Personalkosten und Steuervorteile Teil 1

Bei jeder Gehaltserhöhung stellt man recht schnell fest, dass nur ein Bruchteil beim Mitarbeiter auf dem Konto ankommt. Um das zu umgehen, habe ich mich mit dem Steuerberater von der Kanzlei Tronsberg Stemmer Tronsberg unterhalten.
Er hat mir „Das ABC der Steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer“ zur Verfügung gestellt, damit auch Ihre Mitarbeiter in Zukunft mehr von Ihrem Einkommen haben.

Hier ist der erste Teil:

Arbeitskleidung, § 3 Nr. 31 EStG
Soweit es sich um typische Berufskleidung handelt, bleibt die vom Arbeitgeber unentgeltliche oder verbilligte Überlassung gem. § 3 Nr. 31 EStG steuerfrei. Als typische Berufskleidung werden z. B. Arbeitsschutzkleidung oder Uniformen anerkannt; die private Nutzung muss so gut wie ausgeschlossen sein. Kann die private Nutzung auf Grund der Beschaffenheit nicht ausgeschlossen werden, so liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.

Aufmerksamkeiten
Zu unterscheiden sind Sachleistungen von Geldzuwendungen. Geldzuwendungen gehören stets zum Arbeitslohn, auch wenn ihr Wert gering ist, Richtlinie 19.6 Abs. 1 S. 3 Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2011. Aufmerksamkeiten in Form von Sachzuwendungen (z.B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger etc.) stellen bis zu einem Wert von 40,00 € keinen Arbeitslohn dar. Voraussetzung ist, dass sie dem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Getränken oder Genussmitteln zum Verzehr im Betrieb stellt ebenfalls eine Aufmerksamkeit dar. Speisen, die anlässlich eines außerordentlichen Arbeitseinsatzes z. B. während einer außergewöhnlichen Besprechung oder Sitzung, abgegeben werden, zählen nicht zum Arbeitslohn, wenn deren Wert 40,00 € nicht übersteigt.

Hinweis: Bei der 40-Euro-Grenze ist zu beachten: Wird sie überschritten, ist der gesamte Wert steuerpflichtiger Arbeitslohn. Geldleistungen gehören immer, auch wenn sie gering sind, zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Auslagenersatz, § 3 Nr. 50 EStG, R 3.50 LStR 2011
Auslagenersatz liegt vor, wenn der Arbeitnehmer Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers tätigt. Grundsätzlich muss über die Ausgaben im Einzelnen abgerechnet werden. Um eine aufwendige Dokumentation zu vermeiden, ist ausnahmsweise eine pauschale steuerfreie Erstattung regelmäßig wiederkehrender Auslagen zulässig. Voraussetzung für eine solche pauschale steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers ist der Nachweis solcher Aufwendungen innerhalb eines repräsentativen Zeitraums von drei Monaten. Der pauschale Auslagenersatz bleibt grundsätzlich so lange steuerfrei, bis sich die Verhältnisse im Wesentlichen ändern, z. B. im Zusammenhang mit einer Änderung der Berufstätigkeit. Dabei können auch Aufwendungen für Telekommunikation entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte steuerfrei ersetzt werden. Fallen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20 % des Rechnungsbetrages, höchstens 20,00 € monatlich steuerfrei ersetzt werden.

Beihilfen
Als steuerfreie Beihilfen kommen Beihilfen/Unterstützungen im Krankheits- oder Unglücksfall in Betracht. Beihilfen und Unterstützungen im Krankheits- oder Unglücksfall können bis zu einem Betrag von 600,00 € pro Kalenderjahr steuerfrei bleiben. Dabei ist bei Betrieben, die mehr als vier Arbeitnehmer beschäftigen, Voraussetzung, dass die Unterstützung:

• entweder aus einer mit eigenen Mitteln des Arbeitgebers geschaffenen, aber von ihm rechtlich unabhängigen und mit ausreichender Selbstständigkeit ausgestatteten Einrichtung gewährt wird (z. B. einer Unterstützungskasse oder Hilfskasse für Fälle der Not oder Arbeitslosigkeit)

oder aus Beträgen gezahlt wird, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat oder sonstigen Vertretern der Arbeitnehmer zu dem Zweck überweist, aus diesen Beträgen Unterstützungen an die Arbeitnehmer ohne maßgeblichen Einfluss des Arbeitgebers zu gewähren oder vom Arbeitgeber selbst, aber erst nach Anhörung des Betriebsrats oder sonstiger Vertreter des Arbeitnehmers gewährt wird. Ausnahmsweise können auch Leistungen von mehr als 600,00 € im Kalenderjahr steuerfrei bleiben, wenn sie aus Anlass eines besonderen Notfalls gewährt werden. Dabei sind auch die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen (Abschnitt 3.11 LStR 2011).

