Rechtmäßigkeit der Bettensteuer auf dem Prüfstand

Erfurt, 10. Juli 2012 / Am Mittwoch, den 11. Juli findet die Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt, bei der die Rechtmäßigkeit der Bettensteuern in den Städten Bingen und Trier geprüft wird, welche das OVG Koblenz für zulässig erklärte.

Die Haushaltsituation der Kommunen soll mit einer Abgabe auf Hotelübernachtungen, der sogenannten Bettensteuer, Kultur-förderabgabe oder auch City-Tax, auf Kosten der Hoteliers und der Gäste verbessert werden. Nach wie vor tritt der DEHOGA Thüringen, als Interessenvertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes einer solchen Abgabe, wie auch immer diese benannt wird, entschieden entgegen.

Auch in zahlreichen Thüringer Kommunen wird eine solche Steuer bereits erhoben:

Eisenach / seit 01. Januar 2012 in Kraft. Erhebung: je nach Art des Betriebes und der Klassifizierungsstufe 1-2 Euro/Nacht

Erfurt / seit 01. Januar 2011 in Kraft. Erhebung: 5 Prozent vom Übernachtungspreis

Gera / seit 18. Juni 2011 in Kraft. Erhebung: 1 Euro/Nacht, Kinder unter 12 Jahren frei

Jena / seit 21. Januar 2011 in Kraft. Erhebung: je nach Höhe des Übernachtungspreises 1 bis 2 Euro/Nacht

Suhl / seit 01. November 2011 in Kraft. Erhebung: je nach Höhe des Übernachtungspreises 1 bis 2 Euro/Nacht

Weimar
 / seit 2005 gültig. Erhebung: in Hotels mit bis zu 49 Zimmern 1 Euro/Nacht im EZ – 1,50 Euro/Nacht im DZ; ab 50 Zimmern 2 Euro/Nacht im EZ – 3,00 Euro /Nacht im DZ

Mit Spannung wird die morgige mündliche Verhandlung von den Hoteliers in Thüringen als auch deutschlandweit verfolgt, da von der Entscheidung des Gerichts eine erhebliche Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet zu erwarten ist.

Auf Grundlage mehrerer Rechtsgutachten renommierter Verfassungsrechtler steht eine Steuer, jedenfalls eine auf die Übernachtung reflektierende Aufwandsteuer, in Kollision zum Grundgesetz und kann insoweit von einer Kommune jedenfalls dann nicht normiert werden, wenn geschäftlich veranlasste oder beruflich bedingte Übernachtungen getätigt werden.

Dass die Haushaltskassen der Kommunen knapp sind, wird keineswegs verkannt, jedoch kann eine solche Abgabe nicht geeignet sein den Tourismus zu fördern oder aber die Haushalte wirklich zu sanieren.

Tatsächlich schaden Bettensteuern dem lokalen Tourismus, weil Veranstaltungen und Übernachtungen in Nachbarstädte verlagert werden, die keine derartigen Abgaben erheben.

Scheinbar hat diese Erkenntnis nunmehr auch Weimar erreicht. Dies zeigt das derzeitige Bestreben des Weimarer Oberbürgermeisters, Stefan Wolf, eine Sieben-Tage-Regelung durchzusetzen, nach der Hotel- und Pensionsgäste, die länger als sieben Tage in Weimar übernachten von der Abgabe befreit werden.

Die Gerichtsentscheidungen in Thüringen vor dem hiesigen OVG stehen noch immer aus. „Nach wie vor sind wir gegen die Thüringer Satzungen vor dem Oberverwaltungsgericht und erwarten ein zügiges Urteil“, konstatiert Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen. „Unser Verfahren gegen die Erfurter Satzung zur Erhebung einer Bettensteuer ist bereits seit 1,5 Jahren anhängig, ohne das es bisher eine mündliche Verhandlung gab. Wir blicken morgen hoffnungsvoll nach Leipzig und gehen von einer beispielhaften Wendung für die Hoteliers in ganz Deutschland aus.“

Bild: ©DEHOGA Thüringen

Kein reduzierter Steuersatz für Bordelle

Wie das Finanzgericht in Düsseldorf heute entschieden hat, gilt der reduzierte Steuersatz nicht für Freudenhäuser.

