.

10 % Abzug von den Stornokosten

Laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) sollen dafür etwa 10% von den Stornokosten abgezogen werden. Bereits 1991 hatte Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass der Hotelier die nicht entstandenen Unkosten von den Stornogebühren abziehen muss.

Im Laufe der letzten Woche hatten die Wettbewerbshüter bereits einige große Hotelketten auf Grund dieser vertraglichen Klauseln abgemahnt.

Quelle: Kostenlose Urteile

Bild: hogapr

Nichtrückgabe von Hotel-Zimmerschlüssel

Manchmal vergisst ein Gast bei Abreise, den Schlüssel für das Hotelzimmer wieder abzugeben. Normalerweise weist man den Gast an, diesen per Post wieder an das Hotel zurückzusenden. In einem aktuellen Fall hatte ein Gast den Zimmerschlüssel nicht zurück gegeben und das Hotel verlange daraufhin Schadenersatz, da der Gast seine Rückgabepflicht verletzt hat. Das Hotel wollte die Kosten für den Austausch der kompletten Schließanlage erstattet haben. Als der Gast sich weigerte kam der Fall vor Gericht.

Kein Anspruch auf Schadenersatz

Im zugrunde liegenden Fall entschieden die Richter gegen die Hotelbetreiberin. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur, wenn das Hotel die Schlösser auch tatsächlich austauscht. Da das Hotel die Schließanlage weitere 14 Monate nach Abreise des Gastes nicht getauscht hatte, sahen die Richter hier keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Verpflichtung zur Schadensminderung

Die Richter wiesen darauf hin, dass das Hotel den Gast darauf aufmerksam machen muss, dass im Fall eines Schlüsselverlust ein sehr hoher Schaden entsteht. Des weiteren sollte ein Hotelbetreiber eine Schließanlage installieren, die es im Falle eines Verlustes ermöglicht, nur die betroffenen Schlösser auszutauschen.

Gefunden bei kostenlose-urteile.de
Quelle: Amtsgericht Wolfratshausen, ra-online (zt/ZMR 2014, 47/rb)

Bild: Bernd Bast  / pixelio.de

Zu wenig Seniorengerichte im Angebot???

„Online-Marktcheck der Verbraucherzentrale zu Portionsgrößen in Restaurants – enttäuschendes Fazit“

In einer aktuellen Pressemitteilung beschwert sich die Verbraucherzentrale darüber,  dass in Restaurants keine kleinen Portionen, wie zum Beispiel Seniorengerichte, angeboten werden. Bei einem stichprobenartig durchgeführten Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wurden die Online Speisekarten“ überprüft. Lediglich bei 4 von 63 Restaurants wurden kleinere Portionen angeboten. In einer eigenen Umfrage will die Verbraucherzentrale mit Gäste-Erfahrungen herausfinden, ob diese bei Ihrem Restaurantbesuch auch kleine Portionen bestellen konnten.

Ich habe bis jetzt noch kein Restaurant kennen gelernt, das nicht auf Nachfrage eine kleinere Portion (Kinderteller, Seniorenteller, für den kleinen Hunger) angeboten hat. Dass für diesen Marktcheck lediglich die Online-Speisekarten herangezogen wurden finde ich schon etwas eigenartig…

Was sagt Ihr? Wird bei Euch auf Nachfrage eine kleine Portion angeboten?

Bild: ©hogapr

Verbraucherminister arbeiten weiter an Hygiene-Ampel

(lifePR) (Dorfen, 21.05.2014) Christian Schmid, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, kündigte an, dass sein Ministerium in Kürze eine Rechtsgrundlage auf den Weg bringen werde, die den Behörden der Länder gestattet, die Öffentlichkeit rechtssicher über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu informieren, auch wenn keine Gesundheitsgefahr besteht. „Die Verbraucher haben ein Anrecht auf Transparenz, dies schafft Vertrauen. Wir erarbeiten derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Konkretisierung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Dabei berücksichtigen wir die Erfahrungsberichte der Länder sowie die ergangenen gerichtlichen Entscheidungen“, so Schmid.

Kann eine solche Hygiene-Ampel aber wirklich Vertrauen schaffen? Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) meint eindeutig „Nein“ und verweist darauf, dass es vorrangig nicht um die Hygieneampel, sondern um eine rechtssichere Gestaltung des „Internetprangers“ geht.

