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Protest gegen die Gema-Tarifreform – 5 Minuten Ruhe!

(Berlin / München) In der Gastronomie brodelt es gewaltig. Mit einer bisher noch nie dagewesenen Vorgehensweise spielt die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte) ihre übermächtige Stellung gegenüber den Musiknutzern in Deutschland aus: Ohne jegliche Bereitschaft, Kompromisse zu suchen oder zu verhandeln, hat sie neue Tarife vorgelegt, die bereits ab 1. Januar 2013 zur Anwendung kommen sollen und zu gewaltigen Gebührenerhöhungen von mehreren hundert Prozent führen. „Hierbei haben die Betriebe die Wahl zwischen Pest und Cholera“, so Ulrich N. Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, „denn entweder müssen die Betriebe diese Mehrkosten auf die Preise umschlagen – mit dem Erfolg, dass sich keiner mehr einen Discobesuch leisten kann, oder sie können gleich zusperren, wohl wissend, dass diese Beiträge am Markt nicht mehr durchsetzbar sind.“ Die meisten Clubs und Discotheken sind hierdurch in Ihrer Existenz gefährdet und werden im nächsten Jahr schließen müssen oder können nicht mehr im gewohnten Umfang öffnen. Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT) im DEHOGA schätzt, dass rund 100.000 Jobs bundesweit in Gefahr sind, darunter etwa 20.000 in Bayern. „Unter dem Strich dürfte dies dazu führen“, so Brandl, „dass die GEMA weniger Einnahmen erzielt, als vor der geplanten Erhöhung.“

Um auf die drohende Gefahr aufmerksam zu machen, geht unter dem Motto „Es ist fünf vor Zwölf!“ am Samstag, 30. Juni um 23:55 Uhr für 5 Minuten die Musik in hunderten Clubs und Discotheken in ganz Deutschland aus – darunter in vielen in Bayern. Deren Betreiber unterstützen damit die bundesweite BDT-Aktion, sie hoffen, dass durch den massiven öffentlichen Druck die GEMA doch noch von Ihren Forderungen abweicht. Aber auch alle Discobesucher können durch die Eintragung in die Petition unter www.disco-retter.de zum Ausdruck bringen, dass sie gegen die geplanten neuen GEMA Tarife sind und so vielleicht dazu beitragen, dass es auch weiterhin eine lebendige und vielschichtige Club-und Discothekenkultur in Deutschland gibt.

DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl betont: „Die Vorgehensweise und die Forderungen der GEMA machen einmal mehr deutlich, dass dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.“ Der DEHOGA Bayern fordert daher folgende entsprechende Klarstellungen im Urheberrechts- bzw. im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz:

  1. Verwertungsgesellschaften dürfen ihre Tarife nicht mehr einseitig aufstellen. Sie müssen zuvor mit den anerkannten Nutzervereinigungen hierüber verhandeln.
  2. Vor der Veröffentlichung neuer bzw. veränderter Tarife ist zwingend ein aufsichtsrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen, an dem neben dem Deutschen Patent- und Markenamt auch das Bundeskartellamt und die Nutzervereinigungen zu beteiligen sind. Nur so ist bei bestehenden Monopolisten ein Schutz vor Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung zu gewährleisten.
  3. Die staatliche Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften gemäß §§ 18 ff Urheberrechtswahrnehmungsgesetz liegt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Wir haben nicht den Eindruck, dass diese Aufsicht ausreichend ist. Auch sollte die Aufsicht durch das Bundeskartellamt weiter gestärkt werden.
  4. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. kann zwar die Angemessenheit der von den Verwertungsgesellschaften veröffentlichten Tarife gerichtlich überprüfen lassen. Während der Dauer solcher Verfahren müssen die Veranstalter die geforderte Vergütung aber dennoch aufbringen. Angesichts der von GVL und GEMA veröffentlichten „Mondtarife“ und der damit verbundenen exorbitanten Preiserhöhungen sind solche Zahlungen bzw. Hinterlegungen für die Musiknutzer unzumutbar. Da gerichtliche Verfahren durchaus 5 Jahre bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung dauern, bedeutet dies, dass die betroffenen Musikveranstalter die einseitig und willkürlich festgesetzten Tarife über diesen Zeitraum in voller Höhe bezahlen müssen, auch wenn hierdurch ihre Existenz gefährdet ist.
    Der Gesetzgeber muss daher klarstellen, dass Gebührenerhöhungen, die von den Gesamtvertragsparteien in einem Gerichtsverfahren auf ihre Angemessenheit überprüft werden, bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht in Kraft treten und somit auch nicht von den Musiknutzern bezahlt werden müssen.
  5. Wenn Vergütungsforderungen verschiedener Verwertungsgesellschaften für dieselbe Nutzung zusammenkommen, muss für den Veranstalter in einem einzigen Verfahren die Höhe der insgesamt zu zahlenden Vergütung überprüfbar sein. Es ist klarzustellen, dass die Gerichte die Aufgabe haben, eine Gesamtbelastungsgrenze festzulegen.

