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Das Leben kann so einfach sein … derheldenshop

Online-Shops gibt es wie Sand am Meer – hier noch eine Nische zu finden ist schwierig. Doch die-Heldenhelfer.de haben als Marketingberatung für Gastgeber einen Shop im Netz aufgebaut, der Marketinganregungen und -dienstleistungen liefert. der-heldenshop.de ist eine Fundgrube, vor allem für professionelle Gastgeber wie Hotels, Restaurants, Caterer, Locations, Theater, Museen und Eventveranstalter.
Wer im Gastgewerbe auf der Suche nach neuen Marketingideen ist, der hat es schwer. Zwar klagen die Gastgeber allenthalben, dass das Geschäft nach der Wirtschaftskrise nicht so recht wieder auf die Beine kommen will. Doch wirklich gute und überraschende Marketingprodukte sind rar.
Das haben auch die Heldenhelfer aus Wiesbaden erkannt. Als Marketingberatung für Gastgeber haben sie deshalb für ihre Kunden aus dem Gastgewerbe und dem Kulturbetrieb einen Shop ins Leben gerufen, der Anregungen in Hülle und Fülle bietet. Gegliedert in die Bereiche „MarketingIdeen“, „HilfsPakete“ und „PrintShop“ bietet der Heldenshop Hoteliers, Gastronomen, Locationsbesitzern und Projektmanagern in Kulturmarketing und Stadtmarketing zahlreiche Vorschläge, beispielsweise:

– ein hessisches Kochbuch, dass sich als Gastgeschenk bei Events oder auch als Dankeschön für gute Kunden anbietet
– eine Hotelzeitung, die individuell auf die Wünsche des Hoteliers zugeschnitten ist und Gästen täglich einen echten Nutzen bringt
– ein Limousinenservice für Privatgäste und Geschäftsreisende, der sich für Events auf Wunsch auch branden lässt.
– ein innovatives Live-Abstimmungstool für Veranstaltungen wie Publikumspreisverleihungen, Tagungen oder Vorträge
– ein Online-Gutschein-System mit Abrechnungslösung für Gastgeber, die Gutscheine auf Ihrer Website anbieten wollen
– Pocketstories, eine erlesene und kostengünstige Präsentidee für Hotels, Restaurants und Cafés
– einen externen Hotelconcierge für Häuser der 3- und 4-Sterne-Kategorie, die keinen eigenen Concierge-Service haben
– zahlreiche Werbemittel wie Flyer, Plakate, Fahnen, Schürzen, Buttons, Speisekarten, Wand-Tatoos usw., deren Produktion auch in kleinen Stückzahlen preisgünstig ist.

Ein Blick in den Heldenshop lohnt sich gleich zweifach: Zum einen ist der Shop eine Fundgrube an Ideen, vor allem für professionelle Gastgeber wie Hotels, Restaurants, Caterer, Locations, Theater, Museen und Eventveranstalter. Zum anderen sind die Preise an die Budgets des Gastgewerbes angepasst und entsprechend günstig kalkuliert. Gemäß dem Motto der Heldenhelfer: „Das Leben kann so einfach sein …“ Da stellt sich für professionelle Gastgeber am Schluss nur die Frage: Angebot anfordern oder gleich bestellen?

http://www.der-heldenshop.de

Weiterhin Probleme mit der Bettensteuer

Zu einem Gespräch über die aktuelle Übernachtungsstatistik sowie die Anforderungen der Duisburger Hoteliers an die Stadt Duisburg trafen sich aktuell Vertreter nahezu aller führenden Duisburger Hotels, insbesondere aus der Innenstadt, mit DMG-Geschäftsführer Uwe Gerste und der touristischen Leiterin Inge Keusemann-Gruben.
Alle anwesenden Vertreter der Duisburger Hotellerie waren über die aktuelle Entwicklung der Übernachtungszahlen von Duisburg im Kulturhauptstadtjahr hoch erfreut. Ihre großen Sorgen drückten die Duisburger Hoteliers jedoch für die Zukunft aus. Alle Hoteliers berichteten über massive Kundenreklamationen und völliges Unverständnis der Übernachtungsgäste über die Einführung der Übernachtungsabgabe seit dem 01.11.2010. Insbesondere sei die Insellage, die Duisburg mit der Erhebung der Übernachtungsabgabe einnehme, kontraproduktiv für eine zukünftige Entwicklung der Hotellerie am Standort. Bereits jetzt seien wie in Köln erste Abwanderungstendenzen von Kunden und insbesondere auch von Firmen in Nachbarkommunen, die keine Übernachtungsabgabe erheben, erkennbar.„Gerade bei den niedrigen Margen innerhalb der Hotellerie sei die offensichtlich vorhandene politische Einschätzung, dass die Übernachtungsabgabe wegen der in der Vergangenheit vorgenommenen Mehrwertsteuerbegünstigung für Hotels problemlos tragbar sei und zu keinen Preiserhöhungen führe, falsch. Die gewährten steuerlichen Vorteile seien insbesondere von Firmen mit entsprechenden Mengenabnahmen zur Absenkung der jeweiligen Firmenraten genutzt worden. Diese Entwicklung hätte es in allen Städten gegeben und dem entsprechenden Wettbewerbsdruck hätte sich auch kein Duisburger Hotelier entziehen können“, so Marcus Busch, Geschäftsführer der Duisburger Hotels Conti und Ferrotel.
Nach Einschätzung der Duisburger Hoteliers gibt es bei der Stadt folgenden Widerspruch: einerseits eine im westlichen Ruhrgebiet einmalige Übernachtungsabgabe zu erheben und andererseits der Wunschvorstellung zusätzlicher Investitionen in Hotelkapazitäten zu unterliegen.

