Neues Bundesmeldegesetz entlastet Gäste und Hotels
IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen begrüßt Erleichterungen beim Ausfüllen und Aufbewahren der Hotelmeldescheine und erwartet eine Kostenentlastung von jährlich rund 35,5 Millionen Euro für das Hotelgewerbe
Die Bundesregierung beziffert – gestützt auf eine Schätzung des Nationalen Normenkontrollrates – den der Hotellerie durch die Hotelmeldepflicht entstehenden Aufwand mit rund 96,8 Mio. Euro jährlich. „Durch die neuen Regelungen darf die Branche nun mit Entlastungen von rund 35,5 Millionen Euro rechnen“, betonte Dreesen. Der Hotelverband Deutschland hatte sich seit Jahren intensiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Nicht zuletzt deshalb konnte nun eine gästefreundlichere und für den Hotelier praxisgerechtere Ausgestaltung der Hotelmeldepflicht erreicht werden.
„Wir hoffen, dass zukünftig nur wenige Länder von der in ihrem Ermessen verbliebenen Möglichkeit Gebrauch machen werden, bestimmte Muster für besondere Meldescheine vorzuschreiben, da hiermit wieder unnötige Zusatzkosten verbunden wären“, setzt Fritz G. Dreesen auf den Erfolg der nun bundesweit einheitlichen Regelung. „Und für die nicht allzu ferne Zukunft wünschen wir uns, dass das Bundesmeldegesetz auch die Option eines komplett elektronischen Check-ins, z.B. mittels der maschinenlesbaren Personalausweise, eröffnet.
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