Ein gut besuchtes Lokal – Wie erreiche ich meine Gäste?

Sie Betreiben ein Lokal und möchten, dass die Gäste sich bei Ihnen wohlfühlen und regelmäßig zu Ihnen kommen? Unabhängig in welchem Segment Ihr Restaurant, Café oder Lokal sich befindet, wichtig ist Authentizität, gutes Essen und die kleinen feinen Details, die Ihr Restaurant besonders machen.

happy couple at restaurant table toastingEin Restaurant wird mit einer Erwartungshaltung besucht. Der Gast an sich erwartet ein leckeres Essen, ein sauberes und gepflegtes Ambiente, einen guten Service und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis – das ist die Pflicht, aber die Kür ist es, die Erwartungen der Gäste zu übertreffen.

Den ersten Eindruck bekommt der Gast durch die Außenkommunikation, den Name, das Logo, die Webpräsenz, den Flyer oder die Außenansicht des Restaurants. Haben wir den Gast über unsere Außenkommunikation erreicht, müssen wir seinen Erwartungen gerecht werden und das bisher gefühlte Ambiente im Restaurant wiederspiegeln.

Unabhängig für welchen Stil Sie sich bei Ihrem Restaurant entscheiden, wichtig ist, dass es sich wie ein roter Faden durch das Gesamtkonzept zieht. Es lohnt sich, Fachmessen für Gastronomie und Hotellerie, sowie Fachportale und Online Shops zu besuchen, um die Trends kennen zulernen.
Bei Gastrohändlern wie beispielsweise Vega Direct kann man dem aktuellen Trend folgen und schöne Inspirationen für Restaurants finden.

Schon beim Betreten eines Restaurants überfliegt der Gast das gesamte Ambiente. Sind die Tische sauber und ordentlich, sieht das Service-Personal gepflegt aus, riecht es bereits nach leckeren Köstlichkeiten, herrscht eine angenehme Atmosphäre und wie ist die erste Begrüßung durch das Personal?

Ein kurzer Augenblick kann bereits entscheiden, ob der Gast sich wohlfühlt oder nicht und diesen Augenblick sollte man nicht unterschätzen!
Betreiben Sie ein edles Restaurant sind die Erwartungen der Gäste noch um einiges höher!

Wie kann ich die Erwartung meiner Gäste übertreffen?

Legen Sie Wert auf Details! – Ihre Gäste werden es Ihnen danken. Gibt es einen Seater, der die Gäste begrüßt und zu den Tischen begleitet? Ein erstes Willkommen ist für den Gast sehr wichtig und er fühlt sich sofort gut aufgehoben, ein Gast der orientierungslos im Raum steht fühlt sich nicht wohl! Servieren Sie Getränke in der entsprechenden Gläserwahl und präsentieren Sie entsprechend, z.B. servieren Sie Champagner in ein Champagner Bowl oder Rotwein in einem Dekanter.

Das Servicepersonal sollte gut geschult und dem Zielpublikum entsprechende Umgangsformen an den Tag legen. Unabhängig in welchem Segment Ihr Restaurant liegt, für jeden Gast ist es wichtig, dass er freundlich und zuvorkommend behandelt wird. Jeder Servicemitarbeiter muss schnell zu erkennen sein, daher sind Uniformen oder gleich gekleidetes Personal wichtig – passend zu Ihrem Restaurantambiente.

10 Tipps für ein gut besuchtes Lokal:

√  Entwickeln Sie ein stimmiges Look & Feel
√  Lassen Sie Ihre Werbemittel durch professionelle Agenturen anfertigen.
√  Haben Sie höchste Ansprüche an Sauberkeit und Hygiene.
√  Werbematerial und Restaurant-Ambiente müssen zusammenpassen.
√  Heißen Sie den Gast von der ersten Sekunde an Willkommen z.B. durch Seater o.ä.
√  Überraschen Sie Ihre Gäste durch hochwertiges Serviergeschirr, Champagner Bowls, Dekanter etc.
√  Schulen Sie Servicepersonal regelmäßig und legen Sie Umgangsformen fest.
√  Entwickeln Sie besondere Angebote, die für Ihre Zielgruppe interessant sind.
√  Informieren Sie Ihre Gäste regelmäßig über Neuigkeiten (Newsletter).
√  Geben Sie dem Gast das Gefühl, bei Ihnen immer Willkommen zu sein.

