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Online- Jobbörsen für die Gastronomie 4. Teil: job-hotel.eu

JobhotelDiesmal geht es um das Onlineportal Job-Hotel. Diese Seite hat ein freundliches Erscheinungsbild mit einigen Bannern von Unternehmen aus der Gastronomie und eigenen redaktionellen Artikeln. Das Jobportal bietet verschiedene Stellenangebote aus dem Bereich Gastronomie, wie z. B. Kreuzfahrtschiffe, Fluglinien, Touristik,  Hotellerie, Systemgastronomie und Zeitarbeitsfirmen. Auch Informationen zum Thema Bewerbung, Aus- und Weiterbildung und Arbeiten im Ausland sind auf der Seite vorhanden. Über den Link „Für Unternehmer“ erhält man ein paar Informationen über Hotel-Job.
Für die Anzeigenschaltung stehen 4 Pakete zur Verfügung. Das erste Paket kostet 99.- Euro und beinhaltet eine Anzeige für 2 Monate und den Zugriff auf die Personaldatenbank, für 250.- Euro können unbegrenzt viele Anzeigen geschaltet werden. Das Paket 4 ist 12 Monate gültig und kostet 660.- Euro. Alle Pakete enden nach Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch, wenn sie nicht vorher verlängert werden.
Als Besonderheit werden die Stellenangebote auch an das Arbeitsamt übermittelt. Die Präsentation des eigenen Unternehmens wird am Anfang von Job-Hotel übernommen, kann aber später auch selbst geändert werden. Die Anzeige erscheint etwa 24 Stunden nach Auftragserteilung.

Das Jobportal hat nach eigenen Angaben ungefähr 40.000 Besucher pro Monat und durchschnittlich etwa 800 Jobangebote online. Der Newsletter wird an zirka 6.000 Abonnenten verschickt. Eine Printausgabe wird nicht angeboten.

Wenn Ihr bereits Erfahrungen mit Job-Hotel gemacht habt, würde ich mich über Euren Kommentar sehr freuen.

Für alle, die es sehr scharf brauchen.

Die Firma Zungenfeuer, mit Sitz in Sinsheim hat eine neue scharfe Sauce kreiert und auf den Markt gebracht. Die sog. Honey Habanero Sauce beinhaltet nur frische Zutaten, wie Habaneros, Honig, Essig, Knoblauch und Gewürze. Es wurde komplett auf künstliche Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker verzichtet um ein natürliches Produkt herzustellen. Die scharfe Sauce gibt es direkt bei Zungenfeuer in der 200ml Glasflasche zu kaufen. Derzeit gibt es auch eine 50ml Probiergröße als Limited Edition. Die Honey Habanero ist ein wenig schärfer als Tabasca, hat aber einen einzigartigen Geschmack nach Honig und Knoblauch, verschärft mit frischen Habaneros. Zungenfeuer bietet aber nicht nur die eigene scharfe Sauce an, nein auch viele namhafte Produkte aus den USA finden sich im Sortiment. Mittlerweile gibt es auch Chiliextrakt in kleinen 10ml Pipettenflaschen – entweder für den Chilihead, der einfach nicht genug bekommen kann, oder eben auch für die Gastronomie. An weiteren scharfen Saucen und anderen Hot Produkten arbeitet Zungenfeuer bereits, um noch dieses Jahr die Chiliheads mit neuen und frischen Produkten zu verwöhnen.

Foto: zungenfeuer.de

Versicherer verweigert Schadensregulierung bei Vandalismus

(valuenet.de)Ein Gastronomie-Versicherer muss nicht für Vandalismusschäden im versicherten Lokal aufkommen, wenn dem Gastwirt die Zerstörung seines Lokals zuvor von einem so genannten Schutzgelderpresser mehrfach angedroht worden war und der Wirt dies dem Versicherer nicht als Gefahrerhöhung angezeigt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit die Klage eines ehemaligen Gastwirts, dessen Gastraum durch Schutzgelderpresser verwüstet worden war, auf Versicherungsleistungen abgewiesen.

