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Zahlungserinnerung und Mahnung – konsequent aber mit Gefühl

Wer von uns kennt das nicht? Die zu zahlenden Rechnungen sind höher, als das zur Verfügung stehende Guthaben …

Das geht aber nicht nur uns so. Bei Euren Gästen wurde die letzte Familienfeier doch etwas teurer, als ursprünglich geplant, oder der Firmenkunde hat gerade selbst knappe Kassen. Und dann geht das Warten auf das Geld los.

Wie reagieren Sie nun richtig auf einen Zahlungsausfall?

GeldDie Zahlungserinnerung

Hat ein Gast im hektischen Alltag die Zahlung einer Rechnung versäumt, setzen Sie zunächst eine einfache Zahlungserinnerung bzw. ein kaufmännisches Mahnschreiben in einem höflichen Ton auf. Darin erinnern Sie ihn an die noch offene Geldforderung. Geben Sie die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und den offenen Betrag in der Zahlungserinnerung an, damit der Empfänger das Schreiben zuordnen kann. Vermeiden Sie es außerdem Mahnungen durchzunummerieren. Sie suggerieren sonst, dass der Gast noch bis zum dritten Schreiben warten kann, bis er wirklich zahlen muss.
Nennen Sie im Brief außerdem eine Zahlungsfrist von sieben bis zehn Tagen als Kalendertag. (Beispiel: „Bitte zahlen Sie bis spätestens zum 11.03.2015…“) Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Geld überwiesen, ist Ihr Gast in Verzug.

Trotz der Zahlungserinnerung wurde keine Überweisung getätigt?

Zahlt der Gast nach der ersten Zahlungserinnerung nicht, verschicken Sie direkt ein zweites kaufmännisches Mahnschreiben. Machen Sie Ihre Ernsthaftigkeit deutlich, indem Sie keine Zeit verstreichen lassen. Haben Sie den Gast bereits in der ersten Zahlungserinnerung in Verzug gesetzt, können Sie im zweiten Schreiben gegebenenfalls Verzugszinsen berechnen und moderate Mahnkosten von drei bis fünf Euro ansetzen.
Verzugszinsen sind wie folgt geregelt:

  • Verbraucher 5% über dem Basiszinssatz
  • Geschäftskunden, öffentliche Auftraggeber 9% über dem Basiszinssatz

Im Gegensatz zum Verbraucher setzt der Verzug bei Geschäftskunden und öffentlichen Auftraggebern automatisch 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ein. Eine Mahnung müssen Sie daher nicht verfassen, um sie in Verzug zu setzen.

Konsequenzen ankündigen und umsetzen

Weisen Sie im zweiten kaufmännischen Mahnschreiben auf konkrete Konsequenzen hin, drohen Sie jedoch nichts an! Mögliche Folgen sind zum Beispiel ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim Amtsgericht, die Einschaltung eines Anwalts oder die Beauftragung eines Inkassounternehmens. Setzen Sie eine erneute Frist von zehn Tagen als Kalendertag, achten Sie auf die Zuordenbarkeit und verschicken Sie den Brief. Erfolgt keine Zahlung, setzen Sie eine Ihrer Ankündigung um.

Richtig mahnen heißt individuell mahnen

Entgegen der gängigen Meinung ist das Versenden von drei kaufmännischen Mahnungen an den Gast nicht verpflichtend. Ist die Rechnung korrekt gestellt worden, müssen Sie noch nicht einmal eine kaufmännische Mahnung aufsetzen.
Entscheiden Sie individuell, mit welcher Dringlichkeit Sie Ihren Gast oder Geschäftskunden ansprechen wollen. Wie gut ist Ihre Beziehung zur jeweiligen Person? Macht es womöglich sogar mehr Sinn kurz anzurufen und zu fragen, ob die Zahlung übersehen wurde? Lassen Sie sich im Telefonat jedoch ein konkretes Datum nennen, bis wann bezahlt werden kann.
Je länger Sie die Sache hinziehen, desto eher glaubt der Gast, er könnte Sie mit ein wenig Widerstand von einer weiteren Verfolgung der Geldforderung abbringen. Reagieren Sie daher richtig, indem Sie konsequent und zügig mahnen. So erreichen Sie mehr als mit ausfallend formulierten Briefen.

Konsequenzen: Beauftragung eines Inkassounternehmens

Entscheidet sich der Schuldner weiterhin die Zahlung zu verweigern, können Sie jetzt ein Inkassobüro beauftragen. Greifen Sie auf unseren Erfahrungsschatz zurück, nutzen Sie uns als Puffer zwischen Ihnen und einem komplizierten Gast oder lagern Sie das außergerichtliche Mahnverfahren komplett aus. Profitieren Sie zum Beispiel von der Möglichkeit eine kaufmännische Mahnung über einen Inkassodienstleister, aber mit dem eigenen Logo versehen, versenden zu lassen.
Straetus ist das offiziell kooperierende Inkassounternehmen des DEHOGA Nordrhein und des DEHOGA Baden-Württemberg. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Forderungsmanagement in der Gastronomie und Hotellerie.

