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Wissenswertes: Public Viewing zur Fußball-WM

Fußball WM(lifePR) (Krefeld, 25.04.2014) Auch abseits des Spielfelds gelten für die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien zahlreiche Regeln. Wer Produkte oder Dienstleistungen im Kontext der WM vermarkten möchte, muss einiges beachten. Ansonsten kann es teuer werden. „Deshalb raten wir allen Unternehmen, die Aktionen zur WM planen, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen“, erklärt Christin Worbs, Rechtsreferentin der IHK Mittlerer Niederrhein.

Zu beachten ist zum Beispiel, dass Marketingrechte ausschließlich in den Händen der FIFA liegen. Sie ist Inhaberin etlicher Schutzrechte, die im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft verwendet werden, wie das Emblem, Maskottchen, der Pokal und der offizielle Slogan. Hinzu kommen noch Einzelbegriffe oder Wortkombinationen. „Das hat zur Folge, dass Unternehmen eine Erlaubnis der FIFA benötigen beziehungsweise eine Lizenz erwerben müssen“, sagt Worbs. „Firmen sollten vor der Verwendung des Logos, Emblems oder der Begriffe die Zulässigkeit der geplanten Werbung juristisch überprüfen lassen.“ Andernfalls drohen seitens der FIFA Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen, die mit erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden sein können.

Vorbereiten müssen sich vor allem auch Veranstalter oder Gastronomen, die Public Viewing planen. Wird nämlich für die Übertragung ein Eintrittsgeld oder Mindestverzehr gefordert oder wird das Event mit Sponsoringaktionen verbunden, liegt ein gewerblicher Zweck vor, für den eine gebührenpflichtige Lizenz bei der FIFA einzuholen ist. Diese muss spätestens bis zum 9. Mai beantragt werden. Ein Online-System wurde dafür eingerichtet.

Wenn Pubs und Bars kein Eintrittsgeld für die Public-Viewing-Veranstaltung erheben und nicht mehr als 5.000 Besucher erwarten, muss zwar keine Lizenz beantragt werden. „Der Veranstalter ist aber dennoch verpflichtet, das FIFA-Reglement einzuhalten – zeitversetzte Übertragungen sowie Änderungen der Live-Sendung sind verboten“, warnt die IHK-Referentin. Einzelheiten zum Thema sind auf der Internetseite der FIFA zu finden.

Außerdem müssen sich Veranstalter und Gastronomen an die Behörden vor Ort wenden, sofern sie Public Viewing anbieten wollen. Hintergrund ist die zu erwartende Lärmbelastung. In einem Erlass hat die Landesregierung klargestellt, dass Übertragungen nach 22 Uhr, unter Umständen auch nach Mitternacht, an „geeigneten Orten“ möglich sind. Eine Sonderverordnung der Bundesregierung soll dafür Ausnahmeregelungen zu den nächtlichen Lärmschutzanforderungen schaffen. Für sämtliche Genehmigungen bleiben aber die jeweiligen Behörden der Städte und Gemeinden zuständig. Sie entscheiden auch über eventuelle Auflagen, um so einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und der Fußballfans zu schaffen. Allerdings weist das NRW-Umweltministerium darauf hin, dass laute Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Vuvuzelas bei diesen Veranstaltungen ausgeschlossen werden sollen. „Gastronomen, die Public-Viewing-Veranstaltungen planen, sollten sich rechtzeitig mit dem Ordnungsamt in ihrer Stadt in Verbindung setzen“, so Worbs.

Unter dem Titel „Was ist bei Werbeaussagen zur Fußball-WM zu beachten“ hat die IHK ein Merkblatt mit zahlreichen Hinweisen erarbeitet. Es ist zu finden unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de, im Fenster „Dokumentsuche“ die Nr. 268 eingeben. Dort steht es unter der Rubrik „Merkblätter Recht und Steuern“. Ansprechpartnerin bei der IHK ist
Christin Worbs,
Tel. 02161 241-137
E-Mail: worbs@moenchengladbach.ihk.de.

Bild: ©hogapr

Vorführungen von UEFA-Spielen teilweise genehmigungspflichtig

(lifePR) Frankfurt (Oder), , Alle Vorführungen von Spielen der UEFA EURO 2012 außerhalb der häuslichen Umgebung werden von der UEFA als Public Screening eingestuft. Dafür muss eine Public-Screening-Lizenz von der UEFA erworben werden. Die Anmeldefrist dafür endet am 18. Mai 2012.

Die UEFA unterscheidet nach kommerziellem und nichtkommerziellem Public-Screening. Die IHK Ostbrandenburg empfiehlt daher allen Veranstaltern wie Gastronomen, sich unter http://de.uefa.com/uefaeuro/abouteuro/businessopportunities/publicscreening, Stichwort „public screening“ zu informieren.

