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Basler Wirteverband kämpft gegen Preispolitik von Carlsberg

Die zum Carlsberg-Konzern gehörende Feldschlösschen Getränke AG hat bekannt gegeben, die Preise von eigenen, in der Schweiz produzierten Markenbieren um durchschnittlich 4.4 Prozent zu erhöhen. Als Grund wurden in erster Linie „hohe Marktinvestitionen“ genannt. Der Wirteverband Basel-Stadt ist zum Schluss gekommen, dass Carlsberg seine Marktmacht missbraucht. Deshalb hat er beim Preisüberwacher und bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstattet.

„Die Preiserhöhungen von Feldschlösschen sind für uns schwer nachvollziehbar, ist doch Bier für die Gastronomie schon jetzt viel zu teuer“, sagt Josef Schüpfer, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt. „Die Preise müssten eigentlich sinken“, so Schüpfer.
Natürlich stehe es aber jedem Unternehmen frei, seine Preispolitik zu bestimmen, solange es auch bereit sei, die Konsequenzen zu tragen – und solange kein Missbrauch der Marktmacht vorliege.

Störend sei, dass von Feldschlösschen gebraute Billigbiere wie „Anker“ nicht aufschlagen, man typische Gastronomiegebinde in dieser Preisklasse aber vergeblich suche, schreibt der Wirteverband auf seiner Website baizer.ch.
„Den Import von günstigeren Bieren mit einer Preiserhöhung zu bekämpfen, ist absurd“, meint Maurus Ebneter, Vorstandsdelegierter des Verbands. Aber auch das sei – wie vieles, was am Biermarkt störe – vermutlich nicht illegal. Auslöser für die schriftlichen Beschwerden an die Weko und den Preisüberwacher war etwas anderes.
„Die Begründung, Feldschlösschen halte am Produktionsstandort Schweiz fest, ist nur ein Vorwand“, so Ebneter. Das zeige das Beispiel Stella Artois. Ein Liter des belgischen Fassbiers schlägt von CHF 3.37 auf 3.52 auf.
„Stella Artois wird gar nicht in Rheinfelden, sondern nach wie vor in der flämischen Stadt Löwen gebraut. Das Bier wird also aus der Euro-Zone importiert und müsste deshalb massiv abschlagen. Der Aufschlag ist offensichtlich rein taktischer Natur und es geht einzig um das Markengefüge“, sagt Ebneter.

Würde Stella Artois noch zum Preis von 2007 verkauft, wäre es 29 Rappen billiger als das Lagerbier von Feldschlösschen, 49 Rappen günstiger als die offene Hopfenperle und gar 96 Rappen unter dem Preis von Carlsberg.
„Wir brauchen in der Schweiz mehr Wettbewerb im Getränkemarkt“, fordert der Basler Wirteverband. Beim Offenbier gebe es ein stillschweigendes Preiskartell und alle Anbieter hätten ein Interesse am hohen Preisniveau. Die Unterschiede seien aber nicht nur im internationalen Vergleich enorm gross, sondern auch zwischen den Absatzkanälen Detailhandel und Gastronomie.
„Das Hauptproblem liegt bei der vertikalen Integration von Carlsberg, deren Tochter Feldschlösschen nicht nur die Hälfte der schweizerischen Bierproduktion, sondern auch die Hälfte des Getränkehandels kontrolliert“, meint Ebneter.

Der Wirteverband Basel-Stadt fordert, dass Feldschlösschen den Grossteil der konzerneigenen Handelsfirmen verkauft und Exklusiv-Vertretungen von Marken aufgibt, die nicht zum Carlsberg-Konzern gehören. Zudem sollen Carlsberg, Tuborg und die Importmarken der Gruppe endlich zu Preisen verkauft werden, die einigermassen dem internationalen Niveau entsprechen.
Ferner fordern die Basler Wirte, dass die Brauereien ihre Preise transparenter gestalten. Anstelle von individuell vereinbarten Rückvergütungen hätten Preislisten mit Mengenrabatten zu treten. Auch die weit verbreiteten Lieferverträge werden scharf kritisiert.
Basel, 12. Februar 2012

Herausgeber Wirteverband Basel-Stadt, Freie Strasse 82, CH-4010 Basel www.baizer.ch

Foto: hogapr

Bundeskartellamt untersucht HRS-Best-Preis-Klausel

Bonn, 10. Februar 2012: Das Bundeskartellamt hat die HRS-Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH, Köln (HRS) u.a. wegen Verstoßes gegen §§ 1 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgemahnt.