Homepage: www.straetus.de
Mail: info@straetus.de
Ansprechpartner: Thomas Kunisch
Adresse: Siegburger Str. 233, 50679 Köln

Der neue 5 Euro Schein kommt in Umlauf

Das Eurosystem – die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken der Länder des Euroraums – hat die Vorbereitungen für die Einführung einer neuen 5-€-Banknote abgeschlossen. Ab dem 2. Mai 2013 wird der neue 5-€-Geldschein als erste Stückelung der Europa-Serie überall im Eurogebiet auf dem üblichen Weg – d. h. über den Schalterverkehr der Banken und über Geldausgabeautomaten – in Umlauf gebracht. Die 5-€-Scheine der ersten Serie werden zunächst parallel zu jenen der zweiten Serie umlaufen und dann nach und nach aus dem Verkehr gezogen. Der Termin, zu dem die Banknoten der ersten Generation ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren, wird weit im Voraus bekannt gegeben werden. Doch auch nach diesem Datum werden die Geldscheine der ersten Serie ihren Wert auf Dauer behalten, und ihr Umtausch bei den nationalen Zentralbanken des Euroraums wird unbefristet möglich sein.

Die 5-€-Banknote der Europa-Serie trägt Fortschritten Rechnung, die seit der Einführung der ersten Serie vor über zehn Jahren im Bereich der Banknotentechnologie erzielt wurden. Der Geldschein weist einige neue und einige verbesserte Sicherheitsmerkmale auf. Im Wasserzeichen und im Hologramm ist ein Porträt der Europa, einer Gestalt aus der griechischen Mythologie, zu sehen. Nach ihr ist die zweite Euro-Banknotenserie benannt. Ein Blickfang ist die sogenannte Smaragd-Zahl, die ihre Farbe beim Kippen des Geldscheins von Smaragdgrün zu Tiefblau ändert und auf der sich zudem ein Lichtbalken auf und ab bewegt. Am linken und rechten Rand der Banknote können außerdem kurze, erhabene Linien ertastet werden. Diese erleichtern vor allem Menschen mit Sehbehinderung die Unterscheidung der verschiedenen Stückelungen. Die genannten Sicherheitsmerkmale befinden sich auf der Vorderseite des neuen Geldscheins und können nach dem Prinzip „Fühlen–Sehen–Kippen“ leicht geprüft werden. Alle Banknoten der Europa-Serie sollen mit diesen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet werden.

Weitere Infos Auf der Webseite der EZB

Jetzt gibt es den Chip & PIN-Kartenleser für mobiles Bezahlen

Berlin/London, 8. Februar 2013 – payleven, der Pionier für mobiles Bezahlen, startet seine Chip & PIN-Lösung, nachdem diese auf den M-Days in Frankfurt/Main, der führenden deutschen Messe für M-Commerce, präsentiert wurde. Ab heute können sich Gewerbetreibende unter payleven.de registrieren und zum Einführungspreis von €49 (zzgl. MwSt.) ihren Chip & PIN-Kartenleser erwerben. payleven ermöglicht es Unternehmen jeder Größe, alle gängigen Debit- und Kreditkarten mobil und mit den höchsten Sicherheitsstandards entgegenzunehmen.

payleven ist damit der einzige Mobile-Payment-Anbieter in Europa, der von Visa/V-Pay sowie MasterCard/Maestro zertifiziert ist. Andere Anbieter für mobile Kartenzahlung konzentrieren sich nach wie vor auf unterschriftsbasierte Lösungen, die allerdings eine geringere Sicherheit bieten. Zudem akzeptiert eine Vielzahl dieser Anbieter nur eine kleinere Auswahl an Kredit- und Debitkarten.

Konstantin Wolff, CMO und Co-Founder von payleven: „Wir freuen uns sehr, die bestmögliche Lösung für den europäischen Mobile-Payment-Markt anbieten zu können. Nutzer können ab sofort Kartenzahlungen aller gängigen Anbieter annehmen, darunter nun auch Weltmarktführer VISA; und das ohne dabei auf höchste Sicherheitsstandards, Flexibilität und Mobilität verzichten zu müssen.“

Das kompakte Chip & PIN-Lesegerät von payleven verbindet sich via Bluetooth mit einem Smartphone oder Tablet. Es bietet dabei die gleichen Sicherheitsstandards wie klassische Kartenterminals: Das Gerät ist EMV Level 2 und PCI zertifiziert und bietet so einen optimalen Schutz für alle Gewerbetreibende.

Die Abrechnung der Nutzung erfolgt fair und transparent: Pro Transaktion werden lediglich 2,75% berechnet – ganz ohne fixe oder versteckte Kosten. Das Chip & PIN-Kartenlesegerät ist für einen Einführungspreis von 49 Euro (zzgl. Mwst.) in Deutschland, Großbritannien, Italien, den Niederlanden und Polen erhältlich.

Weitere Infos zum mobilen Bezahlen finden Sie hier.

Über payleven:
payleven ist der Pionier in Europa für mobiles Bezahlen. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin und London wurde im März 2012 gegründet. Unter der Führung der Gründer Rafael Otero, Alston Zecha, Konstantin Wolff und Dr. Alexander Zumdieck sind derzeit rund 70 Mitarbeiter beschäftigt. payleven wurde von einer Gruppe junger Unternehmer gegründet, die Dinge anders machen wollen als viele Großunternehmen. Das Team kommt aus unterschiedlichen Bereichen der Zahlungs- und Finanzindustrie (u.a. American Express, Travelex und Visa, und auch kleineren Payment Startups) sowie aus anderen Bereichen der Software- und Technologie-Branche.

Bild: ©payleven.de