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Neuer Downloadbereich bei gastro-link24

Neben fast 1000 nützlichen Links für die Gastronomie, bietet die Internetseite gastro-link24.com neuerdings auch einen tollen Bereich mit gratis Downloads für die Branche. Es gibt unteranderem Themenkomplexe wie Service & Gäste, Hygiene & HACCP, Personal & Schulungen und Management & Marketing. In diesem Download Portal werden Checklisten, Schulungsunterlagen, Audits zur Selbstkontrolle, Tipps und Trends zur Verfügung gestellt. Das wie gesagt kostenlos und ohne jegliche Verpflichtung.
Daneben gibt es zwei neue Kategorien für die Linksuche (Eventideen und Bewertungsportale), eine verbesserte Suchmatrix und einen Blog mit Einkaufshilfen und weiteren Informationen. Diese Webseite versteht sich nicht als Webkatalog oder als einfache Auflistung von Firmenlinks, sondern als neues Informationsportal für Gastronomen.

Mit den Bereichen Produktinnovationen und Gastrodesign macht es zudem Spaß sich inspirieren zu lassen.
Entdecken Sie jetzt diese Webseite.
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DEHOGA NRW – Dramatische Umsatzeinbußen in Kneipen

(lifePR) (Neuss, ) Das absolute Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie führte in den ersten vier Monaten zu teils dramatischen Umsatzeinbußen und das nicht nur in Schankbetrieben wie Kneipen oder Bars. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband NRW), an der sich rund 1060 Gastronomen aus allen Branchensegmenten beteiligten. 86 Prozent der Schankbetriebe beklagten Umsatzeinbußen, davon 59 Prozent über 30 Prozent. In Speisebetrieben wie Restaurants verzeichneten zwar immerhin neun Prozent der Betriebe Umsatzzuwächse, trotzdem stellten 45 Prozent Umsatzrückgänge fest. „Gerade in die Kneipen kamen weniger Gäste. Und die wenigen Gäste standen mehr vor der Tür als am Tresen. Der von den Befürwortern der Radikallösung vorausgesagte Ansturm der Nichtraucher ist wie zu erwarten ausgeblieben“, stellt Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA NRW, fest. „Es kommen nicht nur weniger Gäste, die Raucher gehen auch früher und in deren „Sog“ auch die Nichtraucher.“ Neben den betriebswirtschaftlichen Problemen kommen weitere hinzu, weiß Klaus Hübenthal: „Auseinandersetzungen mit Gästen, Anwohnern, dem Ordnungsamt und Zechprellern haben den Gastronomen das Leben zusätzlich erschwert.“

23 Prozent der befragten Wirte gaben an, dass sie ihren Betrieb bei einer gleichbleibenden Entwicklung innerhalb eines Jahrs schließen müssten. Bei Speisebetrieben war die Quote deutlich geringer, aber auch dort kamen fünf Prozent zu dem Ergebnis, dass die bisher festgestellten Umsatzrückgänge auf Dauer nicht durchzuhalten sind. „Zum jetzigen Zeitpunkt kann man seriös noch keine Angaben zu rauchverbotsbedingten Betriebsaufgaben machen. Das wird frühestens nach dem kommenden Winter der Fall sein“, schätzt Klaus Hübenthal.

Der DEHOGA NRW kritisiert weiterhin die Ausgrenzung der rauchenden Gäste. „Auch wenn es immer mehr Vegetarier und Fahrradfahrer gibt, darf man weiterhin ein Steak essen und Auto fahren. Warum soll es dann nicht auch für Raucher die Möglichkeit geben, in speziell gekennzeichneten Räumen oder Kneipen zu rauchen?“, fragt Klaus Hübenthal. „Ein erfolgreicher, fairer Nichtraucherschutz muss nicht absolut sein.“

Bild: DEHOGA

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Das Ende für Insekten im Biergarten und auf der Terrasse

Gastwirte mit Außenbereichen kennen das Problem, wenn Insekten die Gäste behelligen / Wie man die Störenfriede effektiv bekämpfen kann, damit Besucher den Aufenthalt im Biergarten insektenfrei genießen können, erklärt ein aufschlussreicher Ratgeber.