HRS hat mit ihren Hotelpartnern eine Meistbegünstigungsklausel vereinbart, die ihr für das gesamte Angebot im Internet den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren sollen. Ab März dieses Jahres soll die Meistbegünstigungsklausel verschärft werden und dann auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten. In der Vergangenheit hat HRS bereits mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht eingehalten haben, für weitere Buchungen gesperrt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „HRS ist das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland. Durch die Best-Preis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. Newcomern wird der Markteintritt erschwert. Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar.“ Die Abmahnung des Bundeskartellamtes erfasst die von HRS angewandte Meistbegünstigungsklausel. Sie erstreckt sich jedoch nicht auf die von HRS kürzlich angekündigte und von vielen Hoteliers beklagte Erhöhung der Provisionen.
Die Abmahnung des Bundeskartellamtes stellt noch keine abschließende Entscheidung dar. HRS hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Ansprechpartner für Ihre Rückfragen:
Kay Weidner (Pressesprecher)
Tel.: 0228/9499-215
kay.weidner@bundeskartellamt.bund.de

Gefunden bei IHA

gv-praxis Award wird auf der HOGATEC 2012 vergeben

Der gv-praxis Award, Großer Preis der deutschen Gemeinschaftsverpflegung, zieht mit nach Essen: Der Deutsche Fachverlag verleiht die wichtigste Branchenauszeichnung dieses Marktsegments im Spektrum der Außer-Haus-Verpflegung auf der HOGATEC 2012.

Am ersten Messetag, dem 2. September, werden Firmen und Persönlichkeiten geehrt, die sich um die Gemeinschaftsverpflegung verdient gemacht haben. Egon Galinnis, Geschäftsführer der Messe Essen: „Wir freuen uns, dass auch der Deutsche Fachverlag den neuen HOGATEC-Standort Essen unterstützt und diesen renommierten Preis in der Messe Essen verleiht. Das zeigt, dass wir mit unserer konzeptionellen Neuausrichtung der Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung überzeugen und dass die HOGATEC die richtige Plattform für diese Branchenveranstaltung ist.“

Bei dem gv-praxis Award geht es um unternehmerischen Erfolg in einer von Strukturwandel und Kostendruck geprägten Branche. Das Augenmerk einer hochkarätig besetzten Jury gilt Leistungen, die Maßstäbe setzen und Impulse für den Fortschritt des gesamten Marktes liefern.

Alle zwei Jahre werden Vorreiter und Impulsgeber mit der begehrten Trophäe ausgezeichnet. gv-praxis Chefredakteur Burkart Schmid: „Es ist der wichtigste Branchen-Event des Jahres für die gesamte Gemeinschaftsverpflegung, bei dem diese Disziplin des Außer-Haus-Marktes zeigt, was sie leisten kann.“ Stifterin der renommierten Branchen-Auszeichnung ist die Verlagsgruppe Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main, in der seit fast 40 Jahren die Wirtschaftsfachzeitschrift gv-praxis erscheint.

Weitere Informationen unter: www.hogatec.de

Bild: Messehaus Süd — 20-06-2005/Essen/Germany Foto:Rainer Schimm/©MESSE ESSEN GmbH

Wichtige Infos für Franchise-Verträge

(lifepr) Düsseldorf, 02.02.2012, Die Gründung eines Unternehmens und dessen Etablierung birgt nicht selten ein finanzielles Risiko. Um das Risiko zu verringern und den Start zu vereinfachen, kann der Unternehmensgründer im Wege des Franchising auf ein bereits etabliertes Konzept oder eine bereits etablierte Marke zurückgreifen. ARAG Experten erläutern, worauf Existenzgründer achten sollten

Franchise – was ist das?
Beim Franchising verpflichtet sich der Inhaber einer Marke oder eines Konzepts, seinem Vertragspartner das erforderliche Know-how für die Gründung und die Führung seines Unternehmens zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung hierfür wird der Franchisegeber vom Franchisenehmer meist eine Einmalzahlung und für die Dauer des Vertragsverhältnisses Gebühren für die Nutzung von Abläufen, Auftritten, Marken oder Symbolen verlangen.

Das Risiko 
Ungeachtet der Bindung an den Franchisegeber bleibt der Franchisenehmer eigenständiger Unternehmer und trägt sein unternehmerisches Risiko selbst. Dieses Risiko sollte daher vor Abschluss eines Franchisevertrages im Einzelfall genauer beleuchtet werden. Dabei gilt es vor allem – neben der Klärung von allgemeinen unternehmerischen Belangen wie etwa der Frage nach dem geeigneten Standort – das Konzept des Franchisegebers genauer zu untersuchen. Hierbei hilft, sofern vorhanden, das sogenannte Betriebs- oder Franchisebuch des Franchisegebers. Dieses sollte nicht nur Aufschluss über das Geschäft und die Anforderungen an den Franchisenehmer geben. Vielmehr sollte der Franchisenehmer auch Auskunft über die für ihn als Unternehmer relevanten Daten erhalten können, beispielsweise über die Marktsituation, den Wettbewerb oder den realistisch zu erwartenden Gewinn. Kann der Franchisegeber ein entsprechendes Buch nicht vorlegen, sollte der Franchisenehmer dennoch die Vorlage entsprechender Daten verlangen.