Ein Bordellbesitzer hatte auf Grund der Steuerreduzierung für Hotels nur noch den ermäßigten Steuersatz an das Finanzgericht abgeführt. Dieses wollte jedoch 19% Umsatzsteuer von dem Bordellbetreiber. Das Düsseldorfer Finanzgericht entschied, dass die Überlassung von Zimmern an Prostituierte „keine hotelähnliche Beherbergungsleistung“ ist.

Bordelle sind nicht auf Übernachtungen ausgerichtet, sondern dienen der Erbringung sexueller Dienstleistungen.

 

Hotel Traube Tonbach eröffnet neues Spa & Resort

Schönheit genießen, Rituale pflegen, Wohlbefinden entdecken: Das neue SPA & RESORT im Hotel Traube Tonbach ist einfach schön. Barriere- und schneefreie Auffahrt lässt Gäste schneller ankommen.

Baiersbronn-Tonbach (wg) – Schönheit genießen, Rituale pflegen und das pure Wohlbefinden entdecken: All dies können die Gäste des Hotels Traube Tonbach im Schwarzwald jetzt im neuen SPA & RESORT erleben. Der auf 400 Quadratmetern neu gestaltete Wohlfühlbereich bereichert nun das vielseitige Angebot des führenden deutschen Ferienhotels um feinste Beauty- Anwendungen aus aller Welt. Mehr als zwei Millionen Euro hat die Inhaber-Familie Finkbeiner investiert, um das Hotel Traube Tonbach nicht nur zukunftssicher zu machen, sondern auch weitere attraktive Angebote in dem Fünf-Sterne-Superior-Hotel für die Gäste zu schaffen. Mit nunmehr insgesamt 4500 Quadratmetern verfügt die Traube Tonbach über einen auch international beachtlichen Wellnessbereich.

„Für das neue SPA & RESORT haben wir lange überlegt, geplant, verworfen und wieder neue Ideen entwickelt“, berichtet Renate Finkbeiner, die vor zwei Jahren begonnen hatte, zusammen mit dem Stuttgarter Architektenbüro ARP, dem Bäderhersteller DORNBRACHT und der SPADesignerin Fatima Diagana den auch optisch attraktiven Neubau zu gestalten. In sieben Monaten Bauzeit entstand dann das SPA & RESORT mit neun funktionalen Behandlungsräumen, die mit ihren Namen Freude, Einklang, Heiterkeit, Kraft, Vertrauen, Gelassenheit, Klarheit, Gleichmut und Leichtigkeit die gewünschten Gemütszustände symbolisieren sollen. Professionelle Beratung, unvergessliche Behandlungen und die harmonische Atmosphäre bewirken pure Schönheit und Entspannung im Traube Tonbach SPA & RESORT, das auch beim Design mit organischen Formen und natürlichen Materialien neue Maßstäbe setzt. Mattgraue Natursteine, heimisches Holz und neueste Technik sorgen für ein luxuriös elegantes Interieur.

Unter der Leitung von Corinna Schelling sorgen insgesamt elf Vollzeitmitarbeiter, eine Halbtageskraft und drei Aushilfen dafür, dass die Gäste im SPA & RESORT der Traube Tonbach in besten Händen sind und die Attraktivität in Bewegung kommt. Glanzpunkt der neuen Einrichtung ist ein Nassmassageraum mit einer Horizontal-Dusche. Weitere Highlights sind die zwei Behandlungsräume für Körperpackungen, drei Massage- und Kosmetikräume, ein Maniküre- und Pediküre-Raum, eine SPA-Suite mit Erlebnisdampfdusche und einer luxuriösen Wanne, ein Double Treatment Raum samt Ruhebereich sowie ein Hair-SPA ermöglichen pures Wohlbefinden.

Im Zuge des neuen SPA & RESORT hat Hotelchefin Renate Finkbeiner auch im Kosmetikbereich neue Schwerpunkte gesetzt: ein neues Behandlungskonzept wurde mit der Firma BABOR ausgearbeitet. BABOR ist wie die Traube Tonbach ein Familienunternehmen mit tollen Kosmetikkonzepten. Davon wollen wir profitieren“, begründet sie den Wechsel.

