First in -First out ist die Grundlage der Lagerhaltung. Es bedeutet, dass die frische Ware nach hinten und die vorhandene Ware nach vorne geräumt und zuerst verwendet wird. Dadurch wird gewährleistet, dass keine Waren auf Grund von MHD– Ablauf verderben.
Mehr Frauen an die Macht…
Noch immer sind Frauen in höheren Führungsebenen selten, oft die Ausnahme. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt aber kann sich die deutsche Wirtschaft nicht mehr leisten, auf weibliche Führungskräfte und Spezialistinnen zu verzichten. Das wird die Chancen von Frauen im Arbeitsmarkt steigern.
Ein weiterer wichtiger Grund für die eher geringe Anzahl von weiblichen Führungskräften: Frauen lassen sich eher in Rollen pressen als Männer und haben weniger Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten (oft bei gleicher Qualifikation). Sie stecken sich weniger häufig Karriereziele, können sich oft schlecht verkaufen, stehen eher einmal hinten an und verharren (leider) ebenso wie Männer in alten Denk- und Rollenmustern.
Länder wie Finnland oder Dänemark leben neue Modelle und Deutschland wird hoffentlich bald folgen. Um aber jetzt schon in Startposition zu gehen, gilt es vor allem, die persönliche Einstellung und Zielsetzung in Angriff zu nehmen – ohne die wird sich nichts ändern.
Aufgrund dieser besonderen Situation suchen inzwischen immer häufiger Frauen die Karriereorientierung durch den neutralen Coach. Die Nachfrage ist auch hier signifikant steigend. Das spürt die VON BONIN Personalberatung deutlich. „Frauen haben erkannt, dass sie nur durch Zielplanung und persönlichen Einsatz das gewünschte Ziel erreichen und nicht darauf warten können, dass ihnen ein Quotengesetz den Weg ebnet“, wissen die Personalberaterinnen Gabriele v. Bonin und Sabine Hönack aus der Praxis. Speziell dafür entwickelte die VON BONIN Personalberatung ein Karriere Coaching für Frauen, das die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen dieser Zielgruppe berücksichtigt. „Schließlich entscheiden sie selbst, wie sie Ihren Berufs- und Lebensweg gestalten wollen“, so Consultant Sabine Hönack. Neben individuellen Beratungen bieten die Beraterinnen aber auch Workshops zu diesem Thema an: So fand im Februar 2012 ein Workshop für Bachelor- und Masterstudentinnen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften, München, statt. Dieser kam auf Initiative von Hospitality Management Professor Axel Gruner zustande: „Lehre, angewandte Forschung und Praxis gehen bei uns Hand in Hand: Fachgespräche und die enge Zusammenarbeit mit internationalen Hotel- und Gastronomiebetreibern in Fallstudien sowie die Einbindung in Forschungsprojekte bereiten unsere Absolventen auf die aktuellsten Themen vor.“
Ob zum Berufseinstieg nach dem Studium, Rückkehr nach der Babypause oder aufgrund eines Karrierestaus: Die nächsten beruflichen Schritte sollten systematisch, zielorientiert und besonnen geplant sein. Vor dem Beginn sind eine persönliche Bestandsaufnahme und der Blick auf das Verhalten (die berufliche Entwicklung) erfolgreicher Frauen unumgänglich. Die raten ganz klar zur Setzung eindeutiger Ziele mit festen Zeitvorgaben, um die eigene Karriere voranzubringen. Ein Mentor oder persönlicher KarriereCoach kann wertvolle Hilfe leisten, um Talente, Fähigkeiten und Karriereziele realistisch einzuschätzen, da Frauen häufig dazu neigen, ihre Qualifikation als selbstverständlich zu betrachten und nicht viele Worte um ihr Know-how zu machen. Abgestimmt auf das ermittelte Potential der Kandidatinnen entsteht ein Konzept mit Strategie und Maßnahmen für das „Marketing in eigener Sache“. Wer sich und seine Leistung gut präsentiert, wird eher wahrgenommen und – „Klappern gehört schließlich zum Handwerk“. Bei der späteren Umsetzung stehen die Beraterinnen mit Feedback und Rat zur Verfügung.
Die individuelle Standortbestimmung liefert Antworten auf wichtige Fragen:
- Wo stehe ich, wo will ich hin (derzeitige Situation, Karriereziel)?
- Wie halte ich mich z.B. in einer Babypause geistig und körperlich fit für den Wiedereinstieg?
- Welche Möglichkeiten gibt es, eine familienbedingte Auszeit im Unternehmen zu organisieren und den Kontakt zu halten?
