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Hotel in Österreich, Gericht in Deutschland?

(lifepr) Düsseldorf, 04.02.2011, Ein Urlauber aus Deutschland buchte über die Internetseite eines Hotels in Österreich mehrere Zimmer für eine Woche. Da er mit dem angebotenen Service nicht zufrieden war, reiste er ab, ohne die Rechnung zu begleichen. Der Hotelier verklagte ihn daraufhin in Österreich auf Zahlung des Rechnungspreises. Der Urlauber war jedoch der Ansicht, dass das österreichische Gericht für diese Klage nicht zuständig sei. Da sich die Richter in diesem Punkt nicht sicher waren, landete die Frage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). ARAG Experten erläutern das Urteil.

Der EuGH hat in seiner Entscheidung Anhaltspunkte genannt, welches Gericht zuständig ist, wenn ein Verbraucher aus einem Mitgliedstaat über das Internet mit einem Unternehmen, das in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, einen Vertrag zur Erbringung einer Dienstleistung schließt. Entscheidend kann die Gestaltung der Webseiten sein, über die der Kunde den Vertrag geschlossen hat. Es muss geprüft werden, ob sich diese Seiten auch an Kunden in anderen Mitgliedstaaten richten. Ist dies der Fall, dann genießt ein Kunde, sofern er den Vertrag als Verbraucher geschlossen hat, das Privileg, in seinem Heimatstaat zu klagen bzw. verklagt zu werden. Nach den Ausführungen des EuGH kann man von einer internationalen Ausrichtung ausgehen, wenn der Unternehmer seine Dienstleistungen in mehreren namentlich benannten Mitgliedstaaten anbietet oder die angebotenen Leistungen einen internationalen Charakter haben, wie z.B. bei bestimmten touristischen Tätigkeiten.

Es muss überprüft werden, ob der Internetauftritt Anfahrtsbeschreibungen von einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten aus zum Ort der Dienstleistung enthält. Weitere Indizien sind die Angabe von Telefonnummern mit internationaler Vorwahl, die Verwendung eines neutralen Domainnamens wie z.B. „.com“, „.eu“ oder gar eines anderen Länder-Domainnamens wie z.B. „.at“ (für Österreich) oder „.fr“ (für Frankreich). Auch die Verwendung einer anderen Sprache oder Währung (z.B. britisches Pfund) sind deutliche Anhaltspunkte für eine grenzüberschreitende Tätigkeit (Urteil vom 7. Dezember 2010, Az.: C-585/08, C-144/09).

Text: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG

Koch des Jahres – Die ersten Finalteilnehmer stehen fest

Finalisten KölnAm 31. Januar 2011 fand in Köln das erste Vorfinale zum Koch des Jahres statt. Insgesamt zehn Profiköche aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland traten mit je einem Assistenten an, um die hochkarätige Jury von Ihren Menüs zu überzeugen. Die Jury bestand aus Vizepräsidentin und Sterneköchin Martina Kömpel, Sterneköchin Claudia Schröter , Sternekoch Erhard Schäfer, Sternekoch Christopher Wilbrand und Sternekoch Jean-Claude Bourgueil. Die Köche hatten fünf Stunden Zeit, Ihr 3 Gänge Menü zu kochen.

Am 1. Februar gab es vor der Siegerehrung ein hochinteressantes Rahmenprogramm. Nach einem Willkommens-Cocktail referierte Heinz Beck vom 3-Sterne Restaurant La Pergola, Hilton in Rom, zu dem Thema Italien trifft Deutschland. Im Anschluß konnte man von Patrick Lorenz, ehem. Teammitglied der Jugend-Nationalmannschaft der Köche, Einblicke in neue Küchenprozesse erhalten. Danach referierte Dirk Baranek zum Thema Onlinemarketing für Gastronomen. Nach einer kurzen Pause erinnerte Dr. Volkmar Braun an Lebensmittelsicherheit, HACCP und die Wichtigkeit vom regelmäßigen Händedesinfizieren. Zum Thema Messer schleifen konnte man sich von Ralf Jakumeit und der Firma Dick informieren lassen. Ein besonderes Highlight war auch die zuckersüße Vorführung von Detlef Dörsam. Er kreierte eine Blumenskulptur aus Zucker. Dabei wurde der ehem. Patissier der Nationalmannschaft der Köche von Patrick Lorenz unterstützt. Mit sehr viel Spaß und einigen hilfreichen Tipps zum Nachmachen verging die Zeit wie im Flug. Für den Abschluß des Bühnenprogramms sorgte Evian mit einem kleinen spaßigen Quiz und einem sehr unterhaltsamen Moderator.

