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Festtagmenüs im Sterne-Restaurant „Forellenstube“

Landhaus Zu den Rothen Forellen Ilsenburg_Wintermorgen_opt (1)

 

Bei Liebhabern der feinen Küche ist das Gourmet-Restaurant „Forellenstube“ in Ilsenburg bundesweit bekannt, nicht zuletzt durch zahlreiche Auszeichnungen.

An den Weihnachtsfeiertagen und an Silvester servieren Küchenchef Axel Kammerl und sein Team ganz besondere Gaumenfreuden.

Reservierung und weitere Infos unter Tel. 039452-93 93 und www.rotheforelle.de.

 

Festtagsmenü 25. Dezember 2010

Hausgemachte Tafelspitzsülze mit frischem Meerrettich, Kürbiskernöl und Feldsalat
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Krustentierschaumsüppchen mit Hummerraviolo und feinem Wurzelgemüse
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Filet von der Goldbrasse mit Rotweinrisotto und gebratenem Romanesco
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Zweierlei vom Harzer Rehbock mit Muskatkürbis, Blaukrauttascherl und Petersilienwurzelpüree
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Bratapfel mit Marzipan, kalt gerührten Preiselbeeren und Vanilleeis
75 Euro pro Person

Festtagsmenü 26. Dezember 2010

Klassisches Rindertatar mit wachsweichem Wachtelei, Kräutersalat und Trüffelvinaigrette
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Blaukraut-Parmesansüppchen mit Krustentierpflanzerl
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Kross gebratener Zander mit dreierlei Fenchel und Schmortomaten
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Sorbet von der Moro Blutorange
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Zweierlei vom Milchlamm mit getrüffeltem Rahmwirsing, Kartoffel-Spinatstrudel und Dörrobstjus
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Gesülztes von Zitrusfrüchten mit lauwarmem Mohnküchlein und Rotweinbuttereis
90 Euro pro Person

Silvester der Genüsse 2010 / 2011 – Gala Menü

Roh marinierte Entenmastleber im Portweingelee mit Boskop Apfel
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Geräuchertes und Gebeiztes vom Königslachs mit Zitronengelee, Blumenkohl und Albatrüffel
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Pot au feu von Flusskrebsen mit Erbsenpüree, Belugalinsen und Krustentierschaum
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Poelierte Tranche vom Steinbutt mit Kartoffel und Schnittlauch
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Sorbet von der Wiliamsbirne
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Rosa gebratener Harzer Hirschrücken mit zweierlei Petersilie, Quitte und Moosbeerenjus
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Merlot Traube und weiße Grand Cru Schokolade

24.00 Uhr Forellen-Feuerwerk am See
0.30 Uhr Herzhafte Gulaschsuppe am Kamin
230 Euro pro Person

Foto: Landhaus „Zu den Rothen Forellen“

Mit noch mehr Kraft für die Gastronomie

Neuer Regionalleiter beim „Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG)“ ist ab sofort Herr Martin Skribbe aus Münster. Das gab heute die Landesvorsitzende NRW, Angela Apitzsch, bekannt.
Der BVGG in NRW baut nach wie vor aktiv den weiteren Vertrieb aus, um den hiesigen Gastronomen optimale Betreuungsleistungen und ortsnahen Service anbieten zu können. Darüber hinaus wird ein wirkliches Miteinander mit Gästen, Mitarbeitern, Inhabern der Betriebe und Zuliefererbranche geschaffen. Der BVGG unterstützt einerseits Gastronomen und Gäste mit exklusiven Rahmenverträgen und andererseits wird aktiv Politik auf Bundes- und EU-Ebene praktiziert.

„Der persönliche Kontakt, die Vernetzung, der soziale Aspekt, aber auch politische Einflussnahme stehen im Fokus des BVGG.“ so Angela Apitzsch. „Wir freuen uns daher sehr, Herrn Martin Skribbe, als engagierte Vertretung unseres Bundesvereins auf NRW-Ebene für die Region Münster, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und Umgebung gewonnen zu haben“.
Weitere Informationen zum Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG):
http://www.bvgg-nrw.de
http://www.bvgg.eu

