Schlagwort-Archive: Gäste

Ein gut besuchtes Lokal – Wie erreiche ich meine Gäste?

Sie Betreiben ein Lokal und möchten, dass die Gäste sich bei Ihnen wohlfühlen und regelmäßig zu Ihnen kommen? Unabhängig in welchem Segment Ihr Restaurant, Café oder Lokal sich befindet, wichtig ist Authentizität, gutes Essen und die kleinen feinen Details, die Ihr Restaurant besonders machen.

happy couple at restaurant table toastingEin Restaurant wird mit einer Erwartungshaltung besucht. Der Gast an sich erwartet ein leckeres Essen, ein sauberes und gepflegtes Ambiente, einen guten Service und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis – das ist die Pflicht, aber die Kür ist es, die Erwartungen der Gäste zu übertreffen.

Den ersten Eindruck bekommt der Gast durch die Außenkommunikation, den Name, das Logo, die Webpräsenz, den Flyer oder die Außenansicht des Restaurants. Haben wir den Gast über unsere Außenkommunikation erreicht, müssen wir seinen Erwartungen gerecht werden und das bisher gefühlte Ambiente im Restaurant wiederspiegeln.

Unabhängig für welchen Stil Sie sich bei Ihrem Restaurant entscheiden, wichtig ist, dass es sich wie ein roter Faden durch das Gesamtkonzept zieht. Es lohnt sich, Fachmessen für Gastronomie und Hotellerie, sowie Fachportale und Online Shops zu besuchen, um die Trends kennen zulernen.
Bei Gastrohändlern wie beispielsweise Vega Direct kann man dem aktuellen Trend folgen und schöne Inspirationen für Restaurants finden.

Schon beim Betreten eines Restaurants überfliegt der Gast das gesamte Ambiente. Sind die Tische sauber und ordentlich, sieht das Service-Personal gepflegt aus, riecht es bereits nach leckeren Köstlichkeiten, herrscht eine angenehme Atmosphäre und wie ist die erste Begrüßung durch das Personal?

Ein kurzer Augenblick kann bereits entscheiden, ob der Gast sich wohlfühlt oder nicht und diesen Augenblick sollte man nicht unterschätzen!
Betreiben Sie ein edles Restaurant sind die Erwartungen der Gäste noch um einiges höher!

Wie kann ich die Erwartung meiner Gäste übertreffen?

Legen Sie Wert auf Details! – Ihre Gäste werden es Ihnen danken. Gibt es einen Seater, der die Gäste begrüßt und zu den Tischen begleitet? Ein erstes Willkommen ist für den Gast sehr wichtig und er fühlt sich sofort gut aufgehoben, ein Gast der orientierungslos im Raum steht fühlt sich nicht wohl! Servieren Sie Getränke in der entsprechenden Gläserwahl und präsentieren Sie entsprechend, z.B. servieren Sie Champagner in ein Champagner Bowl oder Rotwein in einem Dekanter.

Das Servicepersonal sollte gut geschult und dem Zielpublikum entsprechende Umgangsformen an den Tag legen. Unabhängig in welchem Segment Ihr Restaurant liegt, für jeden Gast ist es wichtig, dass er freundlich und zuvorkommend behandelt wird. Jeder Servicemitarbeiter muss schnell zu erkennen sein, daher sind Uniformen oder gleich gekleidetes Personal wichtig – passend zu Ihrem Restaurantambiente.

10 Tipps für ein gut besuchtes Lokal:

√  Entwickeln Sie ein stimmiges Look & Feel
√  Lassen Sie Ihre Werbemittel durch professionelle Agenturen anfertigen.
√  Haben Sie höchste Ansprüche an Sauberkeit und Hygiene.
√  Werbematerial und Restaurant-Ambiente müssen zusammenpassen.
√  Heißen Sie den Gast von der ersten Sekunde an Willkommen z.B. durch Seater o.ä.
√  Überraschen Sie Ihre Gäste durch hochwertiges Serviergeschirr, Champagner Bowls, Dekanter etc.
√  Schulen Sie Servicepersonal regelmäßig und legen Sie Umgangsformen fest.
√  Entwickeln Sie besondere Angebote, die für Ihre Zielgruppe interessant sind.
√  Informieren Sie Ihre Gäste regelmäßig über Neuigkeiten (Newsletter).
√  Geben Sie dem Gast das Gefühl, bei Ihnen immer Willkommen zu sein.