Der Besuch in einem Restaurant ist für viele nichts Besonderes mehr, es liegt an Ihnen den Abend für den Gast besonders zu machen.

Die Angaben zum Bild: Quelle: fotolia.com Autor: shotsstudio Bildnummer: 34317913

Kennen Sie gastro-link24.com?

Das Linkportal für unsere Branche verspricht, dass die Suche für Gastronomen im Internet leichter wird. Es soll informieren, inspirieren und auch Spaß machen. Sicherlich kennen Sie die Suche nach einer geeigneten Webseite mit Google und Co. Das Problem hierbei ist mittlerweile, dass nicht die relevanten, sondern die zahlungskräftigen Firmen an erster Stelle stehen. Alle Firmen werden spätestens ab der dritten Seite doch gar nicht mehr wahrgenommen.

Grob genommen listet gastro-link24 Internetseiten, die für Gastronomen wichtig sein könnten, in verschiedenen Kategorien geordnet auf. Es gibt Zulieferer, Berater, Ausstatter, Infoseiten, Produktideen, Innovatives und Skurriles. Über 500 Links und neuerdings auch Apps können somit schnell in 45 Kategorien gefunden werden. Und nicht selten findet man gute Alternativen, an die man im ersten Moment gar nicht gedacht hat. Nur wer Alternativen kennt, kann auch vergleichen.

Die Seite soll gerade im regionalen Bereich weiter wachsen. Firmen können sich bei uns melden und sich kostenlos (und das ist einmalig in Deutschland) listen lassen. In manchen Kategorien werden regionale Firmen nach Bundesländern sortiert. 5000 Links sind das erklärte Ziel in den nächsten Jahren.

„Die Aufrufe werden von Tag zu Tag mehr und die eingehende Resonanz ist durchweg positiv“

Wenn alles planmäßig läuft, werden weitere Informations- und Hilfsmittel für Gastronomen bereitgestellt. Damit soll die ermüdende Suche nach unzähligen Webseiten (für alle aus unserer Branche) in vielen Bereichen wegfallen.

Ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall. Vielleicht werden auch Sie in Zukunft informiert und inspiriert.

Hier gehts zu gastro-link24.com

Von Thomas Urban – Gastro-Check24.com

Kooperation geht anders, oder?

Ein kleines Hotel in der Eifel war für ein Wochenende überbucht. Da es in dem Ort mehrere Hotels gibt, hat der Hoteldirektor sich dazu entschieden, zwei Pärchen in ein benachbartes Hotel auszuquartieren. Dieses Hotel hat die gleiche Kategorie und ist ähnlich ausgestattet. Die Gäste nahmen das Angebot an und das benachbarte Hotel sollte die Rechnung an den Kollegen schicken, da die Gäste bereits vorab bezahlt hatten.

Bis dahin ist daran nichts ungewöhnliches, da es immer mal vorkommen kann, dass ein Hotel überbucht wird. Am Montag nach dem besagten Wochenende kam dann, wie vereinbart die Rechnung des Nachbar-Hotels. Der Hotelier staunte nicht schlecht, als er auf der Rechnung statt einem unter Kollegen üblichen Rabatt auch noch einen Zuschlag bezahlen durfte.
So wurde zu der Übernachtung noch ein „Kurzzeitaufschlag“ von 5 Euro pro Gast, pro Tag berechnet!

Ob dieser Hotelier jemals wieder Gäste von seinem Kollegen bekommt?

