Wer wird auf der Anuga „Koch des Jahres 2013“?

KDJ-Finalisten2013

Am 7. Oktober treten acht Profiköche auf der Anuga in Köln an, um mit einzigartigen Kompositionen der Gourmetküche den Kocholymp zu erobern. Über den Sieg entscheidet die sternebesetzte Jury internationaler Spitzenköche. Am Ende kann es eng werden, denn nur einer der acht kann den begehrten Titel „Koch des Jahres 2013“ und das Preisgeld von 12.000€ für den ersten Platz für sich beanspruchen.

Sie haben sich über jeden Gang den Kopf zerbrochen, jeden Handgriff einstudiert und jede einzelne Komponente bis ins kleinste Detail perfektioniert. Unter mehr als 400 Bewerbern aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol stachen sie heraus und überlassen auch jetzt nichts dem Zufall. Robert Rädel, Philipp Kovacs, Tobias Wussler, Fabio Winkelhofer, Sascha Lenz, Christian Sturm-Willms, Enrico Back und Christian Singer haben ein klares Ziel vor Augen:

Sie wollen Koch des Jahres werden.

In vier Vorfinalen in Stuttgart, Salzburg, Köln und Hamburg waren insgesamt 32 Köche angetreten. Ohne die Identität der Teilnehmer zu kennen, bewerteten die Juroren einzig auf fachlicher Basis die Resultate auf den Tellern. In jedem Vorfinale wurden die jeweils zwei Besten auserkoren, die Endrunde auf der Anuga anzutreten. Diese acht Finalisten haben ihr ganzes Spektrum an fachlichem Können aufgebracht, um ein neues Drei-Gänge-Menü zu konzipieren. Einzig der Warenwert ist vorgegeben, der nicht mehr als 16€ pro Person betragen darf. Als besondere Herausforderung zum Finale wurde das Menü um ein Amuse Bouche mit Olivenöl erweitert und der Warenkorb um 2 Euro aufgestockt.

In Messehalle 7 beginnt für die Finalisten nach 5 Stunden Zubereitungszeit der große Augenblick: Ihre ausgeklügelten Menüs werden mit einer Nummer versehen der Fachjury serviert. Zu diesem Anlass kommen keine Geringeren als die internationalen Größen Dieter Müller, Thomas Bühner, Miguel Contreras, Jordi Cruz, Sebastian Frank, Léa Linster, Dirk Luther, Georg Maushagen, Dirk Rogge, Douce Steiner, Christopher Wilbrand und Otto Wimmer zusammen. Für Sebastian Frank ein ganz besonderer Tag, denn 2011 gewann er selbst den Titel und wurde kurz darauf mit seinem ersten Michelin-Stern ausgezeichnet. Die Jury erwartet kreative Menüs auf höchstem Niveau und einen spannenden Showdown um den Titel „Koch des Jahres 2013“.

Auf der Culinary Stage in Messehalle 7 können Besucher der Anuga mit einem gültigen Messeausweis das Finale live mitverfolgen. Nach dem Wettbewerb steht die Bühne ganz in Zeichen der Protagonisten des Tages. Sowohl Juroren als auch Finalisten kommen in den Fragerunden zu Wort und geben ihre persönliche Eindrücke zum Besten. Am Abend wird mit Spannung die Siegerehrung erwartet. Über die Preisgelder in Höhe von 26.000€ und den Titel hinaus werden überragende Leistungen in wichtigen Einzelaspekten des Fachs belohnt, die von den Partnern des Wettbewerbs gestiftet werden:
Der „Spirit of the Competition“ by Unilever für herausragende Fairness und Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationspreis von Jobeline für besondere technische Raffinesse, der Dr. Schnell-Preis für hygienisches Kochen auf Spitzenniveau sowie der Preis für das beste Sous-Vide-Rezept by Fusionchef und der Duckstein-Preis für das Gericht, das am besten mit Bier harmoniert. Darüber hinaus wird es eine separate Wertung für die Amuse Bouche geben, den Sonderpreis für das beste Tapa-Rezept. Dieser wird von „Olivenöle aus Spanien“ ausgeschrieben, der als Partner dem spanischen Ursprung und besonderen Flair des Wettbewerbs gerecht wird.

