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Verschärfung des Rauchverbotes gestoppt

Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ mit einem Nein-Anteil von 66 Prozent abgelehnt. Damit wurde die seit 1. Mai 2010 bestehende Regelung bestätigt, welche es den Kantonen ermöglicht, Ausnahmen für Fumoirs und kleine Raucherbetriebe zu erlauben.

Das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das die Möglichkeit der kantonalen Differenzierung vorsieht, hat Bestand. Elf Kantone erlauben klar gekennzeichnete Raucherbetriebe bis zu einer Gastfläche von 80 Quadratmetern, acht Kantone immerhin bediente Fumoirs und nur sieben verbieten die Bedienung von Raucherräumen.

Ein von der Lungenliga und anderen Gesundheitsorganisationen gesteuertes Komitee akzeptierte diesen Kompromiss nicht und lancierte eine Initiative, die sogar ein Rauchverbot an Einzelarbeitsplätzen forderte. Im Vorfeld der Abstimmung hatten sich nicht nur der Bundesrat und das Parlament gegen das Ansinnen ausgesprochen, sondern auch die SVP, die FDP, die CVP und die Grünliberalen sowie alle führenden Wirtschaftsverbände.

Das Abstimmungsresultat lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Fast zwei von drei Stimmbürgern sind gegen eine Verschärfung des bestehenden Rauchverbots. Nur der Kanton Genf stimmte der Lungenliga-Initiative knapp zu. Alle anderen Kantone lehnten sie ab – 23 sogar mit einem Nein-Anteil über 60 Prozent.

„Indem die Schweizerinnen und Schweizer der Extremlösung der Lungenliga eine Abfuhr erteilen, setzen sie ein starkes Zeichen der Vernunft“, kommentiert GastroSuisse-Präsident Klaus Künzli das Abstimmungsresultat.

Gefunden: Abfuhr für die Lungenliga-Initiative

Schweiz: Passivrauchschutz wird nicht verschärft

(lifepr) Zürich, 13.03.2012, GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration, begrüsst die Entscheidung des Ständerates, auf unnötige Verschärfungen des geltenden Passivrauchschutzes zu verzichten. Er lehnt sowohl die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ ohne Gegenvorschlag ab als auch einen entsprechenden Rückweisungsantrag. Damit steht auch der Ständerat hinter der bestehenden Lösung zum Passivrauchschutz.

„Die geplante Verschärfung des Passivrauchschutzes, sei es über den Rückweisungsantrag oder die Volksinitiative, ist überflüssig“, sagt Klaus Künzli, Zentralpräsident GastroSuisse. „Seit Mai 2010 ist das Gastgewerbe in der gesamten Schweiz rauchfrei und die Angestellten gastgewerblicher Betriebe sind vor Passivrauchen gut geschützt“, begründet er. Im Mai 2010 ist das „Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen“ in Kraft getreten, das GastroSuisse als einen realistischen politischen Kompromiss zugunsten des Passivrauchschutzes erachtet. Es schützt die Nichtraucher und lässt dem Gastgewerbe in einem sehr eng definierten Rahmen die Möglichkeit, auch rauchende Gäste zu bewirten.

Der Rückweisungsantrag von Ständerat Hans Stöckli sah ähnlich wie die Volksinitiative vor, alle Raucherbetriebe und bedienten Fumoirs abzuschaffen. Kleine Raucherbetriebe und Fumoirs sind jedoch seltene und bereits heute streng geregelte Ausnahmen. Raucherlokale sind in einigen Kantonen zwar zugelassen, jedoch nur bis 80 Quadratmeter Grösse, was in etwa einem Betrieb mit 6 bis 7 Tischen entspricht. Das Rauchen ist ausserdem nur in gut abgetrennten, gut belüfteten und nach aussen leicht erkennbaren Fumoirs erlaubt. Die Bedienung ist nur möglich, wenn ein schriftliches Einverständnis des Mitarbeiters dazu vorliegt. Der Passivrauchschutz ist somit ausreichend sichergestellt.

GastroSuisse wehrt sich gegen weitere Verschärfungen des Passivrauchschutzes, da dadurch bereits geschaffene Rahmenbedingungen wieder in Frage gestellt werden. Berechenbare Rahmenbedingungen sind jedoch unerlässlich für Investitionen sowie Innovation und damit auch für den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Über 20’000 Mitglieder (rund 3000 Hotels), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.