Foto: hogapr

Jubiläum auf Schloss Berg: 15 Jahre Christian Bau

Gourmet-Restaurant lädt 2013 zu einer kulinarischen Reise ein und überrascht mit exklusiven Ideen auf Drei-Sterne-Niveau

Perl-Nennig, Saarland (w&p) 15. Mai 2013 – Bereits im fünfzehnten Jahr verzaubert Christian Bau, Küchenchef und Gastgeber im Victor’s Gourmet-Restaurant Schloss Berg, seine Gäste mit kulinarischen Highlights. 2005 wurde er mit seinem Restaurant erstmals mit drei Sternen ausgezeichnet. Bereits sieben Jahre in Folge bescheinigt die höchste Michelin-Auszeichnung das Niveau seiner Küchenkunst. Der gebürtige Offenburger führte 2010 das Konzept der „Carte Blanche“ erstmalig auch in Deutschland ein: Der Gast nennt Wünsche sowie Vorlieben und weist auf eventuelle Unverträglichkeiten hin – passend dazu kreiert der kreative Kopf des Gourmet-Restaurants ein individuelles Menü zwischen drei und acht Gängen. Nicht nur die Finesse der Gerichte steht dabei im Vordergrund, sondern vor allem die Hochwertigkeit der Produkte.
Für das Jubiläumsjahr hat sich Christian Bau eine Gourmetreise ausgedacht, die Hotelgäste und Restaurantbesucher von Mai bis September auf einen kulinarischen Ausflug entführt. Zur Auswahl steht das Drei-, Vier- oder Fünfgang-Jubiläumsmenü. Christian Bau verspricht Küchenkunst auf gewohnt hohem Niveau. „Es erfüllt mich mit großer Freude, den Gästen aus aller Welt eine anspruchsvolle kulinarische Erfahrung mitgeben zu können – voller Kontraste und Überraschungen“, so Christian Bau zu seinen geplanten Kompositionen. Sein Stil gilt als klassisch und zeitgemäß zugleich, insbesondere im Zusammenhang mit Aromen. Feinschmecker, die das Wochenende schon etwas früher einläuten möchten, können die handwerkliche Finesse des Sternekochs bis September 2013 bereits bei einem Lunch am Freitagmittag genießen.
Michael Vogt, Hoteldirektor des Hauses: „Christian Bau steht für exzellente Kochkunst und ist mit seinen drei Michelin Sternen eine Bereicherung für die gesamte Region. Mit Schloss Berg und Christian Bau verbinden sich Tradition und Profession, was neue Maßstäbe in der Genussregion Saarland setzt.“
Auf Grundlage der klassisch-französischen Haute Cuisine kreiert der Spitzenkoch zusammen mit weiteren neun Köchen in Victor’s Gourmet-Restaurant Schloss Berg exklusive Delikatessen. Mit Elementen aus den Hochküchen der Welt, vor allem mit Produkten und Zubereitungstechniken aus Japan, veredelt Christian Bau seine Gerichte und sorgt für vielfältigen Genuss.
Gleich hohe Ansprüche gelten auch für die Weinauswahl des Restaurants. Im historischen Gewölbekeller des Schlosses lagern etwa 750 ausgesuchte Positionen, die Sommelier Daniel Kiowski und das eingespielte Service-Team unter der Regie von Yildiz Bau, Ehefrau des Sternekochs und Restaurantleiterin, den Gästen empfiehlt. Wo einst Ritter und Burgfräulein tafelten, bietet das Restaurant mit seinen 34 Sitzplätzen heute Raum für stilvolle Momente.

Über Victor’s Residenz-Hotel Schloss Berg
Victor’s Residenz-Hotel Schloss Berg begeistert seine Gäste mit höchstem Komfort und einer einzigartigen Lage inmitten von Weinbergen im Dreiländereck zwischen Deutschland, Luxemburg und Frankreich. 106 Zimmer und Suiten – von mediterraner Eleganz in der Villa bis zu edler Klassik im Renaissance-Schloss – stehen den Gästen zur Verfügung. Zur perfekten Performance des Fünf-Sterne-Superior-Hotels gehören herausragende Restaurants wie das von Drei-Sterne-Koch Christian Bau geführte Victor’s Gourmet-Restaurant Schloss Berg, ein exklusiver Wellnessbereich und die Beauty-Farm „Victor’s Vital Resort“ sowie ein reiches Angebot an ganzjährigen Freizeitmöglichkeiten. Dazu zählen Schifffahrten auf der Mosel und der Saar, Radwanderungen, Golfen und Tennis ebenso wie Weinproben bei regionalen Winzern und Shoppingtrips nach Frankreich oder Luxemburg.