- Wie bleibe ich „wertvoll“ für den Arbeitsmarkt / für meinen Arbeitgeber?
- Welcher Karriere Typ bin ich?
- Was sind meine besonderen Stärken und Talente, wie kann ich sie für meinen Arbeitgeber optimal nutzbar machen?
- Was bin ich bereit, in meine Karriere zu investieren (Zeit, Mobilität, Weiterbildung etc)?
- Welche Wege, Chancen und Optionen stehen mir offen?
- Wie kann ich mein SelbstMarketing optimieren?
- Wie baue ich mein berufliches Netzwerk aus?
- Wie erreiche ich – trotz eines hohen beruflichen Engagements – meine persönliche Work-Life-Balance (Familie und Beruf im Einklang)?
Die VON BONIN Beraterinnen wissen, wovon sie sprechen. Sie kennen aus eigenem Erleben die spezifischen Fragestellungen von Frauen in Karriere und Beruf – im Spagat zwischen Job und Familie bis in die Führungsebene. Sie wissen deshalb, mit welchen Themen sich ambitionierte Frauen auseinander setzen. Mit ihrer tiefen Kenntnis über die Anforderungen der Unternehmen und die aktuellen Chancen im Arbeitsmarkt erarbeiten sie im Coaching neue Wege, die zu den individuellen Vorstellungen passen.
Ein besonderer Service
Um gerade jungen Müttern auf dem Weg des Wiedereinstiegs in das Berufsleben die Organisation und Entscheidung für das Coaching zu erleichtern, haben sich die VON BONIN Beraterinnen etwas ganz Besonderes ausgedacht: Sie organisieren für die Zeit des Coachings die Betreuung des Kindes ohne zusätzliche Kosten. So haben alle Beteiligten „den Rücken frei“. „Meines Wissens zur Zeit einmalig in Deutschland und bisher auch mit viel positiver Resonanz von den Müttern (und Kindern) genutzt“, so Gabriele v. Bonin.
Fazit:
Nicht auf den Zufall warten. Nicht jammern, sondern MACHEN! Jede berufliche Neuorientierung birgt Risiken und Chancen. Selbstinitiative ist das Zauberwort. Detailinformationen erhalten Sie von Gabriele v. Bonin und Sabine Hönack unter info@von-bonin.de oder Telefon 06051 4828-0.
VON BONIN Personalberatung
Alte Leipziger Straße 40 a
63571 Gelnhausen
eMail: info@von-bonin.de
Internet: www.von-bonin.de
Foto: ©von Bonin Personalberatung
Neues von der Umsatzsteuer im Cateringbereich
Fazit laut Wolfgang Finken: „Im Partyservice- und Catering-Bereich dürfte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes die absolute Ausnahme sein. Der PARTY SERVICE BUND DEUTSCHLAND rät zu äußerster Sorgfalt, weil eine unzutreffende umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze erhebliche finanzielle Auswirkungen hätte.“
Ende Februar hatte der Branchenfachverband den Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble um Auskunft darüber gebeten, wie das BFH-Urteil ausgelegt werden müsse. Es hatte entschieden, dass die Leistungen im Partyservice- und Catering-Bereich grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegen, aber einfache, standardisiert zubereitete Speisen mit 7 Prozent Umsatzsteuer zu belegen sind. Die entsprechenden Definitionen und Abgrenzungen bereiten der Partyservice- und Catering-Branche – aber nicht nur ihr – ein gewisses Kopfzerbrechen.
Mitte März ging die Antwort aus dem Bundesfinanzministerium ein. Demnach werden zurzeit die Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil geprüft. Bis eine neue Verwaltungsanweisung ergeht, dauert es noch eine Weile. Und solange gilt die alte Regelung vom Oktober 2008. Außerdem versichert das Ministerium: „Soweit sich aus der Rechtsprechung eine im Vergleich dazu verschärfte Rechtsanwendung ergeben sollte, wird sich das Bundesministerium der Finanzen für eine Vertrauensschutzregelung für die Vergangenheit einsetzen.“
In dem Gutachten der PSB-Steuerabteilung wird ergänzt, dass das Anwenden des ermäßigten Steuersatzes von sieben Prozent in der Praxis kaum möglich ist. „Schon die Überlassung von Besteck oder die Bereitstellung auch nur eines Stehtisches führt zur Anwendung des Regelsteuersatzes“, heißt es. Was als Standardspeise definiert werden könne, lasse sich schwer einschätzen: „Bei
den üblichen Leistungen eines Partyservice-Betriebes, bei denen es gerade auf eine sehr kreative Zubereitung von Speisen ankommt, dürfte es sich nicht um Standardspeisen im Sinne der BFH-Entscheidung handeln.“
Wolfgang Finken kündigt an: „Wir bleiben bei diesem Thema am Ball.“ Unter anderem seien auch die Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien über die Konfusion in punkto Umsatzsteuer aufgeklärt worden.
www.partyservicebund.de
April April: Kopfbedeckung auch für Servicemitarbeiter vorgeschrieben
Bitte beachten Sie bei der nächsten Hygieneschulung, alle Servicemitarbeiter darüber zu informieren.
