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GEMA-Tarifreform für 2013 ausgesetzt

Übergangsregelung für 2013 gewährt Planungs- und Rechtssicherheit / Ulrich N. Brandl „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht nach wie vor“

(lifePR) (Berlin / München, ) Die u.a. vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern massiv kritisierte „Tarifreform“ der GEMA wird 2013 ausgesetzt. „Endlich herrscht Planungssicherheit für unsere Betriebe, denn angesichts der ursprünglich angedachten, teils horrenden Gebührenerhöhungen, konnten viele Diskothekenbesitzer und Clubbetreiber keine Verträge mit Künstlern für das kommende Jahr abschließen, da die im Raum stehenden Summen nicht mehr beim Gast durchsetzbar gewesen wären“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl, der hinzufügt: „Dies hätte unweigerlich ein Sterben vieler musikveranstaltender Betriebe nach sich gezogen.“
Dafür musste die für den DEHOGA verhandlungsführende Bundesvereinigung der Musikveranstalter der GEMA einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von fünf Prozent für 2013 zugestehen. Für Discotheken und Clubs wird ab den 1. April 2013 nochmals ein weiterer Zuschlag von zehn Prozent fällig. Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eines Laptops/PCs bzw. selbst gebrannter CDs (sogenannter Vervielfältigungszuschlag) ab dem 1. April 2013 entlastet. Dieser wird durch eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt.Bei der nunmehr erzielten Kompromisslösung handelt es sich um eine Übergangsregelung für das Jahr 2013 ohne Präjudiz für die Folgejahre. So ist auch ausgeschlossen, dass seitens der GEMA für das Jahr 2013 Nachforderungen geltend gemacht werden.In der gestrigen Anhörung bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes erfuhren die Beteiligten, dass voraussichtlich im April 2013 mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu rechnen ist. Die Parteien haben dann die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Schiedsstellenspruchs eine tarifliche Neuregelung für 2014 zu finden.

Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe etc. verständigte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent ab 1. Januar 2013.

Brandl stellt jedoch unmissverständlich fest: „Auch wenn das Verhandlungsergebnis einen klaren Erfolg für den Verband darstellt, sind unsere Hausaufgaben noch nicht erledigt. Nach wie vor sehen wir einen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“ Demnach fordert der DEHOGA Bayern entsprechende Klarstellungen im Urheberrechts- bzw. im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. So sollten Verwertungsgesellschaften ihre Tarife nicht mehr einseitig aufstellen dürfen; vorherige Verhandlungen mit den anerkannten Nutzervereinigungen sollten verpflichtend sein. Auch sollte die Durchführung eines aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, an dem neben dem Deutschen Patent- und Markenamt auch das Bundeskartellamt und die Nutzervereinigungen zu beteiligen sind, vor der Veröffentlichung neuer bzw. veränderter Tarife zwingend vorgeschrieben sein. „Nur so wäre bei bestehenden Monopolisten ein Schutz vor Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung zu gewährleisten“, sagt Brandl. Darüber hinaus sollte die Aufsicht durch das Bundeskartellamt weiter gestärkt werden und zugleich die staatliche Aufsicht der Verwertungsgesellschaften durch das Deutsche Patent- und Markenamt stringenter vollzogen werden. Ferner müsste der Gesetzgeber klarstellen, dass Gebührenerhöhungen, die von den Gesamtvertragsparteien in einem Gerichtsverfahren auf ihre Angemessenheit überprüft werden, bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht in Kraft treten und somit auch nicht von den Musiknutzern bezahlt werden müssen. Zu guter Letzt müsste, wenn Vergütungsforderungen verschiedener Verwertungsgesellschaften für dieselbe Nutzung zusammenkommen, für den Veranstalter in einem einzigen Verfahren die Höhe der insgesamt zu zahlenden Vergütung überprüfbar sein. Hierbei müssten die Gerichte die Aufgabe haben, eine Gesamtbelastungsgrenze festzulegen. „Wir werden das kommende Jahr nutzen, um hier gerechtere Lösungen für die Branche durchzusetzen“, stellt der DEHOGA Bayern-Präsident abschließend fest.

