Schlagwort-Archive: gastronomie

Buffetreste mitnehmen, aber sicher!


Buffets im Restaurant sind für viele Gäste gerade bei Familienfeiern wie Hochzeit oder Geburtstag sehr beliebt. Hier ist für jeden Gast etwas dabei und jeder kann sich so viel nehmen, wie er möchte. Am Ende des Buffets möchten manche die Buffetreste mit nach Hause nehmen, einzelne bestehen sogar darauf.

Auf dem Nachhauseweg kann jedoch so einiges mit dem Essen geschehen. So wird die mitgebrachte Tupperschüssel im Winter vielleicht in den beheizten Fußraum gelegt oder im Sommer im überhitzten Auto transportiert. Da die Speisereste hier schon einige Zeit auf dem Buffet waren ist die Verderblichkeit besonders hoch. Um ein mögliches Haftungsrisiko so gering wie möglich zu halten sind hier zwei Tipps, um sich davor zu schützen:

Rückstellproben:
Rückstellproben geben Ihnen auch im Nachhinein die Beweisfähigkeit, dass die Speisen im Moment der Abgabe an den Gast in einem einwandfreien Zustand waren. Dies muss auch entsprechend dokumentiert werden. (Rückstellproben, Dokumentation Temperaturen etc.). Die Proben sollten mindestens 7 Tage, besser sind aber 14 Tage bei minus 18°C gelagert werden.
Checkliste Rückstellproben und Temperaturkontrolle für Buffets

Vertrag/Vereinbarung:
Lassen Sie die Gäste unterschreiben, dass diese die Speisen auf eigene Verantwortung mit nach Hause nehmen. Auch ein Hinweis, dass die Speisen innerhalb kürzester Zeit verzehrt und nach Möglichkeit gekühlt transportiert werden sollen wäre wichtig.
Dateidownload: Übergabeprotokoll für Reste bei Buffets

Mit diesen Tipps sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Vielen Dank für die Unterstützung beim Erstellen des Artikels:

Herr Jürgen Mayer vom jmc-verlag.de und
Herr Thomas Urban von gastro-check24.de, der auch die Download-Formulare erstellt hat.

Bild: ©Steffi Pelz  / pixelio.de

Kooperation in der Gastronomie


Freunde kann man nie genug haben. Was im wahren Leben gilt, ist sicherlich auch in der Arbeitswelt nicht falsch. Leider nutzen wenig Gastronomen die Chancen. Sie wollen „Ihr eigenes Ding durchziehen“ und Zusammenarbeit mit anderen bringt doch nur Neid und Ärger.

Welche Möglichkeiten sich ergeben können zeigen folgende Beispiele:

  • Zwei Hoteliers in einer Stadt sind eine Kooperation eingegangen um Überbuchungen und Reservierungsflauten gegenseitig aufzufangen.
  • Ein Stadthotel verbündet sich mit sämtlichen Freizeiteinrichtungen in der Umgebung. Der Deal: Eintrittskarten werden verbilligt abgegeben und das Hotel bietet verschiedene Packages an. Also Übernachtung inkl. Freizeitangebot zum Sparpreis.
  • Mehrere Restaurants haben sich in einem Dorf zusammengetan um größere Mengen Heizöl einkaufen zu können. Der Gewinn für alle- günstige Preise durch mehr Abnahme. Positiver Nebeneffekt. Aus Konkurrenten wurden Verbündete.
  • Drei Stadtrestaurants nutzen Ihren gemeinsamen Mitarbeiterstamm um Engpässe durch unerwartete Ausfälle zu kompensieren. Die Abrechnung erfolgt durch eine Umbuchung. (Anm. Wichtig für die Steuern)
  • Ein Hotel fand in einem Möbelhaus eine interessante Partnerschaft. Es wurden mit drei Wasserbetten (die das Möbelhaus zur Verfügung stellte) drei Hotelzimmer ausgestattet und somit auch aufgewertet. Die Gegenleistung bestand darin, dass interessierte Käufer eine Probenacht in diesen Betten umsonst schlafen durften.
  • Mehrere Kneipen, Restaurants, Cafés und Freizeiteinrichtungen in einer Stadt organisieren jährlich ein Event bei denen die Gäste „hopping“ betreiben. Mithilfe einer Extra Orientierungskarte können unterschiedliche Routen gewählt werden. Zum Beispiel Route1: vom Café ins Kino, danach Essen im Restaurant X, danach ein Cocktail in der Bar Y und zuletzt in die Diskothek ZZZ. Der Reiz für die Gäste? 5% Rabatt für jede abgestrichene Lokation und jede Menge Spaß. Der Vorteil der Gastronomen. Viel Umsatz (trotz Rabatt), viele neue Gäste und jede Menge Spaß.
  • Zwei Köche „trafen“ sich durch Zufall bei Facebook und merkten, dass sie viele Ansichten und Interessen teilten. Sie Gründeten eine „Gruppe“. Die Anzahl der Mitglieder wuchs über die Jahre auf über 5000. Der Vorteil? Viele neue Freunde und jede Menge Informationen und Tipps aus der Branche.
  • Zwei verstrittene und benachbarte Gastronomen planten des Friedenswillen ein Grillfest mit Freunden und Nachbarn. Der Erfolg war so riesig, dass dieses Event mittlerweile Kultstatus besitzt und 5x im Sommer stattfindet. Gästezahl? 250 !!! Die beiden Gastronomen? Freunde !!!
  • Ein Stadthotel und ein großes Einkaufzentrum merkten, dass Sie ständig hintereinander ihre eigene Werbung im Radio hörten. Sie kombinierten beide Angebote und schufen ein neues Produkt indem die Hotelgäste einen Rabatt beim Einkaufen erhalten. Die Ausgaben für die Radiowerbung halbierten sich.
  • Ein kinderfreundliches Restaurant wollte den Außenbereich für die Kleinen neu gestalten. Die Kosten jedoch waren sehr hoch. Sie gingen eine Partnerschaft mit einem Spielzeugladen aus der Umgebung ein. Dieser besaß nur wenig Ausstellungsfläche und hatte somit immer Probleme die sperrigen Sommerartikel wie Rutschen, Schaukeln und Sandkästen zu präsentieren. Jetzt steht seine Werbung samt Spielplatz im Garten des Restaurants.
  • Zwei befreundete Restaurantbesitzer teilen sich seit neustem einen Transporter für das ausliefern von Buffets. Eine perfekte Terminabsprache ist natürlich Voraussetzung aber manchmal geschieht es sogar, dass zwei kleiner Veranstaltung nacheinander von einem Team beliefert wird. Personaleinsparungen sind so vorprogrammiert. Und die beiden Chefs? Sie sind immer noch Freunde.

Sie sehen, ohne Scheuklappen, ein paar Ideen und ein wenig Engagement kann man zusammen viel mehr erreichen. Achten Sie darauf, dass immer eine „win-win Situation“ entsteht. Sieht sich ein Partner langfristig benachteiligt, muss ein Ausgleich gefunden werden. Seien Sie aktiv- schreiben Sie Firmen an- gehen Sie auf Konkurrenten zu. Freundlich und immer mit einer guten Idee im Gepäck.

Vielen Dank an Thomas Urban von gastro-check24.com der mir diesen Artikel zur Verfügung gestellt hat.

Copyright: Gastro-check24
Bild: hogapr

Freikarten für Koch des Jahres in Salzburg

Jury_KDJ_Vorfinale_SalzburgIch habe eben 5 mal 2 Eintrittskarten für das Vorfinale von Koch des Jahres in Salzburg am 18. Februar zur Verlosung erhalten. Die hochkarätige Jury besteht aus Miguel Contreras, Thomas Dorfer, Sebastian Frank, Axel Kammerl, Marcus Lindner, Dieter Müller, Silvio Nickol, Heinz Reitbauer, Dirk Rogge, Martin Sieberer, Lisl Wagner-Bacher, Thomas Walkensteiner und Otto Wimmer.

In mitreißenden Kochshows können Sie die aktuellen Trends und Techniken internationaler Spitzenköche hautnah und live miterleben. Als besonderes Highlight für Salzburg wird das Thema der Nachwuchsförderung zur Diskussion gestellt. Thomas Grininger (Praxislehrer Klessheimschule), Franz Heffeter (Direktor Klessheimschule), Martin Mairhofer (Cookart Social World Chief), Dirk Rogge (Head Chef Deutschland Unilever/Institute of Culinary Arts), Christian Schweinzer (Geschäftsführer Blackrock Agency), Tobias Wussler (Sous-Chef Landhaus Bacher) und Karl-August Ebster (Chefredakteur Oscars’s Magazin) setzen sich mit den Perspektiven junger Köche in der mittleren und gehobenen Gastronomie auseinander.