Die Hoteliers, die Vertragspartner der Duisburg Marketing Gesellschaft bei der Vermittlung von Hotelkapazitäten sind, kündigten an, zukünftig in allen Duisburger Hotelzimmern einen Flyer zur Erhebung der Übernachtungsabgabe auszulegen, der die Gäste über die Verursacher zur Erhebung der Übernachtungsabgabe informiert.
Uwe Gerste, Geschäftsführer der Duisburg Marketing Gesellschaft, wies in dem Gespräch erneut auf die Entstehung der Duisburger Übernachtungsabgabe hin. Diese sei nicht von der Verwaltung initiiert worden, sondern Ergebnis politischer Beratungen zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Duisburg. Er sicherte zu, die Verwaltungsspitze der Stadt Duisburg auf die Problematik der Erhebung der Übernachtungsabgabe erneut hinzuweisen. Sofern tatsächlich eine erkennbare Verringerung der sich derzeit sehr positiv entwickelnden Duisburger Übernachtungszahlen in den nächsten Monaten erkennbar würde, könne der erhoffte Mehrerlös sich im schlimmsten Falle in gesamtwirtschaftlicher Betrachtung auch negativ für die Stadt Duisburg darstellen.

Gerste: „Übernachtungsgäste lassen nicht nur Geld in der Hotellerie sondern auch in der Gastronomie, im Einzelhandel, im Taxigewerbe und weiteren Branchen. Entsprechende Mindereinahmen schlagen sich auch im Gewerbesteueraufkommen nieder.“ Er kündigte für Mai 2011 das Vorliegen einer Erhebung zur wirtschaftlichen Bedeutung der Querschnittsbranche Tourismus für Duisburg an. Auf dieser Basis könnten dann auch die gegebenenfalls negativen Effekte wirtschaftlich zumindest abgeschätzt werden.
Unverzichtbar für die weitere Entwicklung des wichtigen Wirtschaftsfaktors Tourismus seien in Duisburg sowohl Investitionen in neue Projekte wie derzeit für den Duisburger Hauptbahnhof geplant, als auch Investitionen in Bestandsobjekte. Im Duisburger Hotel „Conti“ wurden gerade aufwendige Renovierungsarbeiten abgeschlossen, für die Realisierung weiterer Investitionen in andere Objekte seien immer auch die Zukunftserwartungen an die Übernachtungszahlen maßgeblich. Auch sei eine leistungsfähige Hotellerie zu angemessenen Preisen zwingend notwendig für eine erfolgreiche Vermarktung von Tagungs- und Konferenz-Locations wie der Mercatorhalle oder dem Landschaftspark.
Die DMG habe immer darauf hingewiesen, dass die Erhebung einer Übernachtungsabgabe in regionalem Kontext gesehen werden sollte, um eine Verzerrung der Wettbewerbssituation der Duisburger Hoteliers gegenüber dem Umland zu vermeiden. Nach jetzigem Stand würden jedoch gerade im Umland von Duisburg wie in Moers, Oberhausen, Mülheim, Essen, Bochum und auch Düsseldorf keine Übernachtungsabgaben realisiert.

Alle Beteiligten begrüßten den offenen Meinungsaustauch und vereinbarten weitere Gespräche über die zukünftige Entwicklung und die erfolgenden Kundenreaktionen.

