Schlagwort-Archive: gastronomie

Zimmerreservierung mit Verrechnungsscheck

Die Masche ist schon alt, doch dieser Fall ist ganz aktuell. In einem kleinen Hotel zwischen Eifel und Mosel kam per Email eine Anfrage für Januar. Der Absender aus England wollte für 20 Tage 10 Zimmer buchen. Der Hotelier hat ihm per Email ein Angebot gemacht, das dieser gerne angenommen hat. Daraufhin wollte der Hotelier als Vorauszahlung einen Pauschalbetrag von 6.000.- Euro. Der Interessent stimmte zu und hat vorgeschlagen, einen Verrechnungsscheck über 10.500.- Euro an das Hotel zu schicken, um auch die Kosten für die Verpflegung zu übernehmen.

Am 28. 10. 2011 kam der Verrechnungsscheck (Foto) per Post im Hotel an. Nach kurzer Prüfung stellte der Hotelier fest, dass das Datum auf 2013 ausgestellt ist. Daraufhin ließ er den Scheck auf seiner Bank überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei diesem Scheck um einen Schüttelscheck handelt.

Wenn sich die Betrüger nochmal melden, werde ich Euch auf dem Laufenden halten.

Im Internet gibt es bereits zahlreiche Beispiele, wie diese Betrüger vorgehen. Solltet Ihr einen Scheck aus dem Ausland erhalten, ist größte Vorsicht geboten. In manchen Fällen kann dieser Scheck noch nach Monaten zurückgebucht werden!

Foto: ©hogapr

Gaststätte muss auf 20 Grad beheizbar sein

(lifepr) Düsseldorf/Berlin, 20.10.2011, In Deutschland gehört es zu den Pflichten eines Vermieters, die Räume für die Mieter in einem „vertraglichen Verwendungszweck“ anzubieten. Dazu gehört auch eine entsprechende Heizung – nicht nur im Winter, sondern notfalls auch in der Überganszeit. Das ist bei Wohnungen nicht anders als bei Gewebeimmobilien. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 2010 (AZ: I-24 U 65/10, 24 U 65/10).

Die Räume einer Gaststätte ließen sich in der Übergangszeit nicht beheizen. Die Temperaturen in den Räumen lagen unter 20 °C. Der Betrieb des Lokals war dadurch erheblich beeinträchtigt, Gäste beschwerten sich. Die Mieterin kündigte außerordentlich, woraufhin der Vermieter klagte.

Die Kündigung der Mieterin war berechtigt, wie die Richter in erster und zweiter Instanz entschieden. Eine nicht angemessen beheizbare Gaststätte stelle einen erheblichen Mietmangel dar. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses sei der Mieterin unter den herrschenden Umständen nicht zuzumuten. Im Mietvertrag stehe zwar eine Klausel, wonach die Sammelheizung nur von Oktober bis April in Betrieb gehalten werde und darüber hinaus die Inbetriebnahme nur in besonders begründeten Einzelfällen verlangt werden könne. Ob diese wirksam sei, sei jedoch nicht entscheidend, auch wenn die Richter an ihrer Wirksamkeit zweifelten: Eine für die Besucher angenehme Raumtemperatur sei unabdingbare Voraussetzung für den Betrieb einer Gaststätte. Eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius, wie sie für Geschäfte vorgesehen sei, könne auch der Mieter eines Restaurants in seinen Räumen beanspruchen.

Auch eine Abmahnung des Vermieters durch die Mieterin sei entbehrlich gewesen. Sie hätte keinen Erfolg versprochen: Der Kläger sei bis heute der Meinung, er sei nicht verpflichtet, außerhalb des Regelbetriebes der Sammelheizung eine Beheizbarkeit zu gewährleisten.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

Mehrwertsteuer-Initiative GastroSuisse offiziell zustande gekommen

Die eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“ von GastroSuisse ist formell zustande gekommen. Wie die Bundeskanzlei heute mitteilt, sind 118’802 Unterschriften gültig.