Der Besuch in einem Restaurant ist für viele nichts Besonderes mehr, es liegt an Ihnen den Abend für den Gast besonders zu machen.

Die Angaben zum Bild: Quelle: fotolia.com Autor: shotsstudio Bildnummer: 34317913

Fairer Umgang mit Hotelbewertungen

Gäste können auf verschiedenen Portalen im Internet Ihr Urlaubshotel bewerten. Bei einigen kann der Hotelier mit einem Kommentar darauf reagieren (holidaycheck.de), bei anderen ist das kommentieren durch den Hotelier nicht möglich (booking.com).

Besonders positiv  ist mir jetzt Kurzurlaub.de aufgefallen. Hier bekommt der Hotelier nach Abgabe einer Gästebewertung eine Email. Darin ist ein Link enthalten, durch den der Hotelier auf die abgegebene Bewertung antworten kann. Das besondere daran ist, dass die Bewertung erst nach drei Tagen online sichtbar wird. Das gibt genug Zeit, um auf die gemachten Angaben zu reagieren und eventuell klar zu stellen.

Hier der Originaltext der Email von Kurzurlaub.de:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Hotel …… ist über Kurzurlaub.de am ……. eine Hotelbewertung eingegangen. Bitte prüfen Sie diese Bewertung sorgfältig. Sofern Sie die gemachten Angaben als unwahr und unangemessen erachten, haben Sie die Möglichkeit, mit einem Kommentar darauf zu reagieren.
Nach Prüfung durch unser Serviceteam wird diese Bewertung in 3 Tagen auf Kurzurlaub.de online sichtbar sein.

Link zur Bewertung im Verwaltungsbereich….“

Kennt Ihr ähnliche Beispiele, wie Bewertungsportale besonders positiv mit Gäste-Kommentaren umgehen?

Bild: Webseite von Kurzurlaub.de

Umfrage: 1,75 Mio. Deutsche planen Reklamationen bereits vor dem Urlaub!

(lifePR) (Leipzig, ) Unglaublich: 1,75 Mio. Deutsche planen bereits vor Reiseantritt fest ein, sich im Urlaub zu beschweren. Das ergab eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage des Online-Reiseportals ab-in-den-urlaub.de (4,88 Mio. Nutzer im Monat, laut AGOF Januar 2013) unter 1.000 Deutschen. Obwohl die Bundesbürger nach wie vor Reiseweltmeister sind – allein im Jahr 2012 gingen 53 Mio. von ihnen im In- und Ausland auf Reisen (ab 5 Tage Dauer, FUR Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V.) – wirft dies kein gutes Licht auf die Deutschen.

Die Umfrage ergab, dass 3,3 Prozent aller Befragten, also rund 1,75 Millionen Reisende, Beschwerden bereits vor dem Urlaub fest einplanen. Auch wenn es nur eine Minderheit der deutschen Urlauber betrifft, gewähren die Ergebnisse dennoch ungewöhnliche Einblicke in die Moral mancher Touristen. Die Gründe sind so vielfällig wie die Reiseziele selbst.

So planen sage und schreibe 83 Prozent (etwa 1,45 Mio. Urlauber) eine Beschwerde fest ein, um schlicht und ergreifend Geld vom Reiseveranstalter, dem Hotel, der Pension oder der Reederei zurück zu bekommen. Bei den Reklamationsgründen sind diese Touristen flexibel und entscheiden vor Ort kurzfristig. Fast 69 Prozent (1,2 Mio. Urlauber) nutzen eine geplante Reklamation dazu, ein Upgrade, also eine Besserstellung im Hotel, zu „schnorren“. So nächtigen die „Querulanten“ nicht mehr im gebuchten Doppelzimmer, sondern vielleicht in einem Zimmer mit Meerblick oder gar einer Juniorsuite. Solch eine Hochstufung kann durchaus finanzielle Ausmaße von mehreren hundert Euro pro Person ausmachen, selbst bei nur einer Woche Urlaub.

