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Verbraucherminister arbeiten weiter an Hygiene-Ampel

(lifePR) (Dorfen, 21.05.2014) Christian Schmid, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, kündigte an, dass sein Ministerium in Kürze eine Rechtsgrundlage auf den Weg bringen werde, die den Behörden der Länder gestattet, die Öffentlichkeit rechtssicher über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu informieren, auch wenn keine Gesundheitsgefahr besteht. „Die Verbraucher haben ein Anrecht auf Transparenz, dies schafft Vertrauen. Wir erarbeiten derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Konkretisierung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Dabei berücksichtigen wir die Erfahrungsberichte der Länder sowie die ergangenen gerichtlichen Entscheidungen“, so Schmid.

Kann eine solche Hygiene-Ampel aber wirklich Vertrauen schaffen? Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) meint eindeutig „Nein“ und verweist darauf, dass es vorrangig nicht um die Hygieneampel, sondern um eine rechtssichere Gestaltung des „Internetprangers“ geht.

Landesvorsitzender Franz Bergmüller: „Über den Prüfungsumfang lässt die Ampel den Gast im Unklaren. Verstöße gegen Dokumentationspflichten interessieren keinen Gast. Es kann nicht sein, dass bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle außer der Hygiene der Speisen – denn darum soll es bei der Ampel ja gehen – auch andere Punkte herangezogen werden, die sich auf die Einstufung der Hygieneampel auswirken würden.

Mit dieser Meinung befinden wir uns im Übrigen auch in bester Gesellschaft mit zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen. So hatte beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es im Kern beim Hygiene-Pranger „nur“ um Schmuddelbetriebe, nicht jedoch um akute Gesundheitsgefahren geht. Den Betrieben drohe jedoch der Ruin, wenn selbst umgehend bereinigte Schlampereien monatelang im Internet nachzulesen sind. Bayern hat aufgrund des Urteils deshalb zurecht die Notbremse gezogen und keine Betriebe mehr veröffentlicht.“

Schleswig Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat die Pläne für die Hygieneampel ebenfalls bereits heftig kritisiert: „Mit den personellen und finanziellen Ressourcen der Städte und Länder ist die Vergabe und notwendige regelmäßige Nachkontrolle von grünen, gelben oder roten Punkten durch die Behörde nicht zu leisten. Wir laufen Gefahr, Gastronomiebetriebe selbst dann dauerhaft an den Pranger zu stellen, wenn die Firmen die festgestellten Mängel nach einer Kontrolle rasch wieder behoben haben.“

Genau aus diesem Grund warnt der VEBWK: „Solange all diese zentralen Kritikpunkte nicht ausgeräumt werden können, lehnen wir eine Hygieneampel ab“, so Franz Bergmüller, „denn ist eine Veröffentlichung erst einmal erfolgt, dann ist der Schaden praktisch nicht wieder gut zu machen. Deshalb lehnen wir grundsätzlich diese Veröffentlichung ab, da es auch heutzutage schon zahlreiche Bewertungsforen gibt, die sowohl die Restaurants als auch die Hotels durch Kunden bewerten lassen. Und wenn ein Betrieb hygienisch nicht in Ordnung ist, haben die Vollzugsbehörden alle Macht, um diesen Betrieb hygienisch in Ordnung zu bringen und können sogar bis zur Betriebsschließung agieren.“

Voraussetzungen für Handwaschbecken in Gastro-Küchen

Langweilig denken Sie? Wir sagen das Waschbecken ist einer der kritischen Punkte in einer Küche. Warum? Weil hier reine und unreine Dinge oft vermischt werden.

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur ein Handwaschbecken mit kaltem und warmem Wasser und ein Ablaufbecken für Schmutzwasser. Die Erfahrung zeigt aber, dass es in Küchen noch viel mehr Waschbecken gibt. Und nur wenige machen sich die Mühe über ein Waschbecken nachzudenken.

Wir von gastro-check24 schon.