Lanciert wurde die Unterschriftensammlung am 19. April 2010 auf dem Bundesplatz in Bern. Rund 3000 Gastronomen und Hoteliers haben ihren Unmut über die heutige Satzdifferenzierung bei der Mehrwertsteuer öffentlich gemacht. Die notwendige Anzahl von 100’000 Unterschriften wurde Dank dem grossen Engagement der ganzen Branche in rund acht Monaten und damit in Rekordzeit gesammelt. Am 21. September 2011 hat GastroSuisse 119’290 Unterschriften eingereicht. Davon sind 118’802 Unterschriften gültig.

Ziel der Volksinitiative ist, die stossende Ungerechtigkeit bei der steuerlichen Behandlung von herkömmlicher Restauration und Take-Aways zu beseitigen und endlich gleich lange Spiesse für vergleichbare Leistungen zu schaffen. Die aktuelle Regelung benachteiligt nicht nur die klassische Gastronomie, sie führt auch zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand. Dieser belastet das Gastgewerbe wie auch unmittelbar seine Gäste. Bei der Unterschriftensammlung in den Betrieben wurde schnell klar: Auch die Gäste verstehen nicht, warum eine Bratwurst in Restaurants drei mal stärker besteuert wird als die genau gleiche Bratwurst in Take-Away-Betrieben. GastroSuisse ist froh, dass das Anliegen eine so breite Unterstützung in der Bevölkerung erfährt. Auch zahlreiche Stimmen aus der Politik stehen hinter der Forderung und bekräftigen damit den Ruf nach Gleichbehandlung bei der Mehrwertsteuer.

Das Parlament zaudert seit dem Jahre 2004 mit der Entscheidung, wie die Diskriminierung des Gastgewerbes beendet werden soll. Auch die Revision des Mehrwertsteuergesetzes ist seit dem Jahre 2008 hängig. Immer noch völlig unklar ist, ob eine Einheits- oder Zweisatzlösung eingeführt werden soll. Mit der Initiative hat GastroSuisse den politischen Druck nun deutlich erhöht, die drängenden Probleme bei der Satzdifferenzierung endlich anzugehen. Schiebt das Parlament die Beseitigung der Diskriminierung weiter auf die lange Bank, wird das Volk das Heft in die Hand nehmen und entscheiden.

GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Gegen 21’000 Mitglieder (davon über 3000 Hotels), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an.

Die eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des
Gastgewerbes!“ von GastroSuisse ist formell zustande gekommen. Wie die Bundeskanzlei
heute mitteilt, sind 118’802 Unterschriften gültig.
Lanciert wurde die Unterschriftensammlung am 19. April 2010 auf dem Bundesplatz in Bern.
Rund 3000 Gastronomen und Hoteliers haben ihren Unmut über die heutige Satzdifferenzierung
bei der Mehrwertsteuer öffentlich gemacht. Die notwendige Anzahl von 100’000 Unterschriften
wurde Dank dem grossen Engagement der ganzen Branche in rund acht Monaten und damit in
Rekordzeit gesammelt. Am 21. September 2011 hat GastroSuisse 119’290 Unterschriften
eingereicht. Davon sind 118’802 Unterschriften gültig.
Ziel der Volksinitiative ist, die stossende Ungerechtigkeit bei der steuerlichen Behandlung von
herkömmlicher Restauration und Take-Aways zu beseitigen und endlich gleich lange Spiesse für
vergleichbare Leistungen zu schaffen. Die aktuelle Regelung benachteiligt nicht nur die
klassische Gastronomie, sie führt auch zu einem unnötigen bürokratischen Aufwand. Dieser
belastet das Gastgewerbe wie auch unmittelbar seine Gäste.
Bei der Unterschriftensammlung in den Betrieben wurde schnell klar: Auch die Gäste verstehen
nicht, warum eine Bratwurst in Restaurants drei mal stärker besteuert wird als die genau gleiche
Bratwurst in Take-Away-Betrieben. GastroSuisse ist froh, dass das Anliegen eine so breite
Unterstützung in der Bevölkerung erfährt. Auch zahlreiche Stimmen aus der Politik stehen hinter
der Forderung und bekräftigen damit den Ruf nach Gleichbehandlung bei der Mehrwertsteuer.
Das Parlament zaudert seit dem Jahre 2004 mit der Entscheidung, wie die Diskriminierung des
Gastgewerbes beendet werden soll. Auch die Revision des Mehrwertsteuergesetzes ist seit dem
Jahre 2008 hängig. Immer noch völlig unklar ist, ob eine Einheits- oder Zweisatzlösung
eingeführt werden soll. Mit der Initiative hat GastroSuisse den politischen Druck nun deutlich
erhöht, die drängenden Probleme bei der Satzdifferenzierung endlich anzugehen. Schiebt das
Parlament die Beseitigung der Diskriminierung weiter auf die lange Bank, wird das Volk das Heft
in die Hand nehmen und entscheiden.  GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz,
communication@gastrosuisse.ch, Telefon 044 377 53 53
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GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Gegen 21’000
Mitglieder (davon über 3000 Hotels), organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen,
gehören dem grössten gastgewerb

