Facebook-Anwendung zur Veröffentlichung von Mittagstisch-Angeboten

Föhren, 9. Mai 2012. Eine neue Anwendung ermöglicht die einfache Einbindung der beim Mittagstisch-Guide „menümix“ hinterlegten Tages- und Wochenangebote in Facebook-Seiten von Restaurants, Kantinen und Catering-Services.

Das Thema Social Media gewinnt bei vielen Unternehmen als Marketing-Baustein immer mehr an Bedeutung. Der Oberbegriff steht meist für die Präsenz und Interaktion auf den beiden populärsten Plattformen: Facebook und Twitter. Gerade Gastronomen können hierbei von den nach wie vor stark ansteigenden Nutzerzahlen profitieren und neben der reinen Präsentation ihrer Restaurants bspw. auch Gäste (oder „Fans“) zu besonderen Events einladen oder auf aktuelle Angebote hinweisen.

Die „Aktualitäts-Falle“

Im Gegensatz zu klassischen Internet-Auftritten können Facebook-Seiten allerdings nur dann ihren wahren Nutzen entfalten, wenn sie kontinuierlich mit aktuellen Inhalten gefüllt werden. In den seltensten Fällen erledigen das die Besucher selbst, z. B. mit Pinnwand-Postings oder Diskussionen im Forum der Seite. Hier ist der Betreiber gefragt, nicht selten erweist sich nämlich eine verwaiste Facebook-Seite marketingtechnisch als extrem kontraproduktiv. So könnte sich der Besucher Fragen stellen wie „Nichts los hier… gibt’s den Laden überhaupt noch?“…

Mittagstisch-Angebote als Besucher-Magnet

Für Restaurants mit täglich oder wöchentlich wechselnden Mittagsgerichten ist es naheliegend, diese auch auf der eigenen Facebook-Seite zu veröffentlichen: Aktuelle Infos dieser Art bieten einen realen Alltagsnutzen und damit einen starken Anreiz für den regelmäßigen Besuch der Seite, was wiederum den Marketing-Effekt positiv beeinflusst.

Für Gastronomen, die den kostenlosen Dienst menümix für die Verteilung ihrer Wochenkarten über verschiedene Online-Kanäle (Web- und Mobilportale, E-Mail, iPhone- und Android-Apps etc.) nutzen, steht nun eine Facebook-Anwendung zur Verfügung, die eine einfache Einbindung der Angebote in die eigene FB-Seite ermöglicht. Die in einem separaten Tab angezeigten Wochenkarten können auch direkt per E-Mail abonniert oder weiterempfohlen werden.

Eine mehrfache Erfassung der Angebote ist nicht nötig, da die bei menümix hinterlegten Daten automatisiert übernommen werden.

Beispiel-Anwendung „Mettis Muster-Restaurant“:

Aktion „Koch sucht Bauer“ geht weiter

(lifePR) Hamburg, , Unter dem Motto „Koch sucht Bauer“ führt Schmeckt´s zusammen was zusammen gehört. Hamburgs Verbraucher, die Köche, die Politik und Krankenkassen sowie der Handel wünschen sich alle das gleiche: regionale Lebensmittel die auf dem schnellsten und damit frischesten, nachhaltigsten und CO2 ärmsten Weg vom Feld so direkt wie möglich auf den Teller der Verbraucher kommen.

Renomierte Unternehmen aus der Landwirtschaft und bekannte Köche und Gastronomen nehmen bereits an der Aktion „Koch sucht Bauer“ teil. Das Bewusstsein für gute regionale und saisonale Lebensmittel wächst stetig, dabei gehen wir doch nur jahrhundertealten Traditionen nach, die erst durch die Industrialisierung und die damit einhergehende Logistik die Menschheit in die Lage versetzt hat, jederzeit alles von überall herzubekommen. Damit scheint langsam wieder Schluss zu sein, der Trend zu regionalen Lebensmitteln ist nicht mehr aufzuhalten.

Den Impuls, sich im eigenen Umland nach geeigneten Lebensmitteln umzuschauen, predigen Sternegastronomen schon seit Jahren. Durch die anhaltende Diskussion über verschleierte Bezeichnungen und Zusatznutzen, ständige Skandale in der Lebensmittelindustrie und schlichtweg einem Vertrauensverlust wird der Druck aus der Bevölkerung nun aber von Jahr zu Jahr höher. Regionalen und saisonalen Lebensmitteln stehen die Türen weit offen.

Mit der Aktion Koch sucht Bauer will Schmeckt´s den Prozess beschleunigen. Der Hamburger Bauerngarten, eine Erzeugergemeinschaft aus dem Hamburger Umland ist dafür angetreten, um die Logistik der Landwirte der Region zu bündeln und dem Handel und der Gastronomie nun vereinfacht täglich frische Waren zukommen zu lassen.

Abschließen soll die Aktion die durch PR und WEB getragen wird mit einem großen Event „Koch fand Bauer“ auf dem Hamburger Obst und Gemüse Großmarkt ihren Abschluss finden. Termin für diesen einzigartigen Event mit musikalischer Untermalung und maximalem regionalen Genuss ist Pfingsten 2013.

Foto: hogapr

Vorführungen von UEFA-Spielen teilweise genehmigungspflichtig

(lifePR) Frankfurt (Oder), , Alle Vorführungen von Spielen der UEFA EURO 2012 außerhalb der häuslichen Umgebung werden von der UEFA als Public Screening eingestuft. Dafür muss eine Public-Screening-Lizenz von der UEFA erworben werden. Die Anmeldefrist dafür endet am 18. Mai 2012.