Eine Lizenz ist nicht notwendig, wenn die benutzte Leinwand kleiner als drei Meter in der Diagonale ist, der Ort an dem das Public Screening stattfindet nicht mehr als 150 Menschen fasst, die Veranstaltung nicht gesponsert und kein Eintritt verlangt wird.

Kommerzielle Veranstaltungen müssen ebenfalls bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) angemeldet werden.

Informationen bei Heike Graf, Referentin für Gastgewerbe und Tourismus bei der IHK Ostbrandenburg, Telefon 033638 – 897012.

Ausnahmen beim Public Viewing

(lifepr) Düsseldorf, 06.07.2011, Einen Interessenausgleich und damit Rücksichtnahme erfordert das so genannte Public Viewing, also öffentliches Fußballgucken in Parks, Biergärten und Freilichtbühnen. Die rechtliche Grundlage fürs Public Viewing, das in jedem Fall öffentlich genehmigt sein muss, ist die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien. ARAG Experten weisen darauf hin, dass normalerweise der Geräuschpegel in Gewerbegebieten nicht über 65 Dezibel (dB) und 55 dB in Wohngebieten liegen darf. Ab 22 Uhr beginnt die Nachtzeit, und dann müssen 50 dB in Gewerbegebieten bzw. 45 dB in Kern- und Mischgebieten eingehalten werden, was ungefähr dem Geräuschpegel entspricht, den eine Schreibmaschine verursacht. Aber: Für so seltene Ereignisse wie eine Frauenfußball-WM im eigenen Land ändern sich die Richtwerte. Während der Ball rollt, beginnt die Nachtruhe nach 24 Uhr und die Grenzwerte dürfen um 10 db überschritten werden. Für kurzzeitige Geräuschspitzen wie Jubelschreie kann der Richtwert sogar um weitere 10 dB überschritten werden. Manche Städte haben daraus frühzeitig die Konsequenzen gezogen und lassen die gemeinschaftlichen WM-Erlebnisse in den Innenstädten gar nicht erst zu. Da das Landesimmissionsschutzgesetz in den Bundesländern geregelt wird, raten ARAG Experten, sich im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt bzw. auf deren Internetseiten zu informieren.

Foto: hogapr

Fußball WM während der Arbeitszeit?

Während der Fußballweltmeisterschaft stellt sich für Arbeitgeber die Frage, wie sie mit fußballbegeisterten Arbeitnehmern umgehen sollen. Dürfen die Spiele am Arbeitsplatz per Fernseher, Radio oder Internet mitverfolgt werden? Wer bekommt Urlaub während der WM?

Wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Thema WM widmet sich
dieser Beitrag von HAUFE Personal

Foto: Heike Irmen / pixelio.de

Anpfiff zur Fußball WM mit Gratis- Übernachtung

Am 11. 06. 2010 startet in Südafrika die Fußball WM. Wer möchte bei dem größten Event des Jahres schon alleine zu Hause vor dem Fernseher sitzen??? Mehr Spaß hat man da, wenn man mit anderen Fußballfans gemeinsam die Spiele genießt.

Ein ganz Besonderes WM Spezial hat sich das Hotel Terra Ventura in Gondorf / Eifel einfallen lassen. Hier bekommen Sie eine Gratis- Übernachtung inkl. Frühstück (Anreise Sonntag bis Donnerstag) geschenkt. Die einzige Voraussetzung für die kostenlose Übernachtung ist, dass Sie für das abendliche WM- Spiel das Spielergebnis richtig tippen. Alle WM-Spiele werden auf der Großbildleinwand in HD-TV im Bistro Varieté live übertragen.
Wenn Ihr Tipp daneben liegt, erhalten Sie die Übernachtung mit Frühstück im Einzelzimmer für günstige 39.- Euro und im Doppelzimmer für 35.-Euro pro Person.
Für die Pausen zwischen den Spielen können Sie sich in der Sauna erholen oder im Schwimmbad entspannen.

Das Angebot ist begrenzt, daher reservieren Sie bitte rechtzeitig!
Telefon: 06565 – 925 0

Das 3 Sterne Superior Hotel Terra Ventura liegt in Gondorf / Eifel bei Bitburg. Es hat 54 Zimmer und 2 Suiten. Zusätzlich bietet das Hotel einen Wellnessberiech mit Sauna, Dampfbad und Schwimmbad. Auch Masagen und sonstige Anwendungen sind Möglich. Für das kulinarische Wohl stehen den Gästen zwei Restaurants, eine Bar und ein hauseigener Club zur Verfügung. Für Tagungen und Besprechungen stehen 3 Tagungsräume mit Kapazitäten von 20 bis 60 Personen zur Verfügung, sowie W-Lan im ganzen Haus.