Foto: hogapr
Personalkosten und Steuervorteile Teil 5
Ich hoffe, es sind auch ein paar Tipps für Euch dabei.
Ersatz von Aufwendungen für arbeitnehmereigene Telekommunikationseinrichtungen
Der steuerfreie Ersatz von beruflich bedingten Telefonkosten, die Arbeitnehmern im Zusammenhang mit ihrem privaten Anschluss entstehen, ist wie folgt geregelt: Voraussetzung ist, dass beim Arbeitnehmer erfahrungsgemäß Aufwand für beruflich bedingte Telekommunikationsleistungen anfällt. Es gibt zwei Berechnungsmethoden: Ohne Einzelnachweis können bis zu 20 % des Telefonrechnungsbetrages, höchstens jedoch 20,00 € monatlich steuerfrei ersetzt werden. Erscheinen diese Beträge zu niedrig angesetzt, so ist für einen Dreimonatszeitraum anhand eines Einzelverbindungsnachweises repräsentativ aufzuzeichnen, welche Gespräche beruflich bedingt sind. Der daraus zu berechnende Durchschnittsbetrag kann dann für die Folgezeit fortgeführt werden.
Nutzung arbeitgebereigener Telekommunikationsgeräte
Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Mitbenutzung des arbeitgebereigenen Telefonanschlusses (Orts-, Nah- und Fernbereich), von Mobil- und Autotelefon, sowie von Internet- und sonstigen Online-Zugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehört grundsätzlich zum Arbeitslohn. Auf Grund des ab 2000 neu eingeführten § 3 Nr. 45 EStG sind jedoch alle Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten steuerbefreit. Von der Steuerfreistellung in § 3 Nr. 45 EStG werden alle Vorteile erfasst, die dem Arbeitnehmer durch die Nutzung der Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte entstehen. Dazu gehören nicht nur die anteiligen Aufwendungen für die Anschaffung bzw. für Miete oder Leasing, den Einbau und den Anschluss der Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte (Gerätekosten), sondern auch die durch die Nutzung entstehenden Grund- und Verbindungsentgelte. Bei der privaten Internetnutzung durch den Arbeitnehmer gehören dazu sowohl die anfallenden Netzgebühren, als auch die auf die Privatnutzung entfallenden Gebühren des Providers.
Trinkgelder, § 3 Nr. 51 EStG
Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, sind in Deutschland gemäß § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Dagegen sind „Trinkgelder“, die ein selbständiger Unternehmer von seinen Kunden erhält, Teil des Entgelts für die erbrachte Leistung und sowohl umsatz- wie auch einkommensteuerpflichtig
Umzugskosten
Die Umzugskostenerstattung durch den Arbeitgeber ist bis zur Höhe der Beträge lohnsteuerfrei möglich, die als Werbungskosten anerkannt werden können. Umzugskostenvergütungen können nur dann steuerfrei an den Arbeitnehmer gezahlt werden, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist (§ 3 Nr. 16 EStG). Ein beruflicher Anlass liegt regelmäßig dann vor
• wenn durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wird,
• wenn der Umzug im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird oder
• wenn er aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit durchgeführt wird oder
• wenn er das Beziehen oder die Aufgabe der Zweitwohnung bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung betrifft.
Zur Höhe der steuerfreien Erstattung von Umzugskosten siehe auch Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und Auslandsumzugskostenverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Zu den Umzugskosten gehören insbesondere Reisekosten, Mietentschädigungen, Maklergebühren und sonstige mit dem Umzug zusammenhängende Kosten. Es gelten folgende Sätze:
• Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind: 1.617,00 €.
• Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen: für Verheiratete 1.283,00 €; für Ledige 641,00 €.
• Dieser Pauschbetrag erhöht sich um 283,00 € für jede in § 6 Abs. 3 Sätze 2 und 3 Bundesumzugskostengesetz genannte weitere Person (z. B. ledige Kinder).
Warengutscheine
Die Freigrenze für Sachbezüge beträgt 44,00 €, d. h.: auch Warengutscheine, die über eine bestimmte Sache lauten und bei einem Dritten einzulösen sind, bleiben bis zu einem Betrag von 44,00 € monatlich steuerfrei.