Vielen Dank an die Kanzlei Tronsberg Stemmer Tronsberg und Frau Rimsl, die mir diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
Wenn Sie Hilfe bei der Steuererklärung brauchen, kann ich diese Kanzlei sehr empfehlen.

Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar.
Zur Umsetzbarkeit in Ihrem Betrieb sollten Sie auf jeden Fall Kontakt zu einem Steuerberater aufnehmen!

Sieben Schritte, auf schlechte Bewertungen zu reagieren

Bregenz (TP/OTS) – Hotelbewertungen sind ein hervorragendes Instrument zur Gewinnung neuer Gäste. Deshalb motivieren findige Hoteliers aktiv ihre zufriedenen Gäste, ein Feedback auf einem der großen Online-Portale zu hinterlassen. Doch wie reagiert man richtig, wenn einmal Kritik mit dabei ist?

Der Ton macht die Musik

Nur ein Bruchteil der Hotels reagiert auf eine negative Online-Hotelbewertung. Dabei sagen 80% der Nutzer, dass sie ein Hotelier-Kommentar „beruhigt“. Das Vorhandensein einer Reaktion auf Kritik ist ein starkes Zeichen für Gästeorientierung und Professionalität. Im Internet ist der Schreibstil allgemein informeller und kürzer als in der Offline-Kommunikation. Gleichwohl sollte auf guten Stil, perfekte Rechtschreibung und Grammatik sowie eine höfliche Formulierung achtgegeben werden. Ein Hotelier-Kommentar ist eine öffentliche Visitenkarte des Hotels für die vielen potenziellen Gäste, die eine Hotelbewertung und die Reaktion darauf lesen.

7 Schritte zum Umgang mit negativen Bewertungen 

 1. Danken Sie dem Schreiber für die Bewertung und den Zeitaufwand dafür

 2. Signalisieren Sie dem Schreiber, dass Sie ihn verstehen und seine Gefühle ernst nehmen

 3. Entschuldigen Sie sich, wenn die geschilderten negativen Aspekte der Wahrheit entsprechen (ohne verteidigend zu argumentieren)

 4. Bieten Sie eine einfache, kurze Erklärung, warum die kritisierten Aspekte bestehen oder bestanden (sofern möglich)

 5. Versichern Sie dem Schreiber (und damit allen Lesern der Bewertung), dass alle Schritte unternommen wurden, um das Problem zu beheben

 6. Bieten Sie einen direkten Kontakt zwischen Gast und dem Hotel an, um die Situation zu klären

 7. Schließen Sie Ihren Kommentar ab, indem Sie einen der konstruktiven/positiven Aspekte der Bewertung thematisieren, damit Ihr Kommentar positiv endet.

HolidayCheck Trainings: Tipps von Profis
Wer die richtige Reaktion auf Hotelbewertungen lernen möchte, ist in den HolidayCheck Trainings gut aufgehoben. Die Seminare werden von der Servus Tourismuspartner GmbH in Deutschland, Österreich und der Schweiz flächendeckend angeboten. Hinzu kommen Termine in Südtirol, Ägypten, Mallorca und der Türkei. Hotelgruppen, Verbände und Tourismusorganisationen nutzen darüber hinaus die Kompetenz der unabhängigen Bewertungs-Profis in individuellen Inhouse-Trainings, um ihren Mitgliedsbetrieben einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Informieren Sie sich auf der ITB Berlin beim Stand von HolidayCheck oder kontaktieren Sie info@holidaycheck-training.com für weitere Informationen.

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***

kurzurlaub.de – Das Reiseportal mit fairen Konditionen

Kurzreisen im eigenen Land sind sehr gefragt. Viele Menschen planen zunehmend kürzere aber häufigere Urlaube. Dabei legen sie großen Wert auf hohe Standards und die Erfüllung individueller Ansprüche. Diesen Trend hat das Reiseportal „kurzurlaub.de“ erkannt und folgt seinem Motto „2 bis 5 Tage frei“ mit bester Kundenbetreuung, hohem Qualitätsversprechen und einer großen Auswahl an Hotels für jeden Geschmack und Wunsch in ganz Deutschland.