Landesvorsitzender Franz Bergmüller: „Über den Prüfungsumfang lässt die Ampel den Gast im Unklaren. Verstöße gegen Dokumentationspflichten interessieren keinen Gast. Es kann nicht sein, dass bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle außer der Hygiene der Speisen – denn darum soll es bei der Ampel ja gehen – auch andere Punkte herangezogen werden, die sich auf die Einstufung der Hygieneampel auswirken würden.

Mit dieser Meinung befinden wir uns im Übrigen auch in bester Gesellschaft mit zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen. So hatte beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es im Kern beim Hygiene-Pranger „nur“ um Schmuddelbetriebe, nicht jedoch um akute Gesundheitsgefahren geht. Den Betrieben drohe jedoch der Ruin, wenn selbst umgehend bereinigte Schlampereien monatelang im Internet nachzulesen sind. Bayern hat aufgrund des Urteils deshalb zurecht die Notbremse gezogen und keine Betriebe mehr veröffentlicht.“

Schleswig Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat die Pläne für die Hygieneampel ebenfalls bereits heftig kritisiert: „Mit den personellen und finanziellen Ressourcen der Städte und Länder ist die Vergabe und notwendige regelmäßige Nachkontrolle von grünen, gelben oder roten Punkten durch die Behörde nicht zu leisten. Wir laufen Gefahr, Gastronomiebetriebe selbst dann dauerhaft an den Pranger zu stellen, wenn die Firmen die festgestellten Mängel nach einer Kontrolle rasch wieder behoben haben.“

Genau aus diesem Grund warnt der VEBWK: „Solange all diese zentralen Kritikpunkte nicht ausgeräumt werden können, lehnen wir eine Hygieneampel ab“, so Franz Bergmüller, „denn ist eine Veröffentlichung erst einmal erfolgt, dann ist der Schaden praktisch nicht wieder gut zu machen. Deshalb lehnen wir grundsätzlich diese Veröffentlichung ab, da es auch heutzutage schon zahlreiche Bewertungsforen gibt, die sowohl die Restaurants als auch die Hotels durch Kunden bewerten lassen. Und wenn ein Betrieb hygienisch nicht in Ordnung ist, haben die Vollzugsbehörden alle Macht, um diesen Betrieb hygienisch in Ordnung zu bringen und können sogar bis zur Betriebsschließung agieren.“

Rauchverbot in NRW – Das erste Jahr

Ein Jahr ist es jetzt her, dass die rot/grüne Landesregierung in NRW beschloss, das bestehende NiSchG zu verschärfen / Zeit, ein Fazit zu ziehen.

(lifePR) (Bonn, ) Schon die Abstimmung im Düsseldorfer Landtag war mit Peinlichkeiten behaftet, denn achtzehn Abgeordnete der SPD stimmten gegen ihre Überzeugung, dem Fraktionszwang gehorchend, für die Annahme des Gesetzes.Gesundheitsministerin Barbara Steffens trat immer wieder mit vollkommen unglaubwürdigen Äußerungen an die Öffentlichkeit. Mal wurde eine Umfrage präsentiert, die erstaunliche 82% Zustimmung für Rauchverbote ergab. Mal gab sie in verschiedenen Interviews bekannt, dass die Zahl von Herzinfarkten und Erkrankungen des Bronchialsystems seit Einführung des Rauchverbots signifikant gesunken seien.
Wie sieht aber die Realität abseits politischer Versprechungen aus?
Schon eine Umfrage des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels ergab im März d.J., dass es seit Einführung des sogenannten NiSchG zu dramatischen Umsatzrückgängen bis über 30 % in der Getränke-orientierten Gastronomie gekommen sei. 98 % aller Getränke-orientierten Gaststätten litten seit Inkraftreten des Gesetzes unter Umsatzrückgängen, fast 6 % gaben bereits auf. 49 % berichteten von Rückgängen bis zu 10 % und weitere 49 % erlitten Einbußen bis 30 %. 57 % der Restaurants berichteten ebenfalls über rückläufige Umsätze. 78 % der Getränkegroßhändler rechnen damit, dass in den nächsten 12 Monaten weitere Getränke-orientierte Betriebe werden aufgeben müssen. Beim Getränkefachgroßhandel führte die Entwicklung zu erheblich rückläufigen Umsätzen.Laut einer Umfrage der DEHOGA im April d.J. mussten seit dem 1.5.2013 mehr als 700 Kneipen ihren Betrieb aufgeben. Als Ursache wurde ein Umsatzrückgang von teilweise über 70% seit Einführung des Rauchverbots angegeben. Weitere 2000 sind unmittelbar von Schließung bedroht.Diese Umfragen werden von unseren Politikern zynisch ignoriert. Statt dessen wird auf einen demographischen Wandel verwiesen. Schon seit Jahren sei der Umsatz von Eckkneipen rückläufig und dort würden sich sowieso nur noch ältere Menschen aufhalten. Die Jüngeren würden schon seit Jahren Bars, Bistros oder Erlebnis-Gastronomie bevorzugen.

