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Der Lauch und die Arbeitseinstellung

LauchabschnitteIch habe mich letztens mit einem Koch unterhalten, der gerade damit beschäftigt war, Lauch zu schneiden. Er hat das Grüne großzügig abgeschnitten und wollte es gerade in den Müll werfen. Ich fragte Ihn, weshalb er den Lauch in den Müll werfen will, da er nicht schlecht war und man noch etwas daraus machen könnte.
Ich rechnete mit der Antwort, dass er dafür keine Zeit habe, oder dass er nicht wusste, was man damit noch hätte anfangen könnte. Doch ich bekam zur Antwort, dass er weiß, dass man die Abschnitte für Suppen, Soßen, Lauchstroh oder auch zum Gemüsebinden verwenden könnte. Jetzt war ich sehr gespannt, warum er das dann nicht macht …?

Er erklärte mir, dass er es nicht einsieht, dass er sich für das Haus den A…* aufreißen soll, wenn der Küchenchef nur das Nötigste macht und jede freie Minute lieber eine rauchen geht und dem Chef und Eigentümer es auch egal ist, solange nur die Zahlen stimmen …

Daraufhin landete der Lauch im Müll und ich konnte ihn sogar verstehen.

Bild: hogapr

Aktuelles Urteil: In Speisegaststätten ist Rauchverbot einzuhalten

Rindfleisch mit Meerrettich und Kartoffeln sowie Hacksteak mit Bratkartoffeln und Gemüse sind keine einfach zubereiteten Speisen im Sinne des Nichtraucherschutzgesetz. Darüber hinaus verstößt es gegen das Nichtraucherschutzgesetz, eine Gaststätte über die Mittagszeit als Nichtraucher-Speisegaststätte und anschließend als Rauchergaststätte zu führen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in zwei Verfahren zu Gaststätten in Bad Kreuznach.

I.

Der Betreiber bietet in seiner sogenannten Einraum-Gaststätte die o.g. und vergleichbare Mahlzeiten an. Die Stadt Bad Kreuznach forderte ihn auf, das Rauchverbot einzuhalten, weil eine Ausnahme hiervon in einer Einraum-Gaststätte nur zulässig sei, wenn dort einfach zubereitete Speisen angeboten würden. Im sich hieran anschließenden Klageverfahren vertrat das Verwaltungsgericht die Auffassung, es handele sich bei dem angebotenen Essen nicht um solche einfach zubereiteten Speisen. Dem schloss sich das Oberverwaltungsgericht an.

Die Stadt habe den Gaststättenbetreiber zu Recht aufgefordert, in seiner Gaststätte das Rauchverbot einzuhalten. Bei den von ihm angebotenen Gerichten handele es sich nicht um einfach zubereitete Speisen im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes. Hierunter seien nur kleinere Gerichte zu verstehen. Das Speiseangebot des Gaststättenbetreibers gehe mit vollständigen Mahlzeiten weit darüber hinaus. Deshalb müsse das Rauchverbot eingehalten werden.
Urteil vom 26. Mai 2011, Aktenzeichen 7 A 10010/11.OVG

II.

Die Klägerin des zweiten Verfahrens ist Inhaberin eines Bistros. Sie betreibt die Gaststätte werktags in der Mittagszeit als Nichtraucher-Speisegaststätte und im Anschluss daran als Rauchergaststätte. Die Stadt forderte sie auf, das Rauchverbot umfassend einzuhalten. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Es sei nicht zulässig, dieselbe Gaststätte zeitlich „zu splitten“ und das Rauchverbot täglich nur stundenweise einzuhalten. Das Nichtraucherschutzgesetz diene dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Da sich Rauch an allen Einrichtungsgegenständen ablagere, könne sich diese Gesundheitsgefahr auch dann verwirklichen, wenn nach dem Konzept der Klägerin mittags in ihrer Gaststätte nicht geraucht werde.
Urteil vom 26. Mai 2011, Aktenzeichen 7 A 10011/11.OVG

tischefrei.de für freie Tische

Tischefrei.de ist ein neues Internet-Portal, dass es erlaubt, per Mausklick ein Essen zu besonderen Konditionen in Restaurants zu buchen. Für Gastronomen bietet das Portal die Möglichkeit, freie Tische zu auslastungsschwachen Zeiten, Restkontingente und bereits bestehende Angebote wie den Mittagstisch zu vermarkten. Und schließlich erhält für jedes Essen, das über Tischefrei.de gebucht wird, ein bedürftiges Kind z.B. in Afrika über die Welthungerhilfe eine Mahlzeit.