Urlauber finden je nach Ort, Preisvorstellung und Thema ihr perfektes Ziel und das am besten passende Angebot. Sie vertrauen auf die hohen Serviceansprüche von „kurzurlaub.de“ an seine Hotelpartner sowie auf die professionelle und persönliche Kundenbetreuung und einem sicheren Buchungsprozess. Allein im Jahr 2011 haben 160.000 Gäste ihre Auszeit beim Spezialisten für Kurzreisen in Deutschland gebucht.

Hotelpartner profitieren zu fairen Konditionen von der hohen Reichweite und der optimalen Positionierung ihrer Angebote. Mehr Gästebuchungen und ein höherer Gewinn sind das Ergebnis.

Garant für den Erfolg: Qualitätsstandards und Erfüllung individueller Ansprüche
Ausschlaggebend für Qualität und Sicherheit des Portals „kurzurlaub.de“ sind die TÜV Zertifizierung, die geprüfte Sterne-Qualität des DEHOGA Bundesverbandes und anderer Verbände. Der Vorteil für den Gast: Er hat die Garantie, dass jedes Hotel auf dem Onlineportal mindestens mit 3 Sternen ausgezeichnet ist. Somit können die Kurzurlauber auf einem hohen Standard bei Personal, Zimmergrößen, Service und  Küche zählen.

Darüber hinaus erwarten den Besuchern viele individuelle Angebote und themenspezifische Arrangements mit Fokus auf kurze aber perfekte Urlaube.

„Wir wollen Urlaubssuchenden die Auswahl des richtigen Hotels so angenehm wie möglich machen. Der Urlaub soll schon bei der Suche beginnen. In der heutigen Zeit können viele Menschen nur für wenige Tage verreisen – und die  sollen genauso entspannend, individuell und erlebnisreich sein, wie ein langer Urlaub. Wir sorgen dafür, dass Urlaubssuchende genau das finden, was sie für Ihre wohlverdiente Auszeit wollen. Nicht umsonst sind wir Deutschlands beliebtestes Kurzreise-Portal.“, so Marketingleiterin Sabrina Keller.

„Kurzurlaub.de“ bietet dem Kunden mittlerweile eine Auswahl an über 12.000 exklusiven Angeboten. „Hotelpartner profitieren von unserer zwölfjährigen Markterfahrung, erfolgreichen Partnerschaften, kompetenten Service bei Konzeption, Einrichtung und einer konsequenten Pflege und  Weiterentwicklung der Angebote. Letztlich leben und garantieren wir eine sichere und faire Partnerschaft“, betont Geschäftsführer Henry Leitmann.

Preisdumping ist für „kurzurlaub.de“ kein Trend
Seit einigen Jahren boomen Portale, die Deals und Rabatte zu wirtschaftlich schädigenden Preisen anbieten. Was auf den ersten Blick für den Konsumenten ein Vorteil ist, wird für Anbieter nicht selten zum finanziellen Desaster. „ Diesem Trend des Preisdumpings  werden wir auf gar keinen Fall folgen. Auch ohne Deals verzeichnet das Portal sehr gute und vor allem steigende Verkäufe. Wir legen Wert auf ausgewählte Qualität statt einfacher Schnäppchen.“, betont Marketingleiterin Sabrina Keller.

Qualität, Transparenz und faire Preise
Realistische Preise, individuelle Angebote und das professionelle Marketing machen die Zusammenarbeit mit kurzurlaub.de für Hoteliers so attraktiv. Besonders aber die Garantie für eine faire Provision von 10% liegt dem Portal sehr am Herzen. Dies führt kontinuierlich zu langfristigen und nachhaltigen Kooperationen.

Es ist keine Kontingentabgabe erforderlich, es fallen keine Investitionskosten an. Je nach saisonaler Auslastung hat der Hotelier die Möglichkeit, seine Angebote zu steuern.
Mit diesen günstigen Konditionen und der gezielten Auswahl, können ganz besondere Angebote präsentiert werden, was sich in hohen Buchungszahlen niederschlägt.

Ein weiterer Garant für den Erfolg der Zusammenarbeit: „kurzurlaub.de“ arbeitet mit bekannten Shoppingportalen zusammen, was Reichweite, Markenbekanntheit und Verkäufe steigert. Die Darstellung und Positionierung jedes Hotels wird professionell geplant, grafisch und textlich aufbereitet und umgesetzt. Das Hotel und seine Angebot werden so individuell, zielgruppengetreu und themenorientiert beworben – ganz ohne versteckte Preisfallstricke oder schlechte Serviceleistungen. Das Marketingteam berät und unterstützt seine Hotelpartner bei der Erstellung und Konzeption von passenden Angeboten. Der sicherere und einfache Buchungsprozess sorgt für eine hohe Quote wiederkehrender Buchungen auf dem Portal.

