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Kuriose Urlaubsbewertungen auf HolidayCheck

(lifePR) (Bottighofen, 06.07.2016) Schonungslos ehrlich und anschaulich bewerten die Nutzer von HolidayCheck, dem größten Reisebewertungsportal im deutschsprachigen Raum, ihre Urlaubshotels. Im Durchschnitt gehen pro Tag über 3.500 Bewertungen ein, die vor der Veröffentlichung ein mehrstufiges Prüfverfahren durchlaufen. „Während HolidayCheck Urlauber beim Thema Fotos vor ihrer eigenen Offenheit schützt und zum Beispiel darauf achtet, dass keine Personen abgebildet werden, sind Kuriosität und Detailreichtum beim Inhalt der schriftlichen Bewertungen keine Grenzen gesetzt. Vorausgesetzt natürlich, die Bewertung besteht unsere Prüfung“, so Georg Ziegler, Director Content.

Kein Wunder also, dass sich unter den mittlerweile knapp sieben Millionen Bewertungen einige sehr kuriose und amüsante Zeilen wiederfinden. HolidayCheck hat die schrägsten zusammengestellt:

Neues Bild„Nette in totaler Natur gelegene kleine Pension. Fast hätten wir das Kalben einer Kuh mitbekommen! Aber die wollte noch nicht so richtig.“ Liane

„Die Matratzen waren durch und durch gelb. Zustand der Matratzen war wie eine Matratze, die schon dreißig Jahre alt war. Man war jeden Morgen froh, wenn man aufwachte und keine Feder im Arsch sitzen hatte.“ Alwin

„Merkwürdigerweise ist die Quote der Oben-Ohne-Frauen hier besonders hoch, ob junge Mädels von 16 Jahren oder alte Frauen von 80 Jahren, ca. 25 Prozent der Mädels/Frauen sind hier oben ohne. Da der Strand voll ist, hat man immer acht bis zehn im Blickfeld, wenn also jemand damit ein Problem hat, dann sollte man hier nicht hin. Ich habe damit kein Problem, aber es gab viele, die das nicht in Ordnung fanden. Meistens Frauen, weil der Freund oder Mann andere Frauen halbnackt gesehen hat. Viele Frauen haben damit ein Problem und als Mann kann man da auch nicht weggucken.“ Pavel

„Dieser Urlaub war unsere 50-jährige Hochzeitsreise. Hätte ich diese Reise vor meiner Hochzeit gemacht, wäre ich heute nicht verheiratet.“ Karl Heinz

„Der Pool stinkt nach Chlor und man spürt auch nach wenigen Minuten im Wasser die schlechte Wasserqualität… es befindet sich so viel Chlor im Wasser, dass ich nach vier Tagen (jeweils ca. 30 Minuten) keine Hornhaut mehr an den Füßen habe… die konnte ich so abreiben… dafür hatte ich dann abends Kopfschmerzen… vom Chlor.“ Dirk

„Das Essen ist gut bis sehr gut, aber könnte einer bitte mal dem Hähnchenmann erklären, dass die Haut das Beste ist und nicht weggeschmissen werden sollte?? Wir haben es auf Englisch und Deutsch und mit Zeichensprache probiert. Resultat: Er schmiss das Hähnchen weg und gab uns die Haut…“ Elmar

„Aber so, für Alleinreisende, super. Der Clou an der Kabine war die Beleuchtung. Um den Schrank herum befand sich ein LED-Lichtband, das regelmäßig die Farben gewechselt hat; ich empfand es als sehr beruhigend. Ganz super war aber der kleine Knopf mit dem Herzen am Bedienpanel. Wenn man den gedrückt hat, dimmte das Licht herunter und wechselt auf Rot… Leichte Puff-Atmosphäre, aber ich kann mir vorstellen, dass so eine Beleuchtung in bestimmten Situationen von Vorteil sein kann…“ Arne