Die Gewinner des Vorfinales wurden nach einer kurzen Pause bekannt gegeben.

Den ersten Platz erreichte Oliver Pudimat (oben im Bild, links) aus der Gezeiten Haus Klinik in Bonn. Das Menü von Jan Steinhauer (rechts) vom Gourmet Restaurant Dirk Maus in Essenheim, wurde mit dem zweiten Platz ausgezeichnet. Beide haben sich damit für das Finale qualifiziert, das am 10. Oktober 2011 in Köln, im Rahmen der Anuga, stattfindet.

Das Menü von Oliver Pudimat:

Karamellisierter Schweinebauch & gebeizte Jacobsmuschel mit Speckeis & Bananenchutney

Lamm auf Weltreise
Europa: Rücken in Olivenbiskuit gegart auf warmen Paprikagelee, Asien: Currywurst vom Jaipur-Curry mit Kartoffelstroh, Afrika: Schulter geschmort mit Kreuzkümmel & Cous-Cous als Törtchen

Schokoladencanelloni gefüllt mit Mascarponemousse, Orangenkompott & Rahmeis von Kaffee & grünem Kardamom


und hier das Menü von Jan Steinhauer:

Entenleber, Lakritz-Grießbrioche und Dörrobst

Schweinebauch, Calamaretti, Nudelbonbon, Erbsencreme und Kokoscurryschaum

und als Dessert Whisky-Popkorn-Nougat mit Ananas und Maracuja
 

Wer jetzt Lust bekommen hat und auch dabei sein möchte, kann sich noch für die Vorausscheidungen in Stuttgart, Berlin oder Hamburg bewerben. Mitmachen darf jeder Profikoch. Der Bewerber sollte einen eigenen Kochstil haben und diesen auch umsetzen können. Das 3 Gänge Menü darf den Warenwert von 16 Euro nicht übersteigen und muss zusammen mit der Bewerbung eingereicht werden. Im Vorfeld werden die Köche der 10 besten Menüs ausgewählt, die dann für die Viertelfinale eingeladen werden und gegeneinander antreten. Das Menü soll modern- zeitgemäß und der Jahreszeit angemessen kreiert werden.

Hier gehts zur Anmeldung

Menüfotos: ©Koch des Jahres

Für die Region und für die Qualität

Das Tagungs- und Eventhotel Freizeit In und die Privatkelterei beckers bester sind fest im südniedersächsischen Raum verankert. Zusammen beschäftigen beide Unternehmen ca. 500 Menschen in unserer Heimat.
Gemeinsam will man nun stärker Flagge für die Region zeigen und greift damit einen aktuellen Trend auf: Zurück zu heimischen Angeboten und Produkten. Die Herkunft von Produkten, insbesondere im Lebensmittelbereich, wird für die Verbraucher immer wichtiger.

Olaf Feuerstein, Geschäftsführer der Hotel Freizeit In GmbH: „Wir reden nicht nur, wir handeln. Bei der Entscheidung über unser Saftangebot war beckers bester für uns eine gute Wahl. Neben der sehr guten Qualität der Produkte war auch der lokale Aspekt wichtig. beckers bester und wir stehen zu unserer Heimat. Hier stehen zwei starke Partner aus der Region zusammen, die sich auch in der Region engagieren.

beckers bester Geschäftsführer Sebastian Koeppel: „Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung. Das Freizeit In und wir stammen aus Südniedersachsen, stehen dazu und setzen uns seit Jahren in verschiedenen Projekten für unsere Heimat ein.  Beispielhaft sei hier unser Engagement für den Schulbauernhof Hardegsen und unsere Streuobstwiesenkooperationen im Umland genannt.“