Den Höhepunkt des Tages bildet die feierliche Bekanntgabe des Koch des Jahres 2013 und die Übergabe des Gewinnerschecks. Danach gibt es kein Halten mehr –der Sieger und alle Finalisten werden in der Ron Zacapa Night gebührend gefeiert. Für die passende kulinarische Untermalung zur Feier des Tages ist gesorgt. In einer gemeinsamen Küchenparty werden Spitzenköche wie Jordi Cruz, Sebastian Frank, Heiko Antoniewicz, Patrick Lorenz, Alexander Krob, Christopher Knaus, Martin Schumann und Xiao Wang für kulinarische Gaumenfreuden sorgen. Als großer Star des Abends wird Thomas Bühner auf der Central Stage ein 9-Gang-Menü rund um spanisches Olivenöl zubereiten.

Saubere Zimmer sorgen für zufriedene Hotelgäste

Das A und O des Gastgewerbes sind Sauberkeit und Hygiene – egal in welcher Kategorie ein Hotel eingestuft ist. Nur so lässt sich eine hohe Zufriedenheit der Gäste erreichen, denn Reinlichkeit setzen sie voraus. Nichts ist schlimmer, als Haare eines anderen Gastes in der Dusche des Hotelzimmers vorzufinden oder gar Flecken auf der Bettwäsche. Die Reinigung eines Zimmers ist deshalb ein äußerst sensibler Bereich des Housekeepings, dem entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.

Es sollte selbstverständlich sein, dass das Reinigungspersonal auf seine Aufgaben gut vorbereitet wird. Die Mitarbeiter müssen entsprechend geschult sein und wissen, was sie tun sollen. Im Reinigungsplan ist festlegt, wer, was, wann und wie reinigt. Nur so lassen sich perfekte Hygiene und Sauberkeit realisieren und zugleich zerkratzte Oberflächen und verätzte Hände sicher vermeiden.

Kontrolle ist wichtig

Auch bei viel Engagement und einer straffen Organisation ist immer eine Kontrolle des gesäuberten Zimmers erforderlich, damit die Standards auch über einen längeren Zeitraum eingehalten werden. Die Arbeit des Zimmermädchens sollte daher regelmäßig von einem anderen Mitarbeiter oder der Hausdame überprüft werden.

Listen führen

Sinnvoll ist es, Reinigung und Kontrolle in Listen mit den jeweiligen Uhrzeiten zu vermerken, um neben der Hygiene auch das Zeitmanagement im Auge zu behalten. Mängel in einem Zimmer, die nicht sofort behoben werden können, wie defekte Steckdosen, abgebrochene Duschköpfe oder ausgefallene Fernseher, sollten in den Listen vermerkt, sofort intern gemeldet und schnellstmöglich repariert werden.

Bitte anklopfen

Bevor das Personal ein Zimmer betritt, muss stets angeklopft und gewartet werden, ob sich noch ein Gast im Raum befindet. Der erste Schritt zum sauberen Zimmer ist das Öffnen der Vorhänge und des Fensters, damit Licht und Luft in den Raum kommen.

Spuren des Gastes beseitigen

Als nächstes steht das Leeren von Mülleimer und Papierkorb an, bei einem Raucherzimmer auch des Aschenbechers. Sämtliche Spuren des Gastes wie herumliegendes Papier, leere Flaschen und weiterer Abfall sind vollständig zu beseitigen. Dann wird die Bettwäsche abgezogen und das Bett gelüftet. Im Bad werden gebrauchte Handtücher, Badematten und Bademäntel eingesammelt und zusammen mit der schmutzigen Bettwäsche im Wäschewagen verstaut. Nun ist Platz für frische Wäsche, Handtücher, Badematten und -mäntel.

Bad reinigen

Nun wird das Bad gründlich gereinigt. Besonders Spiegel und glänzende Flächen müssen sorgfältig abgewischt werden. Beim Putzen von Dusche, Badewanne, Waschbecken und Toilette ist auf Schmutzränder zu achten. Auch Duschköpfe und Armaturen sowie die Abflüsse sollten sorgfältig gereinigt werden. Für die Toilette werden separate Tücher verwendet. Der Boden wird feucht gewischt, dabei muss wie im gesamten Bad genau auf Haare geachtet werden.

