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Knabber Klassiker und Luxusnüsse – KERNenergie fürs Bargeschäft

KERNenergie DoseDie letzten Jahre haben uns neue Selbstverständlichkeiten in Sachen exklusiver Genüsse gelehrt: Gourmetkaffee an der Straßenecke serviert, exklusive Cocktails „to go“ oder Prosecco aus der Dose. Moderne Gastronomie muss sich neuen Fragen und Herausforderungen stellen.

Salzstangen vs. Edelnuß?!
Wie passen eigentlich Wasabinüsse zum Long Island Icetea? Frisch geröstete Macadamias zu Bier oder die Nussmischung VIP-Curry zum Iced Chai Latte? Das haben sich z.B. die Barbetreiber im Hotel Roomers in Frankfurt oder das Hotel an der Wartburg gefragt. Antwort: Ziemlich gut! Seit einigen Tagen bietet u.a. auch die Hotelbar des Kempinski Grandhotels des Bains in St. Moritz seinen Gästen KERNenergie an und die verlängert damit die Liste der gastronomischen Betriebe im Fachhandelsnetz des jungen Nussunternehmens aus Hamburg, das im Herbst 2010 angetreten ist, den Nussmarkt zu reformieren.

KERNenergie, ja bitte!
Aus rund 100 verschiedenen Nüssen, Trockenfrüchten und Kernen in unterschiedlichsten Kombinationen und Geschmacksrichtungen können Gastronomen, Hoteliers aber auch Privatkunden wählen und bestellen, was schmeckt und gefällt. Das Repertoire reicht von „Knabber Klassikern“ wie einfach gesalzenen und gerösteten Erdnüssen, über Edelnüsse wie Macadamia und Rauchmandeln bis hin zu erlesenen Nuss- und Nuss-Fruchtmischungen, mit so interessanten Namen wie „Cranberrie-Nut-Mix“, „Saison Melange“ oder „Safari“. Die meisten Sorten können in einem schicken Probierglas bestellt werden, damit sich die Kundschaft am Tresen von der Qualität überzeugen kann.

Frischer GeNuss
Gerade bei Edelnüssen ist die Frische ein wichtiges Qualitätskriterium. Damit zwischen Röstung und Verzehr so wenig Zeit wie möglich vergeht, hat KERNenergie ein Logistiksystem mit dem Customized-Food-Marktführer mymuesli entwickelt. So werden die Nüsse erst nach der Bestellung geröstet, verpackt und direkt via DHL versandt. „Wir setzen auf höchste Qualität bei Anbau und Röstung!“ sagt Geschäftsführer Denis Burghard. Darum lässt er die Nüsse in einem ganz besonderen Verfahren, mit 400jähriger Tradition rösten und bezieht nur Rohwaren aus den besten Anbaugebieten der Welt.

Nussiges Netzwerk
Gerade diese Röstfrische macht den Unterschied zu herkömmlichen Knabberwaren. Das ständige wachsende Netzwerk aus Partnern aus der Gastro-Szene, die ihrer Kundschaft KERNenergie Spezialitäten anbieten wächst stetig. Die Weinbastion in Ulm gehört dazu, das Restaurant La Bottega del Sole in Hamburg, genauso wie das 5 Sterne Hotel Wartburg. Vertiefende Informationen und das ganze Sortiment finden sich auf www.kern-energie.com.

Bild und Text: http://kern-energie.com

Keine Berührungsängste bei Gästen mit Behinderung

Für einen Großteil der Bevölkerung ist der Umgang mit Menschen, die eine Behinderung haben, leider unangenehm. Für die Mitarbeiter in der Gastronomie darf es keine Berührungsängste geben. Doch manchmal ist es sehr schwierig, die Bedürfnisse von Gästen mit einer Behinderung zu erkennen und umzusetzen.

Aus diesem Grund habe ich Frau Linda Ertl gebeten, mich bei diesem Artikel zu unterstützen. Sie ist 36 Jahre alt, von Geburt an körperbehindert und deshalb bestens mit dieser wichtigen Thematik vertraut. Zu Ihrem Freundeskreis gehören sowohl Gehörlose als auch Blinde, die durch ihre Behinderung andere Bedürfnisse haben, als nicht behinderte Gäste.