Bilder: Oben: Christian Bau_Drei-Sterne-Koch des Victor’s Gourmet-Restaurant Schloss Berg – Unten: Victor’s Gourmet-Restaurant Schloss Berg

Internetpranger: Auch Hessen hat erhebliche Bedenken

Vorläufiges Aus für Hygienepranger / Richter haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichungen

(lifePR) (Wiesbaden, ) Für viel Aufruhr hat die neue Vorschrift aus dem LFGB[1] gesorgt, die die Veröffentlichung von Warnungen über konkrete Lebensmittel im Internet vorschreibt. In einem Beschluss vom 23.04.2013 hat jetzt auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines Eilverfahrens die Veröffentlichung, die bloß auf allgemeine Hygienemängel hinweist, vollständig untersagt.
Im „Verbraucherfenster Hessen“ wurden bis vor wenigen Tagen Betriebe durch die Behörden veröffentlicht, bei denen bereits aufgrund geringer Beanstandungen im Hygienebereich ein Bußgeld zu erwarten war. Bereits mehrere Gerichte in anderen Bundesländern hatten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise geäußert und die sog. Internetpranger gestoppt. Der DEHOGA Hessen begrüßt die Entscheidung des obersten Hessischen Verwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutz ausdrücklich.Dabei stellt DEHOGA Hessen-Präsident Gerald Kink jedoch klar: „Uns geht es nicht um den Schutz ’schwarzer Schafe‘. Hygiene hat in unserer Branche oberste Priorität! Aber wenn Betriebe grundsätzlich ordentlich und sauber arbeiten und es dennoch zu kleineren Beanstandungen kommt, denen dann auch noch in angemessener Zeit abgeholfen wird, dann kann es nicht sein, dass diese Betriebe im Internet gebrandmarkt werden.“ Der daraus erwachsende Schaden für den Betrieb stünde in keinem Verhältnis zum berechtigten Bedürfnis des Verbrauchers nach Verlässlichkeit und Sicherheit.

Diese Auffassung vertritt auch der Verwaltungsgerichtshof des Landes Hessen: Sei eine Veröffentlichung erst einmal erfolgt, sei dieser Schaden praktisch nicht wieder gut zu machen, wohingegen an einer vorläufigen Veröffentlichung, nachdem die Mängel in dem betreffenden Betrieb längst behoben waren, kein so dringendes öffentliches Interesse bestünde, dass dies eine Veröffentlichung rechtfertige.

Nach der Gerichtsentscheidung hat auch das Hessische Verbraucherschutzministerium reagiert und am 30. April 2013 bereits die Internetveröffentlichungen eingestellt sowie die Behörden entsprechend informiert.

„Die rechtliche Einschätzung des Gerichtshofs bestätigt eins zu eins unsere rechtlichen Bedenken, auf die wir bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der Vorschrift hingewiesen und auf deren wirtschaftliche Folgen wir eindringlich aufmerksam gemacht haben“, so Präsident Kink.

Der Verband fordert nun Augenmaß bei den notwendigen Anpassungen gesetzlicher Vorschriften im Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit.

Insbesondere trügerischen Transparenzsystemen wie der sog. Hygiene-Ampel erteilt der DEHOGA Hessen weiterhin vorläufig eine Absage: „Solange Fragen wie eine verlässliche Kontrolle und Nachkontrolle mit entsprechendem Personal in den Veterinärämtern nicht geklärt sind, ist neben rechtlichen Problemstellungen ein verbrauchertaugliches Transparenzsystem nicht darstellbar. Damit ist dann niemandem geholfen“, kommentiert Julius Wagner, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen, die aktuelle Diskussion im Hinblick auf die am 16. und 17. Mai in Bad Nauheim tagende Verbraucherschutzministerkonferenz.