Fangen wir mal beim Handwaschbecken an.

Was gehört zu einer Ausstattung?

  • Erst einmal sollte es immer sauber sein und regelmäßig gereinigt werden.
  • Kaltes und warmes Wasser
  • Seife, Hautschutzcreme und Hautschutzpflege (im Spender an der Wand)
  • Einen aufgefüllten Papiertuchspender
  • Einen Hautschutzplan
  • Eine Nagelbürste zum Aufhängen

Eine Aussage die wir oft hören ist: Die Mitarbeiter nutzen nicht die Creme, also brauchen wir das nicht. Falsch. Hautprobleme an Händen gehören zu den häufigsten Berufserkrankungen im Gastgewerbe. Arbeitsausfälle kosten Geld.

Das größte Problem sind aber die Waschbecken im Küchenbereich. Sie sind nicht gekennzeichnet und laden zum falschen Umgang ein. Da wird Putzwasser entsorgt und später Salat drin gewaschen. Was wir auch immer sehen, ist das würzen von Fleisch oder Fisch im Waschbecken. Ist halt schön groß und man kann es leicht reinigen. Das ist grob fahrlässig. Die Gefahr einer Kontamination ist sehr groß.

Waschbecken in der Küche sollten nur zur Wasserentnahme und zur schnellen Reinigung von Küchenmaterial genutzt werden.

Schenken Sie Ihren Waschbecken doch mal mehr Aufmerksamkeit- es lohnt sich!!!

Der Artikel und das Bild stammt von der Firma Gastro-Check24, die Hotels und Restaurants im Bereich Hygiene- Checks und Mystery- Checks unterstützt.

AUS der Hygiene-Ampel von Ministern beschlossen!

Die Einführung der Hygiene-Ampel ist gescheitert!

Wie jetzt durch foodwatch bekannt wurde, hat die Ministerkonferenz in Hamburg am 11.Mai beschlossen, die Einführung der Hygiene-Ampel nicht weiter zu verfolgen. Somit ist dieses System vom Tisch. Des weiteren wird empfohlen, die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle freiwillig, für Gäste sichtbar, auszuhängen.

In dem Artikel von foodwatch.de wird als Beispiel der Skandal der Großbäckerei Müller erwähnt. Unverständlich ist jedoch der Zusammenhang der Gastronomie mit einer Großbäckerei, die durch die Einführung der Hygiene-Ampel gar nicht betroffen gewesen wäre. Jeder Lebensmittelskandal, der durch die Presse geht, wird auf unerklärliche weise der Gastronomie in die Schuhe geschoben, obwohl diese meist eher unter dem Skandal leidet. Die Verursacher sind Großbetriebe und nicht die Gastronomie!

Lebensmittelkontrollen sind wichtig, doch das bestehende System ist ausreichend. In einem Interview mit der Bildzeitung hat bereits Christian Rach im letzten Jahr dieses System als „Schwachsinn“ bezeichnet.

Mal sehen, welche Sau als nächstes durchs Dorf getrieben wird.

Nachtrag: Herr Martin Müller, Bundesvorstand des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, hat eben telefonisch bestätigt, dass die Hygiene-Ampel vom Tisch ist!

Bild: hogapr

Gedanken zur Hygiene-Ampel


Seit dem 19. Mai 2011 steht fest, dass in Deutschland die Hygiene-Ampel eingeführt wird. Ab 2012 werden Restaurants über ein Punktesystem in eine Ampelskala eingeteilt, die dann am Eingang jedem Gast die Küchenhygiene der letzten Kontrollen zeigt.

Im Moment wird ein Betrieb kontrolliert und wenn das Ergebnis schlecht ausfällt wird man entsprechend bestraft. Ab dem nächsten Jahr wird das Ergebnis an die Tür geklebt. Da hilft auch keine Anstrengung, dieses Ergebnis irgendwie wieder zu verbessern. Es bleibt und relativiert sich erst mit erneuten Besuchen der Lebensmittelkontrolleure.