Alle, die bis zum 4. Februar bei Facebook diesen Post “liken” , bei Google+ plussen oder auch hier einen Kommentar hinterlassen, nehmen an der Verlosung teil. Die Auslosung findet am 5.Februar statt und die Gewinner werden von mir benachrichtigt. Die Karten bekommen die Gewinner vor Ort am Akkreditierungstisch.

Da ich leider nicht persönlich dabei sein kann, würde ich mich über 2 oder 3 Zeilen freuen, wie Euch die Veranstaltung gefallen hat. (keine Voraussetzung)

Jetzt wünsche ich Euch allen viel Glück.

Facebook Marketing für Gastronomiebetriebe

Die Plattform Facebook ist allgegenwärtig. Allein in Deutschland nutzen bereits über 24 Mio. Menschen das soziale Netzwerk täglich. Durch die vielfältigen Vermarktungsmöglichkeiten ist es mittlerweile ein fester Bestandteil moderner Unternehmenskommunikation geworden. Der Begriff „Social Media Marketing“ beherrscht die Büros der Werbe-Agenturen. Jeder möchte hier mitmischen.
Viele Branchen haben den Start in die Welt der sozialen Kommunikation allerdings gehörig verpasst. Dazu zählt vor allem die Gastronomiebranche. Im Allgemeinen wird hier noch ein Großteil des Werbebudgets für klassische Werbung im Printbereich ausgegeben. Die Webseite wird meist nur sehr sporadisch gepflegt und wurde wahrscheinlich vom Sohn des Kumpels erstellt – „der macht das als Hobby“. Von professionellen Profilen in den sozialen Netzwerken kaum zu denken.
Die Gründe für die fehlende Präsenz sind verschieden. Angst vor Kritik oder mangelndes Personal sind nur einige von vielen. Und bei den vereinzelten Betrieben, die sich dann doch gewagt haben in den großen Social Media Pool zu springen, fehlt es oft am entsprechenden Know-How. Typische Anfängerfehler sind vorprogrammiert. Dabei bietet die soziale Plattform Facebook ein enormes Potential für Restaurants und Gastronomiebetriebe – wenn man es richtig angeht.

Stammkundenpflege
Wie auch bei allen anderen Unternehmensseiten bei Facebook ist die Kommunikation mit dem Kunden das A und O. Besonders das Pflegen der wichtigen Stammkundschaft eines Restaurants ist dank der sozialen Kommunikationskanäle so einfach wie noch nie. Direktes Feedback vom Kunden zu bekommen, ohne darum betteln zu müssen. Wer hier lernt richtig zuzuhören und auf die Anregungen der Kunden eingeht, kann seinen Service nachhaltig verbessern. Kritik ist nämlich, egal ob gut oder schlecht, in jedem Falle positiv. Auch soziale Anwendungen, welche in die eigene Seite integriert werden, können hierbei helfen. Statt die eigenen Gerichte stumpf für Facebook abzutippen, können diese z.B. auch in einer interaktiven Speisekarte präsentiert werden. Denn auch hier kann man sich die sozialen Funktionen des Netzwerks zu Nutze machen. Durch Bewertungsfunktionen erhalten Sie direktes Feedback zu einzelnen Gerichten. Fans können die Gerichte und Bewertungen in ihrem eigenen Profil teilen und dadurch automatisch weitere potenzielle Fans auf die Seite aufmerksam machen. Der durchschnittliche Nutzer hat nämlich 130 Freunde mit denen er bei Facebook verbunden ist – klassisches Empfehlungsmarketing 2.0.

Neue Kunden gewinnen
Über eine professionelle Facebook Seite kann man natürlich nicht nur Bestandskunden bespaßen, sondern auch langfristig neue Kunden gewinnen. Hierbei ist es besonders wichtig, dass alle Angaben im Informationsbereich der Seite so ausführlich wie möglich hinterlegt sind. Auch die gewählte Kategorie der Seite spielt eine zentrale Rolle für bestimmte Funktionen. Denn anhand dieser Informationen wird die Seite in andere Bereiche von Facebook integriert. Eine der Wichtigsten ist die lokale Suche in der mobilen Version von Facebook. Hier können die User nach lokalen Unternehmen in Ihrer Umgebung suchen und die Suche auch nach ganz spezifischen Kategorien, wie z.B. „Restaurants“, filtern lassen. Wer hier nicht die richtige Kategorie gewählt hat bleibt auf der Strecke, denn immerhin nutzen 55% der deutschen Facebook User das soziale Netzwerk über ihr Smartphone. Neben den Funktionen von Facebook gibt es natürlich auch für diesen Part wieder eigene Anwendungen, wie z.B. die soziale Tischreservierung. Fans können direkt über die Facebook Seite einen Tisch im Restaurant reservieren. Und da es eine „soziale“ Anwendung ist, kann der User auch direkt seine Freunde an den Tisch einladen und das Erlebnis mit ihnen teilen. So lassen sich über die Seite direkte „Walk-Ins“ generieren.
Dies sind natürlich nur einige Ansätze, um als Restaurant erfolgreich bei Facebook mitzumischen. Der erste Schritt sollte natürlich immer die passende Kommunikation mit den Fans sein. Neben den Anwendungsbeispielen gibt es natürlich noch eine Vielzahl an weiteren Möglichkeiten, wie z.B. Gutschein-Aktionen oder Gewinnspiele. Eines ist aber in jedem Falle sicher: wer nicht dabei ist, kann auch nicht mitreden. Und geredet wird viel, bestimmt auch über Ihr Restaurant.
Weitere Infos unter: www.tipware.de/gastro