„Daraufhin markierten wir unsere Handtücher mit grüner Zahnpasta, warfen sie abends auf den Boden und fanden sie am nächsten Tag wieder fein säuberlich aufgehängt am Haken vor. Als wir dann der Putzfrau einmal ein solches Handtuch hinhielten, lief sie ‚Allah, Allah‘ rufend davon. Wir hinterher. Daraufhin griff sie in ihren Wäschesack, in dem sich die benutzten Handtücher aus den anderen Zimmern befanden, griff eins heraus und gab es uns. An der Rezeption glaubte uns natürlich kein Mensch. Die Bettwäsche wurde während unseres zweiwöchigen Aufenthalts kein einziges Mal gewechselt. Den Strand hatten wir am Ende unseres Urlaubs auch auf unserem Zimmerboden.“ Agnes

„Wir machen jedes Jahr vier bis sechs Wochen im Iberostar Palace Urlaub und können uns eine Bewertung erlauben, im Gegensatz zu den Gästen, die nur eine Woche im Hotel verbringen.“ Doris

„Ich habe ein Blatt Papier mit Datum 26.12.2014 unter die WC-Bürste gelegt und ein Drittel des Blattes hervorschauen lassen, bis zum Abreise-Tag am 04.01.2015 lag es dort.“ Isabella

Bild: Bikini © Ersler Dmitry

Yelp im Interview – Übernahme von Restaurant-Kritik.de

Viele Restaurant-Kritiker und Restaurantbetreiber traf es wie ein Schlag. Das Bewertungsportal Restaurant-Kritik.de wird ein Teil von Yelp. Einige befürchten bereits , dass es mit der Übernahmen wieder so ein Chaos mit den Bewertungen gibt, wie es bereits bei der Übernahme von Qype durch Yelp geschehen ist.

Auf der Internetseite von Yelp gibt es dazu eine Stellungnahme:

Seit Anfang Oktober gehört Restaurant-Kritik.de zu Yelp. Die Beiträge und Fotos werden demnächst auf  Yelp übertragen. Auf Anfrage können unter Angabe des Restaurant-Kritik-Usernamen die gemachten Beiträge und Fotos von den Kritikern gelöscht werden.

Von Yelp erhielt ich foldende Antworten auf meine Anfrage:

1. Wie wirkt sich die Partnerschaft auf die Zukunft von Restaurant-Kritik.de aus?

Die Attraktivität an RK lag vor allem an dem Spektrum der detaillierten, qualitativen und wertvollen Fotos und Beiträge, die RK-Nutzer auf RK veröffentlichten. Wir hoffen, diese Inhalte nun noch mehr Menschen zur Verfügung stellen zu können, so dass Verbraucher dabei geholfen werden kann, informierte Kaufentscheidungen in lokalen Geschäften in Deutschland zu treffen. Die Mehrheit der Fotos und Bewertungen von RK werden in Yelp integriert und unter der Marke Yelp konsolidiert werden. Die Marke RK wird letztendlich in Ruhestand gehen.

2. Wie beurteilen Sie die Reaktion der Blogger und Feinschmecker von RK?

Das bisherige Feedback der Nutzer ermutigt uns sehr. Viele sind begeistert von der Aussicht, nun Teil einer größeren Community von Testern und Kritikern zu sein. Wir freuen uns unsererseits sehr, das damit auch die Yelp Community in Deutschland wächst. Wir verstehen durchaus, dass einige eventuell enttäuscht sind. Aber wir sind davon überzeugt, dass die meisten Mitglieder auf RK (die sogenannten „Kritiker“) die Inhalte auf Yelp ebenso schätzen werden, sobald unsere Integration abgeschlossen sein wird und wir sie auch persönlich auf einem der vielen von uns monatlich organisierten Events in Deutschland getroffen haben werden.

3. Was geschieht mit den bisherigen Bewertungen auf RK?

Die Mehrheit der großartigen Fotos und Bewertungen von RK werden in Yelp integriert und unter der Marke Yelp konsolidiert werden.

4. Bleibt Restaurant-Kritik.de ein eigenständiges Portal oder wird es ähnlich wie Qype integriert?

Die Marke RK wird letztendlich in Ruhestand gehen.