Um die spezifischen Bedürfnisse besser verstehen zu können und auch Gäste mit Behinderung optimal zu bewirten folgen hier ein paar hilfreiche Punkte:

Das Platzieren der Gäste:
Gehörlose Gäste sind darauf angewiesen,  alles von den Lippen abzulesen, daher benötigen sie einen Tisch, der über eine gute Beleuchtung verfügt. Blinde Gäste nehmen Ihre Umgebung meist mit dem Gehör wahr, daher benötigen sie eher einen Tisch in einer ruhigeren Ecke. Für Rollstuhlfahrer einfach einen Stuhl vom Tisch beiseite stellen.

Die  Bestellung:
Blinde und gehörlose Gäste bekommen es nicht mit, wenn das Servicepersonal mit dem ganzen Tisch spricht. Solche Gäste also bitte immer direkt ansehen und langsam sprechen. Blinde Gäste hören dann, dass sie gemeint sind. Gehörlose Gäste müssen alles von den Lippen ablesen, denn sie hören wirklich nichts, auch wenn man sie anbrüllt.

Das Essen:
Blinde Gäste können keine Karte lesen. Sie bestellen deshalb gerne etwas, das sie kennen, oder sie lassen sich von ihrem Begleiter vorlesen, was auf der Karte steht. Wenn kein sehender Begleiter dabei ist, würden sie sich darüber freuen, wenn man ihnen stichpunktartig erzählt, was auf der Karte steht. Beim Essen ertasten sie vorsichtig mit ihrer Gabel den Teller. Das verhilft ihnen zu Sicherheit und Orientierung, da sie nicht genau wissen, wie das Essen beschaffen ist. Die klassische Art des Anrichtens erleichtert es, sich auf dem Teller zurechtzufinden und die einzelnen Bestandteile zu erkennen. Blinde freuen sich darüber, wenn der Salat in mundgerechte Stücke geschnitten ist, das Dressing sollte aber eher sparsam verwendet werden, damit sie sich beim Essen nicht damit bekleckern.

Beim Bezahlen:
Für Blinde Gäste ist es eine Erleichterung, wenn man ihnen das Rückgeld einzeln in die Hand gibt, denn sie haben ein bestimmtes System in ihrem Geldbeutel. Sehr hilfreich ist auch, wenn man ihnen das Geld einzeln aushändigt und es begleitend definiert, dann können sie es gleich an die richtige Stelle im Geldbeutel einsortieren.

Einige grundlegende Dinge:
Menschen mit Behinderungen sind nicht krank! Es handelt sich ausschließlich um einen anderen Lebensstil. Diese Gäste wissen sehr genau, was sie wollen. Fragen Sie den behinderten Gast selbst und nicht seinen nichtbehinderten Begleiter!
Führt ein Sinnesbehinderter einen Hund mit entsprechender Kenndecke oder weißem Führgeschirr mit, dann handelt es sich um einen speziell ausgebildeten Blinden- Führhund und somit ein Hilfsmittel lt. Sozialgesetzbuch.

1. Sie dürfen überall rein! Selbst in Krankenhäuser und Supermärkte.
2. Diese Hunde arbeiten und dürfen nicht abgelenkt werden. Demzufolge: Nicht anfassen, nicht ansprechen und keinen Augenkontakt!

Extras und Ideen:
Falls das Restaurant über behindertengerechtes Geschirr verfügt, z. B. Kaffeetassen mit isolierter Wand, dann kann man dies anbieten. Sollten Sie sonst eine gute Idee haben, um es dem Gast bequemer zu machen, freut er sich über jede Idee. Andernfalls wird es freundlich ablehnen.

Eine tolle Idee für Rollstuhlfahrer wäre zum Beispiel, einen Kaffee To Go in zwei Bechern zu überreichen, damit er sich während des Rollstuhlfahrens nicht verbrüht,denn die zwei ineinander gesteckten Becher werden nicht so schnell zerdrückt, wenn er sie sich beim Fahren beispielsweise zwischen die Beine klemmt.