CookTank – Die nächste Generation der Herdhelden

Spitzenköche der „Next Generation“ stehen beim fünften Sternefresser CookTank im Fokus – Nachwuchs kann sich für Teilnahme bewerben

FRANKFURT, 8. Mai 2013 (dh). Mit großen Schritten auf zu den ersten Auszeichnungen, gut ausgebildet, aber mit eigenem Kopf und längst aus dem Schatten ihrer Lehrmeister herausgetreten: Eine neue Generation erobert die Küchen und sorgt mit viel Talent für frischen Wind in der kulinarischen Landschaft. Diese aufstrebende Riege junger Spitzenköche stellt der fünfte CookTank des Online-Magazins Sternefresser.de in den Fokus und bringt ihre innovativsten Vertreter am 15. Juli zum Ideenaustausch in Frankfurt zusammen.

Die Kernfragen der „Next Generation“ sind aktueller denn je: Wohin entwickelt sich die Sternegastronomie? Regional, nachhaltig, ethisch vertretbar – welche Produkte gehören in die Küche von morgen? Wie begeistert man neue Gäste in Zeiten sozialer Medien? Und wie viel Medienpräsenz verträgt sich eigentlich mit dem nötigen Engagement am Herd? Vertreter aus Wissenschaft, Kritik und Medien stellen sich den Fragen der Spitzenköche und suchen gemeinsam mit ihnen den Weg zum Mehrwert.

„Gutes Miteinander und konstruktive Gespräche sind uns besonders wichtig“, betont CookTank-Gründer Christian Stromann. „Wir wollen die Aufsteiger der Gourmetszene noch besser vernetzen und fördern, denn sie sind die Zukunft einer ganzen Branche.“ Die große Küche in der Loftatmosphäre des Ateliers der Genussakademie bietet für einen Tag zwischen Kochstation, Esstisch, Fotostudio und Vortragsrunde den idealen Rahmen.

Vernetzung und Dialog sind die Zauberworte der CookTank-Idee. Doch geht es um weit mehr als ein nettes Kennenlernen und das gemeinsame Kochen vor Ort. Bereits seit März stehen die elf ausgewählten Kandidaten der nächsten Generation in regem Kontakt. Eine eigene Facebook-Gruppe dient als lebendiges Forum, um den ersten Austausch zu vertiefen. Zudem gibt es schon im Vorfeld viel für die Teilnehmer zu tun: Vorschläge für die fachübergreifenden Vorträge werden gemeinsam sondiert, mögliche Themen für neue Gerichte untereinander diskutiert.

Fernab öffentlicher Kochevents findet sich so Raum zum Ideenaustausch. Neue Blickwinkel und Erkenntnisse aus Öffentlichkeitsarbeit, Vermarktung und Fotographie ergänzen die Inhalte. Für das wissenschaftliche Fundament der Veranstaltungsreihe sorgt Prof. Dr. Thomas Vilgis vom Max-Planck-Institut in Mainz. Der Autor, Physiker und Nahrungsmittelforscher bereichert die Runde mit Kurzvorträgen und wertvollem Hintergrundwissen.

Die Inspiration für den Nachwuchs steht nicht ohne Grund oben auf der Agenda. Längst hat der viel gefürchtete Fachkräftemangel auch die Sterneküchen erreicht. Interessierte Jungköche können sich deshalb für eine Teilnahme am CookTank per Wildcard qualifizieren. Das Bewerbungsthema „Zeige uns DEINE Küche – koche einzigartig“ wurde von den Spitzenköchen entwickelt und ermutigt zur eigenen Stilistik. Alle Einsendungen werden gemeinschaftlich geprüft und die überzeugendsten Talente eingeladen.

Mit von der Partie sind Hendrik Olfen (28), Sous Chef von Zwei-Sterne-Koch Hans Horberth im Kölner La Vision sowie die Ein-Sterne-Köche Andreas Tuffentsammer (27) aus der Ole Deele bei Hannover, Christopher Schmah (27) aus dem Graf Leopold in Daun/Eifel, Dirk Hoberg (31) aus dem Ophelia in Konstanz, Thomas Macyszyn (33) aus dem Narvette in Rüsselsheim, Sebastian Prüßmann (32) aus der Villa Hammerschmiede in Pfintztal, André Rickert (34) aus dem Weinsinn in Frankfurt und Steffen Mezger (34) aus dem Atelier in München. Ergänzt wird die Runde durch die schon zweifach besternten Kollegen Erik Arneke (30) und Eric Werner (27) aus der Résidence in Essen und Matthias Schmidt (31) aus der Villa Merton in Frankfurt.