Seltsam, dass die Kneipenbesitzer diesen sogenannten demographischen Wandel erst seit dem 1.5.2013 zu spüren bekommen. Sollten die Kneipen wirklich nur noch von älteren Menschen besucht werden, nämlich von denen, die dort schon seit vielen Jahren verkehren, dort ihre soziale Heimat haben, die sie vor Vereinsamung schützt, dann würde sich die Frage stellen, wo die denn nun bleiben sollen? Da bietet sich entweder das sozialverträgliche Ableben oder die Einweisung in ein – selbstverständlich rauchfreies – Altersheim an. Aber auch bei den Jüngeren dürfte hier nur von einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht ausgegangen worden sein. Im Gegenteil war es bis zur Einführung des totalen Rauchverbotes auch bei Jüngeren z.B. Mode geworden gemeinsam in der Kneipe Fußball zu gucken.

Keine Rede ist auch davon, daß pünktlich zur Einführung des NiSchG die Terrassengebühren angehoben wurden und daß das Vertreiben der Raucher auf die Strasse zu massiven Lärmbelästigungen von Anwohnern geführt hat. Eine Tatsache, vor der schon viele Kneipen kapitulieren mußten.

Weiter wird von unseren Politikern gerne das Beispiel Bayern genannt, wo angeblich nach Einführung des Rauchverbotes der Umsatz in der Gastronomie sogar gestiegen sei. Verschwiegen wird die Tatsache, dass just genau mit Einführung des Rauchverbotes beschlossen wurde, dass in der Umsatzstatisik der Gastronomie nur noch Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 150.000 € berücksichtigt werden. Ein Umsatz, von dem eine kleine Kneipe nur träumen kann. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Beim gesundheitlichen Aspekt sieht es nicht viel anders aus. Entgegen der Aussage von Frau Steffens ist nicht das Rauchverbot Ursache für den Rückgang von Herzinfarkten, denn dieser Effekt ist schon seit zehn Jahren zu beobachten. Laut der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung sind dafür hauptsächlich Verbesserungen in der Vorsorge, der Diagnostik und Therapie verantwortlich. Die Aussage von Steffens zum Rückgang der Erkrankungen des Bronchialsystems steht im Gegensatz zur Einschätzung der WHO, dass diese Erkrankungen durch zunehmende Feinstaubbelastungen kontinuierlich zunähmen.

Ganz offensichtlich werden von den rot/grünen Politikern nur solche Umfragen als wahr und Ausdruck des Willens der Bevölkerung anerkannt, die ins eigene Weltbild passen. Andere werden zynisch und überheblich in das Reich der Fabel verwiesen. Die kürzlich veröffentlichte Umfrage des DEHOGA, die eine 63%ige Ablehnung des Rauchverbotes durch die Bevölkerung NRWs ergab, wird kurzerhand als billiger Lobbyismus dargestellt.

Gleichzeitig wird die schon erwähnte Umfrage des Kollaborationszentrums der Tabakkontrolle der WHO, die eine angebliche Zustimmung von 82% Zustimmung ergab, als der Weisheit letzter Schluss angesehen. Der Öffentlichkeit wohlweislich verschwiegen wird dabei, dass diese Umfrage von der Dieter-Mennekes-Umweltstiftung finanziert wurde, die ihrerseits wieder von den großen Pharmaunternehmen gesponsert wird.

Die Verschärfung des bestehenden Rauchverbots hat nicht zur Verbesserung der Gesundheit beigetragen, aber Hunderte von Existenzen und Tausende Arbeitsplätze vernichtet. Das ist der Erfolg der rot/grünen Verbotspolitik.