5. Werden die Kritiker automatisch in Yelp übertragen oder müssen sich diese dafür nochmals extra anmelden?

Wir werden die Fotos und Beiträge der Kritiker von RK auf Yelp migrieren, um sie so mit einem größeren Publikum zu teilen. Nutzer können immer wählen, ob sie ein Profil auf Yelp erstellen (oder nicht), aber wir hoffen natürlich, dass die meisten RK-Nutzer der Yelp-Community beitreten werden, um so dazu beizutragen noch mehr nützliche Erkenntnisse über lokale deutsche Geschäfte in ganz Deutschland zu gewinnen und zu teilen.

Vielen Dank an das Team von Yelp für die Beantwortung meiner Fragen.

Bild: Restaurant-Kritik.de

Falsche Bewertungen teilweise von Meinungsfreiheit gedeckt.

Nach einem Urteil vom Bundesgerichtshof ist eine Bewertungsplattform nicht verpflichtet, die Daten eines Nutzers herauszugeben.

Ein Arzt hatte bei der Internetplattform Sanego verlangt, dass er die Daten eines Nutzers haben möchte, der mehrmals falsche Behauptungen über den Arzt verbreitet hatte. Die Bewertungen wurden zwar auf Verlangen gelöscht, aber der Betreiber lehnte es ab, den Bewerter zu nennen. Daher kam es bereits 2012 zu einer Verhandlung vor dem Landgericht. Die bejahte die Auskunft über die Daten des Nutzers.

In der Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde die Auskunftserteilung jedoch wieder abgewiesen.

Es ist nur in Einzelfällen möglich, eine Auskunft über den Nutzers zu erhalten. Dazu gehört etwa die Strafverfolgung. Abfälligen oder satirischen Äußerungen fallen unter die Meinungsfreiheit. Eine Schmähkritik ist unzulässig und kann einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen. Ob hier jedoch ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten in Frage kommt, ist unklar…

Heißt das nun für die Zukunft, dass Gerüchte und falsche Behauptungen im Internet straffrei verbreitet werden dürfen?

Den kompletten Artikel finden Sie hier.

HolidayCheck verschärft Verhaltenskodex für Hoteliers

Bewertungsportal verbietet Einflussnahme auf positive Bewertungsabgabe / In Zusammenarbeit mit RTL: Erstes Hotel in Türkei abgestraft.

(lifePR) (Bottighofen, HolidayCheck verschärft die Verhaltensregeln für Hoteliers, die bei der aktiven Gästeansprache gelten. Werden Gäste zu einer Bewertung des Hotels aufgefordert, darf dies nur noch unter den strengen Bedingungen des sogenannten „Code of Conduct“ geschehen. Dieser verbietet die Einflussnahme des Gastgebers auf eine positive Bewertungsabgabe.

Wird
– durch Druck
– unter Drohung
– durch Versprechen von Vorteilen jeder Art
– durch Auslobung von Preisen

Einflussnahme auf die Meinungswiedergabe der Gäste genommen, um ausschließlich positive Bewertungen der Gäste zu erlangen, behält sich HolidayCheck das Recht vor gegen das Hotel Maßnahmen einzuleiten.

Ebenso ist die Abgabe einer Bewertung jenen Personen nicht erlaubt, die eine über das Beherbergungsverhältnis hinausgehende geschäftliche Beziehung mit dem Hotel haben oder sogar verwandschaftlich mit dem Hotelbesitzer oder seinen Mitarbeitern verbunden sind.

Die Maßnahmen von HolidayCheck bei einem Verstoß gegen den Code of Conduct sehen vor, das Hotel von sämtlichen Auszeichnungen bei HolidayCheck auszuschließen, gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten und das Hotel mit einem Manipulationsstempel zu versehen. Dieser warnt User auf HolidayCheck.de zu besonderer Vorsicht beim Lesen der Bewertungen des betreffenden Hotels.

In einer gemeinsamen Aktion mit RTL hat HolidayCheck letzte Woche ein Hotel an der Türkischen Riviera unzulässiger Praktiken bei der Bewertungsabgabe überführt. Das Hotel hatte Mehrleistungen und sogar Gratisurlaub versprochen – aber nur für die Abgabe positiver Bewertungen vor Ort und im Hotel selbst. Das Hotel wurde anschließend mit dem Manipulationsstempel gekennzeichnet.