Die genaue Position des DEHOGA Bayern zur GEMA finden Sie unter www.dehoga-bayern.de/

DEHOGA: Alle Veranstaltungen durch neue GEMA-Tarife betroffen

(lifePR) Hannover, , Die Erhöhungen der GEMA-Tarife haben weitaus größere Auswirkungen als bisher veröffentlicht wurde. Nicht nur Diskotheken- und Musikkneipenbetreiber sind betroffen, sondern alle Personen, die öffentliche Veranstaltungen durchführen. Das sind unter anderem Gastronomen mit Saalbetrieb, aber auch Schützenvereine oder auch Jugendliche, die ihre Abifeten in Festzelten oder öffentlichen Räumen durchführen.

Hier liegen für jede Veranstaltung, bei der Musik z. B. per Laptop oder mit selbstgebrannten CDs gespielt wird, alleine die GEMA-Vergütungen bei einer Raumgröße von 300 Quadratmetern zwischen mindestens 66 Euro (ohne Eintrittsgeld) und bis zu 600 Euro (bei einem Eintrittsgeld von 20 Euro). Wenn die Musik länger als fünf Stunden gespielt wird, kommen noch mal 50 Prozent der Gebühr obendrauf. Für viele Traditionsfeste, die diese Kosten nicht kompensieren können, wird das das Aus bedeuten.

Der DEHOGA Niedersachsen überprüft zurzeit die Verträge seiner Mitglieder im Hinblick auf die Tarifumstellung zum 1.01.2013. Am stärksten betroffen sind Diskotheken: In Bremervörde muss ein Diskothekenbetreiber mit einer über tausendprozentigen Erhöhung rechnen. Für das Jahr 2012 hat der Betrieb rund 16.000 Euro GEMA-Gebühren gezahlt. Für das Jahr 2013 werden es 184.000 Euro sein. „Dies ist kein Einzelfall. Die Erhöhungen reichen von etwas über 100 Prozent bis über 1.000 Prozent“, berichtet Renate Mitulla, Geschäftsführerin des DEHOGA Niedersachsen. Viele Betriebe hätten sich zudem mit der Thematik noch gar nicht beschäftigt und würden Anfang 2013 eine böse Überraschung erleben.

Hermann Kröger, Präsident des DEHOGA Niedersachsen, ist empört darüber, dass die Mindereinnahmen der GEMA durch den rückläufigen CD-Verkauf auf dem Rücken der Gastronomen und Diskothekenbetreiber ausgetragen wird. „Es kann nicht sein, dass ein Wirtschaftszweig die Verluste der GEMA ausgleichen muss. Die radikale Änderung der Tarifstrukturen kann von unserer Seite aus nicht nachvollzogen werden.“

Den Anspruch der GEMA auf eine angemessene Vergütung für Urheber und Musikschaffende hat der DEHOGA immer unterstützt und seit über 30 Jahren gerechte Anpassungen ausgehandelt. Das Argument der GEMA, dass die jetzige Tarifstruktur undurchsichtig und nicht transparent sei, ist seitens des Gastgewerbes nicht nachvollziehbar. Auch das Gleichsetzen der Musikkneipen mit Diskotheken zeigt, dass sich die GEMA mit der Branche überhaupt nicht auseinander gesetzt hat. „Es bleibt offensichtlich nur der Weg vor Gericht. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter wird bei der Schiedsstelle Widerspruch gegen die von der GEMA angemeldeten Tarife einlegen und alles in seiner Macht stehende tun, um zu verhindern, dass diese Tarifänderung durchgesetzt wird“, so Hermann Kröger.

Gemeinsame Initiative von Verbraucherministerin und DEHOGA

Gemeinsame Erklärung des Bundesverbraucherministeriums und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Das Hotel- und Gaststättengewerbe in Deutschland schließt sich dem breiten gesellschaftlichen Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung an und will mit gezielten Maßnahmen die Menge der Lebensmittelabfälle reduzieren.

Bei der Vorstellung einer gemeinsamen Initiative am Mittwoch in Berlin erklärten Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und die Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, Ingrid Hartges: „Lebensmittel sind kostbar – wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Schulterschluss für eine größere Wertschätzung unserer wertvollen Ressourcen. Gaststätten,  Restaurantbetriebe, Großküchen, Kantinen und auch die Gäste selbst können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Lebensmittelverschwendung zu verringern. Hier sind gezielte Strategien gefragt: So sollten Gastronomiebetriebe in Deutschland künftig zum Beispiel verstärkt unterschiedliche Portionsgrößen anbieten. Das ist verbraucherfreundlich, reduziert die Menge der Lebensmittelabfälle und ermöglicht eine vielseitigere, bewusste Ernährung.“ Der DEHOGA wird die Branche mit ihren mehr als 230.000 Betrieben und bundesweit fast 1,2 Millionen Beschäftigten mit einer speziellen Checkliste zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen sensibilisieren und den Unternehmen weitere Hilfestellungen an die Hand geben. Bundesministerin Aigner betonte: „Dass zu viele wertvolle Lebensmittel auf dem Müll landen, liegt oft auch an den Portionsgrößen. Hier brauchen die Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten. Nicht jeder möchte immer eine XXL-Portion auf dem Teller haben. Leider müssen Erwachsene oft den Kinder- oder Seniorenteller bestellen, wenn sie eine kleinere Portion wünschen.