56 Prozent (974.000 Urlauber) der „Beschwerdewilligen“ fanden nach der festen Buchung ein günstigeres Angebot und versuchen mit der Reklamation zu viel gezahlte Euros wieder in die Haushaltskasse fließen zu lassen. Pech: Meist sind kostenfrei Stornierungen, etwa bei Pauschalreisen, nach der Buchung nicht möglich. Nur wenige Veranstalter gewähren bis zu 3 Tagen nach der Buchung kostenfreie Stornierungen. (Tabelle beachten)

Weitere Beschwerdegründe vor Reiseantritt 

Ein Drittel der Befragten (582.000 Urlauber) lasen angeblich erst nach der Buchung negative Beurteilungen über das Reiseziel (zum Beispiel auf Hotelbewertungsportalen wie holidaytest.de) und planen deshalb schon im Vorfeld eine Reklamation fest ein. 28 Prozent (487.000 Urlauber) sind bereits vor Reiseantritt sicher, etwas Negatives wie Lärm am und im Hotel, Ungeziefer, miese Unterkunft, schlechtes Essen oder ähnliches vorzufinden. Es ist fast unglaublich: Aber 25 Prozent (437.000 Urlauber) gaben an, dass sie noch „eine offene Rechnung“ mit dem Veranstalter oder dem Hotel hätten. Sie würden die Reise oder den Aufenthalt dazu nutzen, mit einer bereits vorab geplanten Reklamation „denen“ etwas „heimzuzahlen“.

Beschwerdefreudige Bildungsgrade und Altersgruppen 

Als besonders beschwerdefreudig stellten sich in der Umfrage jene Deutschen heraus, die Abitur oder einen Uni-Abschluss besitzen. Sie wollen vor allem Geld zurückbekommen (33 Prozent). Ähnlich verhält es sich auch im Bereich „Upgrade“, auch hier sind diese Schulabschlüsse vorne dabei. Als nachtragend stellten sich die Deutschen mit Hauptschulabschlüssen heraus. Angeblich haben 11 Prozent mit dem Reiseveranstalter oder dem Hotel noch eine „Rechnung offen“. Schaut man sich die Altersstruktur der „Urlaubs-Querulanten“ an, so sind die 30 bis 49-jährigen besonders beschwerdefreudig. Um Geld zu schnorren, planen 22 Prozent der 30 bis 39-jährigen und 25 Prozent der 40 bis 49-jährigen schon vor dem Urlaub eine Reklamation. Auffällig: Im Bereich „Günstigeres Angebot erst nach der Buchung gefunden“ führen die 60 bis 69-jährigen mit 17 Prozent.* (Tabelle beachten)

* Im Rahmen der Umfrage waren Mehrfachnennungen möglich.

Bild: presse.ab-in-den-urlaub.de-Urlaubsbeschwerden_300dpi

Neues Bundesmeldegesetz entlastet Gäste und Hotels

IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen begrüßt Erleichterungen beim Ausfüllen und Aufbewahren der Hotelmeldescheine und erwartet eine Kostenentlastung von jährlich rund 35,5 Millionen Euro für das Hotelgewerbe

(lifePR) (Berlin, ) Mit der nun erfolgten Zustimmung des Bundesrates nach vorheriger Anrufung des Vermittlungsausschusses ist das Bundesmeldegesetz zustande gekommen. Mit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 werden die derzeit geltenden Landesmeldegesetze sowie das Melderechtsrahmengesetz gleichzeitig außer Kraft gesetzt. Damit wird die im Zuge der Föderalismusreform 2006 auf den Bund übergegangene Regelungskompetenz im Bereich des Meldewesens auch bei der Hotelmeldepflicht umgesetzt.
Künftig kann dem Gast das Ausfüllen eines Meldescheins an der Hotelrezeption dadurch erleichtert werden, dass das Hotel die ihm bereits bekannten Gastdaten schon vorab einträgt. Der Gast bleibt allerdings auch zukünftig gesetzlich verpflichtet, den Meldezettel zumindest noch handschriftlich zu unterschreiben. Die Aufbewahrungsfristen werden bundeseinheitlich auf ein Jahr nach Ankunft des Gastes festgesetzt. Auch die Nutzungspflicht bestimmter Meldescheinformulare für den Hotelier entfällt, so dass eine EDV-basierte Umsetzung wesentlich erleichtert wird.“Das neue Bundesmeldegesetz bringt eine zeitgemäße Erleichterung des Check-ins im Hotel und setzt einen wichtigen Meilenstein gegen ausufernde Bürokratie.“ Mit diesen Worten begrüßt IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen die Einigung von Bundestag und Bundesrat, die am 1. Mai 2015 in Kraft treten wird.