HolidayCheck fördert grundsätzlich die aktive Gästeansprache von Hoteliers zur Bewertungsabgabe. Diese muss jedoch eine freie Meinungsäußerung und individuelle Notenvergabe zulassen.

Der RTL-Bericht kann hier online gesehen werden

Die aktuelle Version des Code of Conduct ist hier einzusehen

Bild und Text: ©HolidayCheck

Hamburger Relexa Hotel Bellevue mit Spirit Legal LLP erfolgreich gegen Yelp!

Das Landgericht Hamburg hat per einstweiliger Verfügung (Az. 324 O 628/13) am Dienstag, dem 3. Dezember 2013, der Yelp Ireland Ltd. als Betreiberin der Webseite www.yelp.de die Bewertung eines Hotelrestaurants untersagt, wenn der Bewertungsnote nur eine willkürliche Auswahl von Gästebewertung zugrunde gelegt wird.

Das klagende Hotel wendet sich gegen das Ausfiltern vorwiegend positiver Gästebewertungen im Zuge der Übernahme des Portals Qype durch Yelp. Eine große Zahl von Bewertungen wurde von Yelp willkürlich ausgesondert und damit aus der Bildung der Gesamtnote herausgerechnet. Nachdem das Hotel zunächst einen direkten Kontakt zu Yelp suchte und dort jedoch per E-Mail abgewiesen wurde, entschloss sich das Hotel zum Gang vor Gericht.

Der Direktor des Relexa Hotel Bellevue, Olaf Dierich:
„Alle unsere Bewertungen waren hart erarbeitet. Jetzt hat Yelp 54 von 61 Bewertungen gefiltert und statt 5 von 5 Sternen auf Qype haben wir nur noch 3,5 von 5 Sternen bei Yelp. Das ist extrem geschäftsschädigend.“

Das Landgericht Hamburg folgte dabei der Argumentation der Rechtsanwälte von Spirit Legal LLP,wonach eine unvollständige Wiedergabe von Bewertungen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Hotelbetreibers verletzt, sofern es keine sachlichen Gründe hierfür gibt.

Rechtsanwalt Peter Hense von Spirit Legal LLP dazu:
„Unternehmen wie Hotels und Restaurants können nicht verhindern, dass sie auf Bewertungsportalen bewertet werden. Diese Freiheit der Bewertung endet jedoch, wenn die abgegebenen Gästemeinungen willkürlich gefiltert werden und damit ein verzerrtes Gesamtbild des Unternehmens entsteht. Dieser Grundsatz gilt branchenunabhängig.“
Nach dem Hamburger Beschluss stellt sich die Frage, ob die Werbung mit Bewertungen auf Yelp in Deutschland überhaupt noch zulässig ist. Mit Urteil vom 19. Februar 2013 (Az. I-20 U 55/12 –„eKomi“) hatte das des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Werbung mit Bewertungsportalen als irreführend und damit wettbewerbswidrig angesehen, wenn Bewertungen von Kunden nicht sofort ungefiltert veröffentlicht werden.

Rechtsanwalt Peter Hense zu diesem Punkt:
„Die derzeitige Darstellung von Bewertungen auf Yelp.de ist nach den Kriterien des OLG Düsseldorf wettbewerbswidrig. Yelp lässt seine Kunden hier sehenden Auges in eine Abmahnfalle tappen. Ob das dem Geschäftsmodell von Yelp dienlich ist, wird sich zeigen.“

Fairer Umgang mit Hotelbewertungen

Gäste können auf verschiedenen Portalen im Internet Ihr Urlaubshotel bewerten. Bei einigen kann der Hotelier mit einem Kommentar darauf reagieren (holidaycheck.de), bei anderen ist das kommentieren durch den Hotelier nicht möglich (booking.com).