Biergarten-insektenfrei_Infografik-400(lifePR) (München, Ob Restaurant-Terrasse, Ausflugslokal oder Hotelgarten – Open Air im Gaststättengewerbe ist beliebt, hat jedoch, besonders nach feuchtwarmen Wetterperioden, auch seine Tücken: in Gestalt von Fliegen, Mücken oder Wespen, oft zum Ärgernis der Gäste. Hält der Betreiber seinen Biergarten insektenfrei, zeigt sich zweifellos ein echtes Umsatz-Plus.

Hilfestellungen zum Thema „Biergarten insektenfrei“ waren bisher rar, Informationen verstreut und mühsam zu beschaffen. Diese Lücke wird nun geschlossen, denn für alle, die wissen wollen, wie eine smarte, professionelle Lösung aussehen kann, hat jetzt Ludwig Zeder einen kleinen aber feinen Ratgeber veröffentlicht, der bündig und übersichtlich beschreibt, wie man Terrasse oder Biergarten insektenfrei hält.

Fünf Keulen gegen Plagegeister
Welche Möglichkeiten stehen eigentlich zu Gebote, die Plagegeister im Gastronomie-Außenbereich abzuwehren? Was bietet der Markt, was ist erlaubt und was nicht? Sollte man zu althergebrachten Mitteln wie Insektenspray, Duftkerze, Zuckerwasser oder Klebefalle greifen oder doch besser elektrische Insektenvernichter oder spezielle Fallen aufstellen, um den Biergarten insektenfrei zu bekommen?

Ludwig Zeder liefert in seinem Blog nützliche und wissenswerte Informationen rund um das Thema „Biergarten insektenfrei“ und beschreibt faktenreich (und mit charmantem Unterhaltungswert), welche Arten von Insektenvernichtern es für Fliegen, Mücken und Wespen gibt, wie sie jeweils wirken, und welche Lösungen konkret im Außenbereich des Gaststättengewerbes Hilfe bieten. Auch die Frage nach idealen, d.h. vor allem unauffälligen Standorten der entsprechenden Fallen wird beantwortet. Schließlich soll nicht nur der Biergarten insektenfrei, sondern auch den Gästen ein ästhetisch einwandfreier Besuch in gepflegter Atmosphäre ermöglicht werden.

Nicht alles ist erlaubt
Auch solide Informationen über Umweltfreundlichkeit, Nachhaltigkeit, Kosten und Leistung der verwendbaren Fabrikate beleuchtet der seit über 30 Jahren auf gewerbliche Insektenvernichter spezialisierte Münchner Unternehmer in seinem Beitrag. Im Rennen um den insektenfreien Biergarten müssen nicht zuletzt auch Preis und Aufwand stimmen, und so legt der „Biergarten insektenfrei“-Ratgeber besonderen Wert auf kostengünstige, langfristige und wartungsfreie Lösungen.

Abgerundet wird der Artikel durch eine gelungene Infografik, die jene Produkte vorstellt, die allen Ansprüchen Rechnung tragen, und die noch einmal alle Fakten und Vorteile der Insektenfallen vor Augen führt: von der Fangkapazität und Wirkungsdauer, über die Reichweite von Lockmitteln bis hin zu Einsatzorten beziehungsweise Montagemöglichkeiten.

Rundum ein guter, lesenswerter Ratgeber – seriös aber mit einem angenehmen Augenzwinkern, der alle wichtigen Informationen zum Thema „Biergarten insektenfrei“ versammelt und übersichtlich darstellt. Jeder Gastwirt, der seine Terrasse oder seinen Biergarten insektenfrei halten will, findet hier endlich nützliche Tipps und Hinweise.

Der Ratgeber ist kostenlos auf dem Blog von www.insektenvernichter.com abrufbar.

Bild als PDF im Großformat: Biergarten insektenfrei

Nichtraucherschutz – Welche Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern

(lifePR) (Düsseldorf, ) Debatten über den Nichtraucherschutz stiften seit geraumer Zeit große Verwirrung. Verträgt ein thüringischer Nichtraucher mehr Qualm als ein bayerischer? Oder ist die Gesundheit eines Berliners lediglich weniger schützenswert als die eines Bewohners der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn? Da jedes Bundesland eigenständig über das Maß der Toleranz gegenüber dem blauen Dunst entscheiden kann, tappt ganz Deutschland mittlerweile sprichwörtlich im Nebel?“.