Das Freizeit In ist nicht nur Premium-Sponsor der BG 74, Göttingen,  sondern engagiert sich zusätzlich für Flügelschlag e.V. die Freunde und Förder der Neuropädiatrie der Universitätsmedizin Göttingen. Dorthin konnten schon 6.000,- € Spenden nach der Eröffnung des Bullerjahn überwiesen werden, nun folgt eine 2. Aktion: Im März wird pro Gast beim Sonntagsbrunch 1,- € an Flügelschlag gespendet, zur weiteren Sicherung der Finanzierung einer so sehr wichtigen bereits bestehenden Psychologenstelle – zur Familien- und Krisenintervention bei neurologisch erkrankten und beeinträchtigen Kinder und Jugendlichen.

Die Hotel Freizeit In Unternehmensgruppe mit seinem fine dining Restaurant Planea und der Speise- und Schankwirtschaft Bullerjahn wird seinen Gästen ab sofort im Saftbereich die Produkte der Privatkelterei beckers bester anbieten. Feuerstein weiter: “Unseren Gästen wird es immer wichtiger, woher die Produkte stammen – es ist ein Zeichen  von gutem Stil geworden auf heimische Produkte und Lieferanten zu wechseln. Gesundheit und Nachhaltigkeit spielen eine wichtige Rolle – nicht mehr nur der Faktor Preis.

Text: ©Hotel Freizeit In GmbH

Schlechte Treppenbeleuchtung mit Folgen

(lifepr) Bad Schönborn, 22.01.2011, Das Amtsgericht München hat sich mit den Schmerzensgeld-Forderungen eines Mannes befasst, der auf einer schlecht beleuchteten Treppe zu Fall gekommen war.
Wer freiwillig eine nach seiner Ansicht unzureichend beleuchtete Treppe nutzt, kann den Besitzer der Treppe nicht für die Folgen eines Sturzes in Anspruch nehmen. Das geht aus einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München vom 14. Mai 2010 hervor (Az.: 121 C 31386/09).

Die Ehefrau eines 79-Jährigen wohnte in einem Pflegeheim. Nach einem Streit der Frau mit dem Heimleiter wurde ihr Ehemann in das Heim gebeten und dazu aufgefordert, den im Keller des Pflegeheims befindlichen Schrank seiner Frau auszuräumen.

Rippenbruch
Der Senior begab sich daraufhin in Begleitung einer Heimangestellten in den Keller. Er kam jedoch, noch bevor er den Schrank erreichte, am Ende der Kellertreppe zu Fall. Dabei erlitt er eine Rippenfraktur. Mit der Begründung, dass er nur deswegen gestürzt sei, weil die Kellertreppe unzureichend beleuchtet war und der Handlauf der Treppe nicht bis zu deren Ende geführt habe, verklagte der Mann das Heim auf Zahlung von Schmerzensgeld. Ohne Erfolg. Das Münchener Amtsgericht wies die Klage als unbegründet zurück.

Keine völlige Gefahrlosigkeit
Nach Ansicht des Gerichts muss eine Treppe nicht gänzlich gefahrlos und frei von Mängeln sein. Auch eine Verpflichtung, einen Handlauf bis zur letzten Stufe zu führen, um so das Ende der Treppe zu signalisieren, besteht nicht. Für den Besitzer einer Treppe besteht lediglich die Verpflichtung, Gefahren in zumutbarer Weise auszuräumen. Er muss folglich vor Gefahren warnen, die für einen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind oder auf die er sich trotz Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht oder nicht früh genug einzustellen vermag. In dem entschiedenen Fall hatte sich der Kläger ohne Not freiwillig auf die Treppe begeben, obwohl sie nach seiner Meinung unzureichend beleuchtet war. Nach Auffassung des Gerichts hätte er die Stufen daher nur mit äußerster Vorsicht betreten dürfen oder aber davon Abstand nehmen müssen, die Treppe zu benutzen.

Gute Absicherung auch ohne Haftung anderer
Der Kläger ist daher selber für die Folgen seines Sturzes verantwortlich, denn einen gravierenden Mangel der Treppe vermochte das Gericht nicht zu erkennen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Grundsätzlich gilt: Um trotzdem bei Unfällen, bei denen kein anderer dafür haftet, gegen die finanziellen Folgen beispielsweise durch bleibende Schäden abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine private Unfallversicherung. Diese zahlt unter anderem eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus, mit der man unter Umständen sein Eigenheim behindertengerecht umbauen kann.