Autor: Philipp Schuch

Koch des Jahres – 2. Vorfinale in Salzburg

Am 18. Februar 2013 treten beim internationalen Wettbewerb „Koch des Jahres“ in Salzburg acht Profiköche gegeneinander an.

In einer transparenten “Blindverkostung” bestimmt die hochkarätige Jury zwei Gewinner, die beim Finale auf der Anuga in Köln teilnehmen dürfen. Auf der größten Foodmesse der Welt warten neben Ruhm und Anerkennung Preisgelder in Höhe von 26.000€. Die glücklichen Sieger werden bei einer feierlichen Preisverleihung im Rahmen des Symposiums im Kavalierhaus geehrt.

Auf Einladung des “Koch des Jahres”-Präsidenten Dieter Müller begeben sich im Febuar 12 weltbekannte Spitzenköche nach Salzburg, um über die beiden Sieger beim österreichischen Vorfinale zu entscheiden. Zur Jury der österreichischen Premiere des Wettbewerbs gehören zahlreiche renommierte Haubenköche wie Thomas Dorfer, Silvio Nickol, Heinz Reitbauer, Martin Sieberer, Lisl Wagner-Bacher und Thomas Walkensteiner sowie die Sterneköche Axel Kammerl und Sebastian Frank, gebürtiger Österreicher und “Koch des Jahres” 2011.

Beworben hatten sich 98 Profiköche aus dem gesamten D-A-CH-Gebiet und Südtirol, um sich der Herausforderung zu stellen, ein Drei-Gänge-Menü für 6 Personen in fünf Stunden und mit einem Wareneinsatz von 16€ pro Person zuzubereiten. „Auch einige Köche, die es beim Vorfinale in Stuttgart nicht ins Finale geschafft haben, versuchten erneut ihr Glück.“ so Managerin Nuria Roig. Unter den eingegangenen Menüs wählten die technischen Juroren Miguel Contreras und Dirk Rogge die acht besten Bewerber, die in den Räumlichkeiten der Tourismusschulen Klessheim ihre Perfektion in der Ausführung unter Beweis stellen dürfen. In einer “Blindverkostung” wird jedes Menü mit  einer Nummer versehen und von der Jury verkostet. Somit wird gewährleistet, dass die Identität des Bewerbers unbekannt bleibt und nicht in die Beurteilung einfließt.

Dem interessierten Zuschauer ist die Möglichkeit gegeben, den Wettbewerb beim Symposium im Kavalierhaus Klessheim zu verfolgen. Hier werden im Rahmen der Liveshow alle Teilnehmer und deren Menüs vorgestellt. Gemeinsam mit den Juroren gewähren sie dem Publikum Einblick hinter die Kulissen des Wettbewerbs und lassen ihre persönlichen Eindrücke Revue  passieren.

Unter dem Motto “Dialog zwischen Interpretation und Tradition” bietet das Symposium zudem ein buntes Rahmenprogramm mitreißender Kochshows, in denen internationale Spitzenköche aktuelle Trends und Techniken vorstellen. Als besonderes Highlight werden auf der Bühne das Thema der Nachwuchsförderung zur Diskussion gestellt und die Perspektiven junger Köche in der mittleren und gehobenen Gastronomie erörtert. Als Höhepunkt des Abends wird bei der feierlichen Preisverleihung der “Royal Meat-Preis” für das beste Hauptgericht des Wettbewerbs verliehen und die beiden Sieger des Salzburger Vorfinales geehrt. Im Oktober werden sie erneut beim Finale auf der Anuga zusammen mit den Gewinnern aus Stuttgart, Köln und Hamburg antreten, um den Titel “Koch des Jahres” zu erringen.