Neben BABOR werden auch Produkte von LIGNE ST BARTH, BDR, SPARITUAL, LA BIOSTETHIQUE und COMFORT SUGARING im Traube-SPA angeboten. Parallel zum neuen SPA & RESORT, das sich optisch hervorragend in die Fassade der Traube Tonbach einfügt, entstand für die Gäste eine neue Anfahrt zum Hotel. Der Zugang ist jetzt barrierefrei, Heizschleifen sorgen dafür, dass auch im Winter die Zufahrt schnee- und eisfrei bleibt. Darüber hinaus kommen die Gäste durch die Umgestaltung des Eingangsbereichs nun schneller an: Direkt an der Vorfahrt wurde ein schmucker Empfangsbereich eingerichtet, ein zweiter Aufzug verhindert Engpässe. „Damit haben wir ein Nadelöhr beseitigt“, sagt Renate Finkbeiner.

Die Familie Finkbeiner steckt bereits mitten in einer weiteren Bauphase, um das 300-Betten- Haus der Extraklasse noch attraktiver zu machen. Das im Jahr 1976 gebaute Haus Kohlwald, direkt neben dem Stammhaus, wo 1789 die Erfolgsgeschichte der Traube Tonbach begonnen hatte, wird umgebaut: Aus den 41 Zimmern entstehen 23 moderne Familienappartements mit einer Größe von 40 Quadratmetern aufwärts und separaten Kinderzimmern. Zudem wird im Haus Kohlwald ein SPA-Bereich mit einer Panorama-Sauna entstehen.

Bilder: ©Hotel Traube Tonbach Baiersbronn

Für welche Restaurants lohnt sich die Einrichtung eines Lieferservice?

Nach dem deutschen Gaststättengesetz und per Definition ist die Gaststätte ein Betrieb, in dem der Gast sich aufhält, um die hier erworbene Speisen und Getränke zu verzehren – und doch gibt es zahlreiche Restaurants, welche die hier zubereiteten Gerichte nicht nur im eigenen Haus servieren, sondern auch einen Lieferdienst anbieten, damit sich die Kunden das Essen auch bestellen und nach Hause liefern lassen können. Die Frage, ob sich die Einrichtung eines solchen Services lohnt, lässt sich natürlich schwerlich pauschal beantworten, denn hier sind viele Faktoren zu berücksichtigen, die stets von Fall zu Fall bewertet werden müssen.

Kosten-Nutzen-Kalkulation und Absatzgebiet:

Zunächst ist zu klären, ob Aufwand und Gewinn überhaupt in einem sinnvollen Verhältnis stehen, also z. B. wie viele potenzielle Abnehmer in der Umgebung leben und wie hoch die Konkurrenz in der betreffenden Region ist – ein Lieferservice, z. B. in einem bisher noch nicht so gut versorgten Vorort von Bonn kann also durchaus rentabler sein, als ein Lieferservice in Bonn, der die Innenstadt beliefert. Dabei ist allerdings nicht nur zu beachten, dass genügend Kunden in dem zu beliefernden Gebiet leben, es können deren nämlich auch schnell zu viele werden. Hungrige Menschen, die länger als eine halbe bis maximal eine Dreiviertelstunde auf ihr Essen warten müssen, das dann natürlich auch nicht mehr die optimale Temperatur hat, werden wahrscheinlich nicht noch einmal bestellen (bekanntlich empfehlen Kunden einen Dienstleister, wenn sie zufrieden waren, an bis zu drei Bekannte, waren sie dagegen nicht zufrieden, erzählen sie dies elf anderen Leuten).

Ein Lieferservice, insbesondere die Einrichtung eines solchen, ist selbstverständlich mit nicht unerheblichen Nebenkosten verbunden, denn neben einem geeigneten fahrbaren Untersatz und der Versicherung für das Fahrzeug muss auch das Personal bezahlt werden, das die Nahrungsmittel an den Endverbraucher liefern soll. Und auch ein Budget für Werbung sollte bereitgestellt werden, denn schließlich wollen die potenziellen Kunden ja über den neuen Service informiert werden.

Transportfähigkeit der Speisen:

Weniger offensichtlich, aber dennoch nicht minder bedeutsam ist die Frage, ob sich die angebotenen Speisen überhaupt für eine Lieferung eignen, denn nicht alle Gerichte bleiben so lange genießbar und überstehen einen Transport so gut wie beispielsweise eine Pizza.