Die Idee ist einfach: Das Restaurant trägt in das Internet-Portal seine freien Tische, die freie Zeit und die Leistungen ein – online oder auf Wunsch auch ganz ohne Internet per Telefon oder Fax. So kann ein Gast, der gerne essen möchte, genau den richtigen Tisch für seine jeweilige Gegebenheit finden.
Für beide Seiten sind die Vorteile klar ersichtlich: Das Restaurant reduziert die Zahl freier Tische und steigert die eigene Kapazitätsauslastung, und der Gast hat ein tolles Essen, das etwas weniger kostet, als wenn er „normal“ reserviert hätte.

Zusätzliche Gäste, wenn sonst wenig los ist
Restaurants haben ja bekanntlich Zeiten am Tag, in denen wenige Gäste essen. Personal, Strom und Miete müssen aber trotzdem bezahlt werden. Und genau diese Zeiten werden dann mit ein paar kurzen Angaben ins Internet-Portal www.Tischefrei.de gestellt, und schon ist der erste Schritt zur Belegung gemacht.
Der Gast nimmt den Zeitpunkt in Kauf und erhält im Gegenzug ein besonderes Angebot wie beispielsweise ein Gratis-Dessert bzw. den Espresso nach dem Essen, Rabatt auf die Gesamtrechnung oder auch einfach das aktuelle Mittagstisch-Angebot des Hauses.

Restaurants erlösen für freie Plätze immer den besten zu erzielenden Preis
Interessant ist dabei auch, dass der Wert der Restaurant-Leistungen zu Zeiten hoher Auslastung vollständig erhalten bleibt (im Unterschied etwa zu Angeboten über Gutscheinbücher). Zusätzlich kann die Leistung bei schwacher Auslastung jedoch zu einem günstigeren Preis vermarktet werden, wobei der Gast hier in Kauf nimmt, auf Randzeiten bzw. Restkontingente auszuweichen.
“Wir sehen uns als das Getriebe zwischen Gast und Restaurant“, berichtet Michael Schmitt, Geschäftsführer und Betreiber des Portals www.Tischefrei.de.
„Unser Ziel ist es, beiden Seiten einen entscheidenden Mehrwert zu bieten und den regelmäßigen Restaurantbesuch wieder bei allen Bevölkerungsgruppen zu einem kulturellen Erlebnis zu machen“, so Schmitt weiter.

Soziales Engagement inklusive: Jede Buchung hilft
Die Nutzung des Portals ist sowohl für die sich präsentierenden Restaurants als auch für deren Gäste kostenfrei. Nur für jede tatsächlich erfolgte Vermittlung zahlt das Restaurant eine geringe Pauschale von 50 Cent (bei Buchungsbestätigung per E-Mail), die nach Abzug der laufenden Kosten an die Welthungerhilfe gespendet wird, um hungernden Kindern in Afrika zu helfen.
Tischefrei.de und die Welthungerhilfe stellen dabei gemeinsam sicher, dass für jedes über das Portal gebuchte Essen ein Kind eine Mahlzeit erhält.

Tischefrei.de: Jetzt kostenlos und unverbindlich testen
Gastronomen, die sich als Partner-Restaurant bewerben möchten, können sich auf www.Tischefrei.de/infos informieren und registrieren. Während des Betatests besteht die Möglichkeit, eigene Ideen und Anregungen mit in die Portalgestaltung einzubringen. Eine Beendigung der Zusammenarbeit ist jederzeit möglich, eine Vertragsbindung besteht nicht.

Der Zeitplan im Überblick
Hinter der Kulisse von Tischefrei.de wird zurzeit noch nach Kräften geklickt und in die Tasten gegriffen. Im Juni geht Tischefrei.de in den geschlossenen Betatest. Im Juli präsentiert sich das neue Internet-Portal dann der Allgemeinheit.

Berliner Spitzenköche als Botschafter

Berlin, 25. Mai 201 – Danijel Kresovic (37), Chefkoch im Restaurant 44 im Swissôtel, und Dennis Ucak (28), Küchenchef im Restaurant Parc Fermé, wurden unter die 140 Botschafter der Aktion be Berlinternational gewählt und für ihr Engagement für Internationalität und Integration geehrt. Seit gestern verhüllt be Berlin die Staatsoper und präsentiert die Porträts der Botschafter auf zwei Riesenplakaten.