Die Cafeteria des Bundesverbraucherministeriums in Berlin bietet zum Mittagstisch bei fast allen Gerichten zwei unterschiedliche Größen an. Das ist zeitgemäß und führt auch dazu, dass insgesamt weniger Reste übrig bleiben. Alle Großküchen sollten verbraucherfreundliche Portionsgrößen anbieten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt: Wer im Restaurant essen geht, sollte sich ein Herz fassen und ruhig auch mal nach einer kleineren Portion fragen. Die Restaurantchefs haben auch ein wirtschaftliches Interesse an gastgerechten Portionen und an zufriedenen Kunden, die gerne wiederkommen.“

DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges sagte: „Im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es viele Möglichkeiten, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Eine effiziente Verarbeitung von Lebensmitteln ist fester Bestandteil in der Ausbildung. Kluger Einkauf und richtige Lagerung gehören ebenfalls zum Handwerkszeug eines jeden Gastronomen. Unsere Branche unterstützt das vom Bundesministerium initiierte Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung und nimmt ihre Verantwortung sehr ernst. Mit einer Checkliste zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen werden wir unsere Mitglieder sensibilisieren und den Betrieben weitere Hilfestellungen an die Hand geben. Dabei informieren wir auch über die Grenzen und Chancen der Weitergabe von Lebensmitteln, die nicht verbraucht wurden – zum Beispiel an karitative Einrichtungen wie die TAFELN.“

Aigner sprach sich ferner dafür aus, dass Restaurants, Gaststätten, Großküchen und Kantinen es ihren Gästen erleichtern, übrig gebliebene Lebensmittel einzupacken und nach Hause mitzunehmen. Anders als etwa in den USA, wo es ganz normal ist, die Reste in einer Box mitzunehmen, gebe es in Deutschland immer noch Hemmschwellen, sich Speisen einpacken zu lassen. „Diese Hemmschwellen könnte die Gastro-Branche senken und so ein neues Bewusstsein schaffen. Der Effekt auch hier: Die Verbraucher sparen bares Geld – die Menge der Lebensmittelabfälle in der Gastronomie wird reduziert.“ Weitere nützliche Tipps für Verbraucher gibt es im Internet unter „www.zugutfuerdietonne.de“.

Eine vom Bundesverbraucherministerium geförderte Untersuchung der Universität Stuttgart ist zu dem Ergebnis gekommen, dass in Deutschland jedes Jahr knapp elf Millionen Tonnen Lebensmittel von Lebensmittelindustrie, Handel, Großverbrauchern und Privathaushalten als Abfall entsorgt werden. Dabei entsteht der weitaus größte Anteil der Lebensmittelabfälle (61 Prozent) in Privathaushalten, gefolgt von Großverbrauchern wie Gaststätten oder Kantinen sowie der Industrie (jeweils rund 17 Prozent, das entspricht jeweils rund 1,9 Millionen Tonnen pro Jahr). Von den Privathaushalten werden laut der Studie bundesweit jedes Jahr rund 6,7 Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt. Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr 81,6 Kilogramm weg. 65 Prozent dieser Lebensmittelabfälle wären völlig oder zumindest teiweise vermeidbar. Der Wert der vermeidbaren Lebensmittelabfälle wird pro Kopf auf jährlich 235 Euro geschätzt.

Die Kampagne „Zu gut für die Tonne“ Unter dem Titel „Zu gut für die Tonne“ hat das Bundesverbraucherministerium im März 2012 eine breit angelegte Informationskampagne für Verbraucher gestartet und zu einem bundesweiten Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung aufgerufen. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu erreichen“, so Bundesministerin Aigner. Im Rahmen einer Fachkonferenz  wurde mit Experten aus der Wirtschaft, mit Verbraucherschützern und Verbänden über Strategien zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beraten. Bei einer ersten Aufklärungsaktion in enger Kooperation mit dem Handel wurden Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit über den richtigen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum für Lebensmittel informiert. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für die Abschaffung aller  Vermarktungsnormen und deren staatliche Kontrolle ein. National will das Bundesverbraucherministerium beispielsweise die regionale und direkte Vermarktung stärken. „Hersteller, Handel, Großabnehmer und Verbraucher – wenn alle Akteure ihre Möglichkeiten ausschöpfen, können wir das von der Europäischen Union angestrebte Ziel erreichen, die Menge der unnötigen Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2020 zu halbieren“, so Aigner.