Kurzurlaub.de ist somit der Beweis dafür, dass sich Qualität und Service gegenüber der Billigpreismentalität durchsetzen. Ob auf Seiten der Gäste oder für Hotels: die Positionierung ist für beide Seiten ein Zugewinn.

Bild: Webseite von kurzurlaub.de

Die ersten Finalteilnehmer von Koch des Jahres stehen fest

Stuttgart/Heilbronn, 27. Februar 2012 Beim ersten Vorfinale der zweiten Auflage des internationalen Wettbewerbs Koch des Jahres in Süddeutschland, welches in Heilbronn und Stuttgart ausgetragen wurde, gingen Robert Rädel und Philipp Kovacs als Sieger hervor. Insgesamt hatten sich 93 professionelle Köche um die Teilnahme an der Vorentscheidung beworben.

Die acht Teilnehmer des Süddeutschen Vorfinales traten am 27. Februar in den Küchen des Unilever Chefmanship Centres in Heilbronn gegeneinander an, um sich die zwei ersten Plätze im Finale zu sichern. Die Herausforderung: Innerhalb von fünf Stunden und mit einem maximalen Wareneinsatz von 16 € netto pro Person ein Drei-Gänge-Menü für eine sternebesetzte Jury zu kochen. „Wir waren uns schnell einig, wer die beiden Sieger sein sollten. Wir haben zwar unabhängig gewertet, stimmten im Ergebnis aber überein“, bestätigte Juror Jörg Sackmann die Entscheidung.

Die Fachjury ermittelte die beiden Sieger in einer „Blindverkostung“ ohne zu erfahren, wer für sie gekocht hatte. Ihre Bewertung beschränkte sich auf Innovation, Präsentation und Geschmack der präsentierten Gerichte. Die Jury aus Sören Anders, Nico Burkhardt, dem spanischen Starkoch Jordi Cruz, Bernhard Diers, Sebastian Frank, Martin Öxle und Jörg Sackmann sowie die technischen Juroren Miguel Contreras, Dirk Rogge und Oliver Scheiblauer lobten das außerordentlich hohe Niveau der Teilnehmer. „Wir waren sehr positiv von der Leistung überrascht“, betonte Sebastian Frank. Das hohe Niveau der Stuttgarter Vorentscheidung im vergangenen Jahr sei damit gehalten worden, bestätigte die Fachjury.

Das begleitende Symposium zum Wettbewerb im Stuttgarter Römerkastell zog über 300 Besucher an. Bei Kochshows von Spitzenpatissier Wolfgang Kiessling und den Sterneköchen Sebastian Frank und Jordi Cruz konnte sich das Publikum praktisches Fachwissen aneignen. Eine Podiumsdiskussion zum Thema Michelin-Sterne vervollständigte das Programm. Der Erlös der gesamten Veranstaltung geht der „Aktion Kinderträume e. V.“ zugute.

Über seinen ersten Platz kann sich Küchenchef Robert Rädel aus dem Gourmetrestaurant Simplicissimus in Heidelberg angesichts der starken Konkurrenz freuen. Rädel überzeugte die Jury mit Carabineros und Kalbszunge, Taube im Hauptgang und asiatischen Aromen im Dessert. Einen Heimsieg als Zweitplatzierter erzielte der Stuttgarter Küchenchef Philipp Kovacs aus dem Restaurant Goldberg in Fellbach mit seinem harmonischen Menü.
Somit stehen die ersten Teilnehmer für das Finale von Koch des Jahres auf der weltgrößten Food & Beverage-Messe Anuga am 7. Oktober 2013 fest. Weitere Vorentscheidungen finden in Hamburg, Köln und Österreich statt. Den Finalisten winken neben dem Titel „Koch des Jahres“ Preisgelder in Höhe von 26.000 Euro und die Chance, sich unter den besten Köchen einen Namen zu machen. Sebastian Frank, Koch des Jahres 2011, hatte einen Monat nach seinem Sieg den Michelin-Stern erhalten.

Bewerbungen für die ausstehenden Vorfinale sind noch möglich.

Foto oben: links Philipp Kovacs, rechts Assistent Michael Bahn
Foto unten: links Assistent Jonah Ramos, recht Robert Rädel
Fotos und Text: Grupo Caterdata/Koch des Jahres

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