Wildcard für den Nachwuchs: Einsendeschluss von Rezept und Bild des Gerichts für die Teilnahme am CookTank ist der 7. Juni 2013 unter info@sternefresser.de.

Foto: ©Sternefresser.de

Minijob – Antworten auf die wichtigsten Fragen

(lifePR) (Düsseldorf, ) Für die so genannten Minijobs wurde mit dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (BGBl. I S. 2474) zum 1. Januar 2013 die Entgeltgrenze in Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung um 50 Euro angehoben und beträgt somit jetzt 450 Euro monatlich. Es haben sich bei den Minijobs aber auch einige andere Dinge geändert.
ARAG Experten beantworten die sechs am häufigsten gestellten Fragen.

Wenn die Entgeltgrenze jetzt auf 450,00 Euro monatlich steigt, steigen dann auch Abgaben, z. B. für Pflichtversicherungen? 

Minijobber sind grundsätzlich versicherungsfrei. Eine Ausnahme gilt für die Rentenversicherung: Jetzt unterliegen geringfügig entlohnt Beschäftigte, die ihre Tätigkeit ab dem 1. Januar 2013 aufnehmen, grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Der damit verbundene volle Schutz der Rentenversicherung wirkt sich für die Beschäftigten rentensteigernd aus und ist Voraussetzung für verschiedene rentenrechtliche Ansprüche, zum Beispiel im Fall der Erwerbsminderung.

Muss man unter allen Umständen Abgaben an die Rentenversicherung leisten?

Für die Minijobber besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Werden Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit, liegt allerdings kein voller Rentenversicherungsschutz mehr vor. Wer auf einen vollen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet, sollte sich also mit der eigenen Vorsorge für den Fall einer Erwerbsminderung und den Eintritt in das Rentenalter umfassen auseinandersetzen. Wichtig: Auch im Falle der Befreiung des Minijobbers von der Rentenversicherungspflicht haben die Arbeitgeber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts zu entrichten.

Wird man auch zur Rentenversicherung herangezogen, wenn man schon lange einen versicherungsfreien Minijob hat?

Nein. Minijobber, die bereits vor dem 1. Januar 2013 versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung waren, bleiben in diesem Minijob auch nach Inkrafttreten der Neuregelungen versicherungsfrei; sie können aber wie bisher mit Wirkung für die Zukunft auf die Versicherungsfreiheit verzichten (Übergangsregelung). Wird allerdings nach dem 31. Dezember 2012 das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag von 400,01 bis 450 Euro erhöht, gilt auch für diese Beschäftigten das neue Recht, so dass grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung eintritt und die Möglichkeit besteht, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Sind auch die erlaubten Gehälter für die Midi-Jobs gestiegen?

Ja, auch die Entgeltgrenze für Beschäftigungen in der Gleitzone (so genannte Midi-Jobs) ist zu Jahresbeginn um 50 Euro auf 850 Euro monatlich gestiegen, so dass die Gleitzone, innerhalb der der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung linear ansteigt, zukünftig bei einem Verdienst von 450,01 bis 850 Euro im Monat liegt.

Kann man auch mehreren versicherungsfreien Minijobs nachgehen? 

Grundsätzlich ja! Mehrere gleichzeitig ausgeübte Mini-Jobs werden zusammengerechnet. Wird dabei die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro überschritten, tritt allerdings vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht auch in den übrigen Zweigen der Sozialversicherung ein.

Kann man zu einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung auch noch Minijobs annehmen?

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist die Ausübung eines Mini-Jobs möglich, der mit Ausnahme der grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht sozialversicherungsfrei ist. Jeder weitere Mini-Job wird dann mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, so dass für den zweiten und alle weiteren Mini-Jobs Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung besteht.

Bild: hogapr

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