Gleichzeitig wird eine Verschärfung von gesellschaftlichen Spannungen zwischen Rauchern und Nichtrauchern bewusst in Kauf genommen. Anstatt versöhnend zu wirken, verschärft diese Landesregierung die bestehenden Spannungen.

Für den Presserat des Komitees zur Wahrung der Bürgerrechte
Dr. Monika Müller-Klar
Nicolai Kosirog

Bild: hogapr

Wissenswertes: Public Viewing zur Fußball-WM

(lifePR) (Krefeld, 25.04.2014) Auch abseits des Spielfelds gelten für die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien zahlreiche Regeln. Wer Produkte oder Dienstleistungen im Kontext der WM vermarkten möchte, muss einiges beachten. Ansonsten kann es teuer werden. „Deshalb raten wir allen Unternehmen, die Aktionen zur WM planen, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen“, erklärt Christin Worbs, Rechtsreferentin der IHK Mittlerer Niederrhein.

Zu beachten ist zum Beispiel, dass Marketingrechte ausschließlich in den Händen der FIFA liegen. Sie ist Inhaberin etlicher Schutzrechte, die im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft verwendet werden, wie das Emblem, Maskottchen, der Pokal und der offizielle Slogan. Hinzu kommen noch Einzelbegriffe oder Wortkombinationen. „Das hat zur Folge, dass Unternehmen eine Erlaubnis der FIFA benötigen beziehungsweise eine Lizenz erwerben müssen“, sagt Worbs. „Firmen sollten vor der Verwendung des Logos, Emblems oder der Begriffe die Zulässigkeit der geplanten Werbung juristisch überprüfen lassen.“ Andernfalls drohen seitens der FIFA Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen, die mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden sein können.

Vorbereiten müssen sich vor allem auch Veranstalter oder Gastronomen, die Public Viewing planen. Wird nämlich für die Übertragung ein Eintrittsgeld oder Mindestverzehr gefordert oder wird das Event mit Sponsoringaktionen verbunden, liegt ein gewerblicher Zweck vor, für den eine gebührenpflichtige Lizenz bei der FIFA einzuholen ist. Diese muss spätestens bis zum 9. Mai beantragt werden. Ein Online-System wurde dafür eingerichtet.

Wenn Pubs und Bars kein Eintrittsgeld für die Public-Viewing-Veranstaltung erheben und nicht mehr als 5.000 Besucher erwarten, muss zwar keine Lizenz beantragt werden. „Der Veranstalter ist aber dennoch verpflichtet, das FIFA-Reglement einzuhalten – zeitversetzte Übertragungen sowie Änderungen der Live-Sendung sind verboten“, warnt die IHK-Referentin. Einzelheiten zum Thema sind auf der Internetseite der FIFA zu finden.

Außerdem müssen sich Veranstalter und Gastronomen an die Behörden vor Ort wenden, sofern sie Public Viewing anbieten wollen. Hintergrund ist die zu erwartende Lärmbelastung. In einem Erlass hat die Landesregierung klargestellt, dass Übertragungen nach 22 Uhr, unter Umständen auch nach Mitternacht, an „geeigneten Orten“ möglich sind. Eine Sonderverordnung der Bundesregierung soll dafür Ausnahmeregelungen zu den nächtlichen Lärmschutzanforderungen schaffen. Für sämtliche Genehmigungen bleiben aber die jeweiligen Behörden der Städte und Gemeinden zuständig. Sie entscheiden auch über eventuelle Auflagen, um so einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und der Fußballfans zu schaffen. Allerdings weist das NRW-Umweltministerium darauf hin, dass laute Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Vuvuzelas bei diesen Veranstaltungen ausgeschlossen werden sollen. „Gastronomen, die Public-Viewing-Veranstaltungen planen, sollten sich rechtzeitig mit dem Ordnungsamt in ihrer Stadt in Verbindung setzen“, so Worbs.

Unter dem Titel „Was ist bei Werbeaussagen zur Fußball-WM zu beachten“ hat die IHK ein Merkblatt mit zahlreichen Hinweisen erarbeitet. Es ist zu finden unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de, im Fenster „Dokumentsuche“ die Nr. 268 eingeben. Dort steht es unter der Rubrik „Merkblätter Recht und Steuern“. Ansprechpartnerin bei der IHK ist
Christin Worbs,
Tel. 02161 241-137
E-Mail: worbs@moenchengladbach.ihk.de.

Bild: ©hogapr

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