Kinder – Nicht nur die Gäste der Zukunft

Gehören Kinder und somit Familien zu ihren Gästekreisen? Dann wissen Sie sicherlich, dass es die Kinder sind die oft entscheiden, wo die Familie essen geht. Und sie sind die Gäste der Zukunft. Ein gutes Erlebnis bleibt sehr lange im Gedächtnis- ein schlechtes leider auch.

Um Kinder als Gäste glücklich zu machen (und somit auch ihre Eltern) braucht es vor allem drei Dinge.

Nur die Kombination aller drei Elemente können heutzutage Kinder zufriedenstellen und einen Besuch in Ihrem gastronomischen Betrieb unvergesslich machen.

1. Unterhaltung

Kinder langweilen sich schnell und werden dann unruhig und quengelig. Keine Freude für Eltern und Servicepersonal. Überlegen Sie wie man Kinder

a)     Am Tisch alleine beschäftigen kann

b)    Im Restaurant unbeaufsichtigt und ohne Störungen anderer spielen lassen kann

c)     Im Außenbereich ohne Gefahren spielen lassen kann

zu a):

Wichtig allgemein. Spiele und Beschäftigungsmaterialien sollten klein, leicht zu erklären oder selbsterklärend sein und keinen Dreck machen

Hier eignet sich z.B. das alt bewerte Malbuch. Besser sogar ein aqua toy Spiel. (Malen mit Wasser und ohne Farbe). Spiele, wie ein kleines Puzzle (nur nicht das klassisch Puzzle mit Einzeleilen) oder Geduldsspiele sind auch gut. Gehen Sie doch einfach mal in ein Spielzeugladen und lassen sich fachmännisch beraten.

zu b):

Sie haben Platz für einen abgetrennten,  aber gut einsehbaren Spielraum? Dann nutzen Sie ihn für eine Rutsche, ein kleines Klettergerüst oder eine Schaukel. Sicherheit steht an oberster Stelle. Legen Sie Matten aus und denken Sie an Kantenschoner. Kinder und Eltern werden es Ihnen danken. Mittlerweile sieht man auch oft Spielekonsolen. Das spricht die etwas älteren Kids an. Warum nicht? Aber denken Sie an die Auswahl der Spiele. Auch hier raten wir zu einer Fachberatung. Vermeiden Sie Lärmbelästigungen.

zu c)

Einen Biergarten mit Spielplatz. Für viele Familien ist das perfekt. Hier ist die Auswahl der Spielgeräte besonders wichtig. Wir raten von billigen „Haushaltsspielgeräten“ ab. Sicherheit hat absolute Priorität. Lieber die Auswahl einschränken, als wackelige und mit Rostkanten übersäte Spielgeräte. Schaukeln, Wippen und Rutschen sollten regelmäßig überprüft werden. Falls ein Sandkasten vorhanden ist, achten Sie auf sauberen und trockenen Sand und bedenken Sie, dass viele Eltern nichts von sandverschmierten Kindern halten.

Verhindern Sie durch Absperrungen, dass Kinder in den Verkehr (auch Parkplätze) kommen können und signalisieren Sie den Eltern, dass Sie die Aufsichtspflicht weiterhin haben.