Die Anuga 2011 in Köln beginnt

Dieses Wochenende startet die Anuga 2011 mit über 6.500 Ausstellern aus aller Welt. Die weltweit größte Fachmesse für Ernährung, Handel und Gastronomie bietet auf 300.000 qm Neuheiten, Ideen und Events für erwartete 150.000 Fachbesucher.

Um einen Überblick über die vielen Aussteller und Fachvorträge zu bekommen, sollten Sie sich diesen Visitors Guide 2011 anschauen und Ihr persönliches Programm auswählen.

Am Montag, den 10. Oktober beginnt das Finale von Koch des Jahres! Hier werden die acht besten aus den Vorentscheidungen gegeneinander antreten. Die Jury unter der Leitung von Dieter Müller besteht aus Heinz Beck, Martin Berasategui, Martina Kömpel, Georg Maushagen und Lisl Wagner-Bacher.

Die Finalisten sind Oliver Pudimat, Küchenchef im Gezeiten Haus Klinik (Bonn), Jan Steinhauer, Chef Patissier im Gourmet Restaurant Dirk Maus (Essenheim), Tristan Brandt, Sous Chef im Victor’s Gourmet Restaurant Schloss Berg (Perl-Nennig), Dominic Decke, Chef Saucier im Restaurant 3’60° im InterContinental Berchtesgaden (Berchtesgaden), Daniel Schöfisch, Chef de Partie im Restaurant Vox im Grand Hyatt Berlin (Berlin), Sebastian Frank, Küchenchef im Restaurant Horvath (Berlin), David Papin, stellvertretender Küchendirektor im Lago (Ulm), Alexander Krob, Executive Sous Chef im Schlosshotel Freisitz Roith (Gmunden, Österreich).

Oliver Pudimat, Küchenchef im Gezeiten Haus Klinik (Bonn)
Jan Steinhauer, Chef Patissier im Gourmet Restaurant Dirk Maus (Essenheim)
Tristan Brandt, Sous Chef im Victor’s Gourmet Restaurant Schloss Berg (Perl-Nennig)
Dominic Decke, Chef Saucier im Restaurant 3’60° im InterContinental Berchtesgaden (Berchtesgaden)
Daniel Schöfisch, Chef de Partie im Restaurant Vox im Grand Hyatt Berlin (Berlin)
Sebastian Frank, Küchenchef im Restaurant Horvath (Berlin)
David Papin, stellvertretender Küchendirektor im Lago (Ulm)
Alexander Krob,