Ist das Bad sauber, werden Toilettenpapier, Seife, Schminktücher, Zahnputzbecher, Duschgel und Haarshampoo den Vorgaben entsprechend ersetzt oder nachgefüllt. Nun können Handtücher, Badeschuhe, Bademäntel und Badematten bereitgelegt werden. Das Personal sollte genau darauf achten, dass sich alle Utensilien in einem sauberen und neuwertigen Zustand befinden. Mängel müssen umgehend intern gemeldet werden. Die betreffenden Stücke sind sofort auszusortieren und zu ersetzen. Gerade bei den Gegenständen im Bad, die regelmäßig unterschiedlichen Temperaturen und Luftzuständen ausgesetzt sind, sollte in bestimmten Abständen ein Austausch stattfinden. Auf die Kontrolle und den rechtzeitigen Neuerwerb von robusten Badematten beispielsweise, sollte folglich ein besonderes Augenmerk gelegt werden.

Zimmer säubern

Ist der Sanitärbereich abgearbeitet, wird das restliche Hotelzimmer in Angriff genommen. Die Spiegel sollten als nächstes geputzt werden, dann die Fenster. Der ganze Raum, auch unter den Betten, kann nun gesaugt und die Möbel abgestaubt werden. Auch in den Schränken und Schubladen wird Staubgewischt. Dabei kann man gleich die Kleiderbügel im Schrank in die gleiche Richtung hängen und kontrollieren, ob sie alle von derselben Sorte sind.

Gut abstauben

Lampen und die Bilder an den Wänden sowie der Fernseher werden ebenfalls vom Staub befreit. Türklinken und Griffe, Fernbedienung, Telefonhörer und Tastatur müssen sorgfältig mit einem feuchten Tuch gereinigt werden, ebenso die Lichtschalter. Nun werden die Betten frisch bezogen. Dabei sollten auch die Matratzen auf Trockenheit und Sauberkeit kontrolliert werden.

Geräte checken

Am Ende wird das Zimmer für den Gast vorbereitet. Jetzt steht die Wohnlichkeit im Fokus. Die Minibar und der Obstkorb werden aufgefüllt. Gegebenenfalls wird das Give-away platziert und die Gästemappe kontrolliert und ergänzt. Die Klimaanlage sollte auf angenehme Temperaturen um die 20 Grad Celsius eingestellt werden, so vom Gast nicht anders gewünscht. Zuletzt werden die Elektrogeräte wie Fernseher, Radio und Lampen gecheckt. Bevor das Zimmer freigegeben wird, sollte noch einmal überprüft werden, ob alles an seinem Ort ist und ob die Stühle und Tischchen korrekt stehen. Dann kann die Qualitätskontrolle das Zimmer abnehmen. Dem Gast steht nun ein hygienisches und sauberes Hotelzimmer zur Verfügung, in dem er sich wohlfühlen kann.

Bild: ©hotelwaesche.de

Gastro-Produkttest: Nüsse und Trockenfrüchte von MyNussMix

Diesmal möchte ich Euch im Gastro-Produkttest den Online-Shop MyNussMix vorstellen. Eine Firma, die nicht nur Nüsse sondern auch Trockenfrüchte anbietet. Diese kann man sowohl als fertige Mischung kaufen oder nach eigenen Vorlieben selbst zusammenstellen.

Auswahl: Das Sortiment von MyNussMix umfasst 11 fertige Nuss- und Früchtemischungen. Für alle, die lieber selbst mischen, stehen 13 Nussvarianten und 26 Trockenfrüchte zu Wahl. Des Weiteren gibt es auch verschiedene süße und pikante Snacks.

Bestellung: Die Bestellung erfolgt über den Onlineshop von MyNussMix.com. Hier kann man sich über die Herkunft der Zutaten und Preise informieren. Ansprechende Fotos der einzelnen Produkte helfen bei der Auswahl. Die Packungsgröße liegt zwischen 450g und 500g.