Damit Sie den vollen Durchblick behalten, haben die ARAG Experten eine Übersicht über die einzelnen Bestimmungen der jeweiligen Bundesländer zum Nichtraucherschutz zusammengestellt.

Baden-Württemberg
Gaststätten müssen über einen abgeschlossenen Raucherraum verfügen, Diskotheken über einen vollständig abgetrennten Nebenraum, wenn dort gequalmt werden soll. Ausnahme: Ein-Raum-Kneipen bis 75 m². Während das Rauchen in Festzelten erlaubt ist, ist es in Diskotheken zu denen Jugendliche unter 18 Jahren Zutritt haben, grundsätzlich verboten.

Bayern
Seit August 2010 gilt ein striktes Rauchverbot. Selbst im Oktoberfestzelt ist das Rauchen nicht mehr erlaubt!

Berlin
Hier kommt es auf die Größe des Gastraumes an: In Kneipen die kleiner als 75 Quadratmeter sind, darf geraucht werden, sonst nur in abgetrennten Raucherräumen. Dürfen Jugendliche unter 18 in eine Disko gilt Rauchverbot, müssen Sie draußen bleiben können separate Raucherräume eingerichtet werden.

Brandenburg
Hier kann eine Gaststätte das Rauchen erlauben, wenn sie nicht größer als 75 Quadratmeter ist, kein abgetrennter Nebenraum existiert und keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Ist eine Raumabtrennung möglich, darf in diesem Raum geraucht werden.

Bremen
Auch hier gilt: In Ein-Raum-Kneipen mit weniger als 75 m² darf geraucht werden, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. In größeren Gaststätten und Diskos ist das Rauchen nur in abgetrennten Nebenräumen zulässig. Bremen gibt sich außerdem relativ entspannt mit der Raucherlaubnis für Festzelte, Jahrmärkte und Volksfeste.

Hamburg
Hier dreht sich viel ums Essen: „Wird gegessen, wird nicht geraucht!“ könnte die Hamburger Regelung kurz lauten, denn alle Gaststätten, die kein Essen anbieten, können separate Räume zum Rauchen einrichten. Auch hier gilt: Ist die Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter, darf nur ohne Jugendliche unter 18 Jahren geraucht werden.

Hessen
Hessen gibt sich unkompliziert: Hier darf in Ein-Raum-Kneipen geraucht werden, ansonsten können Nebenräume eingerichtet werden. In vorübergehend aufgestellten Festzelten greift das Rauchverbot ebenso wenig wie bei geschlossenen Gesellschaften.

Mecklenburg-Vorpommern
Wie in Hessen darf in Nebenräumen und Ein-Raum-Kneipen geraucht werden. Nur in der Diskothek gilt ein strenges Rauchverbot.

Niedersachsen

Serviert eine Ein-Raum-Kneipe in Niedersachsen kein Essen, darf man dort rauchen, aber nur, wenn diese eindeutig als „Raucherkneipe“ deklariert ist und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Stehen Restaurant, Diskothek und Kneipen hingegen abgetrennte Räume zur Verfügung, ist dort das Rauchen erlaubt.

Nordrhein-Westfalen
Seit 1. Mai 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen die einfache, aber strenge Regelung: Absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten, Diskotheken und Festzelten! Einzige Ausnahme: In Räumen, die ausschließlich privat genutzt werden, darf geraucht werden.

Rheinland-Pfalz
Auch dieses Bundesland macht es sich einfach: Haben Gaststätten und Diskotheken Nebenräume, können diese als Raucherräume bestimmt werden. In allen Gaststätten unter 75 Quadratmeter Fläche darf generell geraucht werden. Voraussetzung für die Raucherlaubnis ist aber immer ein deutlicher Hinweis.

Saarland
Hier gilt aktuell Folgendes: Geraucht werden kann in separaten Nebenräumen, einer inhabergeführten Gaststätte oder in der Ein-Raum-Kneipe, die kleiner als 75 Quadratmeter ist und keine Speisen anbietet. In Diskotheken darf in Nebenräumen geraucht werden, eine Altersbeschränkung gibt es hier nicht.

Sachsen
Sind keine Minderjährigen im Spiel, ist Rauchen erlaubt, allerdings nur in abgetrennten Raucherräumen, Spielhallen, Diskotheken und Ein-Raum-Kneipen mit weniger als 75 Quadratmeter. Zusätzlich darf im Rahmen von geschlossenen Gesellschaften, also etwa Familienfesten, geraucht werden.

