Shaker

ShakerIn einem Shaker werden verschiedene Getränke, meist Spirituosen und je nach Cocktail weitere Zutaten, mit Eiswürfeln geschüttelt. Dadurch vermischen sich die Zutaten und durch die Eiswürfel wird der Cocktail gekühlt. Professionelle Shaker sind aus Edelstahl, da diese sich schnell und einfach reinigen lassen. An der oberen Seite hat der Shaker einen kleinen Ausgießer, der beim shaken mit einem Metalldeckel verschlossen wird.

Des weiteren gibt es noch den Boston-Shaker, der statt einem Deckel mit einem Glas verschlossen wird.

Bild: hogapr

Bruchgeld – Missgeschick mit Folgen?

Gerade an stressigen Tagen, wenn man sowieso schon nicht mehr weiß, wo man zuerst hin soll, passiert es. Man greift nach einem Glas oder Teller, stößt dagegen und schmeißt es runter. Keiner mach so etwas mit Absicht, doch einige Chefs berechnen für dieses Missgeschick Bruchgeld, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Damit soll dann neues Geschirr gekauft werden.

Jedes mal, wenn etwas herunterfällt höre ich heute noch die Stimme einer früheren Chefin: „Zwei-fünfzig!“ Dieses Geld kam in die Trinkgeldkasse, womit das gesamte Personal einmal im Jahr essen gegangen ist.

Bruchgeld wir meist eingesetzt, um die Mitarbeiter zu sorgfältigerem Umgang mit Gläsern und Porzellan zu erziehen. In Bayern ist dieses Bruchgeld sogar im Manteltarifvertrag verankert.

Wird bei Euch auch Bruchgeld verlangt oder ist diese Maßnahme nicht mehr zeitgemäß?

Bild: ©hogapr

Tipps zum Umgang mit dem allergischen Gast

Durch die neue EU-Informationsverordnung zur Kennzeichnung Loser Ware, die am 13.12.2014 verpflichtend wird, müssen Sie als Gastronomiebetrieb Auskünfte über mögliche Allergieauslöser in Ihren Speisen angeben.

Die wichtigste Grundvoraussetzung um allergische Reaktionen in der Gastronomie zu verhindern, ist mit dem Gast, der an einer Allergie leidet, in den Dialog zu treten. Manche Lebensmittelallergiker treten sehr bestimmt auf und weisen deutlich darauf hin, was sie wünschen und was nicht. Manche zeigen Ihnen vielleicht die vom Deutschen Allergie- und Asthmabund herausgegebene Restaurantkarte „Eine Bitte an den Koch“. (s. Abbildung). Die Karten gibt es für alle 14 Hauptauslöser von Allergien, sowie für Laktose. Der jeweiligen Karte können Sie Bezeichnungen im Zutatenverzeichnis über das Vorkommen des Allergieauslösers entnehmen.

Andere Lebensmittelallergiker wiederum drücken sich weniger klar aus, weil es ihnen unangenehm ist, weil sie nicht auffallen wollen oder aber weil sie schon häufiger auf Unverständnis gestoßen sind. Keine Frage: Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Gastes, Sie über seine Lebensmittelallergie in Kenntnis zu setzen. Doch Sie können Ihren Gast ermutigen, Ihnen mitzuteilen, was für ihn verträglich ist und was nicht.

Tipps für das Servicepersonal zur Kommunikation mit dem Gast

  • Bieten Sie (falls vorhanden) eine spezielle Speisekarte für Lebensmittelallergiker an
  • Geben Sie nur aktuelle, korrekte Angaben zum Vorkommen von Allergieauslösern weiter – ggf. nach Rücksprache mit der Küche
  • Informieren Sie die Küche/ den zuständigen Mitarbeiter über die Anfrage eines allergischen Gastes.
  • Die Küche sollte den Servicebereich informieren, wenn sich Änderungen in der Rezeptur ergeben.
  • Servieren Sie Gerichte für einen Gast mit einer Lebensmittelallergie immer separat.
  • Benutzen Sie ein separates Vorlegebesteck für dieses Essen.
  • Bieten Sie einem allergischen Gast kein Dessert vom Dessertwagen an, da das Risiko der Verunreinigung zu hoch ist.

Was tun im Notfall?

Ein Notfall ist nie geplant und kann trotz aller Vorkehrungen auftreten. Das erste Gebot ist, bleiben Sie ruhig. Allergiker sind für den Notfall gut ausgerüstet. Sie als Servicekraft können Ihren Gast unterstützen:

  • Fragen Sie den Gast, ob er Medikamente bei sich trägt und wie Sie helfen können.
  • Stellen Sie die Beschwerden des Gastes nicht in Frage, diskutieren Sie nicht mit ihm oder seinen Begleitern und verteidigen Sie das Restaurant nicht, sondern rufen Sie sofort den Notarzt (112).
  • Geben Sie klare, detaillierte Informationen über die Reaktion des Gastes und den Standort Ihres Betriebes.
  • Stellen Sie sicher, dass bis zum Eintreffen des Notarztes immer jemand beim Gast ist.
  • Statten Sie jedes Telefon mit der Information zum Absetzen eines Notrufes aus:
  • Notrufnummer: 112 – Name und Standort – Adresse des Gastronomiebetriebes – Grund des Anrufes: (Beginnende) schwere allergische Reaktion/Anaphylaxie -ein Notarzt wird benötigt.