Gründerpreis für Gastronomie-Ideen an die Heldenhelfer

Wiesbaden, 2. Dezember 2010 – In den Bereichen Marketingkommunikation und Eventmarketing sind sie „alte Hasen“, die Umsetzung ihrer kreativen Ideen in der Hotel- und Gastro-Szene ist neu und überzeugend: Katharina Grau, 43, und Andreas Pfeifer, 46, beide geschäftsführende Gesellschafter der Ende 2009 in Wiesbaden gegründeten Marketingberatung „Die Heldenhelfer GmbH“, bieten Marketing für Gastgeber und beraten Unternehmen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Catering, Locations, Theater, Museen und Kulturschaffende. Mit dieser Unternehmensidee haben sich Grau und Pfeifer um den diesjährigen Gründerpreis der Region Wiesbaden in der Kategorie „Dienstleistungen“ beworben – und die Jury auf Anhieb überzeugt. Anlässlich der am 1. Dezember 2010 durch Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller und Dr. Gerd Eckelmann, Präsident der IHK Wiesbaden, vorgenommenen Verleihung des zum mittlerweile vierten Mal ausgeschriebenen Gründerpreises im Rathaus der Stadt Wiesbaden konnten die strahlenden Sieger ihre mit 1.000 Euro dotierte Auszeichnung persönlich entgegennehmen. Die marketingerfahrenen Gründer hatten die Jury unter anderem durch ihren merkfähigen Namen „Die Heldenhelfer“, durch ihren prägnanten Claim „Marketing für Gastgeber“ sowie durch ihre klare Zielgruppenbestimmung schnell auf ihrer Seite. Überzeugt hatte auch die Idee für den außergewöhnlichen Namen, der gleichzeitig Programm ist. Er besagt, dass die beiden Marketing-Dienstleister ihre Kunden als Helden sehen, die sich – dank gezielter Marketingberatung – auch in schwierigen Zeiten mit Ideen, Elan und Zuversicht durchsetzen und erfolgreich am Markt positionieren können.

Pfeifer: „Wir sind glücklich, dass der Jury unsere Gründungsidee so gut gefallen hat und auch, dass sich der mit Anfang 2010 von uns bewusst gewählte Starttermin für die Heldenhelfer im nachhinein als richtig erwiesen hat. Die wirtschaftliche Krise hat gerade die inhabergeführte Hotellerie und Gastronomie, aber auch die Kulturbetriebe hart getroffen. Im Hotel- und Restaurantmarketing müssen beinahe täglich neue Entscheidungen getroffen werden. Und genau hier und jetzt können wir die Gastgeber konzeptionell bei einer etwaigen Neuausrichtung oder Umorientierung unterstützen.“

Auch Grau freut sich über die Auszeichnung: „Unser Beratungsportfolio setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen, die wir der Jury tatsächlich auch in Form von einzelnen Bauklötzen präsentiert haben. So wird schnell und anschaulich klar, mit welchen Maßnahmen wir unsere Kunden unterstützen können. Ob Onlinemarketing, Social Media, Eventideen oder Maßnahmen fürs Empfehlungsmarketing: Die Helden im Gastgewerbe brauchen keine theoretischen Konzepte, sondern praktische und greifbare Lösungen,  die sie selbst im Alltag in die Tat umsetzen können.“

Der 2. Preis in der Kategorie „Gründung im Dienstleistungsbereich“ an die Heldenhelfer wurde von der Kalle GmbH, Wiesbaden, gesponsert. Weitere Sponsoren des Gründerpreises der Region Wiesbaden waren   Bilfinger Berger, Dyckerhoff Beton GmbH & Co. KG, ESWE GmbH, Nassauische Sparkasse, R+V Versicherung AG und die SEG Wiesbaden GmbH. Initiatoren der jährlichen Auszeichnung sind die Landeshauptstadt Wiesbaden, der Rheingau-Taunus-Kreis, die Industrie und Handelskammer Wiesbaden, die Handwerkskammer Wiesbaden und die Exina Existenzgründungs- und Innovationsförderungs-Agentur. Rund 60 neugegründete Unternehmen hatten sich in diesem Jahr um den begehrten Preis beworben.

Foto: ©Die Heldenhelfer/Andreas Pfeifer

Heimisches Wild – Das Beste aus der Region

(lifepr) Bonn, 30.11.2010, Den ganzen Tag Bewegung im Freien, dazu eine vollwertige Ernährung und ein stressfreies Dasein – Wildtiere führen ein Leben, von dem viele Menschen nur träumen. Dass sich diese Faktoren auf das Wildbret auswirken, ist unbestritten. Die deutschen Verbraucher wissen das zu schätzen: Zwischen April 2009 und März 2010 haben sie 22.300 Tonnen Wildbret von Reh, Hirsch und Wildschwein verzehrt. Weiterhin beliebt sind Wildtauben, Wildenten, Feldhasen, Fasan und Wildkaninchen. Das teilt heute der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) in Bonn nach Auswertung der jetzt vorliegenden Jagdstatistik mit. Des Deutschen liebstes Wild ist dabei wie auch im Vorjahr das Wildschwein. Rund 10.600 Tonnen des Borstenviehs landeten hierzulande auf dem Teller, gefolgt vom Reh mit rund 8.200 Tonnen. Auch das Wildbret von Rot- und Damwild wird gern gegessen, findet sich aber seltener in der heimischen Küche wieder: Beide Arten liefern zusammen rund 3.500 Tonnen.