Zahlungsfähigkeit des Franchisegebers
Vor Abschluss des Vertrages sollte die Zahlungsfähigkeit des Franchisegebers geprüft werden. Ein Franchisevertrag stellt ein auf Dauer angelegtes Schuldverhältnis dar. Eine Zahlungsunfähigkeit des Franchisegebers würde den Bestand des Vertrages in Frage stellen. Im schlimmsten Fall blieben die vom Franchisenehmer bis zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages getätigten Investitionen wirtschaftlich ohne Nutzen.

Der Vertrag 
Daneben ist aus Sicht des Franchisenehmers insbesondere den Regelungen des Vertrages besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Franchisevertrag ist im deutschen Recht nicht näher normiert. Hieraus ergibt sich eine weitreichende Vertragsfreiheit, die schnell zu Lasten des Franchisenehmers gereichen kann. Einerseits ist es denkbar, dass der Franchisegeber Klauseln aufnimmt, die den Franchisenehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne dass letzterer eine Gegenleistung zu erwarten hat. Auch Klauseln zu einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot sollten genau geprüft werden. Andererseits können für den Franchisenehmer Nachteile entstehen, wenn für ihn wichtige und schützende Regelungen nicht aufgenommen werden. Der Vertrag verpflichtet beide Seiten, so dass ihm eine Schutzfunktion zukommen kann. So können und sollten beispielsweise Regelungen zum Gebiets- und Wettbewerbsschutz aufgenommen werden.

Fazit 
Durch die Übernahme eines bereits bestehenden Konzeptes kann zwar das unternehmerische Risiko überschaubarer werden. Gleichzeitig können allerdings durch die vertragliche Bindung an den Franchisegeber neue Risiken entstehen, die der Franchisenehmer nur nach genauer Prüfung des Konzeptes und des Vertrages erkennen und abwägen kann.

Text: ©www.arag.de

Bewertungsportale fallen in ZDF/WISO-Stichprobe durch

(Berlin, 30. Januar 2012) Bei einer aktuellen Stichprobe der ZDF Verbrauchersendung WISO unter acht Online-Portalen entdeckte kein Anbieter alle der offenkundig falschen Test-Bewertungen. Mehr als die Hälfte der mitunter absurden Fälschungen landete im Netz, wie der Sender bereits im Vorfeld der Ausstrahlung am heutigen Abend mitteilte.

„Die Anbieter solcher Portale müssen eindeutig noch wirksamere Kontrollen vorsehen, damit nur tatsächliche Übernachtungsgäste auf solchen Portalen Bewertungen hinterlassen können“, fordert daher Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Da Hotelbewertungen im Internet längst ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Qualitätsmanagements sind, setzt der Hotelverband nun auf eine eigene Branchenlösung für die Hotel-Homepages. Gemeinsam mit dem Anbieter Customer Alliance sichert der Hotelverband die Integrität und Aussagekraft der Hotelbewertungen u.a. dadurch, dass nur wirkliche Übernachtungsgäste Zugang zum Bewertungssystem erhalten. Die manipulationssichere Branchenlösung soll zugleich der zunehmenden Abhängigkeit der Hotels von Buchungs- und Bewertungsportalen vorbeugen und Direktbuchungen stärken.

Verbandsmitglieder erhalten von Customer Alliance für 30 Tage einen kostenlosen Testzugang und bei Vertragsabschluss nach der Testphase den 13. Monat als Kunde von Customer Alliance ohne Berechnung. Zusätzlich wird Verbandsmitgliedern die einmalige Einrichtungsgebühr erlassen, die normalerweise 99,- EUR beträgt. Und wer bis zum 31. Januar 2012 seine Testphase startet, erhält den 13. und den 14. Monat ohne Berechnung.