Lieferung: MyNussMix hat seinen Sitz in Gmunden/ Österreich und verschickt zurzeit nur innerhalb Österreich und nach Deutschland. Die Lieferung erfolgt in 4 bis 10 Tagen (bei mir waren es 4 Tage). Die Versandkosten betragen 3,90 Euro pro Packung. Ab der zweiten Packung wird Versandkostenfrei geliefert (zeitlich begrenztes Angebot). Die Form der Verpackung ist etwas ungewöhnlich, da man diese nicht so einfach in den Schrank stellen kann. Für die Zukunft ist eine Sendungsverfolgung geplant.

Für meinen Gastro-Produkttest habe ich mir die Früchte- Nussmischung „Frühaufsteher“ und die Nussmischung „Salatmix“ ausgesucht.

Inhalt der Testmischungen:

Frühaufsteher: Im „Frühaufsteher“ sind verschiedene Trockenfrüchte wie Erdbeeren, Blaubeeren, Weinbeeren und Feigen. Zusätzlich sind noch Mandel, Walnüsse und Kürbiskerne enthalten.

Salatmix: Der Salatmix enthält Kürbiskerne, Pecannüsse, Walnüsse, Pinienkerne und Sonnenblumenkerne mit Honig.

Haltbarkeit: Der Frühaufsteher hat eine Haltbarkeit von etwa 4 Monaten, der Salatmix hält sich bis zu 6 Monate. Wie bei allen Trockenprodukten sollten sie kühl und dunkel gelagert werden.

Qualität und Geschmack: Beide Mischungen enthalten Früchte und Nüsse von sehr hochwertiger Qualität.

Im Salatmix sind viele ganze Nüsse enthalten, deren typischer Eigengeschmack sehr gut zur Geltung kommt. Bittere Nüsse konnte ich erfreulicher Weise keine finden. Die mit Honig gerösteten Sonnenblumenkerne runden die Mischung ab.

Beim Frühaufsteher fallen einem sofort die getrockneten Zwergfeigen aus dem Iran ins Auge, die fest im Biss und sehr fein im Geschmack sind. Die Weinbeeren sind im Gegensatz zu Rosinen sehr groß, goldfarben und sehr aromatisch mit einer leicht säuerlichen Note. Auch die Heidelbeeren sind weich, sehr fruchtig und süß. Einzig die getrockneten Erdbeerstücke konnten mich beim Geschmack nicht überzeugen. Das Aussehen war jedoch sehr ansprechend. Die enthaltenen Mandel, Walnüsse und Kürbiskerne geben der Mischung einen knackigen Biss.

Fazit: Nüsse und Trockenfrüchte werten jedes Frühstücksbuffet auf. Auf dem Salat sind die knackigen Nüsse einfach lecker und geben ihm das gewisse etwas. Auch an der Bar sind kleine Knabbereien immer gerne gesehen. Für Ihr Hotelzimmer können Sie eine eigene Früchtemischung zusammenstellen und Ihren Gästen eine sehr gute Alternative zum bekannten Obstkorb geben.

Alles in allem wird eine tolle Qualität zu einem vernünftigen Preis geboten.

Logo: ©MyNussMix
Bilder: Frühaufsteher und Salatmix ©hogapr

Neuer Downloadbereich bei gastro-link24

Neben fast 1000 nützlichen Links für die Gastronomie, bietet die Internetseite gastro-link24.com neuerdings auch einen tollen Bereich mit gratis Downloads für die Branche. Es gibt unteranderem Themenkomplexe wie Service & Gäste, Hygiene & HACCP, Personal & Schulungen und Management & Marketing. In diesem Download Portal werden Checklisten, Schulungsunterlagen, Audits zur Selbstkontrolle, Tipps und Trends zur Verfügung gestellt. Das wie gesagt kostenlos und ohne jegliche Verpflichtung.
Daneben gibt es zwei neue Kategorien für die Linksuche (Eventideen und Bewertungsportale), eine verbesserte Suchmatrix und einen Blog mit Einkaufshilfen und weiteren Informationen. Diese Webseite versteht sich nicht als Webkatalog oder als einfache Auflistung von Firmenlinks, sondern als neues Informationsportal für Gastronomen.

Mit den Bereichen Produktinnovationen und Gastrodesign macht es zudem Spaß sich inspirieren zu lassen.
Entdecken Sie jetzt diese Webseite.
Im Gründungsjahr konnte gastro-link24 fast 80.000 Besucher erreichen.

