(lifePR) Düsseldorf, , Die Sonnenwärme nach dem Regen lässt vielerorts die Pilze im Wald sprießen. Sehr zur Freude der immer größer werdenden Sammlerschar! Mancherorts riskieren sie allerdings ein saftiges Bußgeld, weil sie zu große Mengen sammeln oder in Gebieten nach Pilzen suchen, in denen besondere Verbote gelten. In Naturschutzgebieten und im besonders bei Pilzkennern beliebten Nationalpark Eifel ist das Sammeln generell verboten. Viele der beliebten Speisepilze zählen außerdem laut Bundes-Artenschutz-Verordnung zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese „abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten“.
Laut ARAG Experten enthält die Bundes-Artenschutz-Verordnung allerdings eine Ausnahmegenehmigung nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Geringe Mengen sind Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag.
(lifePR) Dortmund, , So vielfältig wie die Erwartungen von Reisenden an eine Unterkunft sind, so vielfältig ist das Übernachtungsangebot der Hotels, Pensionen oder Gasthöfe. Ob extravagantes Design-Hotel, wohltuendes Wellness- und Spa- Resort, traditionsreiches Luxushotel oder gemütliche Pension – die Auswahl ist breit gefächert und hat für jeden Geschmack etwas zu bieten. Mit der 36. Ausgabe des Schlummer Atlas präsentiert das Verlagshaus Busche jetzt wieder eine wichtige Hilfe bei der Suche nach der passenden Unterkunft. Präsentiert werden rund 5.000 ausgesuchte Hotels für jeden Anlass aus Deutschland, Belgien, Elsass, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Südtirol und der Schweiz.
Alle Hotels werden zuverlässig, kritisch und aktuell vorgestellt. Neben der kompakten Darstellung des Hotels mit Ausstattungs-Symbolen und deren Beschreibungen helfen zahlreiche Fotos und die Bewertung mit den Schlummer Atlas- Sternen bei der Auswahl des Reiseziels. Erstmals werden interessante Hotels noch ausführlicher vorgestellt. Der Leser kann sich von den zahlreichen Fotos und dazugehörenden Informationen inspirieren lassen.
Deutschland als Urlaubsland ist seit jeher beliebt, aber auch unsere Nachbarländer wie Belgien, das Elsass, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Südtirol und die Schweiz sind jederzeit eine Reise wert. Wie immer hat das Redaktionsteam des Schlummer Atlas für diese Ausgabe den nationalen sowie internationalen Hotelmarkt kritisch beobachtet und dabei zahlreiche interessante Neuentdeckungen gemacht.
Umfangreiche Reisekarten am Ende des Guides geben dazu auch einen schnellen Überblick über die Lage der aufgeführten Hotels und Citypläne mit Hoteleinträgen erleichtern die Orientierung in den Großstädten.
Auch 2013 stehen dem Schlummer Atlas wieder eine Reihe von Partnern zur Seite. So empfiehlt die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V., der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. und Südtirol Marketing den Hotelführer.
Statistik
4.821 Einträge insgesamt (-568 zum Vorjahr)
Davon 3.794 Hotels in Deutschland (-120 zum Vorjahr)
281 (+3 zum Vorjahr) Hotels ausgezeichnet mit fünf Sternen (höchste Bewertung) – Luxus-Hotels, internationale Luxus-Hotels mit einem Höchstmaß an Komfort
1.560 (-273 zum Vorjahr) Hotels mit vier Sternen – erstklassige Hotels, internationale Hotels der gehobenen Kategorie mit großem Komfort
2.243 (-163 zum Vorjahr) Hotels mit drei Sternen – sehr gute Hotels, Mittelklassehotels mit sehr komfortabler Ausstattung
733 (-132 zum Vorjahr) Hotels mit zwei Sternen – gute Hotels, zeitgemäße oder komfortable Standard-Ausstattung
1 (-2 zum Vorjahr) Hotels mit einem Stern – bürgerliche Hotels, einfache und zweckmäßige Ausstattung
51 (-1 zum Vorjahr) Stadtpläne
Die 36. Ausgabe des Schlummer Atlas wird im Rahmen der „15. BUSCHE GALA“ am 29. Oktober 2012 im Hotel Adlon Kempinski Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Traditionsgemäß entstand auch diese Ausgabe wieder in Kooperation mit dem Haus Aral.