Die UEFA unterscheidet nach kommerziellem und nichtkommerziellem Public-Screening. Die IHK Ostbrandenburg empfiehlt daher allen Veranstaltern wie Gastronomen, sich unter http://de.uefa.com/uefaeuro/abouteuro/businessopportunities/publicscreening, Stichwort „public screening“ zu informieren.

Eine Lizenz ist nicht notwendig, wenn die benutzte Leinwand kleiner als drei Meter in der Diagonale ist, der Ort an dem das Public Screening stattfindet nicht mehr als 150 Menschen fasst, die Veranstaltung nicht gesponsert und kein Eintritt verlangt wird.

Kommerzielle Veranstaltungen müssen ebenfalls bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet werden.

Informationen bei Heike Graf, Referentin für Gastgewerbe und Tourismus bei der IHK Ostbrandenburg, Telefon 033638 – 897012.

Speisekarte mit Discount-Charakter

Letzten Sonntag hab ich in einem Restaurant auf dem Menü einen Hinweis entdeckt, der mich etwas irritiert hat. Der Wirt weist auf der Menükarte darauf hin, dass der Gast mit dem Menü im Vergleich zur a la carte Bestellung sparen kann. Das hat mich sehr an den Einzelhandel oder an Fast Food Restaurants erinnert, die ja sehr häufig mit Flyern und Coupons auf diese Art werben.

Doch hat das auch etwas in der Gastronomie zu suchen? Sollen wir unsere Gäste zu „Schnäppchenjägern“ machen oder wird das die Zukunft auf unseren Speisekarten?

Bild: hogapr

Schneidebretter – Holz oder Kunststoff?

Ich wurde von einem Kollegen gefragt, ob Holz- Schneidebretter in der Gastronomie nun erlaubt oder verboten sind. Im Internet fand ich keine eindeutigen Antworten, weshalb ich Thomas Urban von Gastro-check24.com kontaktiert habe.

Von Ihm bekam ich folgende Antwort:

Das Lebensmittelhygienegesetz sagt:

Alle Gegenstände, Ausrüstungen und Armaturen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen können, müssen:

• stets hygienisch sauber gehalten werden.
• regelmäßig gründlich hygienisch gereinigt und – so häufig wie nach dem Risiko für die Kontamination mit Mikroorganismen nötig – desinfiziert werden.
• so geplant, erstellt und gewartet werden, dass das Risiko einer Kontamination so gering wie möglich ist (siehe unter anderem
DIN EN ISO 14159).
• so gebaut, angeschlossen und instand gehalten werden, dass sie einfach gereinigt und ggf. desinfiziert werden können.

Eindeutig aber doch schwammig. In der Praxis heißt das bei einigen Lebensmittelkontrolleure: sind Schneidbretter und Griffe aus Holz, sauber und gut gepflegt wird oft ein Auge zugedrückt.

Die Meinung von gastro-check24:
Raus mit dem Holz aus gewerblich genutzten Küchen.
Argumente wie, Holz reinigt sich selbst, ist schöner und besser für Messerklingen lassen wir nur im privaten Bereich gelten.
Im Gastgewerbe tragen wir die Verantwortung für unsere Gäste. Schneidebretter sollten mehrmals am Tag in die Spülmaschine und gegeben falls desinfiziert werden. Und das funktioniert nur mit ganz speziellen Holzbrettern, die aber in der Praxis kaum anzutreffen sind.
Das gleiche gilt natürlich auch für Holzgriffe jeglicher Art.
Also farbige (für jede Warengruppe) Kunststoffbretter mit einem ordentlichen Brett- Ständer, damit die Bretter trocken gelagert werden. Und je nach Gebrauch auch in zweifacher Ausstattung. Die Investition ist nicht hoch.

Vielen Dank, Herr Urban

Foto: hogapr

Selbstbedienung durch den Restaurantleiter – Kündigung

(lifepr) Bielefeld/Berlin, 27.04.2012, Wer in einem Restaurant arbeitet, muss für die Bewirtung seiner persönlichen Gäste auch bezahlen – sonst droht die fristlose Kündigung. Dies musste ein Restaurantleiter erfahren, der bei einer persönlichen Feier zwar das Essen und die Getränke bezahlte, dabei aber die 60 Desserts „vergaß“. Die fristlose Kündigung sei rechtens, entschied das Arbeitsgericht Bielefeld am 27. Juli 2010 (AZ: 5 Ca 2960/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Der Restaurantleiter lud zu seiner eigenen Geburtstagsfeier in das ihm anvertraute Restaurant. In die Kasse zahlte er rund 1.600 Euro. Grundlage hierfür sei der von den Servicekräften per Strichliste erfasste Verzehr. Ein Betrag von 350 Euro war mit „1 x Fleisch diverses“ gekennzeichnet. Der großzügige Gastgeber hatte im Restaurant 60 Desserts machen lassen, die sich auf keiner Abrechnung fanden. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt.

Zu Recht, entschied das Gericht. Die Behauptung des Gekündigten, die Kosten des Desserts seien in den 350 Euro enthalten, sah das Gericht als Schutzbehauptung an. Vor der Kündigung sei der Betrag angeblich für Hamburger angesetzt gewesen. Zudem habe der Kläger zunächst behauptet, die 60 Desserts, Passionsfruchtmousse mit Gelee, seien ungenießbar gewesen. Da der Restaurantleiter Waren des Restaurants für eigene Zwecke genutzt habe, sei es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Mit dem Verbrauch der unbezahlten Waren habe der Restaurantleiter einen schweren Pflichtverstoß begangen, der auch eine fristlose Kündigung rechtfertige.

Text: www.ag-arbeitsrecht.de

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