Die Bundesregierung beziffert – gestützt auf eine Schätzung des Nationalen Normenkontrollrates – den der Hotellerie durch die Hotelmeldepflicht entstehenden Aufwand mit rund 96,8 Mio. Euro jährlich. „Durch die neuen Regelungen darf die Branche nun mit Entlastungen von rund 35,5 Millionen Euro rechnen“, betonte Dreesen. Der Hotelverband Deutschland hatte sich seit Jahren intensiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Nicht zuletzt deshalb konnte nun eine gästefreundlichere und für den Hotelier praxisgerechtere Ausgestaltung der Hotelmeldepflicht erreicht werden.

„Wir hoffen, dass zukünftig nur wenige Länder von der in ihrem Ermessen verbliebenen Möglichkeit Gebrauch machen werden, bestimmte Muster für besondere Meldescheine vorzuschreiben, da hiermit wieder unnötige Zusatzkosten verbunden wären“, setzt Fritz G. Dreesen auf den Erfolg der nun bundesweit einheitlichen Regelung. „Und für die nicht allzu ferne Zukunft wünschen wir uns, dass das Bundesmeldegesetz auch die Option eines komplett elektronischen Check-ins, z.B. mittels der maschinenlesbaren Personalausweise, eröffnet.

Schwarzwaldküche mit Skyline in Bangkok

TONBACH / BAIERSBRONN, 25. Februar 2013 (dh) Das Feinschmeckerhotel Traube Tonbach im Nordschwarzwald setzt dieser Tage seine langjährige Zusammenarbeit mit dem Luxushotel Banyan Tree in Bangkok fort. Bereits zum sechsten Mal kocht eine Delegation des Traditionshauses in der thailändischen Millionenmetropole. Als Botschafter in Sachen guter Küche ist erstmals der 28- jährige Traube-Küchenchef Florian Stolte für das Wohl der Gäste verantwortlich. Zum Auftakt würdigte auch der deutsche Generalkonsul in einer Begrüßungsrede die Idee und den intensiven Austausch beider Häuser.

Auf den ersten Blick haben sie kaum etwas gemeinsam – das renommierte deutsche Traditionshotel Traube Tonbach im beschaulichen Schwarzwald auf der einen und das moderne Stadthotel der Banyan Tree Hotelgruppe inmitten der pulsierenden Metropole Bangkok auf der anderen Seite. Doch die Häuser verbindet ihr hoher Anspruch an Qualität sowie der Wunsch, fortwährend voneinander zu lernen. So besteht seit nunmehr sechs Jahren ein reger Austausch in den Bereichen Küche und SPA, der seinen alljährlichen Höhepunkt in einem gegenseitigen dreiwöchigen Besuch der jeweiligen Teams findet. „Diese Verbindung ist für uns alle eine große Bereicherung“, betont Heiner Finkbeiner, Inhaber der Traube Tonbach, und erklärt genauer: „Für die Mitarbeiter ist es überaus spannend, mehr über die unterschiedliche Kultur und Kochkunst der beiden Häuser zu erfahren. Die Gäste hingegen schätzen das authentische Erlebnis.“

Eine persönliche Premiere ist es diesmal für Florian Stolte, den jungen Küchenchef der Restaurants „Bauernstube“ und „Köhlerstube“. Erstmals ist es seine Aufgabe, die Kochkunst der Traube in Thailand zu präsentieren. Mit seiner Küchencrew wird er bis Anfang März die Regie des Gourmetrestaurants im stadtbekannten Wolkenkratzer übernehmen und dem Publikum seine Heimat kulinarisch näher bringen.
Sein Arbeitsplatz während dieser Zeit könnte spektakulärer kaum sein: Das „Vertigo Roof Top Restaurant“ thront auf dem Dach des Banyan Tree Hotels in einer schwindelerregenden Höhe von 61 Stockwerken und bietet seinen Gästen unter freiem Himmel einen atemberaubenden Ausblick auf die Skyline der Millionenstadt. Unter dem Motto „Haute Cuisine from the Black Forest Gourmet Heaven“ wird genau hier für ganze zwei Wochen die Hochküche des Schwarzwalds zelebriert.