2.ein tolles Essen

Sie wollen den Kids nicht immer langweiliges und ungesundes Fastfood anbieten. Klasse- diese Einstellung gefällt. Sie haben es deshalb mit Gemüse Sticks,  Salat und Vollkorn versucht, aber die positive Resonanz hielt sich in Grenzen?

Eigentlich klar- Kinder wollen nicht in einem Restaurant erzogen werden. Das sollte auch Aufgabe der Eltern sein. Die haben übrigens oft gar nichts dagegen wenn die Kinder beim Essen gehen mal über die Strenge schlagen. 

Also was spricht gegen Nuggets, Burger und Co? – gar nichts!
Es kommt aber auf Frische, Qualität und Kreativität an!
 

Versuchen Sie doch mal:

  • Hähnchennuggets aus frischer Hähnchenbrust (seien Sie bei der Panade kreativ)
  • frische hausgemachte Pommes
  • Vollkornnudeln (es müssen nicht immer Spaghetti sein) mit selbstgekochter Bolognese
  • kleines Schweinesteak mit Maiskolben zu knabbern
  • kleine Spieße mit Pute oder magerem Fisch
  • kleine Mini- Vollkornbrötchen mit leicht gesalzener Butter 

Versuchen Sie nicht Vollkorn, Gemüse und Salat in das Essen „reinzumogeln“. Die Kids merken das und essen dann gar nichts. Bieten Sie alle Komponenten (besonders Sauce) a Part an und geben den Kinder somit die Wahl.

Kinder mögen alles was Mini ist, bunt und mit den Fingern zu essen ohne sich einzusauen. Machen Sie sich die Mühe und  inspirieren Sie sich durch das Internet oder durch ein Kinderkochbuch.

Zu viel Arbeit für die paar Kinderessen? Falsch!  Gerade Eltern kommunizieren viel untereinander und teilen Erfahrungen und Erlebnisse aus. Sehen Sie also zu, dass man etwas Positives bei Ihnen erlebt.

3. Überraschung

Kinder bekommen heutzutage an jeder Ecke ein Extra übergeben. Brötchen und Fleischwurst an der Supermarktkasse, hier einen Lutscher dort ein Spielzeug was keiner braucht. Alle wollen Kinder an Geschäft binden.

Viele Eltern nervt das- aber Kinder lieben es überrascht zu werden!

Die Auswahl der Überraschung ist also schon wichtig aber wir nehmen es vorweg, eine bahnbrechende Weltneuheit für 30 oder 50 Cent Einkaufswert haben wir auch nicht.

Hier eine kleine Auflistung der Klassiker:

  • kleines Malbuch mit Buntstiften
  • Wundertüte (naja, das Spielzeug ist oft nicht so toll)
  • ein kleines Kinderbuch (bitte erst beim Verlassen übergeben)
  • Figuren in Verpackung (gibt es z.B. von Lego)
  • Ball, Förmchen oder kleines Schmusetier für die Kleinsten
  • Spielzeug wie im Burgerladen

Toll wäre ein Spielzeug was direkt mit Ihrem Restaurant, mit einer nahegelegenen Sehenswürdigkeit oder mit der Region zu tun hat. Schauen Sie sich einfach mal um und geben Sie Mühe bei der Auswahl.

Bitte nicht:

  • Eine Süßigkeit
  • Spielzeug,  das Lärm produziert oder unkontrollierbar ist (z.B. Flummi oder Flieger)
  • zu teures Spielzeug (lässt sich nicht bei einem vernünftigen Preis kalkulieren)
  • Spielzeug, welches nicht altersgerecht ist (in beide Richtungen)
  • Mädchenspielzeug für Jungen und umgekehrt
  • Kriegsspielzeug

Eine Überraschung kann aber auch ein Abstecher in die Küche sein (Hygiene und Arbeitssicherheit beachten). Oder bieten Sie doch mal einen Kochkurs für Kinder (Pizza oder Pfannkuchen) an. Das muss natürlich nicht an Ort und Stelle passieren, aber eine bessere Bindung zu den kleinen Gästen werden sie nicht erreichen.