Foto: ©DEHOGA Hessen

Kleiderordnung von Hotelgästen gewünscht

1215[1](lifepr) Bottighofen, 14.12.2010, Kleiderordnung muss sein: Der Bürgermeister der italienischen Stadt Castellammare di Stabia verbannte vor kurzem den Minirock aus seiner Stadt. Entblößte Männer-Oberkörper sind dort ebenfalls tabu. Auch die Deutschen erwarten im Urlaubshotel gut gekleidete Touristen. Das ergibt eine Umfrage des Reiseportals HolidayCheck.de.

Die absolute Mehrheit der Befragten von 70,7 Prozent findet Kleiderordnung eine tolle Sache. Sie gehen chic gekleidet zum Abendessen und erwarten dies von ihren Miturlaubern. 22,9 Prozent der Reisenden mögen keine Bademode am Buffet, sind aber sonst erwartungsfrei. Bei 4,7 Prozent bleibt die Badehose nach dem Strandbesuch weiterhin an. Sie sind schließlich im Urlaub und wollen sich wohlfühlen. Lediglich 1,7 Prozent hatten schon mal Ärger wegen ihres legeren Kleidungsstils.

An der Umfrage nahmen 2893 User teil. HolidayCheck.de ist das größte Hotelbewertungsportal im deutschsprachigen Raum.

Foto und Text: © 2010 HolidayCheck AG

Hotelklassifizierung in Europa

(Brüssel / Berlin, 10. Dezember 2010) Ein Jahr nach der Gründung der Hotelstars Union in Prag freuen sich die sieben Gründungsmitglieder gleich drei neue Mitglieder in der Sternefamilie begrüßen zu dürfen: Ab dem 1. Januar 2011 sind die Hotelverbände der drei baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen ordentliche Mitglieder der Hotelstars Union und werden nun schnellstmöglich die gemeinsamen Kriterien der Hotelklassifizierung in ihren Ländern einführen. Unter der Schirmherrschaft von HOTREC – Hotels, Restaurants und Cafés in Europa werden sie gemeinsam mit den sieben Gründungsmitgliedern – den Hotelverbänden aus Österreich, Tschechien, Deutschland, Ungarn, den Niederlanden, Schweden und der Schweiz – den nächsten Schritt Richtung harmonisierter Hotelsterne in Europa gehen und damit den Hotelgästen noch mehr Transparenz und zuverlässige Informationen bieten.

“Familenfoto” der Hotelstars Union. Stehend von links nach rechts: Rikard Bergsten (Schweden), Thomas Allemann (Schweiz), Edvins Buka (Lettland), Kent Nyström (HOTREC), Markus Luthe (Deutschland), Matthias Koch (Österreich), Václav Stárek (Tschechien), István Kovács (Ungarn), Dániel Makay (HOTREC). Sitzend von links nach rechts: Beata Malinovska (Litauen), Sigre Luts (Estland), Klára Zachariášová (Tschechien), Andrea Kopócsy (Ungarn), Eglé Dilkiené (Litauen), Katrin Muhr (Österreich), Lizzie Herzog (Deutschland).

Die Präsidenten und Geschäftsführer der Mitglieder der Hotelstars Union laden weitere HOTREC-Mitgliedsländer ein, die gemeinsamen Kriterien der Hotelklassifizierung zu übernehmen und der Hotelstars Union beizutreten. Kent Nyström, Präsident von HOTREC: „Diese Initiative steht ausdrücklich weiteren Ländern in Europa offen, die ebenfalls Anreize zur Steigerung der Qualität und zur Förderung der Vermarktung ihrer Hotellerie setzen wollen.“ Derzeit repräsentieren die nun zehn Mitglieder der Hotelstars Union bereits einen Markt von knapp 18.000 klassifizierten Hotels und mehr als 150 Millionen Einwohnern.

Die gemeinsame Hotelklassifizierung basiert auf insgesamt 270 einzelnen Kriterien – einer Kombination von Mindestkriterien je Kategorie und fakultativen Kriterien, mit denen notwendige Punktwerte gesammelt werden können. Durch repräsentative Gästebefragungen werden diese Kriterien weiterentwickelt und dementsprechend auf die Erwartungen und Ansprüche der Gäste abgestimmt. Den Erkenntnissen folgend wurden im ab 2010 gültigen Kriterienkatalog Schwerpunkte in den Bereichen Qualitätsmanagement, Wellness und Schlafkomfort gesetzt. Die Hotelsterne der Partnerschaft werden zunehmend auch eine Brückenfunktion zwischen dem realen Hotelprodukt und seinem virtuellen Abbild im Internet übernehmen. Erste Akzente in diese Richtung wurden etwa mit Kriterien zur Aussagekraft der Hotel-Homepages und zur Einbindung von Hotel-Bewertungsportalen gesetzt.