Zum Thema barrierefreies Bauen finden Sie einige Tipps in dem PDF-Handbuch.

Foto: hogapr

Der ADAC Rastanlagentest 2011 ist da

München (ots) – Noch immer sind zu viele Rastanlagen in Deutschland zu teuer, familienunfreundlich und bieten Fußgängern zu wenig Sicherheit. Das ist das Ergebnis des aktuellen ADAC Rastanlagentests. 50 Autobahnraststätten und Autohöfe an den Hauptreiserouten in Deutschland hat der Club dieses Jahr unter die Lupe genommen. Nur eine Raststätte konnte ein „sehr gut“ erzielen. 24 Mal wurde mit „gut“ bewertet, 23 Mal mit „ausreichend“, zwei Autohöfe erhielten ein „mangelhaft“.

Dass Sauberkeit auch ohne zusätzliche Kosten möglich ist, beweisen Deutschlands Autohöfe. Ihre kostenlosen Toiletten können im Vergleich mit den Sanifair-Bezahl-WCs der Raststätten zumindest beim Thema Hygiene gut mithalten. Von den 15 Betrieben mit völlig unbedenklichen Messergebnissen waren immerhin sieben und damit fast die Hälfte Autohöfe. Zudem haben Autohöfe bei den Preisen in Shop und Restaurant die Nase vorn. Während man beispielsweise im Autohof Braunschweig 2,70 Euro für seine Gulaschsuppe zahlt, muss man für dasselbe Gericht in der Raststätte Hochfelln (Nord) satte 5,95 Euro hinlegen. Und für einen halben Liter Wasser zahlt man im Shop des Autohofs durchschnittlich 91 Cent weniger als in der Raststätte. Wer mit Kindern reist, ist oftmals auf Raststätten besser aufgehoben: Denn diese sind mit Spielplätzen, Spielecken und Picknickplätzen meist besser auf den Besuch von kleinen Gästen vorbereitet. Thema Verkehrssicherheit: Autohöfe schwächeln bei Fußwegen und Behindertenparkplätzen, Raststätten bei sicheren Querungen für Fußgänger.

Testsieger ist die Autobahnraststätte Recknitz-Niederung (West) an der A19 in Mecklenburg-Vorpommern. Sie überzeugt mit einer gepflegten Außenanlage, leckerem Essen, einem schönen Kinderspielplatz und hervorragenden Hygienewerten. Bester Autohof mit einem „gut“ ist Mecklenburg an der A24. Außer einer großen Auswahl an warmen Speisen punktet die gepflegte Anlage mit Picknicktischen, einem umfangreichen Warenangebot im Shop zu sehr günstigen Preisen und einem gut ausgestatteten und sauberen Sanitärbereich.

Mit „mangelhaft“ bewertet wurde der Testverlierer Autohof Löbichau an der A4 in Thüringen. Verschmutzte Toiletten, mäßige Gastronomie, kein Spielplatz und nicht einmal ein Kinderstuhl im Restaurant führten zum schlechtesten Testergebnis. Grundlage des ADAC Rastanlagentests waren die Bedürfnisse einer vierköpfigen Familie mit Kleinkind. Jede Anlage wurde zwei Mal an unterschiedlichen Tagen ohne Voranmeldung von unterschiedlichen Testern besucht.

Bilder und Text: ©ADAC.de

Restaurant-Buchungsportal tischefrei.de startet Phase 2

Tischefrei.de ist ein neues Internet-Portal, dass es erlaubt, per Mausklick ein Essen zu besonderen Konditionen in Restaurants zu buchen. Für Gastronomen bietet das Portal die Möglichkeit, freie Tische zu auslastungsschwachen Zeiten, Restkontingente und bereits bestehende Angebote wie den Mittagstisch zu vermarkten. Und schließlich sorgt das Portal gemeinsam mit der Welthungerhilfe dafür, dass für jedes Essen, das über Tischefrei.de gebucht wird, auch Hunger woanders auf unserer Welt gestillt wird.

