Schlagwort-Archive: gastronomie

Das Beste vom Bodensee „Fisch“ und „Vegetarisch“

Genuss pur – bodenständig und raffiniert. Neues aus der Reihe „Das Beste vom Bodensee“: Im Südverlag erscheinen im April die Themenkochbücher „Fisch“ und „Vegetarisch“

Es wird ein Genussfrühling für alle leidenschaftlichen Esser, Hobbyköche und Fans der feinen regionalen Küche: Der Südverlag setzt seine kulinarische Reihe „Das Beste vom Bodensee“ nach „Küche und Lebensart“ mit den Titeln „Fisch“ und „Vegetarisch“ fort. Christiane Leesker (Text/Gestaltung) und Vanessa Jansen (Fotos) servieren einen Augen­ und Gaumenschmaus und werden dabei von Köchen aus der Region kreativ unterstützt. Diese haben ihre Rezeptgeheimnisse preisgegeben und sich auch beim Kochen über die Schulter schauen lassen. Jedes Buch enthält 24 Rezepte – mal bodenständig, mal raffiniert.

Unterschiedlichste regionale Einflüsse: Fischrezepte in kulinarischer Vielfalt

Die Vielfalt der Küche rund um den Bodensee spiegelt „Das Beste vom Bodensee – Fisch“ kulinarisch wider. Hier treffen badische, schwäbische, bayerische, österreichische und schweizerische Einflüsse aufeinander und beglücken Genießer sowohl mit inspirierenden als auch klassischen Rezeptideen. Die Lachsforelle bettet sich da auf Mangold, begleitet vom Bodensee­Krebsschaum, der Hecht badische Art wird in einer Speck­Sahne­Sauce geschmort und der Zander kommt mal mit Rotwurstkruste, mal als Zanderknusperle mit Bärlauchdip auf den Teller. Auch die Felchen­Variationen überzeugen als Matjes, geräuchert und mit Felchenkaviar oder als Aufstrich, mit dreierlei Blumenkohl und Kapern. Vom Hecht gibt es z. B. Leber auf Rührei mit Kürbiskernen und Kürbiskernöl“, eine Senf­Dill­Soße begleitet die Brielbach­Krebse und Eglifilets serviert man hier mal mit Mandelbutter und Frühlingslauch, mal mit Mais, Vogelmiere und Speck …

Deftig, experimentell und vegetarisch – die „Höri­Bülle“ als zarte Versuchung

Dass vegetarische Küche alles andere als langweilig ist, hat sich ja schon vor langer Zeit herumgesprochen. Wie groß die Vielfalt sein kann, das zeigen Leesker und Jansen in „Das Beste vom Bodensee – Vegetarisch“. Ob Kräuterseitlinge mit gebratenem Serviettenknödel, Frischkäseterrine, natürlich Kässpätzle mit Röstzwiebeln oder eine Kaltschale vom Hörigemüse … Wem der Begriff „Höri“ nichts sagen sollte: Höri heißt eine Bodensee­Halbinsel und auf ihr wächst so einiges, vor allem aber die Höri­Bülle, eine besonders zart schmeckende rote Zwiebel. Natürlich dürfen auch selbst gemachte Nüdele nicht fehlen, hier werden sie z. B. mit Kirschtomaten, Ziegenkäse und Rosmarin gereicht. Und auch die Maultaschen kommen zu ihrem Recht, gefüllt mit Mangold, dazu Bergkäse und Salbeibutter. Der Bodensee­Riesling gibt dem Graupen­Risotto mit Kürbis den letzten Pfiff und das Reichenauer Gemüsegulasch mit geräuchertem Tofu und Kartoffel­RosmarinSpätzle sollte man unbedingt auch probieren … so wie alle anderen Rezeptideen auch.

Über die Autorinnen:

Christiane Leesker und Vanessa Jansen arbeiten seit vier Jahren Tür an Tür in einer Ateliergemeinschaft. Als Team haben sie bereits verschiedene Koch­ und Backbücher realisiert. Dafür reisen die Grafikerin/Autorin und die Fotografin gemeinsam in andere Regionen und Länder, schnuppern in immer neue Küchen hinein, lernen Köche und ihre Kniffe kennen und halten alles in zauberhaften Fotos und stimmungsvollen Texten fest.