Die Messe ist für das Fachpublikum von Samstag, den 8. 10. bis Mittwoch, den 12. Oktober 2011, von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Bildtitel: ANUGA 2009 – Eingang Süd/Entrance South

Im Interview – Carsten Jutzi von Restaurant Kritik über Gästebewertungen

Die Positiven werden geliebt und die Schlechten gerne als unqualifiziert abgetan. Es geht um die Gästebewertungen, die man an vielen Stellen im Internet finden kann. Allen voran steht das Online-Bewertungsportal Restaurant-Kritik. Es ist das größte deutsche Bewertungsportal und seit 2002 die Anlaufstelle für gute und auch schlechte Bewertungen.
Da diese Bewertungen für viele Gäste eine große Entscheidungshilfe bei der Restaurantsuche sind, habe ich Carsten Jutzi, Geschäftsführer von Restaurant-Kritik, zu diesem Thema interviewt.

Gibt es für den Gastronom eine Möglichkeit, Bewertungen der Gäste zu kommentieren? Wenn ja, wird das häufig genutzt?
Carsten Jutzi: Ja, dieses Funktion gibt es bei uns von Anfang an, seit dem Start von Restaurant-Kritik.de im Jahr 2002. Wir verstehen unser Angebot eben nicht als Kampfplattform gegen die Gastronomen, sondern als Ort, bei dem Gäste und Restaurantbetreiber miteinander in’s Gespräch kommen, an dem ein Austausch stattfindet. Daher hat jeder Restaurantbesitzer innerhalb seines Adminstrationsbereiches, in dem er alle Informationen über sein Restaurant bei uns steuern kann, die Möglichkeit, transparent Kommentare zu den Bewertungen abgeben. Allerdings würden wir uns eine intensivere Nutzung dieser Funktion wünschen. Zumeist treten die Gastronomen nur dann in Aktion, wenn sie nicht mit der geäußerten Kritik einverstanden sind. Das ist ja auch in Ordnung, weil es eben Raum gibt, die geäußerten Probleme zu erläutern, ggfs. Missverständnisse auszuräumen. Aber selbstverständlich ermutigen wir Gastronomen, alle Bewertungen zu kommentieren. Ein kleine Danksagung kann nicht schaden, sondern baut im Gegenteil ein persönliches Verhältnis auf. Der Kritiker merkt eben: die hören mir zu. Der Gastronom ist an Feedback interessiert. Das ist unser Angebot an die deutsche Gastronomie: kommuniziert mit euren Gästen!

Gibt es auch den Versuch von Beschimpfungen? Wenn nein, weshalb nicht?
Carsten Jutzi: Versuche gibt es, sowohl was die Reaktionen von Gastronomen auf schlechte Bewertungen angeht, als auch was die Nutzer untereinander betrifft. So ist das Internet: es gibt leider Zeitgenossen, die glauben, sie könnten sich dort ungestraft anonym austoben und machen, was sie wollen. Unsere Haltung dazu ist klar: wir dulden solche Dinge nicht. Sobald wir Kenntnis von Ausfällen erhalten, werden diese umgehend entfernt. Allerdings können und wollen wir angesichts der vielen Einträge nicht alles und jedes vor der Veröffentlichung prüfen. Das sprengt unsere Möglichkeiten. Aber wir haben eine sehr aufmerksame Community, der viele Möglichkeiten zur Verfügung stehen, solche Entgleisungen zu melden. Das funktioniert unglaublich gut. Meistens erhalten wir innerhalb von 24 Stunden Kenntnis von derartigen Vorfällen und reagieren dem entsprechend.