Die ständige Bewegung an der frischen Luft und Menüs, die Mutter Natur direkt zusammenstellt, machen Wild schmackhaft und vor allem gesund: keine Medikamente, wenig Fett, dafür viele Spurenelemente, Vitamine und Mineralstoffe – Wild aus der Region ist ein ideales Gericht. Jäger und Förster aus der Umgebung verkaufen Wildbret direkt an die Verbraucher, auf Wunsch auch portioniert und küchenfertig. Das Logo „Wild aus der Region“ mit dem springenden Rehbock bürgt für die heimische Herkunft.

Die Suche nach Wildbretanbietern erleichtert seit Kurzem die Internetplattform www.wild-auf-wild.de des DJV. Über eine Postleitzahlensuche lassen sich Anbieter in nächster Nähe ermitteln. Zudem bietet wild-auf-wild.de derzeit ein Weihnachtsspecial mit leckeren Rezepten für den Festtagsbraten, einem Gewinnspiel und wertvollen Infos rund ums Wild.

Foto: © 2010 Deutscher Jagdschutzverband e.V.

Gäste zum Bahnhof – Hotelservice oder Taxifahrt?

Viele Hoteliers bieten für Ihre Gäste einen Shuttleservice zum Bahnhof oder zum Flughafen an. Es stellt sich nun die Frage, ob es sich dabei um einen genehmigungspflichtigen Service handelt. In Deutschland gibt es das Personenbeförderungsgesetz, wonach es nur mit einer Genehmigung erlaubt ist, Personen zu befördern. Dazu habe ich beim Bundesverkehrsministerium nachgefragt. Diese haben mir erklärt, dass es sich dabei um Ländersache handelt. Als Anhaltspunkt habe ich die zuständigen Behörden in Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg angeschreiben und um eine Stellungnahme/Information gebeten.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium teilte mir mit:
In erster Linie hängt das, was Hotelbetriebe beachten müssen, wenn Sie Gäste z. B. vom Bahnhof abholen und hinbringen, vom eingesetzten Fahrzeug ab. Eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz in Form der Mietwagenkonzession (PBefG) ist nicht erforderlich (§ 1 Nr. 3 der Freistellungsverordnung), wenn:
a) die Beförderung in Fahrzeugen erfolgt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschl. Führer) geeignet und bestimmt sind (= Pkw, keine Kleinbusse).
b) und kein unmittelbares Entgelt für diese Beförderung zu entrichten ist, der Transport also nicht zusätzlich zu sonstigen Hotelleistungen berechnet wird. Da es sich in der Regel um einen kostenlosen Service handelt, ist diese Voraussetzung meist unproblematisch.
Die Notwendigkeit eines Personenbeförderungsscheins knüpft an die PBefG-Einstufung an (§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV). Das heißt, wenn wegen § 1 Nr. 3 FreiStVO keine PBefG-Konzession erforderlich ist, muss der Fahrer – über den „normalen Führerschein hinaus – auch keine zusätzliche Fahrerlaubnis für Personenbeförderung vorweisen.
Mietwagenkonzession und Personenbeförderungsschein sind also erforderlich, wenn der Hoteltransfer mit einem Kleinbus erfolgen soll oder für ihn ein Entgelt gefordert wird.