Ab Oktober 2012 im Buchhandel und an den Aral Tankstellen:
Schlummer Atlas 2013. Ein Wegweiser zu rund 5.000 Hotels. Geprüft und benotet: Deutschland, Belgien, Elsass, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Südtirol und Schweiz. 896 Seiten, zahlreiche farbige Abbildungen, 51 Stadtpläne, Hardcover in Fadenheftung, 15,5 x 23,1 cm, 36. Auflage, ISBN: 978-3-89764-349-9, € 29,95 [D] / € 30,80 [A] / sFr. 52,30
Die Jobmesse – Hospitality Excellence (ho-X) – für gehobene Dienstleistung, Hotellerie, Gastronomie, Touristik, Event- und Freizeitindustrie findet am 8. und 9. November 2012 im Meilenwerk in Böblingen statt. Das innovative Messekonzept bietet einer breiten Palette an Arbeitgebern sowie Azubis, Schülern und Fach- und Führungskräften mit Interesse an der Hospitality-Branche vielfältige Karriere, Informations- und Begegnungsmöglichkeiten. Die ho-X ist das erste Recruiting-Event für die Branche im Südwesten Deutschlands.
Top Marken wie Coca Cola, Europa-Park, KFC und Robinson Club, führende Hotels z. B. Arcotel Hotels, Hotel Bareiss, Dormero Hotels, maritim Hotels und Der Öschberghof, sowie excellente Caterer wie z.B. Rauschenberger Gastronomie treffen sich mit Azubis, Schülern, Fach- und Führungskräften und Interessierten an der Dienstleistungs-Branche.
Die ho-X Highlights:
– ho-X Campus mit den besten Ausbildungsgängen, Berufsbildern und Karrierewegen
– Karriere-Paket: 3-monatiges Praktikum im Robinson Club am Mittelmeer über IST und Robinson
Hotel- und Restaurantgäste suchen manchmal nach kleinen Andenken oder Mitbringseln, um die Daheimgebliebenen zu erfreuen oder um sich an den vergangenen Urlaub zu erinnern. Dafür sind Verkaufsvitrinen mit dem richtigen Angebot an der richtigen Stelle genau das Richtige.
Um mit einer Verkaufsvitrine erfolgreich zu sein, sind einige Punkte zu beachten.
Der Standort
Die Auswahl eines geeigneten Standortes ist sehr wichtig. Die Vitrine sollte weder Ihnen noch Ihren Gästen im Weg stehen, da sie dann als störend empfunden wird. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung, da Dekostoffe oder Schriftstücke im Sonnenlicht schnell verblassen und frische Produkte, wie Gewürze und Weine schneller verderben können.
Achten Sie bei der Beleuchtung darauf, dass das Licht nicht blendet, aber dennoch die Vitrine optimal ausleuchtet.
Geeignete Standorte sind zum Beispiel in der Garderobe, in der Nähe des Ein- und Ausgangs, auf dem Weg zu den Toiletten oder in Bereichen, die Gästen während ihrem Besuch ins Auge fallen.
Die Auswahl
Die Auswahl hängt ganz von Ihrem Restaurant oder Hotel ab. Ein Angebot, das sich auf regionale Spezialitäten bezieht ist besser, als Massenware die es überall zu kaufen gibt. Ebenso sollte das Produkt den Gast an Ihr Haus erinnern, denn so sind Sie dem Gast auch dann noch ganz nah, wenn dieser schon wieder zu Hause ist.
Folgendes ist für den Verkauf geeignet:
Regionale Weine und Schnäpse
dekorative Artikel, die mit Ihrem Haus in Beziehung gebracht werden können
Raumdüfte, wenn diese auch im Haus verwendet werden
Selbstgemachte Marmeladen und Gewürzmischungen (Gesetzliche Vorgaben beachten)
Spezialitäten, die für Sie Produziert werden, eventuell mit Ihrem Logo
Gesetzliche Vorgaben bei Eigenproduktionen/ MHD
Sollten Sie Waren aus eigener Produktion verkaufen, müssen Sie einige gesetzliche Vorschriften beachten.
Jede Packung muss mit folgenden Informationen gekennzeichnet werde:
Ihrem Firmennamen und der Anschrift
Namen des Produktes
Menge in der Packung
Inhaltsstoffe, beginnend mit dem Hauptbestandteil, in absteigender Reihenfolge.
Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
Allergene Zusatzstoffe
Habt Ihr bereits Erfahrung mit Verkaufsvitrinen gemacht?
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“ mit einem Nein-Anteil von 66 Prozent abgelehnt. Damit wurde die seit 1. Mai 2010 bestehende Regelung bestätigt, welche es den Kantonen ermöglicht, Ausnahmen für Fumoirs und kleine Raucherbetriebe zu erlauben.