Meine Gedanken zur Umsetzung dieser Ampel:

  • Wenn die Hygiene-Ampel Anfang 2012 eingeführt wird, hat dann der noch nicht kontrollierte Gastronom einen Nachteil oder Vorteil (je nach Zustand)?
  • Wenn aufgrund von baulichen Mängel bei einem Pachtobjekt die Hygiene-Ampel gelb zeigt?
  • In wie weit ist der Küchenchef haftbar, wenn die Kontrolle schlecht ausfällt?
  • Wird ein Küchenchef bei einer Bewerbung nach der Ampelfarbe im letzten Betrieb gefragt?
  • Bekommt ein Betrieb mit gelber Ampel überhaupt noch Personal?
  • Können Mietköchen während ihrem Aufenthalt auch für bestehende Hygienemängel haftbar gemacht werden?
  • In welchem Umfang muss der Verantwortliche haften, da die letzten 3 Bewertungen für die Ampel ausgewertet werden. (Langzeit-Imageschaden und Verdienstausfall)
  • Eine Beseitigung der Mängel wird in der Ampel kurzfristig nicht berücksichtigt.
  • Wenn ein Restaurant einen neuen Besitzer bekommt, wird dann auch die Ampel neu gestartet?
  • Kann ein Restaurantbesitzer so auch ein schlechtes Ergebnis umgehen (schließen und auf den Namen einer anderen Person wiedereröffnen?), oder hängt das letzte Ampelergebnis auch beim Nachpächter?

Noch ein Gedanke zum Abschluss:
Wie leben Menschen in anderen Ländern (Thailand, Indien, Südamerika, usw.) ohne dieses Kontrollsystem …

Markus Meier
Gastronomie Geflüster

Foto: Wilfried Steinacker / pixelio.de

Die Hygiene-Ampel wird eingeführt

Die Einführung einer „Restaurantampel“ ist beschlossen. Darauf einigten sich die Verbraucherschutzminister auf ihrer Konferenz in Bremen, wie das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium mitteilte. Nun ist die Bundesregierung gefordert, eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen.

Die Restaurantampel sei ein „Meilenstein für den Verbraucherschutz“, erklärte der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. „Die bisherige Vorgehensweise, Kontrollergebnisse nicht zu veröffentlichen und den Bürgern zu verheimlichen, kam einer Entmündigung gleich. Künftig stehe der Verbraucher auf Augenhöhe mit den Gastronomen“.

Die Hygiene-Ampel soll an der Eingangstür von Restaurants und Gaststätten über das Ergebnis der aktuellen Beurteilung, wie auch der letzten drei Lebensmittelkontrollen informieren. Grün bedeutet, dass die Anforderungen erfüllt sind oder nur geringfügige Hygiene-Mängel festgestellt wurden, die gelbe Bewertung, dass ein Betrieb die Anforderungen nur teilweise erfüllt hat und eine rote steht für unzureichende Sauberkeit.

Der freiwillige Gastro-Smiley hat damit keine Gültigkeit mehr und ist somit überholt.

Restaurant-Ampel braucht vernünftige Rahmenbedingungen

Berlin (ots) – Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) warnt angesichts der anstehenden Entscheidung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) über eine sogenannte „Restaurant-Ampel“ vor unzureichenden Rahmenbedingungen. Nach seiner Auffassung kann eine bundesweit einheitliche Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle nur dann funktionieren, wenn die zuständigen Bundesländer ihre personellen und finanziellen Mittel dazu deutlich aufstocken. BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst sagte: „Es ist Wunschdenken zu glauben, dass solche Modelle ohne große Zusatzkosten oder Aufwand eingeführt werden können. Wer ein aussagekräftiges Hygiene-Kennzeichnungssystem etablieren möchte, muss für die dazu notwendigen häufigeren Kontrollen das nötige Geld in die Hand nehmen. Es sieht nicht so aus, als ob alle Bundesländer hierzu wirklich bereit sind.“