Ein Beispiel für eine Restaurant Kette, die sich aus eben diesem Grund – also wegen der mangelnden Haltbarkeit der Produkte – bewusst gegen die Einrichtung eines Bringdienstes entschieden hat, ist z. B. McDonalds, das Fast Food Unternehmen beantwortet Anfragen der Kunden auf seiner Homepage wie folgt: Wir haben einen Lieferservice bereits mehrfach getestet. Leider können wir hier nicht garantieren, dass Sie die Produkte genauso lecker erhalten wie bei uns im Restaurant. (Quelle: FAQ’s von Mcdonalds)

Protest gegen die Gema-Tarifreform – 5 Minuten Ruhe!

(Berlin / München) In der Gastronomie brodelt es gewaltig. Mit einer bisher noch nie dagewesenen Vorgehensweise spielt die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte) ihre übermächtige Stellung gegenüber den Musiknutzern in Deutschland aus: Ohne jegliche Bereitschaft, Kompromisse zu suchen oder zu verhandeln, hat sie neue Tarife vorgelegt, die bereits ab 1. Januar 2013 zur Anwendung kommen sollen und zu gewaltigen Gebührenerhöhungen von mehreren hundert Prozent führen. „Hierbei haben die Betriebe die Wahl zwischen Pest und Cholera“, so Ulrich N. Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „denn entweder müssen die Betriebe diese Mehrkosten auf die Preise umschlagen – mit dem Erfolg, dass sich keiner mehr einen Discobesuch leisten kann, oder sie können gleich zusperren, wohl wissend, dass diese Beiträge am Markt nicht mehr durchsetzbar sind.“ Die meisten Clubs und Discotheken sind hierdurch in Ihrer Existenz gefährdet und werden im nächsten Jahr schließen müssen oder können nicht mehr im gewohnten Umfang öffnen. Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT) im DEHOGA schätzt, dass rund 100.000 Jobs bundesweit in Gefahr sind, darunter etwa 20.000 in Bayern. „Unter dem Strich dürfte dies dazu führen“, so Brandl, „dass die GEMA weniger Einnahmen erzielt, als vor der geplanten Erhöhung.“

Um auf die drohende Gefahr aufmerksam zu machen, geht unter dem Motto „Es ist fünf vor Zwölf!“ am Samstag, 30. Juni um 23:55 Uhr für 5 Minuten die Musik in hunderten Clubs und Discotheken in ganz Deutschland aus – darunter in vielen in Bayern. Deren Betreiber unterstützen damit die bundesweite BDT-Aktion, sie hoffen, dass durch den massiven öffentlichen Druck die GEMA doch noch von Ihren Forderungen abweicht. Aber auch alle Discobesucher können durch die Eintragung in die Petition unter www.disco-retter.de zum Ausdruck bringen, dass sie gegen die geplanten neuen GEMA Tarife sind und so vielleicht dazu beitragen, dass es auch weiterhin eine lebendige und vielschichtige Club-und Discothekenkultur in Deutschland gibt.

DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl betont: „Die Vorgehensweise und die Forderungen der GEMA machen einmal mehr deutlich, dass dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.“ Der DEHOGA Bayern fordert daher folgende entsprechende Klarstellungen im Urheberrechts- bzw. im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz:

  1. Verwertungsgesellschaften dürfen ihre Tarife nicht mehr einseitig aufstellen. Sie müssen zuvor mit den anerkannten Nutzervereinigungen hierüber verhandeln.
  2. Vor der Veröffentlichung neuer bzw. veränderter Tarife ist zwingend ein aufsichtsrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen, an dem neben dem Deutschen Patent- und Markenamt auch das Bundeskartellamt und die Nutzervereinigungen zu beteiligen sind. Nur so ist bei bestehenden Monopolisten ein Schutz vor Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung zu gewährleisten.
  3. Die staatliche Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften gemäß §§ 18 ff Urheberrechtswahrnehmungsgesetz liegt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Wir haben nicht den Eindruck, dass diese Aufsicht ausreichend ist. Auch sollte die Aufsicht durch das Bundeskartellamt weiter gestärkt werden.
  4. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. kann zwar die Angemessenheit der von den Verwertungsgesellschaften veröffentlichten Tarife gerichtlich überprüfen lassen. Während der Dauer solcher Verfahren müssen die Veranstalter die geforderte Vergütung aber dennoch aufbringen. Angesichts der von GVL und GEMA veröffentlichten „Mondtarife“ und der damit verbundenen exorbitanten Preiserhöhungen sind solche Zahlungen bzw. Hinterlegungen für die Musiknutzer unzumutbar. Da gerichtliche Verfahren durchaus 5 Jahre bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung dauern, bedeutet dies, dass die betroffenen Musikveranstalter die einseitig und willkürlich festgesetzten Tarife über diesen Zeitraum in voller Höhe bezahlen müssen, auch wenn hierdurch ihre Existenz gefährdet ist.
    Der Gesetzgeber muss daher klarstellen, dass Gebührenerhöhungen, die von den Gesamtvertragsparteien in einem Gerichtsverfahren auf ihre Angemessenheit überprüft werden, bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht in Kraft treten und somit auch nicht von den Musiknutzern bezahlt werden müssen.
  5. Wenn Vergütungsforderungen verschiedener Verwertungsgesellschaften für dieselbe Nutzung zusammenkommen, muss für den Veranstalter in einem einzigen Verfahren die Höhe der insgesamt zu zahlenden Vergütung überprüfbar sein. Es ist klarzustellen, dass die Gerichte die Aufgabe haben, eine Gesamtbelastungsgrenze festzulegen.

