Verbrennungen durch Saunaaufguss – Gast erhält Schmerzensgeld
Hotelgast erhält Schmerzensgeld, weil er sich bei einem eigenmächtigen Sauna-Aufguss Verbrennungen 1. und 2. Grades zugezogen hat.
Ein Hotelgast hat während seinem Saunagang eigenmächtig zwei Flaschen Aufgusskonzentrat aus einem Regal genommen und dieses unverdünnt auf den Heizofen geschüttet. Dabei gab es eine Stichflamme, wodurch er sich Verbrennungen zuzog. Daraufhin verklagte der Hotelgast den Hotelbetreiber auf Schmerzensgeld.
Das Oberlandesgericht Naumburg gab dem Hotelgast Recht und gewährte ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 €, da der Hotelbetreiber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Er hätte die Flaschen für die Hotelgäste unerreichbar aufbewahren müssen.
In dem zu Grunde liegenden Fall waren diese Flaschen jedoch auf einem Regal abgestellt, in dem unter anderem auch Handtücher lagen.
Hotelgast erhält eine Mitschuld von 50 %
Das Oberlandesgericht Naumburg hat dem Saunabesucher eine Mitschuld von 50 % angelastet, da dieser die Warnhinweise auf der Flasche nicht beachtet hatte. Zudem hätte er auf Grund der Größe der Flaschen erkennen können, dass es sich dabei um ein Konzentrat handelte. Des Weiteren war der Gast von Beruf Zahnarzt, wodurch er von Berufswegen her ebenfalls mit Chemikalien zu tun hat. Dadurch hätte ihm die Gefahr durchaus bewusst sein können.
Quelle: Kostenlose Urteile und Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (zt/VersR 2008, 1505/rb)
Bild: roesli48 / pixelio.de
Was es nicht alles gibt! Da wird mein Rechtsempfinden wieder einmal enttäuscht, hat der Gast sich die Verbrennung doch selbst zugezogen. Wir er als Zahnarzt nun auch seine Bohrer abschließen müssen, damit der Patient nicht während des Wartens anfängt, sich selbst zu behandeln und ihn dann hinterher verklagen kann, weil es nicht richtig gemacht wurde?? Den Richter kann ich nicht verstehen. Schüttel mit dem Kopf…