Der BLL ist sich in diesem Punkt mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e. V. einig, der wiederholt eine Aufstockung der Zahl der Kontrolleure gefordert hat. Aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft ist für ein Kennzeichnungssystem wie eine „Restaurant-Ampel“ entscheidend, dass es bundesweit einheitlich ausgestaltet ist, den Verbraucher aktuell, sachlich und nicht bewertend informiert sowie den Schutzinteressen der Wirtschaft Rechnung trägt. Diese Anforderungen sind bislang aber nicht gegeben. Horst erläuterte: „Aus Wettbewerbsgründen muss sichergestellt sein, dass alle Betriebe gleich behandelt werden. Das geht aber nur, wenn die amtlichen Lebensmittelkontrollen deutschlandweit regelmäßig und zeitlich eng getaktet durchgeführt werden. Außerdem muss es bei einem negativen Befund eine zeitnahe Nachkontrolle geben.“ Das gehe aber nur bei einer ausreichenden Personaldecke in allen Bundesländern. Schließlich hat die Bekanntgabe eines veralteten Hygienebefunds für die Verbraucher überhaupt keinen Wert, während sie für die Betriebe den wirtschaftlichen Ruin bedeuten kann. BLL-Hauptgeschäftsführer Horst betonte: „Ohne eine drastische Verstärkung der Lebensmittelkontrollbehörden der Länder gibt es keine Vergleichbarkeit und ohne Vergleichbarkeit ist eine ‚Restaurant-Ampel‘ eine Verbrauchertäuschung.“

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.

Der BVGG kämpft gegen Bürokratie und Rauchverbot

Die Gastronomien und ihre Gäste kriegen einfach keine Ruhe.

Hygiene-Smileys (jetzt Farbskalen?), Sperrstunden-Themen, mehr und mehr Bürokratie, Auflagen, Bevormundungen von Unternehmern und Gästen. Weiter geht es aktuell wieder mit den Diskussionen, ob Rauchverbot in NRW ja oder nein.
Für die Landesvorsitzende NRW des Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG), Angela Apitzsch, stellt sich unablässlich die Frage zu dem “Warum das mehr und mehr werdende “Wettern” gegen die Gastronomien und den damit verbundenen, zahlenden Gästen?“
So sagt sie weiter: ”Statt ein Gegeneinander von Gästen und Gastronomen weiter ständig öffentlich anzufachen, darf die damit verbundene Gefahr der möglichen gastronomischen Existenz-und Arbeitsplatzvernichtungen eindeutig nicht unter den Tisch gekehrt werden”. “Man scheint zu vergessen: auch die Zulieferer-Branche der Gastronomien hängt hieran.”
“Ich lehne diese Staatliche Bevormundung für Gastronomien und deren Gäste ab. Das finanzielle Risiko tragen allein die Gastronomien und die damit verbundenen Zuliefererbranchen. “ Angela Apitzsch weiter: “Stellen Sie sich doch auch einmal vor: Kneipen- und Thekenkultur und keiner geht mehr hin? Für mich, nicht nur in NRW, einfach unvorstellbar! Diese Kultur ist von Persönlichkeiten und Individualität geprägt und muss auch unabdingbar erhalten und nicht weiter in Ihrer Existenz gefährdet werden”.
“Es geht uns definitiv um den Erhalt aller wirtschaftlicher Unternehmer-Existenzen”, so die Landesvorsitzende NRW des BVGG, “ und nicht darum verschiedenste Gastronomien gegenseitig aufzuwiegeln, da sich diese gegenseitig unterstützen und gemeinsam überleben können. Nichtraucher und Rauchern verfolgen sich? Gesundheitsapostel jagen Genussmenschen? Das zeugt leider nicht von zukunftsorientiert gefundenen Lösungen: PRO & ERHALT GASTRONOMIE”.

Text und Bild: Angela Apitzsch/ BVGG