Obwohl der Versicherungsschutz der Gastronomie-Versicherung des Gastwirts auch für Sachschäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Beraubung gegolten habe, müsse die Versicherung nicht leisten, wenn die Gefahr des Eintritts von Einbruchs- und Vandalismusschäden wie hier durch massive Drohungen von Schutzgelderpressern dauerhaft erhöht worden sei, so der BGH. Eine solche Gefahrerhöhung müsse der Versicherte der Versicherung auch anzeigen.

Der Versicherer müsse sich auch nicht entgegenhalten lassen, dass die Erhöhung der Gefahr bei Schutzgelderpressungen die Folge kriminellen Verhaltens Dritter sei und dem Versicherungsnehmer als Tatopfer eines Erpressungsversuchs wenig Handlungsspielraum verbleibe, der Gefahrerhöhung Erfolg versprechend zu begegnen. Denn der Versicherer trage seinerseits keine Verantwortung für die veränderte Sachlage, erläutert der BGH.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.06.2010, IV ZR 229/09

Gefunden und genehmigt durch Valuenet.de

Das Schloßhotel Bühlerhöhe schließt Ende August 2010

(Berlin, 14. Juni 2010) Das Drama hat ein Ende: Nach etlichen Auseinandersetzungen mit Immobilieninhaber Dietmar Hopp scheidet nun NH Hoteles als Betreiber des Schlosshotels Bühlerhöhe bei Baden-Baden aus. Am 31. August wird das Fünf-Sterne-Hotel geschlossen, der Vertrag zum 30. September aufgelöst. Dies gibt die spanische Hotelkette bekannt. Die Eigentümerin BW Verwaltungsgesellschaft mbH Bühlerhöhe KG will neue Nutzungskonzepte prüfen und entwickeln, heißt es in einer Presseerklärung. Hotelbetreiberin und Eigentümerin hätten sich im gegenseitigen Einvernehmen auf diese Vertragsauflösung geeinigt. Was mit dem Team um GM Heinz Imhof passieren wird, ist noch unklar.
Vor fünf Jahren war der Zwist zwischen Hopp und NH eskaliert, als der in der gesamten Branche großes Renommee besitzende Direktor Reto Schumacher von der spanischen Hotelkette abberufen worden war. Damals ließ sich Hopp zu einer geharnischten Pressemitteilung – ein mit Tippfehler gespickter, auf einer alten Schreibmaschine verfasster Text – hinreißen. Hopp hatte offenbar nie die Business-Hotelkette NH als Betreiber für das geschichtsreiche Schlosshotel akzeptieren können. NH hatte den Pachtvertrag für die Bühlerhöhe 2002 bei der Übernahme der Astron Hotels übernommen. Jedoch als Betreiber eines anspruchsvollen und investitionsbedürftigen Luxushotels konnte die in Madrid börsennotierte Kette nicht richtig überzeugen. Schon 2005 hatte ein NH-Manager einen Ausstieg aus dem Pachtvertrag öffentlich als Option angeführt.

Die nötigen Investitionen in das nur 90 Zimmer und Suiten zählende Haus betragen wohl mehrere Millionen Euro, die nun von der Familie Hopp selbst getragen werden müssten. Das 1914 fertig gestellte Schlosshotel in sonniger Lage auf 800 Meter Höhe im Schwarzwald gehört Dietmar Hopp seit 1999. Der Industrielle Max Grundig war ein langjähriger Vorbesitzer und hatte Berichten zufolge über 80 Millionen DM in das Liebhaberobjekt gesteckt.

Bild: Schlosshotel Bühler Höhe

Online- Jobbörsen für die Gastronomie 3. Teil: HOTELCAREER

In diesem Teil geht es um die Online- Jobbörse von Hotelcareer und Gastronomiecareer, die beide zu der YOURCAREERGROUP gehören. Da diese parallelen Seiten in Preis und Ausstattung kaum zu unterscheiden sind, habe ich mich auf Hotelcarrer konzentriert.