Die Idee ist einfach: Restaurants tragen in das Internet-Portal ihre freien Tische, die freie Zeit und die gewährten Sonder-Leistungen wie z.B. Gratis-Zugaben, Rabatte oder ihren Mittagstisch ein. So kann ein Gast, der gerne essen möchte, genau das beste Angebot für seinen Geschmack finden, indem er die Zeitvorgaben des Restaurants akzeptiert.

Für beide Seiten sind die Vorteile klar ersichtlich: Das Restaurant reduziert die Zahl freier Tische und steigert die eigene Kapazitätsauslastung, und der Gast hat ein tolles Essen, das etwas weniger kostet, als wenn er „normal“ reserviert hätte.

Zusätzliche Gäste, wenn sonst wenig los ist
Restaurants haben ja bekanntlich Zeiten am Tag, in denen wenige Gäste essen. Personal, Strom und Miete müssen aber trotzdem bezahlt werden. Und genau diese Zeiten werden dann mit ein paar kurzen Angaben ins Internet-Portal www.Tischefrei.de gestellt, und schon ist der erste Schritt zur Belegung gemacht.
Der Gast nimmt den Zeitpunkt in Kauf und erhält im Gegenzug ein besonderes Angebot wie beispielsweise ein Gratis-Dessert bzw. den Espresso nach dem Essen, Rabatt auf die Gesamtrechnung oder auch einfach das aktuelle Mittagstisch-Angebot des Hauses.

Restaurants erlösen für freie Plätze immer den besten zu erzielenden Preis
Interessant ist dabei auch, dass der Wert der Restaurant-Leistungen zu Zeiten hoher Auslastung vollständig erhalten bleibt (im Unterschied etwa zu Angeboten über Gutscheinbücher). Zusätzlich kann die Leistung bei schwacher Auslastung jedoch zu einem günstigeren Preis vermarktet werden, wobei der Gast hier in Kauf nimmt, auf Randzeiten bzw. Restkontingente auszuweichen.
„Wir sehen uns als das Getriebe zwischen Gast und Restaurant“, berichtet Michael Schmitt, Geschäftsführer und Betreiber des Portals www.Tischefrei.de. „Unser Ziel ist es, beiden Seiten einen entscheidenden Mehrwert zu bieten, den regelmäßigen Restaurantbesuch wieder bei allen Bevölkerungsgruppen zu einem kulturellen Erlebnis zu machen und gleichzeitig noch etwas gegen den Hunger andernorts in unserer Welt zu tun“, so Schmitt weiter.

Soziales Engagement inklusive: Jede Buchung hilft
Die Nutzung des Portals ist sowohl für die sich präsentierenden Restaurants als auch für deren Gäste kostenfrei. Nur für jede tatsächlich erfolgte Vermittlung zahlt das Restaurant eine geringe Pauschale von 50 Cent (bei Buchungsbestätigung per E-Mail), die nach Abzug der laufenden Kosten zu mindestens 50 % an die Welthungerhilfe gespendet wird, um Menschen, die in Hunger und Armut leben, zu helfen.

Tischefrei.de und die Welthungerhilfe stellen dabei gemeinsam sicher, dass die Hilfe des Gastwirts als Hilfe zur Selbsthilfe ankommt. Eine Tisch-Buchung für 2 Personen reicht dabei beispielsweise schon aus, damit ein Kind in Burundi 5 Tage lang eine warme Mahlzeit in der Schule erhält.

Tischefrei.de: Jetzt kostenlos und unverbindlich anmelden
Nachdem der geschlossene Betatest für Restaurants Anfang Juli erfolgreich abgeschlossen wurde, wird das Portal nun der Allgemeinheit zum Kennenlernen geöffnet. Gastronomen, die sich als Partner-Restaurant bewerben möchten, können sich weiterhin auf www.Tischefrei.de/infos informieren und registrieren. Während des nun offenen Betatests besteht noch die Möglichkeit, eigene Ideen und Anregungen mit in die Portalgestaltung einzubringen. Eine Beendigung der Zusammenarbeit ist jederzeit möglich, eine Vertragsbindung besteht nicht.