Link zu den Bücher bei Amazon:

Das Beste vom Bodensee – Fisch
Das Beste vom Bodensee – vegetarisch

Zahlungserinnerung und Mahnung – konsequent aber mit Gefühl

Wer von uns kennt das nicht? Die zu zahlenden Rechnungen sind höher, als das zur Verfügung stehende Guthaben …

Das geht aber nicht nur uns so. Bei Euren Gästen wurde die letzte Familienfeier doch etwas teurer, als ursprünglich geplant, oder der Firmenkunde hat gerade selbst knappe Kassen. Und dann geht das Warten auf das Geld los.

Wie reagieren Sie nun richtig auf einen Zahlungsausfall?

GeldDie Zahlungserinnerung

Hat ein Gast im hektischen Alltag die Zahlung einer Rechnung versäumt, setzen Sie zunächst eine einfache Zahlungserinnerung bzw. ein kaufmännisches Mahnschreiben in einem höflichen Ton auf. Darin erinnern Sie ihn an die noch offene Geldforderung. Geben Sie die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und den offenen Betrag in der Zahlungserinnerung an, damit der Empfänger das Schreiben zuordnen kann. Vermeiden Sie es außerdem Mahnungen durchzunummerieren. Sie suggerieren sonst, dass der Gast noch bis zum dritten Schreiben warten kann, bis er wirklich zahlen muss.
Nennen Sie im Brief außerdem eine Zahlungsfrist von sieben bis zehn Tagen als Kalendertag. (Beispiel: „Bitte zahlen Sie bis spätestens zum 11.03.2015…“) Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Geld überwiesen, ist Ihr Gast in Verzug.

Trotz der Zahlungserinnerung wurde keine Überweisung getätigt?

Zahlt der Gast nach der ersten Zahlungserinnerung nicht, verschicken Sie direkt ein zweites kaufmännisches Mahnschreiben. Machen Sie Ihre Ernsthaftigkeit deutlich, indem Sie keine Zeit verstreichen lassen. Haben Sie den Gast bereits in der ersten Zahlungserinnerung in Verzug gesetzt, können Sie im zweiten Schreiben gegebenenfalls Verzugszinsen berechnen und moderate Mahnkosten von drei bis fünf Euro ansetzen.
Verzugszinsen sind wie folgt geregelt:

  • Verbraucher 5% über dem Basiszinssatz
  • Geschäftskunden, öffentliche Auftraggeber 9% über dem Basiszinssatz

Im Gegensatz zum Verbraucher setzt der Verzug bei Geschäftskunden und öffentlichen Auftraggebern automatisch 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ein. Eine Mahnung müssen Sie daher nicht verfassen, um sie in Verzug zu setzen.

Konsequenzen ankündigen und umsetzen

Weisen Sie im zweiten kaufmännischen Mahnschreiben auf konkrete Konsequenzen hin, drohen Sie jedoch nichts an! Mögliche Folgen sind zum Beispiel ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim Amtsgericht, die Einschaltung eines Anwalts oder die Beauftragung eines Inkassounternehmens. Setzen Sie eine erneute Frist von zehn Tagen als Kalendertag, achten Sie auf die Zuordenbarkeit und verschicken Sie den Brief. Erfolgt keine Zahlung, setzen Sie eine Ihrer Ankündigung um.

Richtig mahnen heißt individuell mahnen

Entgegen der gängigen Meinung ist das Versenden von drei kaufmännischen Mahnungen an den Gast nicht verpflichtend. Ist die Rechnung korrekt gestellt worden, müssen Sie noch nicht einmal eine kaufmännische Mahnung aufsetzen.
Entscheiden Sie individuell, mit welcher Dringlichkeit Sie Ihren Gast oder Geschäftskunden ansprechen wollen. Wie gut ist Ihre Beziehung zur jeweiligen Person? Macht es womöglich sogar mehr Sinn kurz anzurufen und zu fragen, ob die Zahlung übersehen wurde? Lassen Sie sich im Telefonat jedoch ein konkretes Datum nennen, bis wann bezahlt werden kann.
Je länger Sie die Sache hinziehen, desto eher glaubt der Gast, er könnte Sie mit ein wenig Widerstand von einer weiteren Verfolgung der Geldforderung abbringen. Reagieren Sie daher richtig, indem Sie konsequent und zügig mahnen. So erreichen Sie mehr als mit ausfallend formulierten Briefen.