Die Startseite sieht freundlich aus und man findet auch recht schnell, wonach man sucht. Über den Reiter „Arbeitgeber“ erhält man eine Auswahl über Produkte, Preise und Erklärungen.

Die Preise beginnen bei 199 Euro für bis zu 3 Positionen / Monat und gehen bis zu 1.729 Euro für unbegrenzte Positionen / Jahr. Bei größeren Kontingenten ist ein Sonderpreis möglich. Für die Präsentation der Anzeige stehen vorgegebene Layouts zur Verfügung, die mit einem Logo und einem Bild angepasst werden können. Die Stellenangebote können zu jeder Zeit auch nachträglich geändert werden. Die Bewerberdatenbank ist erst nach einem aktiven Anzeigenvertrag einsehbar.
Für den Eintrag in das Portal ist ein Anzeigenauftrag per Fax nötig. Ein abgeschlossener Vertrag verlängert sich nicht automatisch, sondern muss schriftlich verlängert werden.
Nach eigenen Angaben hat die Seite mehr als 700.000 Besucher pro Monat und der Newsletter etwa 32.000 Empfänger. Hotelcareer ist ein reines Online- Jobportal ohne Printausgabe.

Über die Erfolgsquote kann Hotelcareer keine genauen Angaben machen. Nach eigenen Angaben haben sie über 10.000 langjährige Kunden, die ständig wieder über diese Internetseite nach neuen Mitarbeitern suchen.

Haben auch Sie bereits Erfahrungen mit Hotelcareer gemacht, würde ich mich über Ihren Kommentar freuen.

Kurzfristige Einstellungen nur schriftlich!

(Haufe.de)
Public-Viewing hat bei sportlichen Großereignissen Hochkonjunktur. Rechnen Unternehmen, wie aus der Gastronomie, mit vermehrter Kundschaft, sollten sie keinen Arbeitsvertrag per Handschlag für die Zeit der Fußball WM abschließen. Ansonsten müssen sie die Aushilfskraft auch nach dem Endspiel beschäftigen.

Geschäfte per Handschlag abschließen ist eine schöne, althergebrachte Tradition zwischen Ehrenmännern – aber auf dem Parkett des Arbeitsrechts nicht ganz ungefährlich.

Befristung immer schriftlich

Auch, wenn kurzfristig ein erhöhter Personalbedarf entsteht, wie z. B. durch die WM, sollte immer noch die Zeit dazu sein, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen.

Der Grund: Nach § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) muss ein befristeter Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme in schriftlicher Form vorliegen.

Das heißt, dass die Befristung schriftlich vereinbart wurde, bevor der Mitarbeiter den ersten Handschlag tut.

Wird dies nicht beachtet, kann das unerwünschte Folgen haben. Denn eine mündliche Befristung ist unwirksam, und es kommt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande.

Bei einer Zeitbefristung bezieht sich dieses gesetzliche Schriftformerfordernis nur auf die Befristungsabrede als solche. Die schriftliche Angabe des Befristungsgrunds ist nicht erforderlich.

Anders verhält es sich bei einer Zweckbefristung. Bei dieser Befristungsart muss auch der Zweck der Befristung schriftlich vereinbart sein.

Keine nachträgliche Heilung möglich
Der Formmangel kann nicht dadurch geheilt werden, dass die unwirksame Befristungsabrede nach Arbeitsaufnahme doch noch schriftlich fixiert wird.

Gefunden bei HAUFE.FINANCE

Foto: Konstantin Gastmann / pixelio.de

Fußball WM während der Arbeitszeit?

Während der Fußballweltmeisterschaft stellt sich für Arbeitgeber die Frage, wie sie mit fußballbegeisterten Arbeitnehmern umgehen sollen. Dürfen die Spiele am Arbeitsplatz per Fernseher, Radio oder Internet mitverfolgt werden? Wer bekommt Urlaub während der WM?

Wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Thema WM widmet sich
dieser Beitrag von HAUFE Personal

Foto: Heike Irmen / pixelio.de