Besonders positiv  ist mir jetzt Kurzurlaub.de aufgefallen. Hier bekommt der Hotelier nach Abgabe einer Gästebewertung eine Email. Darin ist ein Link enthalten, durch den der Hotelier auf die abgegebene Bewertung antworten kann. Das besondere daran ist, dass die Bewertung erst nach drei Tagen online sichtbar wird. Das gibt genug Zeit, um auf die gemachten Angaben zu reagieren und eventuell klar zu stellen.

Hier der Originaltext der Email von Kurzurlaub.de:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Hotel …… ist über Kurzurlaub.de am ……. eine Hotelbewertung eingegangen. Bitte prüfen Sie diese Bewertung sorgfältig. Sofern Sie die gemachten Angaben als unwahr und unangemessen erachten, haben Sie die Möglichkeit, mit einem Kommentar darauf zu reagieren.
Nach Prüfung durch unser Serviceteam wird diese Bewertung in 3 Tagen auf Kurzurlaub.de online sichtbar sein.

Link zur Bewertung im Verwaltungsbereich….“

Kennt Ihr ähnliche Beispiele, wie Bewertungsportale besonders positiv mit Gäste-Kommentaren umgehen?

Bild: Webseite von Kurzurlaub.de

Wie bekomme ich ein Profilbild im Google Hotel Finder?


In diesen Tagen werden sich einige Hoteliers und Gastronomen bestimmt die Frage stellen, wie sie zu einem Profilbild beim Google Hotel Finder kommen. Der Schlüssel dazu liegt bei Google Local. Hier müssen Sie erst ein Profil erstellen, mit Bildern versehen und regelmäßig pflegen, um sich dafür registrieren zu lassen.

Haben Sie schon mal nachgeschaut, wie Ihr Hotel bei im Google Hotel Finder angezeigt wird?
Geben Sie hier Ihren Hotel oder Restaurantnamen ein.

Ich habe Ihnen hier die einzelnen Schritte zusammengefasst, damit auch Sie in Zukunft Ihr Haus optimal präsentieren:

1.   Google-Konto anlegen
Wenn Sie noch nicht bei Google registriert sind, müssen Sie sich zuerst anmelden. Dafür gehen Sie einfach auf Google Konto erstellen und füllen Sie den Fragebogen aus. Geben Sie Name, Nutzername, Geburtsdatum, Telefonnummer, Passwort und Ihre Email-Adresse ein. Nun müssen Sie noch den Nutzungsbedingungen zustimmen und schon haben Sie den ersten Schritt geschafft.

2.   Bei Googel Local anmelden
Sie sind nun bei Google+ angemeldet und können hier nun Ihre Unternehmensseite erstellen. Hier haben sie nun die Möglichkeit, eine neue Seite zu erstellen. Für diese Seite wählen Sie „Lokales Geschäft“ aus. Im nächsten Feld geben Sie bitte Ihre Geschäfts-Telefonnummer ein und klicken auf „Geschäft suchen“. Die meisten Geschäfte hat Google bereits von den Gelben Seiten übernommen, doch falls Ihre Geschäftsdaten nicht vollständig oder fehlerhaft sind können Sie das hier ändern. Nun wählen Sie noch die passende Kategorie für Ihre Firma aus (Hotel, Restaurant). Mit „Erstellen“ haben Sie es geschafft.

3.   Mit Pin bestätigen
Um in verschiedenen Google-Produkten von Google (Google-Suche, auf Google Maps und Mobilgeräten) gefunden zu werden sollten Sie Ihre Google+ Seite bestätigen lassen.  Als Administrator können Sie den Bestätigungscode bei Google anfordern. Dafür klicken Sie auf den „Verify Now“-Button und überprüfen die angegebene Adresse. Nachdem Sie diese bestätigt haben erhalten Sie von Google nach etwa einer Woche einen Bestätigungscode, den Sie auf der angegebenen Internetseite eintragen.

 FERTIG!

Ab sofort können sie Bilder hochladen, die dann auch auf Google Local erscheinen. Ebenfalls sollten Sie wissen, dass Bewertungen, die Gäste über Sie schreiben, auch in diesem Profil erscheinen. Mehr Informationen zum Thema Bewertungen lesen Sie hier.

Bild: Google Hotel Finder/hogapr