Konsequenzen: Beauftragung eines Inkassounternehmens

Entscheidet sich der Schuldner weiterhin die Zahlung zu verweigern, können Sie jetzt ein Inkassobüro beauftragen. Greifen Sie auf unseren Erfahrungsschatz zurück, nutzen Sie uns als Puffer zwischen Ihnen und einem komplizierten Gast oder lagern Sie das außergerichtliche Mahnverfahren komplett aus. Profitieren Sie zum Beispiel von der Möglichkeit eine kaufmännische Mahnung über einen Inkassodienstleister, aber mit dem eigenen Logo versehen, versenden zu lassen.
Straetus ist das offiziell kooperierende Inkassounternehmen des DEHOGA Nordrhein und des DEHOGA Baden-Württemberg. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Forderungsmanagement in der Gastronomie und Hotellerie.

Homepage: www.straetus.de
Mail: info@straetus.de
Ansprechpartner: Thomas Kunisch
Adresse: Siegburger Str. 233, 50679 Köln

Wie verbindlich ist eine Tischreservierung im Restaurant?

Gäste, die Tische reservieren und dann nicht erscheinen, sind ein immer größer werdendes Ärgernis. Bei diesen Gästen fehlt das Verständnis für den Schaden den sie dadurch anrichten. Reserviert ist recht schnell und sollte dann doch etwas dazwischen kommen wird die Reservierung schnell vergessen.

Doch wie sieht das rechtlich aus? Sind Tischreservierungen für den Gast verbindlich?

Eigentlich ist es eine Frage des Anstandes, dass man eine Reservierung absagt, wenn man diese nicht wahrnehmen möchte. Das wäre in der heutigen Zeit doch mit einem Anruf schnell erledigt. Leider denken immer noch viele Gäste, dass der Wirt schon merkt, wenn man nicht kommt.

Aus rechtlicher Sicht besteht für den Gast keine vertragliche Pflicht zu kommen. Eine Reservierung dient lediglich der Anbahnung einer noch auszuhandelnder Bewirtungsleistung. Wenn der Wirt jedoch nachweisen kann, dass diesem durch das Ausbleiben ein Schaden entstanden ist, kann er Ersatz verlangen. Das wären Kosten für zusätzliches Personal, Tischschmuck oder das Bereitstellen von besonderen Speisen. Auch den entgangenen Gewinn kann er geltend machen, wenn er auf Grund der Reservierung andere Gäste abweisen musste.

Ohne Beweise geht nichts!

Für den Wirt gilt im Falle einer Schadenersatzklage jedoch die Beweispflicht. Er muss nachweisen können, dass er einen zusätzlichen Aufwand durch die Reservierung hatte und dass er andere Gäste abweisen musste.

Eine Möglichkeit wäre, in der Bestätigung der Reservierung ein mietähnliches Entgelt zu verlangen. Dies ist zwar möglich, jedoch noch unüblich.

Quellen:
Ist eine Tischreservierung verbindlich?

Schadenersatz für nicht in Anspruch genommene Reservierungen

Bild: hogapr

HGS Rheinland setzt auf Innovation und Produktentwicklung

Wie viele engagierte Fachkräfte aus der Hotellerie und Gastronomie wollen so richtig durchstarten, haben aber nicht die finanziellen Mittel eine gute Weiterbildung zu besuchen?

Dass es ohne eine hochwertige Qualifikation nicht geht ist mittlerweile jedem klar. Gerade für die Führungsebene oder in der Selbstständigkeit droht der Existenzverlust, wenn man nicht immer mindestens einen Schritt voraus ist.
Die HGS Rheinland, Fachschule für Hotellerie, Gastronomie und Systemgastronomie gibt nun gerade diesen zielstrebigen Menschen die Möglichkeit alles zu erlernen, was für das Unternehmertum und die Führungsebene im Gastgewerbe notwendig ist. In 2 Jahren Vollzeitstudium und anschließendem Examen zum „Staatlich geprüftem/r Betriebsleiter/in“ erlangen die Absolventen den staatlichen Abschluss, der dem Bachelor (Stufe 6, EQR) gleichgestellt ist.

Damit nicht genug: zusätzlich erlangen sie das begehrte Zertifikat „Hygienebeauftragter/in“, zertifiziert durch den Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e. V.“ und werden auf die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK vorbereitet. Aber darüber hinaus gibt es noch weitere sehr interessante Zusatzangebote.
Und der Hammer ist: Die Studierenden müssen keine Gebühren dafür entrichten! Die gesamten Kosten übernehmen die Stadt Düsseldorf und das Land NRW. Allerdings gibt es nur maximal 50 Studienplätze pro Jahr. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung im Gastgewerbe und bis zur Prüfung Berufserfahrung von einem Jahr.