Kinder – Nicht nur die Gäste der Zukunft

Gehören Kinder und somit Familien zu ihren Gästekreisen? Dann wissen Sie sicherlich, dass es die Kinder sind die oft entscheiden, wo die Familie essen geht. Und sie sind die Gäste der Zukunft. Ein gutes Erlebnis bleibt sehr lange im Gedächtnis- ein schlechtes leider auch.

Um Kinder als Gäste glücklich zu machen (und somit auch ihre Eltern) braucht es vor allem drei Dinge.

Nur die Kombination aller drei Elemente können heutzutage Kinder zufriedenstellen und einen Besuch in Ihrem gastronomischen Betrieb unvergesslich machen.

1. Unterhaltung

Kinder langweilen sich schnell und werden dann unruhig und quengelig. Keine Freude für Eltern und Servicepersonal. Überlegen Sie wie man Kinder

a)     Am Tisch alleine beschäftigen kann

b)    Im Restaurant unbeaufsichtigt und ohne Störungen anderer spielen lassen kann

c)     Im Außenbereich ohne Gefahren spielen lassen kann

zu a):

Wichtig allgemein. Spiele und Beschäftigungsmaterialien sollten klein, leicht zu erklären oder selbsterklärend sein und keinen Dreck machen

Hier eignet sich z.B. das alt bewerte Malbuch. Besser sogar ein aqua toy Spiel. (Malen mit Wasser und ohne Farbe). Spiele, wie ein kleines Puzzle (nur nicht das klassisch Puzzle mit Einzeleilen) oder Geduldsspiele sind auch gut. Gehen Sie doch einfach mal in ein Spielzeugladen und lassen sich fachmännisch beraten.

zu b):

Sie haben Platz für einen abgetrennten,  aber gut einsehbaren Spielraum? Dann nutzen Sie ihn für eine Rutsche, ein kleines Klettergerüst oder eine Schaukel. Sicherheit steht an oberster Stelle. Legen Sie Matten aus und denken Sie an Kantenschoner. Kinder und Eltern werden es Ihnen danken. Mittlerweile sieht man auch oft Spielekonsolen. Das spricht die etwas älteren Kids an. Warum nicht? Aber denken Sie an die Auswahl der Spiele. Auch hier raten wir zu einer Fachberatung. Vermeiden Sie Lärmbelästigungen.

zu c)

Einen Biergarten mit Spielplatz. Für viele Familien ist das perfekt. Hier ist die Auswahl der Spielgeräte besonders wichtig. Wir raten von billigen „Haushaltsspielgeräten“ ab. Sicherheit hat absolute Priorität. Lieber die Auswahl einschränken, als wackelige und mit Rostkanten übersäte Spielgeräte. Schaukeln, Wippen und Rutschen sollten regelmäßig überprüft werden. Falls ein Sandkasten vorhanden ist, achten Sie auf sauberen und trockenen Sand und bedenken Sie, dass viele Eltern nichts von sandverschmierten Kindern halten.

Verhindern Sie durch Absperrungen, dass Kinder in den Verkehr (auch Parkplätze) kommen können und signalisieren Sie den Eltern, dass Sie die Aufsichtspflicht weiterhin haben.