Weitere Informationen über die Informationskampagne des Bundesverbraucherministeriums
gibt es im Internet unter www.zugutfuerdietonne.de

Bild: www.zugutfuerdietonne.de

Tanzverbot an „stillen Tagen“ wird in Bayern gelockert

(lifepr) München, 20.04.2012, .
– Jahrelange Überzeugungsarbeit des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern zeigt Erfolg
– Präsident Ulrich N. Brandl: „Die von CSU und FDP angestrebte Lockerung des Feiertagsgesetzes kommt dem längst praktizierten Ausgehverhalten der Bevölkerung entgegen“

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt, dass der Koalitionsausschuss das Tanzverbot an „stillen Tagen“ lockern will. Nach derzeit geltendem Recht, dem strengsten in Deutschland und den benachbarten Anrainerstaaten, ist in Bayern um Mitternacht Schluss. Durch die starre Regelung sind zudem jeweils zwei Abende betroffen, der Vorabend ab Mitternacht und der Abend des „stillen Tages“ selbst.

„Auch wir stehen für den Schutz der christlichen Feiertage, aber die Lebensgewohnheiten der Menschen haben sich nun einmal geändert“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl, „Feierfreudige ließen sich von keinem Gesetz der Welt mehr vorschreiben, wann sie fröhlich sein dürfen und wann nicht. Die Frage ist doch nur: findet das ganze legal statt oder werden diese Menschen in einen illegalen Raum gedrängt bzw. müssen sie nachts in die Diskotheken der Nachbarländer ausweichen, übrigens Länder, in denen das christliche Kulturgut ebenso verankert ist wie in Bayern? Die von CSU und FDP angestrebte Lockerung des Feiertagsgesetzes kommt dem längst praktizierten Ausgehverhalten der Bevölkerung entgegen. Eine Öffnungsregelung bis 3.00 Uhr zumindest an den Wochenenden würde dem Ausgehverhalten Rechnung tragen, wir freuen uns aber, dass der Schulterschluss des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes mit dem VEBWK und dem VDMK und die gemeinsamen Argumente nun Früchte tragen. Ich danke der bayerischen Staatsregierung, dass sie sich dieser Thematik angenommen hat.“

Stille Tage im Sinne des Bayerischen Feiertagsgesetzes sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag und Totensonntag. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn ein entsprechend ernster Charakter gewahrt ist. „Während Sportveranstaltungen erlaubt sind, politische Kundgebungen wie am Aschermittwoch stattfinden und sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Action- und Horrorfilme gesendet werden, darf nicht getanzt werden – das ist doch absurd“, fasst Brandl die derzeitig noch gültige Regelung zusammen.

Text: DEHOGA Bayern

Messe Essen – HOGATEC erweitert das Ausstellerangebot

Den Startschuss für die heiße Phase zur Vorbereitung der HOGATEC 2012 hat der Messebeirat gegeben. In der Sitzung Mitte April informierten sich die Mitglieder über den Anmeldestand, besprachen das Rahmenprogramm und die Marketingmaßnahmen der Fachmesse. Dabei zeigten sie sich mit der Resonanz aus der Branche sehr zufrieden: Nach derzeitigem Stand wird die Erstauflage der HOGATEC in der Messe Essen die Messehallen 1 und 3 belegen, bei Bedarf auch weitere Fläche. Bislang sind rund 30.000 Quadratmeter in der Verplanung.