Unilever unterstützt die Gastonomie bei der Fußball- WM

(lifepr) Heilbronn, 20.05.2010 – Die Unilever Foodsolutions Gastronomieberatung entwickelte auch in diesem Jahr ein buntes Aktionskonzept für die Betriebsgastronomie zum Fußball-Highlight 2010. Unter dem Motto „Machen Sie Ihren Gastbereich zur Fanmeile!“ werden auf der Homepage von Unilever Foodsolution zahlreiche Tipps vermittelt, mit denen Restaurants wie auch Kantinen ihren Umsatz steigern und sogar zusätzlichen Umsatz generieren können.

Zum geselligen Beisammensein und dem Mitfiebern während der Spielzeit gehört ebenfalls das Essen und Trinken. Während der Fußball für einen Monat in den Mittelpunkt sämtlicher Gespräche und Berichterstattungen rückt, steigt auch der Wunsch der Gäste nach kulinarischen Besonderheiten in Restaurants und Kantinen. Thematisch passende Speisen und Getränke vor und während der Spielzeit schaffen ein besonderes Umfeld und steigern den Umsatz. Die Abwechslung für Köche und Gäste durch fremde Küchen schafft Lust auf mehr. Dennoch ist die Wirtschaftlichkeit solch besonderer Speisen nicht außer Acht zu lassen, rät die Unilever Foodsolutions Gastronomieberatung. Exotische Gerichte wie Krokodilfleisch scheiden daher von vornherein aus. Die eingesetzten Waren sind entweder im Rahmen der normalen Speisekarte vorrätig oder können schnell besorgt werden.

Die Gastronomieberatung der Unilever Foodsolutions hat für das Fußball-Ereignis 2010 eine Aktion entwickelt, welche es Köchen ermöglicht, aus günstigen Klassikern, exotische Abwandlungen zu kreieren. Mit nur wenigen Handgriffen wird aus einem Schnitzel ein afrikanisches oder südamerikanisches Gericht. Je nach Aufstellung der gegnerischen Teams kann ohne großen zusätzlichen Kostenaufwand schnell eine neue Abwandlung gefunden werden.

Länderspezifische Variationsmöglichkeiten lassen sich im gesamten á la carte Bereich anwenden. Ein Schnitzel kann als Deutschland Schnitzel schwarz-rot-gold mit schwarzen Nudeln, roter Tomatensauce und goldgelber Sauce Hollandaise angerichtet werden, die Currywurst wird zur Burrito Mexico, das Rumpsteak Paraguay oder Schweinrückensteak Brazil sind heimisch und exotisch zugleich wie das Lachsfilet Australien oder der Seehecht Ghana!“ betont die Unilever Foodsolutions Gastronomieberatung . Der Grundgedanke ist es, herkömmliche Gerichte sowie den Grundstock einer Speisekarte in neue, ländertypische Gewänder zu kleiden.

Das Aktionskonzept Fanmeile 2010 für die Betriebsgastronomie wurde von Unilever Foodsolutions speziell entwickelt, um einen Ansturm auf die Küche in Spielpausen abzuwenden und Kontinuität zu schaffen. Die Küchenleistung wird auf diese Art und Weise gleichmäßig über die Spielzeit verteilt und zusätzlicher Umsatz geschaffen. Kleine themenspezifische Snacks oder To-Go-Speisen finden bei Fußball-Fans außerdem mehr Anspruch als aufwendige Gerichte. Die Snacks werden auf dem Weg zum Spiel, während des Spiels oder auf dem nach Hause Weg nebenbei zu sich genommen. Diese Art eignet sich – so die Erfahrung der Gastro-Marketing-Experten von Unilever Foodsolutions – auch für die Übertragung der Spiele im Betrieb, zum Schlendern vor dem Spiel, im Stehen während des Spiels oder zum Mitnehmen danach.

Unilever Foodsolutions stellt für das Aktionskonzept die dazugehörige Dekoration bereit. Großformatige Aktionsposter, Taschenspielpläne, Flaggen und Fähnchen zur Deko sowie Speisekarteneinleger und Plakate zur Unterstützung im Verkauf können geliefert werden. Eine kleine Informationsbroschüre vermittelt Gastronomen und Pächter zusätzlich viele wertvolle Tipps für Gästebindung und Megastimmung. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und bringen Sie auch andere Landesfarben auf den Teller.

Foto: Unilever Foodsolution

Public Viewing für Fußball-WM in der Gastronomie in Gefahr

Die Gastronomie bereitet sich bereits auf die kommende Fußballweltmeisterschaft vor. Bei der letzten WM in Deutschland 2006 hatten sich viele Tausende in den Armen gelegen und gefeiert.
Diesmal möchte die FIFA die Kontrolle behalten. So bekommen nur ausgewählte Betriebe, die sich nicht in der Nähe von offiziellen FIFA-Public Viewing Plätzen befinden, eine Genehmigung. Wenn Eintrittspreise verlangt werden, möchte die FIFA auch hier mitverdienen und verlangt eine Gebühr.
In Berlin kommt es vermutlich zu einem Rechtsstreit, da die Betreiberin des Bundespressestandes die WM-Spiele übertragen möchte.
Foto: Florian Wölwer/pixelio.de