Das wichtigste für den Erhalt eines Studienplatzes ist aber der unbeirrbare Wille das Ziel, „Unternehmer oder Führungskraft“ zu werden, erreichen zu wollen. Beginn des schulischen Lehrgangs ist immer direkt nach den Sommerferien. Die Anmeldefrist für Sommer 2016 läuft noch. Auf der Website www.hgs-rheinland.de gibt’s weitergehende Infos und die Anmeldeformulare. Um Kontakt mit Studierenden aufzunehmen einfach mal die Facebook-Seite der HGS Rheinland besuchen! Hier gibt es viele Informationen zu aktuellen Präsentationen, Exkursionen oder Projekten.
Im Projekt „Produktentwicklung“ zum Beispiel werden, im Rahmen des Lernfeldes 1, gastgewerbliche Unternehmen analysiert und bewertet. Dazu haben die Studierenden des 1. Semesters unterschiedliche Betriebe in und um Düsseldorf ausgewählt und sich zuerst mit der Corporate Identity, dem gastronomischen Konzept sowie der Standort- und Zielgruppenanalyse beschäftigt.
Im Weiteren bestand die Aufgabe darin, für das ausgewählte Unternehmen, einen vollständigen Produktinnovationsprozess zu durchlaufen und ein zielgruppengerechtes und unternehmenskonformes Produkt zu entwickeln.
Nach dem Brainstorming, der Kriterienauswertung, der Produktentwicklung und der wirtschaftlichen Analyse fand am Montag, den 29.02.2016, die abschließende Präsentation vor einem fachkundigen Publikum statt. Hier wurden die unterschiedlichen Produktinnovationsprozesse und natürlich die neuen Produkte vorgestellt. Fast alle Produkte haben es noch in dieser Woche auf die Speisekarten der beteiligten Betriebe geschafft!
Die HGS Rheinland ist noch recht jung, blickt aber schon jetzt auf erfolgreiche 5 Jahre zurück. Alle Absolventen haben tolle Positionen in der Berufswelt besetzt oder sind erfolgreiche Unternehmer geworden. Endlich gibt es eine hochwertige Weiterbildung mit sozialem Anspruch!

Bilder: oben Logo HGS, unten Bob&Mary: Asia-Burger, Krautsalat und Süßkartoffel-Pommes http://www.bobmary.de/

Kann Ihre Speisekarte verkaufen?

Die Speisekarte ist für viele Gastronomen nur ein notwendiges Übel. Nicht nur, dass alle Gericht und Getränke enthalten sind, nein es müssen auch noch die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Um nicht nur eine Unterstützung bei den gesetzlichen Vorgaben an die Hand zu bekommen, sondern auch noch eine Speisekarte zu gestalten, die verkaufen kann, hilft Euch dieses Buch.

Die meisten Gäste studieren vor dem Besuche des Lokals erst die Speisekarte. Dieses Angebot macht die vorbeilaufenden Passanten zu Gästen, oder eben nicht. Dabei Spielen nicht nur die einzelnen Gerichte eine Rolle, sondern auch das optische Erscheinungsbild und die Preisgestaltung.
Bei der Online-Speisekarte ist es nicht anders. Wenn die Karte nicht gefällt, wird weggeklickt, ganz schnell.

Eine Speisekarte ist viel mehr als eine Auflistung von Speisen und Getränken. Sie trägt mit dazu bei, ob sich ein Unternehmen erfolgreich am Markt behauptet, oder in der Masse untergeht. Damit Ihr Eure Gäste mit Eurer Karte überzeugen könnt, gibt es verschiedene Ansätze. Vielleicht ist es das Angebot? Oder die Preisgestaltung? Oder vielleicht passt die Karte in Ihrer Form oder Aufmachung nicht?

All diese und viele weitere Fragen beantwortet das Buch „Die Kartenmacher“ von Wolfgang Fuchs und Natalie Audrey Balch.
Wolfgang Fuchs und Natalie A. Balch verantworten die Studienrichtungen BWL-Tourismus, Hotellerie und Gastronomie II und VI an der dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Ravensburg. Sie unterrichten und forschen im Bereich Hotel- und Gastronomiemanagement. »Die Kartenmacher« ist unter Mitarbeit von Bettina Kaiser und Carla Mayer entstanden.