Egon Galinnis, Geschäftsführer der Messe Essen: „Wir freuen uns, dass sich unsere intensiven Gespräche mit der Branche und unsere zahlreichen Messe-Besuche gelohnt haben. Jetzt können wir Ausstellern wie Besuchern sagen: Die HOGATEC findet statt, macht sie mit uns gemeinsam zum Stammestreffen der Branche!“ Wichtig ist laut Galinnis eine gute Zusammenarbeit und die Unterstützung von Unternehmen und Organisationen, um die Fachmesse zu einer erfolgreichen Veranstaltung für Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung werden zu lassen. „Wir gehen jetzt in die Vollen, um weitere Aussteller für die HOGATEC zu gewinnen und Besucher für die Veranstaltung zu begeistern.“

Ernst Fischer, Präsident des Dehoga Bundesverbandes, hebt die Bedeutung der Messe hervor: „Auch und gerade in Zeiten von Facebook & Co. kommt es darauf an, sich direkt auszutauschen, sich inspirieren zu lassen, Trends und Neuheiten live zu erleben. Wir sind uns sicher, dass die HOGATEC 2012 der zentrale Treffpunkt für Gastronomen, Hoteliers sowie Partner und Freunde unserer Branche in der zweiten Jahreshälfte wird. Mit Branchenevents wie dem Forum Systemgastronomie, dem Azubi-Award und weiteren hochkarätigen DEHOGA-Veranstaltungen positionieren wir die HOGATEC auch künftig als eine der Leitmessen von Gastronomie und Hotellerie in Deutschland.“

Vor allem die Neu-Positionierung der HOGATEC hat viele Unternehmen überzeugt. Neben dem traditionell starken Technik-Bereich beinhaltet das Messekonzept nun auch eine Stärkung von Food + Beverage, Ausstattung und Dienstleistungen. Olaf Offers, Präsident des Dehoga NRW: „Diese Öffnung war nötig. Denn eine solche Fachmesse muss nicht nur den Technik-Bereich, sondern
auch weitere wichtige Gastro-Themen besetzen. Das ist jetzt der Fall, und wir freuen uns auf die erste HOGATEC in der Messe Essen.“ Die Ausstellerzahlen tragen dem neuen Konzept Rechnung: Ein Drittel der Unternehmen kommt aus dem Bereich „Ambiente, Design und Ausstattung“, zwölf Prozent aus den Bereichen „Essen, Trinken, Genuss“. So werden unter anderem Eschenbach Porzellan, Seltmann Weiden, Villeroy & Boch, ille, Trigema, Metro, Pott’s Brauerei, Stauder Privatbrauerei, Edna, Meiko, MKN, Küppersbusch und Bartscher ihre Produkte präsentieren.

Einig waren sich die Beiratsmitglieder in der positiven Bewertung des neuen Standortes Essen. Marko Bachmann, Vertriebsleiter Franke Bremer GmbH: „Für uns ist es wichtig, dass eine Messe für unsere Branche in der Region NRW stattfindet. Wir sprechen mit unserem Sortiment sowohl Hotellerie wie auch Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung an – das sind genau die Zielgruppen der HOGATEC. Wir hoffen, die Messe wieder zum Erfolg führen zu können und werden die Veranstaltung dabei unterstützen, indem wir zum Beispiel aktiv bei unserer Kundschaft darauf aufmerksam machen.“

Um die Messe für Fachbesucher noch attraktiver zu gestalten, wird derzeit intensiv an einem informativen Rahmenprogramm gearbeitet. Bereits fest steht, dass der Dehoga NRW am Montag den „Branchentag NRW“ veranstaltet und der Dehoga Bundesverband am Dienstag das „Forum Systemgastronomie“. Am ersten Messetag wird der gv-praxis Award (vormals Frankfurter Preis) verliehen. Der Montagabend ist als Get Together-Event für Aussteller und geladene Besucher vorgesehen. In der Planung sind darüber hinaus besondere Aktionen für Besucher aus den Nachbarländern sowie für junge Nachwuchskräfte.

Die HOGATEC 2012 wird vom 02. bis 05. September 2012 auf dem Messegelände in Essen stattfinden.

Foto und Text: Messe Essen

Urteil des Bundesfinanzhofs privilegiert Junk-Food

(lifepr) München, 25.01.2012, Bei Caterern gilt bei Standardspeisen wie Pommes und ähnlichem Fast Food der reduzierte Mehrwertsteuersatz, bei Forellenfilets und Fruchtspießen werden 19 Prozent fällig / DEHOGA-Bayern-Präsident Brandl: „Nicht nur aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit, sondern auch vor dem Hintergrund des Aspekts einer gesunden Ernährung muss endlich für die Gastronomie der reduzierte Mehrwertsteuersatz eingeführt werden.“

