Wie verbindlich ist eine Tischreservierung im Restaurant?
Gäste, die Tische reservieren und dann nicht erscheinen, sind ein immer größer werdendes Ärgernis. Bei diesen Gästen fehlt das Verständnis für den Schaden den sie dadurch anrichten. Reserviert ist recht schnell und sollte dann doch etwas dazwischen kommen wird die Reservierung schnell vergessen.
Doch wie sieht das rechtlich aus? Sind Tischreservierungen für den Gast verbindlich?
Eigentlich ist es eine Frage des Anstandes, dass man eine Reservierung absagt, wenn man diese nicht wahrnehmen möchte. Das wäre in der heutigen Zeit doch mit einem Anruf schnell erledigt. Leider denken immer noch viele Gäste, dass der Wirt schon merkt, wenn man nicht kommt.
Aus rechtlicher Sicht besteht für den Gast keine vertragliche Pflicht zu kommen. Eine Reservierung dient lediglich der Anbahnung einer noch auszuhandelnder Bewirtungsleistung. Wenn der Wirt jedoch nachweisen kann, dass diesem durch das Ausbleiben ein Schaden entstanden ist, kann er Ersatz verlangen. Das wären Kosten für zusätzliches Personal, Tischschmuck oder das Bereitstellen von besonderen Speisen. Auch den entgangenen Gewinn kann er geltend machen, wenn er auf Grund der Reservierung andere Gäste abweisen musste.
Ohne Beweise geht nichts!
Für den Wirt gilt im Falle einer Schadenersatzklage jedoch die Beweispflicht. Er muss nachweisen können, dass er einen zusätzlichen Aufwand durch die Reservierung hatte und dass er andere Gäste abweisen musste.
Eine Möglichkeit wäre, in der Bestätigung der Reservierung ein mietähnliches Entgelt zu verlangen. Dies ist zwar möglich, jedoch noch unüblich.
Quellen:
Ist eine Tischreservierung verbindlich?
Schadenersatz für nicht in Anspruch genommene Reservierungen
Bild: hogapr
Ich bin auch kein Jurist, den Artikel habe ich aber auf Grundlage einer Webseite erstellt, die sich mit Rechtsfragen beschäftigt (Links).
Für den Fall, dass für der Gast reserviert und der Wirt keinen tisch bereit stellt ist hier ein passender Link:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-im-restaurant/tisch-im-restaurant-reserviert-trotzdem-kein-tisch-frei-was-tun.html
Da hat der Gast wohl mehr Rechte wie der Wirt 🙁
Ich bin kein Jurist, doch schließt der Gast mit dem Wirt nicht einen mündlichen Vertrag, an den beide Seiten gebunden sind? Das Gleiche gilt doch auch für eine Hotelreservierung.
Wenn der Gastwirt die Reservierung ignoriert, kann der Gast ihn haftbar machen. Stimmt doch, oder?