Vom LandesBetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RP) erhielt ich folgende Information:
Nach § 1 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz -PBefG- unterliegt jede entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes.
Davon abweichend sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG Beförderungen mit Personenkraftwagen (§ 4 PBefG) von den Vorschriften dieses Gesetzes freigestellt, sofern das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Als Entgelt in diesem Sinne gilt jede Gegenleistung, die mit einer Beförderung erstrebt wird, also auch wirtschaftliche Vorteile, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit – hier: Hotel- oder Pensionsbetrieb – erstrebt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 2 PBefG).
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG kommt somit nicht zum Zuge, da generell davon auszugehen ist, dass die hier erstrebten wirtschaftlichen Vorteile – die als Entgelt anzusehen sind – die Betriebskosten der Fahrt immer übersteigen. Demgegenüber greift hier aber § 1 Nr. 3 Freistellungsverordnung -FreistVO-.
Danach unterliegen auch Beförderungen mit Personenkraftwagen bis (zwar nur) 6 Sitzen einschließlich Fahrer nicht den Vorschriften des PBefG, wenn ein Entgelt hierfür nicht zu entrichten ist. Einer Befreiung nach § 1 Nr. 3 FreistVO steht jedoch nur die Leistung eines unmittelbaren Entgelts, nicht aber die Erzielung eines mittelbaren Entgelts i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 PBefG entgegen. Dies folgt aus der Formulierung „entrichten“ in § 1 Nr. 3 FreistVO. Dabei gilt ein Entgelt auch dann als unmittelbar geleistet, wenn es sich in irgendeiner Weise im Beherbergungs- oder Pensionspreis des Fahrgastes niederschlägt. Im Unterschied zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG hemmt also nach dieser Vorschrift die Erzielung eines mittelbaren Entgelts nicht die beförderungsrechtliche Freistellung.
Unter diesen Voraussetzungen unterliegen Zubringer- und Abholdienste nicht den Vorschriften des PBefG. Es gehört schließlich zur gesetzgeberischen Zielsetzung der FreistVO, solche Beförderungsfälle auszunehmen, die nicht besonders ins Gewicht fallen.
Wir geben allerdings zu bedenken, dass Zubringer- und Abholdienste, die mit mit sog. Kleinbussen (mehr als 6-sitzig) erfolgen,  nicht nicht unter die FreistVO fallen, da sich diese Vorschrift nur auf Personenkraftwagen mit nicht mehr als 6 Sitzen bezieht.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag die Stellungnahme von Baden-Württemberg noch nicht vor. Diese wird nachgereicht.

Um sicher zu gehen, wie es in Ihrem Bundesland gehandhabt wird, setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung.

Foto: ©Joujou/pixelio.de

Kaum ein Hotelgast interessiert sich für die Sicherheit

(lifepr) Bottighofen, 22.11.2010, Brände in Hotels tauchen immer wieder in den Schlagzeilen auf. Doch die Gäste interessiert am allerwenigsten, wo sie im Notfall den nächsten Feuerlöscher finden. Das ergibt eine Umfrage des Reiseportals HolidayCheck.de unter seinen deutschen Usern.

Nur 3,7 Prozent aller Befragten interessiert beim Thema Sicherheit im Hotel der Standort des nächsten Feuerlöschers. Dagegen werfen 10,9 Prozent einen schnellen Blick an ihre Zimmerdecke, ob dort tatsächlich ein Rauchmelder hängt. Noch mehr – nämlich 16,1 Prozent – denken zuerst an das Motto: Rette sich, wer kann. Sie vergewissern sich als erstes, wo sie den Zugang zum rettenden Treppenhaus finden. Weitere 28,3 Prozent denken zwar ähnlich, doch reicht ihnen die Theorie. Sie studieren den Fluchtwegeplan und stellen sich nur vor, wie sie am schnellsten das brennende Hotel verlassen könnten. Die größte Gruppe allerdings bilden die 40,9 Prozent aller Befragten, die schlicht davon ausgehen, dass in ihrem Hotel immer alles in Ordnung ist.

An der Umfrage nahmen 2289 User teil. HolidayCheck.de ist das größte Hotelbewertungsportal im deutschsprachigen Raum.

Quelle: holidaycheck.de

Weitere Regionale Verstärkung für den BVGG in NRW

Burkhard Grundler aus Arnsberg ist neuer Regionalleiter für den „Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG)“. Das gab heute die Landesvorsitzende NRW, Angela Apitzsch, bekannt.
Der BVGG in NRW baut nach wie vor aktiv den weiteren Vertrieb aus, um den hiesigen Gastronomen optimale Betreuungsleistungen anbieten zu können und darüber hinaus ein wirkliches Miteinander mit Gästen, Mitarbeitern, Inhabern der Betriebe und Zulieferern zu schaffen.
Der BVGG unterstützt einerseits Gastronomen und Gäste mit exklusiven Rahmenverträgen und andererseits wird aktiv Politik auf Bundes- und EU-Ebene praktiziert.

„Der persönliche Kontakt, die Vernetzung, der soziale Aspekt, aber auch politische Einflussnahme stehen im Fokus des BVGG.“ so Angela Apitzsch. „Wir freuen uns daher sehr, Herrn Burkhard Grundler  er war selbst über viele Jahre selbstständiger Gastronom, als engagierte Vertretung unseres Bundesvereins auf NRW-Ebene für die Region Hagen, Hochsauerlandkreis und Märkischer Kreis gewonnen zu haben“. 

Weitere Informationen zum Bundesverein Gastronomie und Genuss e.V. (BVGG):

http://www.bvgg-nrw.de/
http://www.bvgg.eu/