Sachsen-Anhalt
Falls Minderjährige keinen Zutritt haben, darf in eingerichteten Raucherräumen von Gaststätten und Diskotheken geraucht werden. Dies gilt auch für Kneipen, die nur über einen Raum mit weniger als 75 Quadratmeter verfügen.

Schleswig-Holstein
Hier gelten dieselben Bestimmungen wie in Sachsen-Anhalt, lediglich Festzelte fallen nicht unter das Raucherschutzgesetz.

Thüringen
Gibt es einen separaten Raucherraum in Gaststätten, darf dort gequalmt werden, ebenso in Ein-Raum-Kneipen bis 75 Quadratmeter. Das gilt allerdings nur, wenn Minderjährige keinen Zutritt haben. Auch in Thüringischen Festzelten darf geraucht werden.

Erstellt von: ARAG

Traube-Barchef Bernhard Stöhr „EINE GUTE BAR HAT EINE SEELE“

Ehrenvolle Anerkennung für einen Barmann der alten Schule: Traube-Barchef Bernhard Stöhr wird von der Deutschen Barkeeper Union e.V. (DBU) mit dem Goldenen Shaker ausgezeichnet.

BAIERSBRONN, TONBACH, 26. Juli 2013 (dh) – Bernhard Stöhr, Barchef des Hotels Traube Tonbach im Nordschwarzwald, wurde bei der diesjährigen Deutschen Cocktailmeisterschaft in Stuttgart mit der höchsten Auszeichnung des Berufsverbands DBU, dem Goldenen Shaker, geehrt. Nur alle drei Jahre werden damit besondere Verdienste um den Berufsstand gewürdigt. Die Laudatio im Rahmen eines Festabends hielt Stöhrs langjähriger Weggefährte und ehemaliger Vizepräsident der DBU, Hannes Bak. Er betonte, dass der Goldene Shaker an jemand verliehen werde, der viel für die Barkeeperinnen und Barkeeper geleistet und sich stets in der Mitgestaltung des Berufszweigs engagiert habe.

Seit fast 30 Jahren ist Bernhard Stöhrs Platz hinter der gediegenen Bar in der Traube Tonbach. Der Barchef kennt das traditionsreiche Haus und viele seiner Gäste wie die sprichwörtliche Westentasche seines stets tadellosen Anzugs. Der gehört genauso zu seinem Repertoire wie die mehr als 120 Cocktails – darunter einige preisgekrönte Eigenkreationen, die er seinen Gästen je nach persönlicher Vorliebe mixt. Doch auch wenn er eine stilvolle Barkultur ganz nach alter Schule pflegt, schlägt sein Herz für den Nachwuchs. „Die neue Barszene in Deutschland hat in den vergangenen Jahren unglaublich viele junge und talentierte Barkeeper hervorgebracht. Und dank des Berufsverbands und einer Vielzahl guter Wettbewerbe glänzt der Nachwuchs mit hervorragendem Fachwissen“, freut sich Stöhr. Er selbst gibt sein Können seit vielen Jahren weiter und ist weltweit bei Cocktailmeisterschaften als Jurymitglied tätig.

Und was macht für ihn eine gute Bar aus? „Eine gute Bar hat eine Seele. Das ist diese ganz bestimmte Mischung aus Menschen, Musik, Gesprächen und Lieblingsgetränken. Und natürlich einen Barmann, der sein Handwerk versteht“, schmunzelt der Altmeister. Nach seinem persönlichen Lieblingscocktail gefragt, wählt der Kenner einen Klassiker: „Am liebsten ein perfekter Caipirinha“, verrät Stöhr, „aber an heißen Sommertagen serviere ich gerne auch einen fruchtigen Razz Mojito.“
Zu seiner jüngsten Auszeichnung zeigte sich Stöhr, ganz seinem Naturell entsprechend, bescheiden und lobte bei aller Freude vor allem seine Mitarbeiter: „Ohne das Vertrauen und den kreativen Freiraum, den mir mein Team in der Traube tagtäglich gibt, wäre vieles in meiner Karriere nicht möglich gewesen.“
Als Sommerdrink kredenzt Bernhard Stöhr seinen Gästen in der Traube Tonbach Bar zurzeit gerne einen Razz Mojito.
Die Rezeptur für den abgewandelten Cocktailklassiker finden Sie zur weiteren Verwendung ebenfalls anbei.

