(lifePR) (Mannheim, ) Als die letzten Gäste gegangen waren, stellte der Wirt den Adventskranz von der Gaststube in einen benachbarten Raum. Die Kerzen ließ er brennen und vergaß, sie später zu löschen. Und so geriet der vergessene Kranz in den frühen Morgenstunden in Brand. Das Ergebnis: eine Rauchgasvergiftung und eine zerstörte Existenz.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) warnt deshalb vor dem achtlosen Umgang mit dem weihnachtlichen Kerzenschein und gibt fünf einfache Tipps, Bränden vorzubeugen:
- Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
- Brennende Kerzen dürfen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft stehen.
- Kerzen dürfen niemals unbeaufsichtigt brennen – Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer Eins.
- Kerzen an Adventskränzen und Gestecken dürfen nicht zu tief abbrennen. Sie müssen rechtzeitig gelöscht werden, bevor sie ganz herunter gebrannt sind.
- Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar – Das Material sollte rechtzeitig ersetzt werden.
Ein Brandschutz-Seminar hilft
Das Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ausgestattet sein müssen, ist das Eine. Das Andere ist die Situation, wenn es tatsächlich brennt. Dann muss alles sehr schnell und Hand in Hand gehen. Für die Brandbekämpfung reicht es nämlich nicht aus, die vorgeschriebenen Feuerlöscher angeschafft zu haben. Unternehmer und Mitarbeiter müssen wissen, wo Feuerlöscher aufbewahrt werden und sie müssen sie bedienen können. Das sollte man sich unbedingt zeigen lassen. Noch besser ist es, im Rahmen einer Übung einen Löscher wirklich auszuprobieren.
Dazu bietet die BGN beispielsweise kostenfrei das praxisorientierte Seminar „Brandschutz im Betrieb“ an. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerwehren wird hier das notwendige Know-How für systematischen und effizienten Brandschutz vermittelt.
Weitere Informationen im Seminarprogramm der BGN, im Internet unter www.bgn.de.
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