Über soviel Interesse und Heimatliebe freute sich indes auch der Leiter der diplomatischen Vertretung Deutschlands vor Ort. Passend zum Auftakt am Eröffnungsabend hielt Botschafter Dr. Ingo Winkelmann die Begrüßungsrede und würdigte darin einmal mehr den intensiven Austausch.

Fotos von Traube Tonbach:
oben: Unter freiem Himmel: Das spektakuläre Vertigo Roof Top Restaurant im Banyan Tree Hotel Bangkok © Banyan Tree Bangkok
unten: Kochen mit Blick auf Bangkok: Traube-Küchenchef Florian Stolte im Freiluftrestaurant des Banyan Tree Hotels mit Blick auf die Skyline © Hotel Traube Tonbach

Buffetreste mitnehmen, aber sicher!


Buffets im Restaurant sind für viele Gäste gerade bei Familienfeiern wie Hochzeit oder Geburtstag sehr beliebt. Hier ist für jeden Gast etwas dabei und jeder kann sich so viel nehmen, wie er möchte. Am Ende des Buffets möchten manche die Buffetreste mit nach Hause nehmen, einzelne bestehen sogar darauf.

Auf dem Nachhauseweg kann jedoch so einiges mit dem Essen geschehen. So wird die mitgebrachte Tupperschüssel im Winter vielleicht in den beheizten Fußraum gelegt oder im Sommer im überhitzten Auto transportiert. Da die Speisereste hier schon einige Zeit auf dem Buffet waren ist die Verderblichkeit besonders hoch. Um ein mögliches Haftungsrisiko so gering wie möglich zu halten sind hier zwei Tipps, um sich davor zu schützen:

Rückstellproben:
Rückstellproben geben Ihnen auch im Nachhinein die Beweisfähigkeit, dass die Speisen im Moment der Abgabe an den Gast in einem einwandfreien Zustand waren. Dies muss auch entsprechend dokumentiert werden. (Rückstellproben, Dokumentation Temperaturen etc.). Die Proben sollten mindestens 7 Tage, besser sind aber 14 Tage bei minus 18°C gelagert werden.
Checkliste Rückstellproben und Temperaturkontrolle für Buffets

Vertrag/Vereinbarung:
Lassen Sie die Gäste unterschreiben, dass diese die Speisen auf eigene Verantwortung mit nach Hause nehmen. Auch ein Hinweis, dass die Speisen innerhalb kürzester Zeit verzehrt und nach Möglichkeit gekühlt transportiert werden sollen wäre wichtig.
Dateidownload: Übergabeprotokoll für Reste bei Buffets

Mit diesen Tipps sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Vielen Dank für die Unterstützung beim Erstellen des Artikels:

Herr Jürgen Mayer vom jmc-verlag.de und
Herr Thomas Urban von gastro-check24.de, der auch die Download-Formulare erstellt hat.

Bild: ©Steffi Pelz  / pixelio.de

Sauna-Benutzung auf eigene Gefahr!

(lifePR) (Düsseldorf, ) Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Betreiber einer Sauna nicht verpflichtet ist, zur Vermeidung von Unfällen beim Saunabetrieb das körperliche Wohlbefinden der Benutzer in engen Zeitabständen zu kontrollieren. In dem zugrunde liegenden Fall besuchte eine 75-jährige erfahrene Saunabenutzerin die Sauna der beklagten Betreiberin. Dabei erlitt sie in der 90°C heißen Sauna einen Schwächeanfall, der mindestens 90 Minuten unentdeckt blieb. Sie zog sich Verbrennungen dritten Grades zu, an denen sie wenige Monate später verstarb.

Die Hinterbliebenen Kinder haben von der Betreiberin Schmerzensgeld verlangt, weil ihrer Ansicht nach die von der Betreiberin für den Saunabereich im mehrstündigen Abstand festgelegten Kontrollzeiten nicht ausreichend gewesen seien. Dieser Ansicht ist das OLG nicht gefolgt – die gegenüber der Verstorbenen obliegenden Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten wurden nicht verletzt. Die Sauna habe über einen Notschalter verfügt und sei nach ihrer technischen Ausstattung und Einrichtung gefahrlos nutzbar gewesen. Auch ist der Betreiber einer Sauna nicht verpflichtet, in engen Zeitabständen regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um das körperliche Wohlbefinden der Saunabenutzer zu überwachen, erläutern ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: I-12 U 52/12).