Wie lange sind die Bewertungen online? Werden sie nach einer gewissen Zeit entfernt?
Carsten Jutzi: Nach drei Jahren blenden wir die Bewertungen zu einem Restaurant aus. Diese werden dann nicht mehr einbezogen in die Gesamtwertung eines Restaurants in den Top-Listen. Sollte es vorher zu einem markanten Einschnitt kommen, zum Beispiel durch einen Inhaberwechsel, deaktivieren wir ebenfalls alte Bewertungen. Gastronomen sollten sich in dem Fall formlos mit uns in Verbindung setzen und die Sachlage schildern. Wir sind natürlich auf solche Hinweise angewiesen, weil wir nicht den Status von 92.000 eingetragenen Restaurants mit eigenen Mitteln aktuell halten können. Das muss schon von den Inhabern selbst kommen. Aber wir sind immer offen für solche Hinweise.

Gibt es auf der Internetseite von Restaurant-Kritik.de auch eine Empfehlung, wie Gäste eine Bewertung schreiben können?
Carsten Jutzi: Ja, wir haben 10 Goldene Regeln aufgestellt, an denen sich die Bewerter orientieren können. Vor allem aber ist unser Bewertungsformular so detailliert wie bei keiner anderen Bewertungsplattform im deutschen Web. Bei uns gibt es eben nicht nur eine Sternchenbewertung plus Kurztext, sondern vielmehr einen ausführlichen Fragebogen, mit dem alle wichtigen Aspekte einer gastronomischen Dienstleistung erfasst werden. Das unterscheidet uns ganz wesentlich von Mitbewerbern.

Müssen sich die User, die bewerten möchten, anmelden?
Carsten Jutzi: Ja, das haben wir vor ein paar Jahren eingeführt. Allerdings verlangen wir nicht mehr als eine gültige E-Mail-Adresse und einen frei wählbaren Nutzernamen. Wir möchten damit verhindern, dass die Seite von rachsüchtigen Horden vandalisiert wird, was aber derartig niemals passiert ist. Durch die E-Mail-Adresse haben wir zumindest die theoretische Möglichkeit, die Person zu identifizieren, falls es zu gesetzlich bewehrten Aktionen kommt. Generell halten wir aber am Prinzip der anonymen Bewertung, des Auftretens mit einem Pseudonym, fest. Andererseits bieten wir zusätzlich die Möglichkeit, mit dem bürgerlichen Namen Bewertungen abzugeben. Wir lassen die Nutzer entscheiden.

Überprüft Ihr, ob die Bewertung auch gerechtfertigt ist?
Carsten Jutzi: Das ist angesichts der Quantität der Aktionen, wir erhalten täglich etwa 150 neue Bewertungen, nicht möglich. Ich kann auch nicht erkennen, wie man das organisieren könnte. Wir rufen allerdings zu Fairness auf. Es geht uns ja nicht darum, irgendwelche Gastronomen öffentlich in die Pfanne zu hauen, so gerechtfertigt das im Einzelfall auch immer sein mag. Gastronomische Unternehmer existentiell zu vernichten, ist nicht unser Ziel. Jeder muss die Chance haben, Fehler zu erkennen und besser zu werden. Allerdings sollte er kritikfähig sein, was angesichts der bekannten Kundennähe in dieser Branche selbstverständlich sein sollte. Wir wollen einfach, dass die Gäste beurteilen können, was sie erwartet. Wir wollen, dass die Gastronomie transparent wird und damit letztlich besser für alle.

Fordert Ihr einen Nachweis, ob der Kritiker auch wirklich Gast des Restaurants war?
Carsten Jutzi: Nein. Uns ist auch kein Fall bekannt geworden, in dem dies geschehen wäre, bzw. wird das von der Community schnell enttarnt und von uns gelöscht. Es gibt viele Möglichkeiten, die Plausibilität zu prüfen. Die Leute täuschen sich oft, was die Manipulierbarkeit solcher Online-Angebote angeht. Erfahrene Nutzer und auch unsere Mitarbeiter erkennen schnell, ob eine Scheinbewertung vorliegt. Die fliegt natürlich raus.

Vielen Dank, Herr Jutzi, für dieses aufschlussreiche, interessante Interview und weiterhin viel Erfolg mir Restaurant-Kritik.