Die UEFA unterscheidet nach kommerziellem und nichtkommerziellem Public-Screening. Die IHK Ostbrandenburg empfiehlt daher allen Veranstaltern wie Gastronomen, sich unter http://de.uefa.com/uefaeuro/abouteuro/businessopportunities/publicscreening, Stichwort „public screening“ zu informieren.
Eine Lizenz ist nicht notwendig, wenn die benutzte Leinwand kleiner als drei Meter in der Diagonale ist, der Ort an dem das Public Screening stattfindet nicht mehr als 150 Menschen fasst, die Veranstaltung nicht gesponsert und kein Eintritt verlangt wird.
Kommerzielle Veranstaltungen müssen ebenfalls bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet werden.
Informationen bei Heike Graf, Referentin für Gastgewerbe und Tourismus bei der IHK Ostbrandenburg, Telefon 033638 – 897012.