Alle Informationen und Kriterienkataloge sind auf der Website www.hotelstars.eu der „Hotelstars Union“ inklusive Verlinkungen zu den nationalen Verbänden verfügbar.

Markus Luthe
Sekretariat der Hotelstars Union, Vorsitzender des HOTREC Quality Board
c/o Hotelverband Deutschland (IHA)
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin
Phone: +49 30 59 00 99 690
Fax: +49 30 59 00 99 699
info@hotelsterne.de
www.hotelstars.eu/

Gastronomie-Namen mit Tradition

Hamburg, 10. Dezember 2010 – Privathotels bleiben gern auf dem Boden der Tatsachen. Die Namens-Bestandteile „Hof“ und „Haus“ – oftmals in Kombination mit Regionen- oder Gemeindebezeichnungen wie „Hof Niedersachsen“ oder „Haus Alpenblick“ – sind die am häufigsten verwendeten „Markenbezeichnungen“. Die gewünschte oder bestehende adlige Herkunft der Herberge wird gerne durch die Begriffe „Schloss“ oder „Krone“ ausgedrückt. Aber auch der Hinweis auf die historische Funktion als Haltepunkt der Postkutschen wird mit dem Namen „Hotel zur Post“ ist sehr beliebt. Auf den weiteren Plätzen rangieren das  „Hotel zur Mühle“ und das „Hotel am See“. Dies ergibt eine Untersuchung des auf den Außer-Markt-Markt spezialisierten Marktforschungsinstitutes The Business Target Group GmbH.
 
Bei den Gasthöfen steht die „Krone“ ganz oben vor „Post“ und „Adler“. „In Deutschland zählen die Attitüden starker Tiermythologien noch immer sehr viel“, berichtet Thilo Lambracht, Geschäftsführer der The Business Target Group, weiter. Sowohl bei Hotels als auch Gasthöfen sind „Hirsch“, „Löwe“ und „Ochse“ gern gewählte verbale Banner. „Unsere Untersuchung von Hotel- und Gasthofnamen zeigt auch, dass Kunstbegriffe oder mühsam kreierte Lifestyle-Marken Solitäre sind und bleiben – und zumindest noch für die Masse der Beherbergungsbetriebe nicht in Frage kommen“, so Lambracht.
Top-Listung der Hotel-Namensbestandteile in Deutschland:
Hof, Haus, Post, Schloss, ,Krone, Mühle, See, Villa, Adler, Löwe und Sonne.
 
Top-Listung der Gasthof-Namensbestandteile in Deutschland:
Krone, Post, Adler, Linde, Sonne, Hirsch , Löwe, Lamm,  Ochse und Engel.

The Business Target Group GmbH ist ein Spezialist für Marktforschung, Adressenrecherche und -bereitstellung, Datenbankmanagement, Business Intelligence sowie Telemarketing. Das Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrung im Gastgewerbe (Commercial Foodservice) und der Gemeinschaftsverpflegung (Non Commercial/Social Foodservice). Zu den Kunden zählen nahezu alle namhaften Hersteller und Lieferanten aus F&B und Ausrüstung/Ausstattung.
Mehr zum Unternehmen: www.businesstargetgroup.com.
Alles über den Außer-Haus-Markt: www.b2b-targetgroup.de

Foto und Text: © The Business Target Group GmbH, Scheeßel

Die Polizei warnt: Betrugsversuch an Hotelier

Hildesheim (ots) – In drei Fällen wurden in einem örtlich ansässigen Hotel mehrere Doppelzimmer für Hochzeitsreisende über einen längeren Zeitraum reserviert. Der vermeintliche Kunde gab vor aus Großbritannien zu kommen. Bezahlt wurde mit einer Kreditkarte. Wobei die  Anzeigeerstatterin einen  Betrag von 12.000,- Euro erhalten sollte. Den überzahlten Restbetrag sollte sie an eine noch zu benennende Agentur überweisen. Damit sollte der Transfer der Hochzeitsreisenden bezahlt werden. Als Beweis seiner Identität übersandte der Täter eine Kopie seines Passes und eine Kopie der Kreditkarte.