DEHOGA NRW – Dramatische Umsatzeinbußen in Kneipen

(lifePR) (Neuss, ) Das absolute Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie führte in den ersten vier Monaten zu teils dramatischen Umsatzeinbußen und das nicht nur in Schankbetrieben wie Kneipen oder Bars. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband NRW), an der sich rund 1060 Gastronomen aus allen Branchensegmenten beteiligten. 86 Prozent der Schankbetriebe beklagten Umsatzeinbußen, davon 59 Prozent über 30 Prozent. In Speisebetrieben wie Restaurants verzeichneten zwar immerhin neun Prozent der Betriebe Umsatzzuwächse, trotzdem stellten 45 Prozent Umsatzrückgänge fest. „Gerade in die Kneipen kamen weniger Gäste. Und die wenigen Gäste standen mehr vor der Tür als am Tresen. Der von den Befürwortern der Radikallösung vorausgesagte Ansturm der Nichtraucher ist wie zu erwarten ausgeblieben“, stellt Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA NRW, fest. „Es kommen nicht nur weniger Gäste, die Raucher gehen auch früher und in deren „Sog“ auch die Nichtraucher.“ Neben den betriebswirtschaftlichen Problemen kommen weitere hinzu, weiß Klaus Hübenthal: „Auseinandersetzungen mit Gästen, Anwohnern, dem Ordnungsamt und Zechprellern haben den Gastronomen das Leben zusätzlich erschwert.“

23 Prozent der befragten Wirte gaben an, dass sie ihren Betrieb bei einer gleichbleibenden Entwicklung innerhalb eines Jahrs schließen müssten. Bei Speisebetrieben war die Quote deutlich geringer, aber auch dort kamen fünf Prozent zu dem Ergebnis, dass die bisher festgestellten Umsatzrückgänge auf Dauer nicht durchzuhalten sind. „Zum jetzigen Zeitpunkt kann man seriös noch keine Angaben zu rauchverbotsbedingten Betriebsaufgaben machen. Das wird frühestens nach dem kommenden Winter der Fall sein“, schätzt Klaus Hübenthal.

Der DEHOGA NRW kritisiert weiterhin die Ausgrenzung der rauchenden Gäste. „Auch wenn es immer mehr Vegetarier und Fahrradfahrer gibt, darf man weiterhin ein Steak essen und Auto fahren. Warum soll es dann nicht auch für Raucher die Möglichkeit geben, in speziell gekennzeichneten Räumen oder Kneipen zu rauchen?“, fragt Klaus Hübenthal. „Ein erfolgreicher, fairer Nichtraucherschutz muss nicht absolut sein.“

Bild: DEHOGA

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Das Ende für Insekten im Biergarten und auf der Terrasse

Gastwirte mit Außenbereichen kennen das Problem, wenn Insekten die Gäste behelligen / Wie man die Störenfriede effektiv bekämpfen kann, damit Besucher den Aufenthalt im Biergarten insektenfrei genießen können, erklärt ein aufschlussreicher Ratgeber.

(lifePR) (München, Ob Restaurant-Terrasse, Ausflugslokal oder Hotelgarten – Open Air im Gaststättengewerbe ist beliebt, hat jedoch, besonders nach feuchtwarmen Wetterperioden, auch seine Tücken: in Gestalt von Fliegen, Mücken oder Wespen, oft zum Ärgernis der Gäste. Hält der Betreiber seinen Biergarten insektenfrei, zeigt sich zweifellos ein echtes Umsatz-Plus.

Hilfestellungen zum Thema „Biergarten insektenfrei“ waren bisher rar, Informationen verstreut und mühsam zu beschaffen. Diese Lücke wird nun geschlossen, denn für alle, die wissen wollen, wie eine smarte, professionelle Lösung aussehen kann, hat jetzt Ludwig Zeder einen kleinen aber feinen Ratgeber veröffentlicht, der bündig und übersichtlich beschreibt, wie man Terrasse oder Biergarten insektenfrei hält.