Bernhard Stöhr ist seit 1984 Chef der Bar im Hotel Traube Tonbach. Er ist seit 1977 Mitglied der DBU und war von 1996 bis 2012 selbst Präsident der Vereinigung. Neben diesem Engagement ist er auch aktiver Genussbotschafter des Landes Baden-Württemberg und erhielt bis heute insgesamt neun Goldmedaillen auf der Stuttgarter Fachmesse Intergastra. Der Gastro-Führer Gault&Millau wählte ihn 2009 zum „Barkeeper des Jahres“.

Die Deutsche Barkeeper Union e.V. (DBU) ist Berufs-Fachverband und Interessengemeinschaft der Barkeeper in Deutschland. Der Verein wurde 1909 in Köln gegründet und vermittelt seinen Mitgliedern und anderen Interessenten die Fertigkeiten und Kenntnisse, die für professionelles Arbeiten hinter der Bar essentiell sind. Insgesamt hat der Verein in 12 Sektionen mehr als 1.100 Mitglieder.

Einfach die Schnauze voll!

Es gibt diese Tage, an denen man schon morgens merkt, des es einfach nicht läuft. Erst das schwül-warme Wetter und dann noch Stau auf dem Weg zur Arbeit.

Dann kommt man zum Dienst und sieht als erstes die ungespülten Gläser vom Vortag und die Tische sind auch nicht abgewischt worden. An solchen Tagen fällt auch ständig was runter und die Kollegen gehen einem auch auf die Nerven. Die Gäste  kommen alle auf einmal und haben dann auch noch mehr Sonderwünsche als sonst. Meist spinnen dann auch noch die Geräte und es gelingt einem einfach nichts so richtig…

Zum Glück sind solche Sch…- Tage die Ausnahme.

Euch allen einen schönen Arbeitstag! 🙂

Bild: ©Microsoft

So finden Sie Ihre passende Wäscherei

Was macht Waescherei-Suche?
Die Seite ist ein Branchenportal für gewerbliche Wäscherei-Dienstleistungen. Auf Waescherei-Suche kann man nach Dienstleistern suchen und mit 3 Klicks ein kostenloses Angebot anfordern. Die angebotenen Dienstleistungen sind Hotel- und Gastronomie-Wäsche, Berufskleidung, Wäsche aus Pflege- und Seniorenheime, Matten und Waschraumhygiene. Alle Kategorien unterscheiden, wenn möglich, nach Miet- und Lohnwäsche.

Da sich der Wäscherei-Markt immer weiter segmentiert und konzentriert ist es oft so, daß Wäschereien nicht mehr alles machen, sondern sich spezialisieren: Auf Tischwäsche, auf Hotelwäsche, auf Berufskleidung etc. Daher ist es oft schwer als Kunde die richtige Wäscherei zu finden, die vielleicht 100km entfernt sein kann und von der man nie etwas gehört hat.

Warum ist es besser als…
Google oder Angebote wie „Gelbe Seiten“?  Die Partnerwäschereien können genau angeben, wo sie welche Art von Leistungen erbringen. Waescherei-Suche hat eine eigen-programmierte Suche, die genau die angebotenen Dienstleistungen abgleicht. So werden an einer gesuchten PLZ nur die „richtigen“ Wäschereien angezeigt.

Bei den gängigen Suchmaschinen findet man meist nur die Unternehmen, die das höchste Werbebudget haben. Die Spezialisten, die für einen selber der ideale Partner wären, bleiben eher unentdeckt.

Wie geht es weiter?
Waescherei-Suche hat auch ein Branchenbuch, Fachartikel und Firmenportraits. Das Branchenbuch wird weiter ausgebaut, damit die ortsgebundene Suche nach Wäschereien in Großstädten (Berlin, Köln, Stuttgart, München) noch komfortabler wird. In dieser Suche kann allerdings kein direktes Angebot angefordert werden.

Zusätzlich haben wir einen Kooperationspartner für private Wäscherei und Reinigungs-Leistungen gefunden und wollen mit diesem unser Angebot abrunden.

Fragen und Anregungen beantwortet der Gründer Sebastian Schweyen gerne in den Kommentaren.

Bild: Screenshot von Wäscherei-Suche.de