Der Bundesfinanzhofs (BFH) hat laut aktueller Pressemitteilung entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegen, der siebenprozentige Mehrwertsteuersatz könne nur dann angewendet werden, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert. Laut BFH-Urteil sind Standardspeisen „typischerweise das Ergebnis einer einfachen, standardisierten Zubereitung, die in den meisten Fällen nicht auf Bestellung eines bestimmten Kunden, sondern entsprechend der allgemein vorhersehbaren Nachfrage oder in Abständen z.B. an Imbissständen abgegeben werden. Dies trifft z.B. auf Grillsteaks, Rostbratwürste oder Pommes frites zu.“

„Dieses Urteil, das nur ein weiteres Mosaikstein eines Gesamtbildes vieler ähnlicher Entscheidungen ist, zeigt einmal mehr, wie scheinheilig die Debatte über gesunde Ernährung in Deutschland ist“, so Ulrich N. Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbades DEHOGA Bayern. Bietet ein Caterer Pommes und ähnliches Fast Food, wird das Essen mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz privilegiert, gibt es Hähnchenfleisch mit Fruchtspießen oder Forellenfilet, wird der Gast mit 19 Prozent bestraft. Ähnlich verhält es sich bei den Essgewohnheiten: Beim nachweislich ungesunden Im-Stehen-Essen werden 7 Prozent berechnet, setzt sich der Gast, werden satte 19 Prozent fällig. Aber auch hierbei gibt es noch eine Ausnahme, die ins Bild passt: Isst der Gast Junk-Food wie Nachos mit Dips in Kinosesseln, bleibt es bei 7 Prozent. Ähnlich verhält es sich bei der Frage, wo die Speise eingenommen wird: Wird sie in Ruhe vor Ort genossen, müssen 19 Prozent abgeführt werden, wird sie mitgenommen und beim Autofahren oder im Gehen verzehrt, ist nur der reduzierte Satz fällig.

„Mir ist bewusst, dass die Gerichte nach geltendem Recht urteilen müssen“, so Brandl, „aber keinem Menschen sind die unterschiedlichen Regelungen mehr vermittelbar. Hier ist der Gesetzgeber gefordert endlich zu Handeln. Im Lebensmitteleinzelhandel, bei Bäckern, Metzgern und Konditoren wird der reduzierte Umsatzsteuersatz veranschlagt, werden die Zutaten aufwändig in der Küche veredelt, muss der Gastronom, der beim Einkauf nur 7 Prozent steuerlich geltend machen konnte, 19 Prozent an den Staat abführen. Nicht nur aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit, sondern auch vor dem Hintergrund des Aspekts einer gesunden Ernährung muss endlich für die Gastronomie der reduzierte Mehrwertsteuersatz eingeführt werden.“

Pressemitteilung: DEHOGA-Bayern

Entstandenen Schaden vom Gast selbst reparieren lassen?

In einem Hotel kommt es vor, dass Gäste während ihrem Aufenthalt etwas beschädigen. Das Bild an der Wand, an dem man im Vorbeigehen hängen bleibt, das Schild auf dem Parkplatz, das beim Ausparken verbogen wird oder ein Kind, das die Wand mit einer Tafel verwechselt. In diesen Fällen muß der Gast den entstandenen Schaden ersetzen. Dies geschieht meist durch eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden dann reguliert.

Doch was ist, wenn der Gast den entstandenen Schaden selbst reparieren möchte? Den Bilderrahmen kleben, das Schild auf dem Parkplatz wieder gerade biegen oder die Wand selbst neu streichen?

In diesen Fällen Rät der DEHOGA-Rechtsexperte Jürgen Benad:
„Zusammengefasst lässt sich sagen, dass, sollte etwas von einem Gast beschädigt werden, natürlich Ersatz geleistet werden muss. Ob der Gastronom oder Hotelier es akzeptiert, dass der Gast, der den Schaden herbeigeführt hat, den Schaden selbst repariert, hängt sicherlich von der Art und dem Umfang des Schadens ab. Aus rein rechtlichen Gründen bestehen jedoch keine Ansprüche des schädigenden Gastes, den Schaden selbst beheben zu dürfen.“

Des weiteren muss der Gastronom und der Hotelier auch auf die Sicherheit der anderen Gäste achten. Nur eine Fachfirma kann eine Garantie abgeben, dass etwas auch den allgemeinen Sicherheitsvorschriften entspricht.

Wesentlich schwieriger liegt der Fall, wenn das Hotel auf Grund des Schadens für einen längeren Zeitraum das Zimmer nicht vermieten kann. Hier sollte man den Schaden auf jeden Fall über die Haftpflichtversicherung des Gastes regulieren lassen, da diese meist auch für den Ausfall aufkommt.

Bild: dextüra/Newspress.de