Nutzer, die das Portal zur Buchung von Restaurant-Angeboten nutzen möchten, können sich ebenfalls kostenlos über die Startseite www.Tischefrei.de registrieren, um von Anfang an mit dabei zu sein, wenn die ersten Angebote online gestellt werden.

Foto: hogapr

Vorsicht Abzocker! Versicherung warnt vor Betrügern

Berlin (ots) – Die Einführung der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 2 wird im Moment verstärkt von unseriösen Geschäftemachern genutzt, um Betrieben oder öffentlichen Verwaltungen Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung warnen davor, sich auf diese Angebote einzulassen.

Die Masche funktioniert immer ähnlich: Am Telefon wird gedrängt, einen mündlichen Kaufvertrag abzuschließen. Angeboten werden beispielsweise neue Verbandskästen, Aushänge oder Infopakete mit Materialien zum Arbeitsschutz. Dabei erwecken die Anrufer den Eindruck, sie handelten im Auftrag oder mit Wissen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Kaufdruck wird mit dem Verweis auf die DGUV Vorschrift 2 erzeugt. Teilweise drohen die Anrufer auch mit Kontrollbesuchen oder der Benachrichtigung der Polizei, sollte das Unternehmen nicht auf das Angebot eingehen.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen warnen ausdrücklich davor, sich auf diese Offerten einzulassen. Denn keine dieser Firmen handelt mit Billigung oder gar im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung.

Um die Unternehmen vor dieser dreisten Abzockerei zu schützen, stellen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen klar:

  • Infomaterial wie Broschüren oder Plakate, Seminare und Schulungsangebote sind für die Betriebe und öffentlichen Verwaltungen über ihre jeweilige BG oder Unfallkasse in der Regel kostenlos.
  • Die Unfallversicherungsträger beauftragen weder eigene Mitarbeiter noch Dritte damit, Betriebe anzurufen, um ihnen Infomaterial oder Schulungen kostenpflichtig anzubieten.
  • Die Unfallversicherungsträger beauftragen niemals externe Firmen damit, Mitgliedsunternehmen aufzusuchen oder Kontrollen durchzuführen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beschäftigen eigene Außendienstmitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die sich immer durch einen Dienstausweis ausweisen können.

Falls Betriebe Zweifel daran haben, ob ein Anruf oder ein Schreiben im Namen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch tatsächlich authentisch ist, sollten sie ihren Unfallversicherungsträger kontaktieren. Die Telefonnummern aller Unfallversicherungsträger sind hier zu finden: http://www.dguv.de/, Webcode: d80

Ausnahmen beim Public Viewing

(lifepr) Düsseldorf, 06.07.2011, Einen Interessenausgleich und damit Rücksichtnahme erfordert das so genannte Public Viewing, also öffentliches Fußballgucken in Parks, Biergärten und Freilichtbühnen. Die rechtliche Grundlage fürs Public Viewing, das in jedem Fall öffentlich genehmigt sein muss, ist die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien. ARAG Experten weisen darauf hin, dass normalerweise der Geräuschpegel in Gewerbegebieten nicht über 65 Dezibel (dB) und 55 dB in Wohngebieten liegen darf. Ab 22 Uhr beginnt die Nachtzeit, und dann müssen 50 dB in Gewerbegebieten bzw. 45 dB in Kern- und Mischgebieten eingehalten werden, was ungefähr dem Geräuschpegel entspricht, den eine Schreibmaschine verursacht. Aber: Für so seltene Ereignisse wie eine Frauenfußball-WM im eigenen Land ändern sich die Richtwerte. Während der Ball rollt, beginnt die Nachtruhe nach 24 Uhr und die Grenzwerte dürfen um 10 db überschritten werden. Für kurzzeitige Geräuschspitzen wie Jubelschreie kann der Richtwert sogar um weitere 10 dB überschritten werden. Manche Städte haben daraus frühzeitig die Konsequenzen gezogen und lassen die gemeinschaftlichen WM-Erlebnisse in den Innenstädten gar nicht erst zu. Da das Landesimmissionsschutzgesetz in den Bundesländern geregelt wird, raten ARAG Experten, sich im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt bzw. auf deren Internetseiten zu informieren.

Foto: hogapr