Fünf Keulen gegen Plagegeister
Welche Möglichkeiten stehen eigentlich zu Gebote, die Plagegeister im Gastronomie-Außenbereich abzuwehren? Was bietet der Markt, was ist erlaubt und was nicht? Sollte man zu althergebrachten Mitteln wie Insektenspray, Duftkerze, Zuckerwasser oder Klebefalle greifen oder doch besser elektrische Insektenvernichter oder spezielle Fallen aufstellen, um den Biergarten insektenfrei zu bekommen?

Ludwig Zeder liefert in seinem Blog nützliche und wissenswerte Informationen rund um das Thema „Biergarten insektenfrei“ und beschreibt faktenreich (und mit charmantem Unterhaltungswert), welche Arten von Insektenvernichtern es für Fliegen, Mücken und Wespen gibt, wie sie jeweils wirken, und welche Lösungen konkret im Außenbereich des Gaststättengewerbes Hilfe bieten. Auch die Frage nach idealen, d.h. vor allem unauffälligen Standorten der entsprechenden Fallen wird beantwortet. Schließlich soll nicht nur der Biergarten insektenfrei, sondern auch den Gästen ein ästhetisch einwandfreier Besuch in gepflegter Atmosphäre ermöglicht werden.

Nicht alles ist erlaubt
Auch solide Informationen über Umweltfreundlichkeit, Nachhaltigkeit, Kosten und Leistung der verwendbaren Fabrikate beleuchtet der seit über 30 Jahren auf gewerbliche Insektenvernichter spezialisierte Münchner Unternehmer in seinem Beitrag. Im Rennen um den insektenfreien Biergarten müssen nicht zuletzt auch Preis und Aufwand stimmen, und so legt der „Biergarten insektenfrei“-Ratgeber besonderen Wert auf kostengünstige, langfristige und wartungsfreie Lösungen.

Abgerundet wird der Artikel durch eine gelungene Infografik, die jene Produkte vorstellt, die allen Ansprüchen Rechnung tragen, und die noch einmal alle Fakten und Vorteile der Insektenfallen vor Augen führt: von der Fangkapazität und Wirkungsdauer, über die Reichweite von Lockmitteln bis hin zu Einsatzorten beziehungsweise Montagemöglichkeiten.

Rundum ein guter, lesenswerter Ratgeber – seriös aber mit einem angenehmen Augenzwinkern, der alle wichtigen Informationen zum Thema „Biergarten insektenfrei“ versammelt und übersichtlich darstellt. Jeder Gastwirt, der seine Terrasse oder seinen Biergarten insektenfrei halten will, findet hier endlich nützliche Tipps und Hinweise.

Der Ratgeber ist kostenlos auf dem Blog von www.insektenvernichter.com abrufbar.

Bild als PDF im Großformat: Biergarten insektenfrei

Nichtraucherschutz – Welche Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern

(lifePR) (Düsseldorf, ) Debatten über den Nichtraucherschutz stiften seit geraumer Zeit große Verwirrung. Verträgt ein thüringischer Nichtraucher mehr Qualm als ein bayerischer? Oder ist die Gesundheit eines Berliners lediglich weniger schützenswert als die eines Bewohners der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn? Da jedes Bundesland eigenständig über das Maß der Toleranz gegenüber dem blauen Dunst entscheiden kann, tappt ganz Deutschland mittlerweile sprichwörtlich im Nebel?“.

Damit Sie den vollen Durchblick behalten, haben die ARAG Experten eine Übersicht über die einzelnen Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer zum Nichtraucherschutz zusammengestellt.

Baden-Württemberg
Gaststätten müssen über einen abgeschlossenen Raucherraum verfügen, Diskotheken über einen vollständig abgetrennten Nebenraum, wenn dort gequalmt werden soll. Ausnahme: Ein-Raum-Kneipen bis 75 m². Während das Rauchen in Festzelten erlaubt ist, ist es in Diskotheken zu denen Jugendliche unter 18 Jahren Zutritt haben, grundsätzlich verboten.

Bayern
Seit August 2010 gilt ein striktes Rauchverbot. Selbst im Oktoberfestzelt ist das Rauchen nicht mehr erlaubt!

Berlin
Hier kommt es auf die Größe des Gastraumes an: In Kneipen die kleiner als 75 Quadratmeter sind, darf geraucht werden, sonst nur in abgetrennten Raucherräumen. Dürfen Jugendliche unter 18 in eine Disko gilt Rauchverbot, müssen Sie draußen bleiben können separate Raucherräume eingerichtet werden.