Das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, das die Möglichkeit der kantonalen Differenzierung vorsieht, hat Bestand. Elf Kantone erlauben klar gekennzeichnete Raucherbetriebe bis zu einer Gastfläche von 80 Quadratmetern, acht Kantone immerhin bediente Fumoirs und nur sieben verbieten die Bedienung von Raucherräumen.
Ein von der Lungenliga und anderen Gesundheitsorganisationen gesteuertes Komitee akzeptierte diesen Kompromiss nicht und lancierte eine Initiative, die sogar ein Rauchverbot an Einzelarbeitsplätzen forderte. Im Vorfeld der Abstimmung hatten sich nicht nur der Bundesrat und das Parlament gegen das Ansinnen ausgesprochen, sondern auch die SVP, die FDP, die CVP und die Grünliberalen sowie alle führenden Wirtschaftsverbände.
Das Abstimmungsresultat lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Fast zwei von drei Stimmbürgern sind gegen eine Verschärfung des bestehenden Rauchverbots. Nur der Kanton Genf stimmte der Lungenliga-Initiative knapp zu. Alle anderen Kantone lehnten sie ab – 23 sogar mit einem Nein-Anteil über 60 Prozent.
„Indem die Schweizerinnen und Schweizer der Extremlösung der Lungenliga eine Abfuhr erteilen, setzen sie ein starkes Zeichen der Vernunft“, kommentiert GastroSuisse-Präsident Klaus Künzli das Abstimmungsresultat.
Personalbedarf effizient planen – besonders bei saisonalen Schwankungen
Das Thema Dienstplanung begleitet jeden Gastronomen täglich. Nicht immer ist der Bedarf an Personal einfach zu ermitteln. Wer weiß schon genau, mit wie vielen Gästen man in seinem Biergarten bei wechselhaftem Spätsommerwetter rechnen kann? Nur eines ist gewiss: Einen Schichtplan zu erstellen kostet immer viel Zeit – und nicht selten auch Nerven. Herumtelefonieren, wer wann Zeit zum Arbeiten hat, oder dieselben Informationen aus Excel-oder Papierlisten in einem Dienstplan zusammenzuführen, ist nur der erste Schritt. Was aber tun, wenn die ersten Änderungswünsche eintrudeln, Mitarbeiter krank werden oder studentische Aushilfen spontan doch zur Uni müssen? Dann geht das ganze Spiel von vorne los…
Zeitfresser Dienstplanung
Beim CHOCOLAT Grand Café im Schokoladenmuseum Köln betrug der Aufwand für die Erstellung des Dienstplans und das Überarbeiten von Änderungen durchschnittlich drei bis vier Arbeitstage pro Monat. Zudem muss eine große Zahl an wechselnden Mitarbeitern in verschiedenen Arbeitsbereichen koordiniert werden. „An manchen Tagen arbeiten bei uns bis zu 40 unterschiedliche Personen in verschiedenen Schichten. Es werden heute viel mehr Aushilfen benötigt als noch vor ein paar Jahren. Studiengänge sind heute viel verschulter als noch vor 6 Jahren. Das erschwert meine Suche nach geeignetem Personal, denn die Studenten haben tagsüber kaum noch Zeit“, so Rodney Ranz, Geschäftsführer des CHOCOLAT Grand Café.
Mitarbeiter interaktiv einbinden
Die Lösung dafür ist ein Online-Tool, das einen wichtigen, aber zeitraubenden Ablauf neu gestaltet: Mitarbeiter tragen online ein, wann sie (- und wann nicht -) arbeiten können. Einfach am PC oder mobil mit dem Smartphone oder Tablet PC. Die Betriebsleitung des CHOCOLAT Grand Cafés sieht so auf einen Blick, wer wann Zeit hat, und kann das Personal direkt den geplanten Arbeitsschichten zuweisen. Natürlich kommen auch hier die üblichen Änderungswünsche, aber die Mitarbeiter können – anders als bisher – selbstständig nach einer Vertretung suchen und das Ergebnis der Betriebsleitung kommunizieren. So kann diese zügig auf Änderungen eingehen, den Schichtplan aktualisieren und online zum Abruf bereitstellen. Vorbei ist die Zeit der Excel-Listen: Eine Online-Lösung ist einfach, sicher und spart eine Menge Zeit und Nerven. Im CHOCOLAT Grand Café konnte die Personalplanung für knapp 100 Mitarbeiter mithilfe des Online-Dienstplaners DEJORIS übrigens auf gut einen Tag reduziert werden.