Danijel Kresovic ist der König der kulinarischen Multikulti-Kräuter und wurde von der Meisterköche-Jury von Berlin Partner zum „Aufsteiger des Jahres 2009“ nominiert. Die Liebe zu den Kräutern entdeckte er in den Beeten seiner kroatischen Heimat, seinen ersten Garten legte er in Kapstadt an. Für Berlin hat er sich entschieden, weil „ich hier Kroate, Deutscher und Südafrikaner sein kann – einfach ein Berliner!“ Seit Februar 2008 wirkt er als Küchenchef des Restaurant 44 im Swissôtel in Berlin und verwöhnt seine Gäste frei nach der Devise mit „Basilikum statt Butter und Salbei statt Sahne“. Sein Können stellte Kresovic bereits im Sterne-Restaurant Imperial, Bühlerhöhe und im Aubergine, Kapstadt unter Beweis.

„Meine Mission ist es, über gutes Essen Toleranz für andere Kulturen zu transportieren“, sagt Dennis Ucak, Deutschtürke und Küchenchef des Gourmetrestaurants Parc Fermé. „Die Küche ist ein wunderbarer Platz, um Respekt zu lernen.“ So zeigt er Kindern aus ärmeren Verhältnissen, wie gesunde Ernährung und frisch gekochte Gerichte statt Fastfood funktionieren. Seine Urban Cuisine stellt eine spannende kulinarische Synthese aus multikulturellen Einflüssen und technisch versiertem Koch-Know-how dar, das er in den besten Restaurants der Stadt wie dem Fischers Fritz (zwei Michelin-Sterne) unter Christian Lohse und dem Facil (ein Michelin-Stern) im Hotel The Mandala mit Küchenchef Michael Kempf erlernte.

Fotos und Text: P3PR Gesa Noormann

Gedanken zur Hygiene-Ampel


Seit dem 19. Mai 2011 steht fest, dass in Deutschland die Hygiene-Ampel eingeführt wird. Ab 2012 werden Restaurants über ein Punktesystem in eine Ampelskala eingeteilt, die dann am Eingang jedem Gast die Küchenhygiene der letzten Kontrollen zeigt.

Im Moment wird ein Betrieb kontrolliert und wenn das Ergebnis schlecht ausfällt wird man entsprechend bestraft. Ab dem nächsten Jahr wird das Ergebnis an die Tür geklebt. Da hilft auch keine Anstrengung, dieses Ergebnis irgendwie wieder zu verbessern. Es bleibt und relativiert sich erst mit erneuten Besuchen der Lebensmittelkontrolleure.

Meine Gedanken zur Umsetzung dieser Ampel:

  • Wenn die Hygiene-Ampel Anfang 2012 eingeführt wird, hat dann der noch nicht kontrollierte Gastronom einen Nachteil oder Vorteil (je nach Zustand)?
  • Wenn aufgrund von baulichen Mängel bei einem Pachtobjekt die Hygiene-Ampel gelb zeigt?
  • In wie weit ist der Küchenchef haftbar, wenn die Kontrolle schlecht ausfällt?
  • Wird ein Küchenchef bei einer Bewerbung nach der Ampelfarbe im letzten Betrieb gefragt?
  • Bekommt ein Betrieb mit gelber Ampel überhaupt noch Personal?
  • Können Mietköchen während ihrem Aufenthalt auch für bestehende Hygienemängel haftbar gemacht werden?
  • In welchem Umfang muss der Verantwortliche haften, da die letzten 3 Bewertungen für die Ampel ausgewertet werden. (Langzeit-Imageschaden und Verdienstausfall)
  • Eine Beseitigung der Mängel wird in der Ampel kurzfristig nicht berücksichtigt.
  • Wenn ein Restaurant einen neuen Besitzer bekommt, wird dann auch die Ampel neu gestartet?
  • Kann ein Restaurantbesitzer so auch ein schlechtes Ergebnis umgehen (schließen und auf den Namen einer anderen Person wiedereröffnen?), oder hängt das letzte Ampelergebnis auch beim Nachpächter?

Noch ein Gedanke zum Abschluss:
Wie leben Menschen in anderen Ländern (Thailand, Indien, Südamerika, usw.) ohne dieses Kontrollsystem …

Markus Meier
Gastronomie Geflüster

Foto: Wilfried Steinacker / pixelio.de