Brandenburg
Hier kann eine Gaststätte das Rauchen erlauben, wenn sie nicht größer als 75 Quadratmeter ist, kein abgetrennter Nebenraum existiert und keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Ist eine Raumabtrennung möglich, darf in diesem Raum geraucht werden.

Bremen
Auch hier gilt: In Ein-Raum-Kneipen mit weniger als 75 m² darf geraucht werden, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. In größeren Gaststätten und Diskos ist das Rauchen nur in abgetrennten Nebenräumen zulässig. Bremen gibt sich außerdem relativ entspannt mit der Raucherlaubnis für Festzelte, Jahrmärkte und Volksfeste.

Hamburg
Hier dreht sich viel ums Essen: „Wird gegessen, wird nicht geraucht!“ könnte die Hamburger Regelung kurz lauten, denn alle Gaststätten, die kein Essen anbieten, können separate Räume zum Rauchen einrichten. Auch hier gilt: Ist die Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter, darf nur ohne Jugendliche unter 18 Jahren geraucht werden.

Hessen
Hessen gibt sich unkompliziert: Hier darf in Ein-Raum-Kneipen geraucht werden, ansonsten können Nebenräume eingerichtet werden. In vorübergehend aufgestellten Festzelten greift das Rauchverbot ebenso wenig wie bei geschlossenen Gesellschaften.

Mecklenburg-Vorpommern
Wie in Hessen darf in Nebenräumen und Ein-Raum-Kneipen geraucht werden. Nur in der Diskothek gilt ein strenges Rauchverbot.

Niedersachsen

Serviert eine Ein-Raum-Kneipe in Niedersachsen kein Essen, darf man dort rauchen, aber nur, wenn diese eindeutig als „Raucherkneipe“ deklariert ist und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Stehen Restaurant, Diskothek und Kneipen hingegen abgetrennte Räume zur Verfügung, ist dort das Rauchen erlaubt.

Nordrhein-Westfalen
Seit 1. Mai 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen die einfache, aber strenge Regelung: Absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten, Diskotheken und Festzelten! Einzige Ausnahme: In Räumen, die ausschließlich privat genutzt werden, darf geraucht werden.

Rheinland-Pfalz
Auch dieses Bundesland macht es sich einfach: Haben Gaststätten und Diskotheken Nebenräume, können diese als Raucherräume bestimmt werden. In allen Gaststätten unter 75 Quadratmeter Fläche darf generell geraucht werden. Voraussetzung für die Raucherlaubnis ist aber immer ein deutlicher Hinweis.

Saarland
Hier gilt aktuell Folgendes: Geraucht werden kann in separaten Nebenräumen, einer inhabergeführten Gaststätte oder in der Ein-Raum-Kneipe, die kleiner als 75 Quadratmeter ist und keine Speisen anbietet. In Diskotheken darf in Nebenräumen geraucht werden, eine Altersbeschränkung gibt es hier nicht.

Sachsen
Sind keine Minderjährigen im Spiel, ist Rauchen erlaubt, allerdings nur in abgetrennten Raucherräumen, Spielhallen, Diskotheken und Ein-Raum-Kneipen mit weniger als 75 Quadratmeter. Zusätzlich darf im Rahmen von geschlossenen Gesellschaften, also etwa Familienfesten, geraucht werden.

Sachsen-Anhalt
Falls Minderjährige keinen Zutritt haben, darf in eingerichteten Raucherräumen von Gaststätten und Diskotheken geraucht werden. Dies gilt auch für Kneipen, die nur über einen Raum mit weniger als 75 Quadratmeter verfügen.

Schleswig-Holstein
Hier gelten dieselben Bestimmungen wie in Sachsen-Anhalt, lediglich Festzelte fallen nicht unter das Raucherschutzgesetz.

Thüringen
Gibt es einen separaten Raucherraum in Gaststätten, darf dort gequalmt werden, ebenso in Ein-Raum-Kneipen bis 75 Quadratmeter. Das gilt allerdings nur, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. Auch in Thüringischen Festzelten darf geraucht werden.

Erstellt von: ARAG

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