Kostenneutral in saisonalen Schwankungen
Interessant sind Online-Lösungen auch im Hinblick auf die Kosten: Einen Online-Dienstplaner als SaaS-Lösung (Software as a Service) bedarfsorientiert anzumieten erspart Anschaffungskosten für Software, Hosting und Wartung. Zudem profitiert man von Weiterentwicklungen, die automatisch allen Nutzern zur Verfügung stehen. Das Preismodell des Online-Dienstplaners DEJORIS ist zum Beispiel dynamisch und passt sich so dem monatlich wechselnden Personalbedarf an. Zu einer kleinen Nutzungspauschale, fällt ein Euro pro zugeteiltem Mitarbeiter an. Wenn in ruhigeren Monaten nur wenige oder gar kein Mitarbeiter einer Schicht zugewiesen wird, kostet das Tool auch weniger oder nichts. Sie können dennoch jederzeit darauf zugreifen, um zum Beispiel die Dienstplanung für die nächste Saison vorzubereiten oder mit Mitarbeitern zu kommunizieren.
Fazit
Deutliche Einsparungen sind ohne großen Eingriff in die bestehenden Abläufe durch die bedarfsgerechte Nutzung eines Online-Dienstplaners möglich.
DEJORIS können Sie hier kennenlernen und auch für 30 Tage kostenlos testen: www.dejoris.de/gastronomie-gefluester
Veröffentlichung von Hygieneverstößen in Gaststätten: Bundesverbraucherministerium sorgt für Klarstellung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und räumt damit letzte Bedenken aus
Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer können Gaststätten, Restaurants und andere Betriebe verpflichten, Ergebnisse von amtlichen Hygienekontrollen zu veröffentlichen. In der Vergangenheit war von Seiten einzelner Länder immer wieder die Auffassung vertreten worden, der Bund habe die Frage der Verbraucherinformation abschließend geregelt, mit der Folge, dass die Gesetzgebungskompetenz der Länder für weitergehende landesrechtliche Regelungen gesperrt sei. Diese Bedenken wird der Bund nunmehr durch eine klarstellende Regelung im LFGB endgültig ausräumen. Damit ist nun auch für diese Bundesländer der Weg frei, in ihrem Zuständigkeitsbereich vieldiskutierte Modelle wie etwa ein „Hygiene-Barometer“ oder den „Gastro-Smiley“ einzuführen. Der betreffende § 40 LFGB soll um einen neuen Absatz 6 dahingehend erweitert werden, dass die Länder ausdrücklich „weitergehende Regelungen zur Information der Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Betrieben treffen“ können. Solche Regelungen waren nach Auffassung des Bundes zwar auch bisher schon möglich, mit dem neu formulierten Passus im Gesetz wird dies aber nun noch einmal ausdrücklich klargestellt. „Damit haben wir unnötige Unsicherheiten ausgeräumt und klargemacht: Bundesrecht steht den Ländern nicht im Weg, wenn sie Regelungen für ein verpflichtendes Kontrollbarometer finden wollen“, sagte der Sprecher des Bundesverbraucherministeriums im Vorfeld der
Verbraucherschutzministerkonferenz in Hamburg. Die Änderung des LFGB soll das Bundeskabinett noch im Oktober beschließen.
Die Information der Verbraucher über tatsächliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hat das Bundesverbraucherministerium erst kürzlich bedeutend verbessert: Seit dem 1. September 2012 sind die zuständigen Behörden verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen von sich aus zu veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz, müssen veröffentlicht werden, wenn es sich um einen Verstoß nicht nur unerheblichen Ausmaßes oder einen wiederholten Verstoß handelt und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.
Hintergrund:
Bekanntlich hatten sich die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länder in der Vergangenheit nicht auf ein bundesweit einheitliches Modell zur verpflichtenden Veröffentlichung der Verstöße gegen Hygienevorschriften in Gastronomiebetrieben einigen können. Die Einigung der Länder scheiterte insbesondere am Veto der Wirtschaftsministerkonferenz gegen eine Verpflichtung der Lebensmittelunternehmer zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen, aber auch an der Frage der Kontrollhäufigkeit und der Art der Kennzeichnung von Verstößen. Ohne ein überzeugendes gemeinsames Konzept, konnte der Bund den von den Ländern dennoch geforderten Rechtsrahmen für die Einführung eines einheitlichen Kontrollbarometers nicht auf den Weg bringen. Eine freiwillige Veröffentlichung von Kontrollergebnissen durch Gaststätten und Betriebe, wie zuletzt von den Ländern gewünscht, war und ist jederzeit möglich.