Unter folgender Adresse können interessierte Hoteliers Kontakt aufnehmen:
CA Customer Alliance GmbH
Leipziger Straße 26
10117 Berlin
Telefon: 030 / 521 07 02 00
Fax: 030 / 521 07 02 30
E-Mail: info@customer-alliance.com
Internet: www.customer-alliance.com

Foto: Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Urteil des Bundesfinanzhofs privilegiert Junk-Food

(lifepr) München, 25.01.2012, Bei Caterern gilt bei Standardspeisen wie Pommes und ähnlichem Fast Food der reduzierte Mehrwertsteuersatz, bei Forellenfilets und Fruchtspießen werden 19 Prozent fällig / DEHOGA-Bayern-Präsident Brandl: „Nicht nur aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit, sondern auch vor dem Hintergrund des Aspekts einer gesunden Ernährung muss endlich für die Gastronomie der reduzierte Mehrwertsteuersatz eingeführt werden.“

Der Bundesfinanzhofs (BFH) hat laut aktueller Pressemitteilung entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegen, der siebenprozentige Mehrwertsteuersatz könne nur dann angewendet werden, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert. Laut BFH-Urteil sind Standardspeisen „typischerweise das Ergebnis einer einfachen, standardisierten Zubereitung, die in den meisten Fällen nicht auf Bestellung eines bestimmten Kunden, sondern entsprechend der allgemein vorhersehbaren Nachfrage oder in Abständen z.B. an Imbissständen abgegeben werden. Dies trifft z.B. auf Grillsteaks, Rostbratwürste oder Pommes frites zu.“

„Dieses Urteil, das nur ein weiteres Mosaikstein eines Gesamtbildes vieler ähnlicher Entscheidungen ist, zeigt einmal mehr, wie scheinheilig die Debatte über gesunde Ernährung in Deutschland ist“, so Ulrich N. Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbades DEHOGA Bayern. Bietet ein Caterer Pommes und ähnliches Fast Food, wird das Essen mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz privilegiert, gibt es Hähnchenfleisch mit Fruchtspießen oder Forellenfilet, wird der Gast mit 19 Prozent bestraft. Ähnlich verhält es sich bei den Essgewohnheiten: Beim nachweislich ungesunden Im-Stehen-Essen werden 7 Prozent berechnet, setzt sich der Gast, werden satte 19 Prozent fällig. Aber auch hierbei gibt es noch eine Ausnahme, die ins Bild passt: Isst der Gast Junk-Food wie Nachos mit Dips in Kinosesseln, bleibt es bei 7 Prozent. Ähnlich verhält es sich bei der Frage, wo die Speise eingenommen wird: Wird sie in Ruhe vor Ort genossen, müssen 19 Prozent abgeführt werden, wird sie mitgenommen und beim Autofahren oder im Gehen verzehrt, ist nur der reduzierte Satz fällig.

„Mir ist bewusst, dass die Gerichte nach geltendem Recht urteilen müssen“, so Brandl, „aber keinem Menschen sind die unterschiedlichen Regelungen mehr vermittelbar. Hier ist der Gesetzgeber gefordert endlich zu Handeln. Im Lebensmitteleinzelhandel, bei Bäckern, Metzgern und Konditoren wird der reduzierte Umsatzsteuersatz veranschlagt, werden die Zutaten aufwändig in der Küche veredelt, muss der Gastronom, der beim Einkauf nur 7 Prozent steuerlich geltend machen konnte, 19 Prozent an den Staat abführen. Nicht nur aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit, sondern auch vor dem Hintergrund des Aspekts einer gesunden Ernährung muss endlich für die Gastronomie der reduzierte Mehrwertsteuersatz eingeführt werden.“

Pressemitteilung: DEHOGA-Bayern

Betriebsaufgaben zum Jahresbeginn

Gerade zu Jahresbeginn häufen sich die Meldungen von Betriebsaufgaben. Ein paar schließen aus finanziellen Gründen, doch die meisten müssen Ihren Betrieb wegen Krankheit oder aus Altersgründen aufgeben. In den meisten Fällen fehlen geeignete Nachfolger, die den Familienbetrieb werter führen. Die nächste Generation hat die Gastronomie von klein auf kennen gelernt und sie wissen, wie viel Arbeit es ist, einen Betrieb erfolgreich zu führen. Das Verkaufen oder Verpachten ist ebenfalls sehr schwierig, da es auch hier an Interessenten fehlt.

In Sachsen-Anhalt soll das Gaststätten-Sterben durch einen neuen Gesetzentwurf gestoppt werden. Dabei geht es um günstigere Gebühren bei Neueröffnungen oder Betriebsübernahmen und eine Genehmigungspflicht der Schwarzgastronomie von Vereinen und Verbänden. Dadurch sollen Gastronomen mehr Chancen für die Zukunft bekommen.

Was haltet Ihr von der Idee aus Sachsen-Anhalt? Reicht das aus, um die Gastronomie zu unterstützen?

Foto: hogapr