2.ein tolles Essen

Sie wollen den Kids nicht immer langweiliges und ungesundes Fastfood anbieten. Klasse- diese Einstellung gefällt. Sie haben es deshalb mit Gemüse Sticks,  Salat und Vollkorn versucht, aber die positive Resonanz hielt sich in Grenzen?

Eigentlich klar- Kinder wollen nicht in einem Restaurant erzogen werden. Das sollte auch Aufgabe der Eltern sein. Die haben übrigens oft gar nichts dagegen wenn die Kinder beim Essen gehen mal über die Strenge schlagen. 

Also was spricht gegen Nuggets, Burger und Co? – gar nichts!
Es kommt aber auf Frische, Qualität und Kreativität an!
 

Versuchen Sie doch mal:

  • Hähnchennuggets aus frischer Hähnchenbrust (seien Sie bei der Panade kreativ)
  • frische hausgemachte Pommes
  • Vollkornnudeln (es müssen nicht immer Spaghetti sein) mit selbstgekochter Bolognese
  • kleines Schweinesteak mit Maiskolben zu knabbern
  • kleine Spieße mit Pute oder magerem Fisch
  • kleine Mini- Vollkornbrötchen mit leicht gesalzener Butter 

Versuchen Sie nicht Vollkorn, Gemüse und Salat in das Essen „reinzumogeln“. Die Kids merken das und essen dann gar nichts. Bieten Sie alle Komponenten (besonders Sauce) a Part an und geben den Kinder somit die Wahl.

Kinder mögen alles was Mini ist, bunt und mit den Fingern zu essen ohne sich einzusauen. Machen Sie sich die Mühe und  inspirieren Sie sich durch das Internet oder durch ein Kinderkochbuch.

Zu viel Arbeit für die paar Kinderessen? Falsch!  Gerade Eltern kommunizieren viel untereinander und teilen Erfahrungen und Erlebnisse aus. Sehen Sie also zu, dass man etwas Positives bei Ihnen erlebt.

3. Überraschung

Kinder bekommen heutzutage an jeder Ecke ein Extra übergeben. Brötchen und Fleischwurst an der Supermarktkasse, hier einen Lutscher dort ein Spielzeug was keiner braucht. Alle wollen Kinder an Geschäft binden.

Viele Eltern nervt das- aber Kinder lieben es überrascht zu werden!

Die Auswahl der Überraschung ist also schon wichtig aber wir nehmen es vorweg, eine bahnbrechende Weltneuheit für 30 oder 50 Cent Einkaufswert haben wir auch nicht.

Hier eine kleine Auflistung der Klassiker:

  • kleines Malbuch mit Buntstiften
  • Wundertüte (naja, das Spielzeug ist oft nicht so toll)
  • ein kleines Kinderbuch (bitte erst beim Verlassen übergeben)
  • Figuren in Verpackung (gibt es z.B. von Lego)
  • Ball, Förmchen oder kleines Schmusetier für die Kleinsten
  • Spielzeug wie im Burgerladen

Toll wäre ein Spielzeug was direkt mit Ihrem Restaurant, mit einer nahegelegenen Sehenswürdigkeit oder mit der Region zu tun hat. Schauen Sie sich einfach mal um und geben Sie Mühe bei der Auswahl.

Bitte nicht:

  • Eine Süßigkeit
  • Spielzeug,  das Lärm produziert oder unkontrollierbar ist (z.B. Flummi oder Flieger)
  • zu teures Spielzeug (lässt sich nicht bei einem vernünftigen Preis kalkulieren)
  • Spielzeug, welches nicht altersgerecht ist (in beide Richtungen)
  • Mädchenspielzeug für Jungen und umgekehrt
  • Kriegsspielzeug

Eine Überraschung kann aber auch ein Abstecher in die Küche sein (Hygiene und Arbeitssicherheit beachten). Oder bieten Sie doch mal einen Kochkurs für Kinder (Pizza oder Pfannkuchen) an. Das muss natürlich nicht an Ort und Stelle passieren, aber eine bessere Bindung zu den kleinen Gästen werden sie nicht erreichen.

Der Artikel und das Bild stammt von der Firma Gastro-Check24, die Hotels und Restaurants im Bereich Hygiene- Checks und Mystery- Checks unterstützt.

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