Für Berufstätige ist zudem eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung anzuraten. Wer aufgrund eines Unfalls oder auch einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält damit eine vereinbarte Rentenzahlung. Alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen haben nämlich keinen Anspruch mehr auf eine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie zwar nicht mehr in ihrem Beruf, aber dafür in einer anderen Tätigkeit als erwerbsfähig gelten.

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten

Foto: ©Rainer Sturm / pixelio.de

Neue Möglichkeiten in der Homepage-Erstellung für Restaurants

Mit einer Internet-Anwendung ist es erstmals möglich, ohne Fachkenntnisse eine professionelle Restaurant-Webseite zu erstellen und zu verwalten.

Die Wirtschaftskammer Tirol, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und das Tiroler Unternehmen Proartist-Webdesign kooperieren bei der Webseite-Bereitstellung für Gastronomen. Gemeinsam wollen sie mit einer Lösung für den Internetauftritt von Restaurants für mehr Internet-Präsenzen bei den Gastronomie-Unternehmen sorgen. Die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft unterstützt diese Aktion und Maßnahme vor allem deshalb, um Klein- und Mittelbetrieben den Einstieg in das Web zu erleichtern. Ohne Anschaffungskosten und mit einem geringen Zeitaufwand können Gastronomen mit wenigen Klicks ihre Homepage selbstständig erstellen und im Internet veröffentlichen. Eine Internetpräsenz ist heute eine wichtige Schnittstelle zwischen Gast und Gastronom und trägt mit hohem Anteil dazu bei, neue Kunden zu gewinnen. Potenzielle Kunden suchen sich immer mehr ihr Restaurant im Internet aus und vergleichen die verschiedenen Einrichtungen. Eine professionelle Homepage mit dazugehörender Suchmaschinenoptimierung bedeutet somit einen Wettbewerbsvorteil. Das Konzept von www.restaurant-homepage.at funktioniert wie folgt: Der Gastronom wählt eine Internetadresse und ein Design aus über 800 Vorlagen. Das Design wird mit dem Restaurant-Logo versehen und in der Unternehmensfarbe angepasst. Die Inhalte der Seiten, wie Texte, Bilder, Videos, Speisekarten, Anfahrtspläne und Kontaktformulare lassen sich über einen Texteditor per Mausklick einfügen. Diese Software geht einen Schritt weiter als eine herkömmliche Homepage-Erstellungs-Software. So muss sich der Nutzer nicht mit Installationen, Server oder Internet-Adressen befassen, da es sich um eine fertige Web-Anwendung handelt. Inhalte aus bereits bestehenden Webseiten können einfach übernommen werden. Der strukturierte Webseitenaufbau erfüllt alle Voraussetzungen zum Auffinden durch Suchmaschinen im Internet. Über die erfolgten Zugriffe auf die Webseiten informiert eine umfassende und taggenaue Statistik, welche die Wirksamkeit dieser Marketingmaßnahme dokumentiert.

Autorin: Julia Hilzinger
Foto: restaurant-homepage.at

Nur jeder vierte vertraut Lebensmittelkontrollen

Nürnberg, 24. Januar 2011 – Angesichts des Dioxin-Skandals ist das Vertrauen in allgemeine Lebensmittelkontrollen gering. Nur gut ein Viertel der deutschen Verbraucher vertraut darauf, dass Lebensmittel ausreichend kontrolliert werden und gesundheitlich unbedenklich sind. Hingegen wird Gaststätten, Bäckereien und Imbiss-Stuben, die Fleisch und Eier verarbeiten, ein vergleichsweise hohes Vertrauen entgegengebracht. Das sind Ergebnisse einer aktuellen Studie der GfK Marktforschung. 