Der Artikel und das Bild stammt von der Firma Gastro-Check24, die Hotels und Restaurants im Bereich Hygiene- Checks und Mystery- Checks unterstützt.

Voraussetzungen für Handwaschbecken in Gastro-Küchen

Langweilig denken Sie? Wir sagen das Waschbecken ist einer der kritischen Punkte in einer Küche. Warum? Weil hier reine und unreine Dinge oft vermischt werden.

Gesetzlich vorgeschrieben sind nur ein Handwaschbecken mit kaltem und warmem Wasser und ein Ablaufbecken für Schmutzwasser. Die Erfahrung zeigt aber, dass es in Küchen noch viel mehr Waschbecken gibt. Und nur wenige machen sich die Mühe über ein Waschbecken nachzudenken.

Wir von gastro-check24 schon.

Fangen wir mal beim Handwaschbecken an.

Was gehört zu einer Ausstattung?

  • Erst einmal sollte es immer sauber sein und regelmäßig gereinigt werden.
  • Kaltes und warmes Wasser
  • Seife, Hautschutzcreme und Hautschutzpflege (im Spender an der Wand)
  • Einen aufgefüllten Papiertuchspender
  • Einen Hautschutzplan
  • Eine Nagelbürste zum Aufhängen

Eine Aussage die wir oft hören ist: Die Mitarbeiter nutzen nicht die Creme, also brauchen wir das nicht. Falsch. Hautprobleme an Händen gehören zu den häufigsten Berufserkrankungen im Gastgewerbe. Arbeitsausfälle kosten Geld.

Das größte Problem sind aber die Waschbecken im Küchenbereich. Sie sind nicht gekennzeichnet und laden zum falschen Umgang ein. Da wird Putzwasser entsorgt und später Salat drin gewaschen. Was wir auch immer sehen, ist das würzen von Fleisch oder Fisch im Waschbecken. Ist halt schön groß und man kann es leicht reinigen. Das ist grob fahrlässig. Die Gefahr einer Kontamination ist sehr groß.

Waschbecken in der Küche sollten nur zur Wasserentnahme und zur schnellen Reinigung von Küchenmaterial genutzt werden.

Schenken Sie Ihren Waschbecken doch mal mehr Aufmerksamkeit- es lohnt sich!!!

Der Artikel und das Bild stammt von der Firma Gastro-Check24, die Hotels und Restaurants im Bereich Hygiene- Checks und Mystery- Checks unterstützt.

Keine Hygiene-Ampel, und jetzt?

Wie bereits am 11.06.2012 berichtet wird die Hygiene-Ampel nicht eingeführt. Doch wie geht es jetzt weiter?

Erst mal bleibt alles beim Alten. Die Lebensmittelkontrolleure überprüfen weiterhin alle Betriebe, wie bisher. Auffällige Betriebe werden deutlich öfter kontrolliert und auch wie bisher bei Verstößen entsprechend bestraft.

Ab September kommt eine Neuerung. Nach dem Verbraucher-Informationsgesetz (VIG) werden Kontrollen mit schwerwiegenden Hygieneverstößen, die ein Bußgeld von 350.- € übersteigen, im Internet veröffentlicht.

Zu den „schwerwiegende Hygienemängel“ zählen zum Beispiel folgende Verstöße:
Betriebsschließungen aufgrund von Hygienemängeln,
In Verkehr bringen von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, verursacht durch mangelhafte Betriebshygiene oder
auch nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln aufgrund hygienischer Mängel, wie etwa durch Schädlingsbefall.

Bei erstmaligen Verstößen erfolgt die Veröffentlichung für die Dauer eines Monats. Bei wiederholten Verstößen innerhalb von sechs Monaten nach dem Erstverstoß für die Dauer von drei Monaten.
In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel im Saarland, wird diese gesetzliche Regelung bereits jetzt angewendet.

Hinweis für die Gastronomie: Von den Lebensmittelkontrolleuren wird empfohlen, die aktuellen Kontrollergebnisse für die Gäste sichtbar, am besten direkt am Eingang, auszuhängen. Dies ist jedoch keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung.

