Transparente Lebensmittelüberwachung ab 1. September
Stuttgart, 24.08.2012 – Verbraucher können sich ab 1. September im Internet über Verstöße von Unternehmen aus der Lebensmittelbranche informieren. Nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Paragraf 40, Absatz 1a, sind die Behörden künftig verpflichtet, Überschreitungen von gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten zu veröffentlichen.
Alle sonstigen Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder Täuschungen werden dann öffentlich bekannt gegeben, wenn sie erheblich sind oder wiederholt vorkommen und mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro bestraft werden. Dem Gesetzgeber genügt dabei im Interesse des Verbraucherschutzes hier schon der hinreichende Verdacht.
Ordnungsbürgermeister Dr. Martin Schairer begrüßt die aktive Verbraucherinformation: „Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Information der Verbraucher für mehr Sicherheit und Hygiene bei Lebensmitteln.“
Über Grenzwertüberschreitungen informiert das Ministerium für Ländlichen Raum und der Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Alle anderen Verstöße sind Sache der jeweiligen Lebensmittelüberwachung vor Ort.
Von den rund 11 000 Lebensmittelbetrieben in Stuttgart wurden vergangenes Jahr rund 5000 Betriebe kontrolliert. In 302 Fällen wurde ein Bußgeld verhängt oder ein Strafverfahren eingeleitet. In 65 Fällen lagen die Geldbußen bei mindestens 350 Euro. Nach der neuen Gesetzesregelung wird dies veröffentlicht. Vor allem die Gastronomie ist hiervon betroffen.
Für Stuttgart sind die Informationen ab 1. September auf der städtischen Homepage unter www.stuttgart.de/lebensmittelbetriebe zu finden. Veröffentlicht werden dort nur Verstöße, die ab 1. September festgestellt werden. In Baden-Württemberg werden die Informationen nach einem Jahr gelöscht.
Der Verbraucher erhält damit einen Einblick in die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen. Der gesetzlichen Neuregelung sind aber Grenzen gesetzt: Die Informationen ermöglichen lediglich eine Momentaufnahme des Betriebes zum Zeitpunkt der Kontrolle und dürfen nicht als generelle Warnung missverstanden werden.
Foto: Das HACCP– Handbuch vom JMC-Verlag
Ein Kommentar von Herrn Ulrich N. Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern:
http://www.dehoga-bayern.de/presse/newsdetails/article/internetplattform-ueber-hygieneverstoesse-ab-1-september-ein-tabubruch.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=32&cHash=8685f04f9fd9f75d52dc8e2a5e540372