Weitere Informationen zum Thema Allergeninformation Lose Ware erhalten Sie beim Deutschen Allergie- und Asthmabund. Eine umfangreiche Broschüre informiert Sie über die neue Informationsverordnung zur Kennzeichnung Loser Ware.
Die Broschüre und die Restaurantkarten sind zu bestellen unter sl@daab.de oder  hier runterladen: DAAB-Flyer-GastroFortbildung_web

Schulungen zum Thema:
Gute Gastgeber für Allergiker am 28. April 2014 und 19. November 2014 in Köln. Weitere Infos unter sl@daab.de oder www.daab.de

Bild Restaurantkarten, Quelle: DAAB

Kann man Hygiene und Arbeitssicherheit kaufen?

Man kann… Teilweise wenigstens. Denn das Wichtigste ist die Grundeinstellung des Personals. Eine solide Ausstattung ist jedoch die Voraussetzung für motivierte Mitarbeiter und Kontrollen fallen mit garantiert weniger Beanstandungen aus.
2013 wurden in Deutschland ca. 600 000 Betriebe aus der Lebensmittelbranche kontrolliert. 40% dieser Betriebe wurden beanstandet. Der wirtschaftliche Schaden, oder anders gesagt die Strafen für die Verantwortlichen, werden auf gut 20 Mio Euro geschätzt.

Leider hören wir bei unseren Hygiene- und Arbeitssicherheit Checks, dass selbst kleinere Investitionen gescheut werden. Manchmal denken wir, dass die Gesprächspartner sich Ihrer Verantwortung gar nicht bewusst sind. Gerade im Arbeitssicherheitsbereich wird bei einem Arbeitsunfall ein Schuldiger gesucht. Unfallkassen versuchen heutzutage (ähnlich einer Versicherung) Ihre Zahlungspflicht zu umgehen. Dabei ist eine funktionsfähige und vollständige Sicherheitsausstattung eine wichtige Voraussetzung.

Wir, das Team von gastro-check24, haben eine Internetseite ins Leben gerufen, die Ihnen zeigt welche „Hardware“ Sie benötigen, um sicher und hygienisch einwandfrei arbeite zu können. Hier finden Sie eine Auflistung von knapp 80 ausgesuchten Produkten und die dazugehörigen Bezugsadressen, bzw. Links. Unabhängig und nach unserem Slogan: „wir unterstützen Gastronomen“
Ob das gesetzlich vorgeschrieben ist? Natürlich nicht alles, aber hiermit schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter und auch Ihre Gäste.
Besuchen Sie: gastro-cleanandsave.jimdo.com

Bild: ©gastro-check24.com

Leitungswasser im Restaurant – kostenlos oder nicht?

Diese Frage wurde schon oft diskutiert. Soll man für ein Glas Leitungswasser im Restaurant Geld verlangen. Klar, das Personal kostet Geld, das Glas soll gespült sein und die Nebenkosten müssen auch verdient werden. Doch bei Gästen stößt es meist auf Unverständnis. Schließlich kostet der Kubikmeter Wasser nur etwa 2 Euro (je nach Region etwas mehr oder weniger). Das sind umgerechnet etwa 0,001 Euro für einen halben Liter Leitungswasser. Kein Servicemitarbeiter möchte einem Gast erklären, warum er ein Glas Wasser bei diesem Wasserpreis nicht kostenlos bekommt.

Andere Länder, andere Sitten
Schauen wir uns mal die Regelungen in anderen Ländern an. In Schweden steht auf jedem Tisch eine Karaffe mit Leitungswasser (kostenlos) aus der sich die Gäste bedienen können. In Österreich gibt es im Kaffeehaus ein Glas Wasser dazu. In Frankreich und Italien gibt es Leitungswasser zum Essen und zum Wein gratis, ebenso in der Schweiz, jedoch wird dort meist etwas berechnet, wenn der Gast nur Leitungswasser konsumiert.

Verschiedene Situationen
Die Frage nach kostenlosem Leitungswasser lässt sich meiner Meinung nach nicht eindeutig beantworten. So wird nach meiner Erfahrung eher selten nur ein Glas Leitungswasser bestellt. In den meisten Fällen wird es zusätzlich zum Essen oder zum Kaffee bestellt. In diesem Fall kann man es getrost kostenlos anbieten. Auch bei älteren Gästen, die damit Ihre Tablette einnehmen möchten, sollte man auf einen Obolus verzichten.

Anders sieht es bei Gästen aus, die sich im Restaurant aufwärmen, nur Leitungswasser bestellen, den Tisch blockieren und dann vielleicht noch das kostenlose WLAN nutzen. In diesem Fall sollte man auch ein Glas Leitungswasser berechnen. Da darf das Glas dann auch gerne zwischen 1 Euro und 1,50 Euro kosten. Allerdings sollte man diese Gäste schon bei der Bestellung auf die Kosten hinweisen.
Vielleicht hat es sich dann auch schon erledigt…

Bild: ©hogapr

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