Hinweis für die Politik: Für die Zukunft sollten nur noch gelernt Gastronomen einen Betrieb eröffnen dürfen, wie es bereits in den meisten Handwerksberufen Pflicht ist. So wird wenigstens gewährleistet, dass nur ausgebildete Fachkräfte ein Restaurant oder Hotel betreiben.
Das hilft der gesamten Branche mehr, wie jeden, der von einer Kariere in der Gastronomie träumt, durch eine Hygieneschulung zu schleusen und danach mit einer Konzession auf die Gäste loszulassen.

Habt Ihr weitere Vorschläge, wie man die Gastronomie sinnvoll nach vorne bringt?

Änderung der Gesetzeslage 10.09.2012 : Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer können Gaststätten, Restaurants und andere Betriebe verpflichten, Ergebnisse von amtlichen Hygienekontrollen zu veröffentlichen.
Weiter: https://www.hoga-pr.de/news/totgesagte-leben-langer-das-kontrollbarometer-10163.html/

AUS der Hygiene-Ampel von Ministern beschlossen!

Die Einführung der Hygiene-Ampel ist gescheitert!

Wie jetzt durch foodwatch bekannt wurde, hat die Ministerkonferenz in Hamburg am 11.Mai beschlossen, die Einführung der Hygiene-Ampel nicht weiter zu verfolgen. Somit ist dieses System vom Tisch. Des weiteren wird empfohlen, die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle freiwillig, für Gäste sichtbar, auszuhängen.

In dem Artikel von foodwatch.de wird als Beispiel der Skandal der Großbäckerei Müller erwähnt. Unverständlich ist jedoch der Zusammenhang der Gastronomie mit einer Großbäckerei, die durch die Einführung der Hygiene-Ampel gar nicht betroffen gewesen wäre. Jeder Lebensmittelskandal, der durch die Presse geht, wird auf unerklärliche weise der Gastronomie in die Schuhe geschoben, obwohl diese meist eher unter dem Skandal leidet. Die Verursacher sind Großbetriebe und nicht die Gastronomie!

Lebensmittelkontrollen sind wichtig, doch das bestehende System ist ausreichend. In einem Interview mit der Bildzeitung hat bereits Christian Rach im letzten Jahr dieses System als „Schwachsinn“ bezeichnet.

Mal sehen, welche Sau als nächstes durchs Dorf getrieben wird.

Nachtrag: Herr Martin Müller, Bundesvorstand des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, hat eben telefonisch bestätigt, dass die Hygiene-Ampel vom Tisch ist!

Bild: hogapr

DEHOGA: Alle Veranstaltungen durch neue GEMA-Tarife betroffen

(lifePR) Hannover, , Die Erhöhungen der GEMA-Tarife haben weitaus größere Auswirkungen als bisher veröffentlicht wurde. Nicht nur Diskotheken- und Musikkneipenbetreiber sind betroffen, sondern alle Personen, die öffentliche Veranstaltungen durchführen. Das sind unter anderem Gastronomen mit Saalbetrieb, aber auch Schützenvereine oder auch Jugendliche, die ihre Abifeten in Festzelten oder öffentlichen Räumen durchführen.

Hier liegen für jede Veranstaltung, bei der Musik z. B. per Laptop oder mit selbstgebrannten CDs gespielt wird, alleine die GEMA-Vergütungen bei einer Raumgröße von 300 Quadratmetern zwischen mindestens 66 Euro (ohne Eintrittsgeld) und bis zu 600 Euro (bei einem Eintrittsgeld von 20 Euro). Wenn die Musik länger als fünf Stunden gespielt wird, kommen noch mal 50 Prozent der Gebühr obendrauf. Für viele Traditionsfeste, die diese Kosten nicht kompensieren können, wird das das Aus bedeuten.

Der DEHOGA Niedersachsen überprüft zurzeit die Verträge seiner Mitglieder im Hinblick auf die Tarifumstellung zum 1.01.2013. Am stärksten betroffen sind Diskotheken: In Bremervörde muss ein Diskothekenbetreiber mit einer über tausendprozentigen Erhöhung rechnen. Für das Jahr 2012 hat der Betrieb rund 16.000 Euro GEMA-Gebühren gezahlt. Für das Jahr 2013 werden es 184.000 Euro sein. „Dies ist kein Einzelfall. Die Erhöhungen reichen von etwas über 100 Prozent bis über 1.000 Prozent“, berichtet Renate Mitulla, Geschäftsführerin des DEHOGA Niedersachsen. Viele Betriebe hätten sich zudem mit der Thematik noch gar nicht beschäftigt und würden Anfang 2013 eine böse Überraschung erleben.