Zuschläge zum Arbeitslohn, § 3b EStG
Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind lohnsteuerfrei, soweit sie
• für Nachtarbeit: 25 %,
• für Sonntagsarbeit: 50 %,
• für Feiertagsarbeit und Arbeit am 31. Dezember ab 14.00 Uhr: 125 %,
• für Arbeit am 24. Dezember ab 14.00 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai: 150%
des Grundlohns nicht übersteigen.
Wird an Sonn- und Feiertagen auch nachts gearbeitet, so erhöhen sich die Sonn- und Feiertagssätze um den Zuschlagssatz für Nachtarbeit. Für Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, gibt es zusätzliche Begünstigungen: Für die ,,Kernnachtarbeit“ von 0.00 Uhr bis 4.00 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz von 25 auf 40 %. Außerdem wird als Sonntags- und Feiertagsarbeit auch die Zeit von 0.00 Uhr bis 4.00 Uhr des folgenden Tages anerkannt. Die besonderen Begünstigungen für die Kern-Nachtarbeit werden allerdings nur gewährt, wenn die Arbeit jeweils vor Mitternacht aufgenommen worden ist. Die Berechnungsbasis (Grundlohn je Stunde) für die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit(§ 3b Abs. 2 EStG) ist auf 50,00 € begrenzt, für die Sozialversicherungsfreiheit ist die Berechnungsbasis auf 25,00 € begrenzt.
Vielen Dank an die Kanzlei Tronsberg Stemmer Tronsberg und Frau Rimsl, die mir diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
Wenn Sie Hilfe bei der Steuererklärung brauchen, kann ich diese Kanzlei sehr empfehlen.
Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar.
Zur Umsetzbarkeit in Ihrem Betrieb sollten Sie auf jeden Fall Kontakt zu einem Steuerberater aufnehmen!
Gastronomie- Models für Kalender gesucht
Online-Jobbörse für Hotel und Gastronomie veranstaltet Modelwettbewerb auf Facebook
HOGAPAGE sucht Leute, die sich und ihr gastronomisches Können von der Kamera festhalten lassen. Geschaffen werden soll ein Kalender von der Branche für die Branche. Teilnehmer können Ihre Bewerbungsfotos auf Facebook hochladen und sich so der Abstimmung stellen. Dann gilt es, möglichst vielen Facebook-Freunden davon zu erzählen und sich von ihnen voten, also wählen zu lassen – die zwölf bestplatzierten Teilnehmer werden HOGAPAGE-Kalendermodels. Unter ihnen wird außerdem ein Wellness-Wochenende für zwei Personen im Vier Sterne-Hotel verlost.
Auch gastronomische Betriebe, die eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter haben, der sich ihrer Meinung nach gut auf einem Kalender macht, sind aufgerufen, diesen anzusprechen. Denn die Fotoshootings können auf Wunsch auch im Betrieb stattfinden.
Im HOGAPAGE-Kalender werden die Teilnehmer mit hochwertigen Fotos in typischen, lebhaften, ästhetischen oder auch lustigen Szenen des gastronomischen Alltags dargestellt.
Teilnehmer können Ihre Fotos unter www.facebook.de/HOGAPAGE hochladen. Hier wird auch über die Bilder abgestimmt. Infos unter www.hogapage.de/service/sonderaktionen/hogapage-kalender.html.
Bildunterschrift: HOGAPAGE sucht Kalendermodels. Wer Spaß an der Arbeit hat und sich gerne fotografieren lässt, kann sein Bewerbungsfoto unter www.facebook.de/HOGAPAGE hochladen und zur Abstimmung stellen.
Vegetarische Küche mit Fleisch-Ersatzprodukten
Bis jetzt war für mich ein Vegetarier jemand, der sich bewusst für gesunde, ehrliche und fleischlose Nahrung entschieden hat. Bei den oben genannten Produkten muss ich aber eher an Analogkäse denken. Diese Lebensmittel werden aus Sojaeiweiß, Weizeneiweiß, Stärke und Gewürzen „zusammengebastelt“ und in fleischform gepresst. Die Zutatenliste erinnert mich an Convenience-Produkte und nicht an frische Küche.
Wer sich als überzeugter Vegetarier fleischlos ernähren möchte, greift doch nicht zu Produkten, die im Geschmack auf Fleisch ausgerichtet sind?
Es gibt unzählige vegetarische Rezepte, die es nicht nötig haben, sich geschmacklich an Fleisch zu orientieren.
Was sagt Ihr zu diesen Lebensmittel-Produkten?
Foto: hogapr