Das Vertrauen der Verbraucher in Lebensmittelkontrollen fällt im Zuge des aktuellen Dioxinskandals gering aus. Gerade einmal 27 Prozent der deutschen Verbraucher sind aktuell der Ansicht, dass die verfügbaren Lebensmittel „ausführlich kontrolliert und gesundheitlich unbedenklich“ sind. Ein Drittel sieht diese Kontrollen dagegen eher skeptisch. Besonders kritisch zeigen sich dabei über 50-Jährige sowie höher gebildete Konsumenten. Regional gibt es kaum Unterschiede zwischen Nord- und Süddeutschland. Im Osten allerdings vertrauen die Verbraucher auffallend weniger häufig den Lebensmittelkontrollen.

Im Vergleich zu den Ergebnissen einer umfassenden Studie zum Verbrauchervertrauen in den beiden südlichen Bundesländern, die zuletzt im Herbst 2010 durchgeführt wurde, ist ein deutlicher Rückgang des Vertrauens in Lebensmittelkontrollen beobachtbar.

Bio-Produkte als Alternative
Es ist wenig überraschend, dass deutsche Verbraucher nun verstärkt auf den Kauf von Bio-Eiern und Bio-Fleisch setzen wollen. Ein Viertel will nur noch Bio kaufen, ein weiteres Viertel hat dies zumindest teilweise vor. Dabei zeigen einerseits insbesondere Ältere und höher Gebildete eine hohe Sympathie für Bio. Andererseits wollen aber auch überproportional viele Haushalte mit einem niedrigen Einkommen unter 1.000 EUR, rund insgesamt 32 Prozent, in Zukunft ausschließlich Bio-Eier und Bio-Fleisch konsumieren.

Hohes Vertrauen beim Essen außer Haus
Wenn es um den Verzehr außer Haus geht, nehmen 35 Prozent der Bundesbürger an, dass die von ihnen besuchten Gaststätten, Imbiss-Stuben oder Bäckereien nur unbelastetes Fleisch und Eier weiterverarbeiten. Damit ist das Vertrauen in die Weiterverarbeitung deutlich größer als in die vorgelagerten Lebensmittelkontrollen. Dieser Vertrauensvorschuss ist häufiger bei jüngeren Verbrauchern und Personen mit Volks- und Hauptschulabschluss zu sehen. Dagegen zeigt sich in den deutschen Großstädten ein besonderer Informationsbedarf. Konsumenten wollen dort in höherem Maß auf Bio-Produkte setzen und haben gleichzeitig besonders wenig Vertrauen in die Speisenqualität von Gaststätten, Imbiss-Ständen und Bäckereien.

Verlässliche Belege über Kontrollen sowohl bei Lebensmitteln als auch beim Außer-Haus-Konsum können Verbrauchern eine wertvolle Orientierung geben. Die zuletzt durch die Politik angestoßenen Verschärfungen der Lebensmittelkontrollen sind sicherlich ein wichtiger Schritt das Verbrauchervertrauen in Deutschland wieder zu verbessern. Doch auch gastronomische Betriebe sind in der Pflicht, das entgegengebrachte Vertrauen in Sicherheit und Qualität der angebotenen Speisen nicht zu enttäuschen.

Zur Studie
Die vorgestellten Ergebnisse sind ein Auszug aus der aktuellen GfK-Studie „Verbrauchervertrauen in der Dioxin-Krise“ und basieren auf 1.004 telefonischen Interviews mit Personen ab 14 Jahren. Sie wurden von der GfK Marktforschung in der Zeit zwischen 13. bis 17. Januar 2011 im Rahmen einer bundesweiten Mehrthemenumfrage repräsentativ erhoben.
Weitere Informationen: Michael Plock, GfK Marktforschung, Tel: +49 911 395-2301, michael.plock@gfk.com

Zur GfK Gruppe
Die GfK Gruppe bietet das grundlegende Wissen, das Industrie, Handel, Dienstleistungsunternehmen und Medien benötigen, um Marktentscheidungen zu treffen. Ihr umfassendes Angebot beinhaltet Informations- und Beratungsservices in den drei Sektoren Custom Research, Retail and Technology und Media. Weltweit ist die Nummer 4 der Marktforschungsunternehmen in mehr als 100 Ländern aktiv und beschäftigt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2009 betrug der Umsatz der GfK Gruppe 1,16 Milliarden Euro. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gfk.com. Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/gfk_gruppe

Quelle: ©GfK Marktforschung