Hermann Kröger, Präsident des DEHOGA Niedersachsen, ist empört darüber, dass die Mindereinnahmen der GEMA durch den rückläufigen CD-Verkauf auf dem Rücken der Gastronomen und Diskothekenbetreiber ausgetragen wird. „Es kann nicht sein, dass ein Wirtschaftszweig die Verluste der GEMA ausgleichen muss. Die radikale Änderung der Tarifstrukturen kann von unserer Seite aus nicht nachvollzogen werden.“

Den Anspruch der GEMA auf eine angemessene Vergütung für Urheber und Musikschaffende hat der DEHOGA immer unterstützt und seit über 30 Jahren gerechte Anpassungen ausgehandelt. Das Argument der GEMA, dass die jetzige Tarifstruktur undurchsichtig und nicht transparent sei, ist seitens des Gastgewerbes nicht nachvollziehbar. Auch das Gleichsetzen der Musikkneipen mit Diskotheken zeigt, dass sich die GEMA mit der Branche überhaupt nicht auseinander gesetzt hat. „Es bleibt offensichtlich nur der Weg vor Gericht. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter wird bei der Schiedsstelle Widerspruch gegen die von der GEMA angemeldeten Tarife einlegen und alles in seiner Macht stehende tun, um zu verhindern, dass diese Tarifänderung durchgesetzt wird“, so Hermann Kröger.

Gemeinsame Initiative von Verbraucherministerin und DEHOGA

Gemeinsame Erklärung des Bundesverbraucherministeriums und des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Das Hotel- und Gaststättengewerbe in Deutschland schließt sich dem breiten gesellschaftlichen Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung an und will mit gezielten Maßnahmen die Menge der Lebensmittelabfälle reduzieren.

Bei der Vorstellung einer gemeinsamen Initiative am Mittwoch in Berlin erklärten Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und die Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, Ingrid Hartges: „Lebensmittel sind kostbar – wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Schulterschluss für eine größere Wertschätzung unserer wertvollen Ressourcen. Gaststätten,  Restaurantbetriebe, Großküchen, Kantinen und auch die Gäste selbst können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Lebensmittelverschwendung zu verringern. Hier sind gezielte Strategien gefragt: So sollten Gastronomiebetriebe in Deutschland künftig zum Beispiel verstärkt unterschiedliche Portionsgrößen anbieten. Das ist verbraucherfreundlich, reduziert die Menge der Lebensmittelabfälle und ermöglicht eine vielseitigere, bewusste Ernährung.“ Der DEHOGA wird die Branche mit ihren mehr als 230.000 Betrieben und bundesweit fast 1,2 Millionen Beschäftigten mit einer speziellen Checkliste zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen sensibilisieren und den Unternehmen weitere Hilfestellungen an die Hand geben. Bundesministerin Aigner betonte: „Dass zu viele wertvolle Lebensmittel auf dem Müll landen, liegt oft auch an den Portionsgrößen. Hier brauchen die Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten. Nicht jeder möchte immer eine XXL-Portion auf dem Teller haben. Leider müssen Erwachsene oft den Kinder- oder Seniorenteller bestellen, wenn sie eine kleinere Portion wünschen.