Weitere Informationen unter www.kochdesjahres.de.
Text und Bild: ©Grupo Caterdata/ Koch des Jahres

GEMA-Tarifreform für 2013 ausgesetzt

Übergangsregelung für 2013 gewährt Planungs- und Rechtssicherheit / Ulrich N. Brandl „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht nach wie vor“

(lifePR) (Berlin / München, ) Die u.a. vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern massiv kritisierte „Tarifreform“ der GEMA wird 2013 ausgesetzt. „Endlich herrscht Planungssicherheit für unsere Betriebe, denn angesichts der ursprünglich angedachten, teils horrenden Gebührenerhöhungen, konnten viele Diskothekenbesitzer und Clubbetreiber keine Verträge mit Künstlern für das kommende Jahr abschließen, da die im Raum stehenden Summen nicht mehr beim Gast durchsetzbar gewesen wären“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl, der hinzufügt: „Dies hätte unweigerlich ein Sterben vieler musikveranstaltender Betriebe nach sich gezogen.“
Dafür musste die für den DEHOGA verhandlungsführende Bundesvereinigung der Musikveranstalter der GEMA einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von fünf Prozent für 2013 zugestehen. Für Discotheken und Clubs wird ab den 1. April 2013 nochmals ein weiterer Zuschlag von zehn Prozent fällig. Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eines Laptops/PCs bzw. selbst gebrannter CDs (sogenannter Vervielfältigungszuschlag) ab dem 1. April 2013 entlastet. Dieser wird durch eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt.Bei der nunmehr erzielten Kompromisslösung handelt es sich um eine Übergangsregelung für das Jahr 2013 ohne Präjudiz für die Folgejahre. So ist auch ausgeschlossen, dass seitens der GEMA für das Jahr 2013 Nachforderungen geltend gemacht werden.In der gestrigen Anhörung bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes erfuhren die Beteiligten, dass voraussichtlich im April 2013 mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu rechnen ist. Die Parteien haben dann die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Schiedsstellenspruchs eine tarifliche Neuregelung für 2014 zu finden.

Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe etc. verständigte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent ab 1. Januar 2013.

Brandl stellt jedoch unmissverständlich fest: „Auch wenn das Verhandlungsergebnis einen klaren Erfolg für den Verband darstellt, sind unsere Hausaufgaben noch nicht erledigt. Nach wie vor sehen wir einen dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf.“ Demnach fordert der DEHOGA Bayern entsprechende Klarstellungen im Urheberrechts- bzw. im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. So sollten Verwertungsgesellschaften ihre Tarife nicht mehr einseitig aufstellen dürfen; vorherige Verhandlungen mit den anerkannten Nutzervereinigungen sollten verpflichtend sein. Auch sollte die Durchführung eines aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, an dem neben dem Deutschen Patent- und Markenamt auch das Bundeskartellamt und die Nutzervereinigungen zu beteiligen sind, vor der Veröffentlichung neuer bzw. veränderter Tarife zwingend vorgeschrieben sein. „Nur so wäre bei bestehenden Monopolisten ein Schutz vor Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung zu gewährleisten“, sagt Brandl. Darüber hinaus sollte die Aufsicht durch das Bundeskartellamt weiter gestärkt werden und zugleich die staatliche Aufsicht der Verwertungsgesellschaften durch das Deutsche Patent- und Markenamt stringenter vollzogen werden. Ferner müsste der Gesetzgeber klarstellen, dass Gebührenerhöhungen, die von den Gesamtvertragsparteien in einem Gerichtsverfahren auf ihre Angemessenheit überprüft werden, bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht in Kraft treten und somit auch nicht von den Musiknutzern bezahlt werden müssen. Zu guter Letzt müsste, wenn Vergütungsforderungen verschiedener Verwertungsgesellschaften für dieselbe Nutzung zusammenkommen, für den Veranstalter in einem einzigen Verfahren die Höhe der insgesamt zu zahlenden Vergütung überprüfbar sein. Hierbei müssten die Gerichte die Aufgabe haben, eine Gesamtbelastungsgrenze festzulegen. „Wir werden das kommende Jahr nutzen, um hier gerechtere Lösungen für die Branche durchzusetzen“, stellt der DEHOGA Bayern-Präsident abschließend fest.

Die genaue Position des DEHOGA Bayern zur GEMA finden Sie unter www.dehoga-bayern.de/