Dem Hotelier kam die Sache suspekt vor, zumal es innerhalb eines Monats drei ähnliche Reservierungen gab. Sie ging am 08.12.10 zur Polizei und erstattete eine Anzeige wegen versuchten Betruges. Es wurde festgestellt, dass der Pass des vermeintlichen Kunden sowie die Kreditkarte gefälscht waren. Seitens der Kreditkartenfirma wurde der Anzeigeerstatterin mitgeteilt, dass der auf ihrem Konto gutgeschriebene Betrag lediglich unter Vorbehalt gutgeschrieben worden ist. Dieser Betrag kann noch innerhalb von 180 Tagen von ihrem Konto zurück gebucht werden. Hätte sich die Anzeigeerstatterin darauf eingelassen, wäre ihr ein Schaden von mindestens 8.000,- Euro entstanden. Es ist zu vermuten, dass dies kein Einzelfall ist und bei anderen Hotels ebenfalls  solche oder ähnliche Reservierungen gemacht werden. Die Polizei in Sarstedt warnt hiermit alle umliegenden Hoteliers, auf solch ein Geschäft einzugehen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim

Polizeikommissariat Sarstedt
Telefon: 05066 / 985-0

http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

Wissenswertes für Aussteller von Gutscheinen

Gerade zur Weihnachtszeit sind Gutscheine ein sehr beliebtes Geschenk. Für Aussteller von Gutscheinen gibt es einiges zu beachten.

Befristung von Gutscheinen:
Grundsätzlich verjähren Gutscheine nach der Regelverjährung von 3 Jahren, ab Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden. Daher ist ein in diesem Jahr erworbener Gutschein mit dem 01. 01. 2014 verjährt. Grundsätzlich besteht dann kein Anspruch mehr aus diesem Gutschein. Es gibt hier eine abweichende Literaturmeinung, wonach auch nach diesem Datum ein Anspruch auf Aufzahlung bestehen soll, Gerichtsentscheidungen liegen jedoch nicht vor.
Ist der Gutschein in sich befristet, so besteht nach Ablauf der Frist ein Anspruch auf Auszahlung in Höhe des Betrages abzüglich einer Gewinnmarge. Jedoch darf die Frist nicht zu kurz bemessen sein. Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 17.01.2008 (Az: AZ 29 U 3193/07) festgestellt, dass eine einjährige Befristung zu knapp ist, weil dies eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstellt.
Bei Gutscheinen, die für ein spezielles Ereignis (z. B. Sylvesterfeier 2010) ausgestellt wurden, können danach nicht mehr eingelöst werden.

Nach Ablauf der Frist:
Nach Ablauf der Frist können Sie die Einlösung des Gutscheins verweigern, doch der Gutscheinbesitzer hat Anspruch auf Erstattung des Geldwertes des Gutscheines. Da Sie vom Käufer das Gutscheins Geld erhalten haben, würde Sie sich ungerechtfertigt bereichern, wie die Juristen sagen. Allerdings dürfen Sie einen entgangenen Gewinn einbehalten; schließlich hätten Sie bei rechtzeitiger Einlösung des Gutscheines ein Umsatzgeschäft gemacht. Wie hoch dieser entgangene Gewinn sein kann, ist eine Frage, die im Einzelfall beantwortet werden muss.

Was muß ein Gutschein enthalten:
Aussteller, Geldbetrag, Ort der Einlösung, Gültigkeitsdauer, Ausstellungsdatum und der Zusatz, dass keine Barauszahlung möglich ist (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Ist ein personenbezogener Gutschein übertragbar:
In der Regel ist solch ein Gutschein übertragbar, so dass er auch von einer anderen Person eingelöst werden kann. Meistens bezweckt der Schenker durch die namentliche Benennung des Beschenkten lediglich eine persönliche Note. Daraus ist jedoch nicht zu schließen, dass allein der Beschenkte den Gutschein einlösen darf, so das Amtsgericht Northeim (AZ.: 3 C 460/88). Ausnahmen gelten immer nur dann, wenn die Leistung aus dem Gutschein auf eine ganz bestimmte Person zugeschnitten ist oder wenn die versprochene Leistung gewisse Voraussetzungen erfordert, die nicht jeder erfüllt (z.B. gesundheitliche Anforderungen bei einer Ballonfahrt).

Auszahlung gegen Bargeld:
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutschein gegen Bargeld zurückzutauschen. Wenn Ihr Gast darauf besteht, können Sie von dem Gutscheinbetrag eine Gewinnmarge ziehen, da Ihnen ja dadurch ein Geschäft entgangen ist.

Wie Sie sehen, ist das Geschäft mit Gutscheinen nicht ganz eindeutig geregelt. Sie sollten daher zur Zufriedenheit des Gastes eher kulant mit diesen Regeln umgehen, da man sich seine Gäste ja nicht vergraulen möchte.

Vielen Dank an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die bei diesem Artikel behilflich war.

Foto: hogapr