Die Cafeteria des Bundesverbraucherministeriums in Berlin bietet zum Mittagstisch bei fast allen Gerichten zwei unterschiedliche Größen an. Das ist zeitgemäß und führt auch dazu, dass insgesamt weniger Reste übrig bleiben. Alle Großküchen sollten verbraucherfreundliche Portionsgrößen anbieten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt: Wer im Restaurant essen geht, sollte sich ein Herz fassen und ruhig auch mal nach einer kleineren Portion fragen. Die Restaurantchefs haben auch ein wirtschaftliches Interesse an gastgerechten Portionen und an zufriedenen Kunden, die gerne wiederkommen.“

DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges sagte: „Im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es viele Möglichkeiten, Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Eine effiziente Verarbeitung von Lebensmitteln ist fester Bestandteil in der Ausbildung. Kluger Einkauf und richtige Lagerung gehören ebenfalls zum Handwerkszeug eines jeden Gastronomen. Unsere Branche unterstützt das vom Bundesministerium initiierte Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung und nimmt ihre Verantwortung sehr ernst. Mit einer Checkliste zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen werden wir unsere Mitglieder sensibilisieren und den Betrieben weitere Hilfestellungen an die Hand geben. Dabei informieren wir auch über die Grenzen und Chancen der Weitergabe von Lebensmitteln, die nicht verbraucht wurden – zum Beispiel an karitative Einrichtungen wie die TAFELN.“

Aigner sprach sich ferner dafür aus, dass Restaurants, Gaststätten, Großküchen und Kantinen es ihren Gästen erleichtern, übrig gebliebene Lebensmittel einzupacken und nach Hause mitzunehmen. Anders als etwa in den USA, wo es ganz normal ist, die Reste in einer Box mitzunehmen, gebe es in Deutschland immer noch Hemmschwellen, sich Speisen einpacken zu lassen. „Diese Hemmschwellen könnte die Gastro-Branche senken und so ein neues Bewusstsein schaffen. Der Effekt auch hier: Die Verbraucher sparen bares Geld – die Menge der Lebensmittelabfälle in der Gastronomie wird reduziert.“ Weitere nützliche Tipps für Verbraucher gibt es im Internet unter „www.zugutfuerdietonne.de“.

Eine vom Bundesverbraucherministerium geförderte Untersuchung der Universität Stuttgart ist zu dem Ergebnis gekommen, dass in Deutschland jedes Jahr knapp elf Millionen Tonnen Lebensmittel von Lebensmittelindustrie, Handel, Großverbrauchern und Privathaushalten als Abfall entsorgt werden. Dabei entsteht der weitaus größte Anteil der Lebensmittelabfälle (61 Prozent) in Privathaushalten, gefolgt von Großverbrauchern wie Gaststätten oder Kantinen sowie der Industrie (jeweils rund 17 Prozent, das entspricht jeweils rund 1,9 Millionen Tonnen pro Jahr). Von den Privathaushalten werden laut der Studie bundesweit jedes Jahr rund 6,7 Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt. Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr 81,6 Kilogramm weg. 65 Prozent dieser Lebensmittelabfälle wären völlig oder zumindest teiweise vermeidbar. Der Wert der vermeidbaren Lebensmittelabfälle wird pro Kopf auf jährlich 235 Euro geschätzt.

Die Kampagne „Zu gut für die Tonne“ Unter dem Titel „Zu gut für die Tonne“ hat das Bundesverbraucherministerium im März 2012 eine breit angelegte Informationskampagne für Verbraucher gestartet und zu einem bundesweiten Bündnis gegen Lebensmittelverschwendung aufgerufen. „Unser Ziel ist es, möglichst viele Menschen zu erreichen“, so Bundesministerin Aigner. Im Rahmen einer Fachkonferenz  wurde mit Experten aus der Wirtschaft, mit Verbraucherschützern und Verbänden über Strategien zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beraten. Bei einer ersten Aufklärungsaktion in enger Kooperation mit dem Handel wurden Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit über den richtigen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum für Lebensmittel informiert. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für die Abschaffung aller  Vermarktungsnormen und deren staatliche Kontrolle ein. National will das Bundesverbraucherministerium beispielsweise die regionale und direkte Vermarktung stärken. „Hersteller, Handel, Großabnehmer und Verbraucher – wenn alle Akteure ihre Möglichkeiten ausschöpfen, können wir das von der Europäischen Union angestrebte Ziel erreichen, die Menge der unnötigen Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2020 zu halbieren“, so Aigner.

Weitere Informationen über die Informationskampagne des Bundesverbraucherministeriums
gibt es im Internet unter www.zugutfuerdietonne.de

Bild: www.zugutfuerdietonne.de