Das Buch besteht aus 3 Teilen. Es behandelt die Gestaltung der Karten, Verbesserungsvorschläge und Nachschlagehinweise mit Wissenstest und Glossar. Für das Buch wurden Speise- und Getränkekarten aus ganz Deutschland und dem angrenzenden Ausland untersucht. Mit den konkreten Empfehlungen bekommen Sie eine realitätsnahe Hilfestellung, damit Ihre Speisekarte im Wettbewerb besteht und Sie beim Verkaufen unterstützt.

Link zu dem Buch bei Amazonhttp://amzn.to/1WKJIq5

Denkt an Eure Aushilfen

In der Hochsaison sind sie gefragt, die Aushilfen. Wenn die eigenen Mitarbeiter auf Hochtouren arbeiten, dringend Unterstützung brauchen oder einer ausgefallen ist, dann sind gute Aushilfen Gold wert. Sie sind meist gut eingearbeitet, wohnen in der Nähe und kennen den Betrieb. Dadurch geben Sie dem Chef die Sicherheit, schnell und kurzfristig zu helfen und den Betrieb am Laufen zu halten.

In der Nebensaison geraten die Aushilfen dann leider wieder in Vergessenheit. Viele Chefs sind der Meinung: „Ich hol mir eine Aushilfe, wenn ich Sie brauche. Alles Andere ergibt ja keinen Sinn.“ Wenn sie dann aber ihre Aushilfen in der Hauptsaison wieder brauchen, hat plötzlich keiner Zeit. Warum wohl?

Eure Aushilfen sind Menschen, die auch auf das Geld dieses Aushilfsjobs angewiesen sind. Wenn diese aber dann merken, dass sie nur geholt werden, wenn wirklich Not an Mann ist, fühlen sich viele ausgenutzt. Die Aushilfen sind sehr oft auf dieses Zusatzeinkommen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das gilt nicht nur in der Hauptsaison, sondern auch in der ruhigen Zeit.

Besser wäre es, wenn man in der ruhigen Zeit die fest angestellten Mitarbeiter ein paar Guttage abfeiern lässt und dafür dann die Aushilfen beschäftigt. Durch dieses faire verhalten stehen die Chancen deutlich höher, dass Ihr auch in der nächsten Hauptsaison auf Eure guten Aushilfen zurückgreifen könnt!

Bild: hogapr

 

Die Speisekarte, vom Stiefkind zum Umsatzbringer!

»Die Kartenmacher« von Wolfgang Fuchs und Nathalie Audrey Balch – Das Must-have für erfolgreiche Gastronomen und Hoteliers / neu bei UVK

In Deutschland gibt es mehr als 220.000 gastgewerbliche Betriebe. Sie erwirtschaften Jahr für Jahr Milliardenumsätze. Der Speise- und Getränkekarte kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie ist nicht nur das Aushängeschild, sondern ermöglicht darüber hinaus, den Gast zu überraschen und zu überzeugen. Das Potenzial der Karte nutzen allerdings wenige Gastronomen und Hoteliers voll aus. Der Ratgeber »Die Kartenmacher« von Wolfgang Fuchs und Nathalie Audrey Balch vermittelt prägnant, welche Möglichkeiten und Chancen Speise- und Getränkekarten bieten – neu bei UVK.

Der erste Teil des Buches verschafft dem Leser eine Wissensbasis und ordnet die Karte geschichtlich, betriebswirtschaftlich sowie technologisch und rechtlich ein. Der zweite Teil zeigt leicht umsetzbar auf, worauf bei Design, Inhalt und Formalia geachtet werden soll – mit zahlreichen Tipps und Beispielen. Im dritten Teil können die Leser ihr Wissen auf die Probe stellen und durch ein umfangreiches Glossar gastronomische Fachbegriffe kennen lernen.

Autoren:

Prof. Dr. Wolfgang Fuchs: Studiengangsleiter BWL-Tourismus, Hotellerie und Gastronomie an der DHBW Ravensburg

Natalie Audrey Balch: Studiengangsverantwortliche BWL-Tourismus, Hotellerie und Gastronomie an der DHBW Ravensburg

Bettina Kaiser: Technische Lehrerin an der Landesberufsschule für Hotel und Gaststättenberufe in Tettnang

Carla Mayer: bis 2015 Studienreferentin BWL-Tourismus, Hotellerie und Gastronomie an der DHBW Ravensburg

Bild: Cover »Die Kartenmacher« ©UVK Verlagsgesellschaft mbH